Villeicht kann mir ja einer weiterhelfen..Verkauftes Fahrzeug gesucht !
Servus Jungs, hoffe einer von euch kann mir helfen 🙂
Ich suche den neuen Besitzer meines E60.
Fahrgestellnr. WBANR71090CP92910
6gang schalter
Ist ein 530d VFL EZ 01/2007 müsste mittlerweile über 300.000km haben..
Ich bekomm das auto einfach nicht aus meinem Kopf und hoffe das der neue besitzer auch hier drin ist und sich bei mir meldet ..
Es war nicht viel am auto gemacht deswegen denke ich kann ich es nur über die Fahrgestellnr finden..
wurde nach Heilbronn Verkauft .
Wäre schön wenn man den neuen besitzer finden könnte 🙂
19 Antworten
Ey du Chaot😉, hasst du schon mal gehört das man eine LE auch rückgängig machen kann und/oder auch widersprechen kann??
Bei Zulassung unterschreibe ich den Wisch und wenn ich zuhause bin widerspreche ich dieser wieder eben per Mail. Lass mir doch nicht einfach was vom Konto buchen🙂
Meine Konten haben seltenst bis nie eine Unterdeckung, nicht mal eine rote Null. Das nur dazu🙂
Der LC ist ein FJ 40, also 4,2 Liter Benziner mit 134PS.
Der stand damals nur noch rum, bin damit nicht mehr gefahren.
Seit der neue Besitzer den hat, steht der aber auch nur im Carport und staubt ein
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 4. Dezember 2016 um 17:38:04 Uhr:
Nachdem Fahrzeuge seit einigen Jahren nur noch mit Lastschriftmandat zugelassen werden können, würde dies bedeuten, dass Dein Konto nicht gedeckt ist und deshalb die Lastschrift platzt ... 😉
.....oder weil das Fahrzeug schon länger zugelassen ist als diese Regelung eingeführt wurde, oder man sich der Erpressung zur Erteilung eines Lastschriftmandates nicht hingibt und dieses nach der Zulassung wieder entzieht, oder weil weil sich zwischenzeitlich die Bankverbindung geändert hat und man es versäumt hat, dies dem Zoll mitzuteilen.....
Es gibt mannigfaltige Gründe und ich finde, dass es nicht zu viel verlangt ist, dass der Zoll einen jährlichen Bescheid versendet! Schließlich wollen die was von den KfZ-Haltern und nicht umgekehrt!
Was du Erpressung nennst, ist der Tatsache geschuldet, dass viel Leute die Steuer(gilt auch für Versicherung) nach der Zulassung schlicht und einfach verspätet oder gar nicht bezahlt haben. Das Auto fährt ja auch ohne diesen Quatsch.
Dann geht es los: Mahnschreiben(kostet den KFZ- Halter schon mal), noch ein Mahnschreiben, Gerichtsvollzieher, Zwangsstilllegung.
Klar sollte eine Rechnung kommen, man kann zur Not aber auch den abgezogenen Betrag auf dem Kontoauszug sehen.
Dem FA habe ich seinerzeit auch nur eine Einzugsermächtigung für die KFZ- Steuer gegeben. Diese lässt sich nachvollziehen(noch). Für Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw. haben die nichts von mir bekommen. Die Kohle ist dann erstmal weg, wird verrechnet oder so.
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Ich will nicht zu weit gehen. Klar schulden wir das dem Staat bzw. Finanzamt im weitesten Sinne die KFZ St.
Aber es gilt immer noch die GOB und auch das Finanzamt erwartet auch für jede Buchung, die steuerlich geltend gemacht wird, ein Beleg.
GOB=Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Dies gilt für alle Selbständigen!!
Die Angestellten und Privatiers haben leider nicht die Möglichkeit die KFZ Steuer bei der Steuererklärung anzusetzen.