Viele unklarheiten nach Verkehrsunfall
Hallo,
leider war ich gestern an einem Verkehrsunfall beteiligt, und die Polizei wollte/konnte nicht sagen wer Schuld ist?
Folgende Situation:
Ich wollte in das nächste Dorf fahren, um etwas einzukaufen. Zwischen den beiden Ortschaften ist ein kleines Waldstück. Ich fuhr laut Tacho mit 110km/h über die Landstraße. Kurz bevor ich die Einmündung des Waldstückes erlangte, fuhr plötzlich ein Auto raus, und ich musste eine Vollbremsung hinlegen die aber leider nicht gereicht hat. Ich kam mit meinem Auto etwas quer, und bin mit meinem Kotflügel auf sein Heck gestoßen. Die Polizei hat alles fotografiert, und hat von jedem eine Aussage dokumentiert. Für mich war ganz klar der andere Schuld, da er mir die Vorfahrt genommen hatte! Die Brems/blockierspuren betragen insgesamt ca. 40-50m bis zum Aufprall. Die Polizei wollte nicht sagen wer Schuld ist, sie meinten nur wir erfahren das über unsere Versicherung??? Ist das normal???
Wie ich nun weiter vorgehen wollte...
1. Der Versicherung anrufen, und den Unfall melden.
2. Ein Gutachter soll sich das Auto anschauen.
3. Mein Anwalt wird kontaktiert.
würdet ihr auch so vorgehen, oder habt ihr andere Tipps?
Er wollte übrigens in einem Waldgebiet wenden, wo nur "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei" ist. Was auch schonmal für mich sprechen könnte ist, dass er auf Alkohol getestet wurde und ich nicht.
Beste Antwort im Thema
Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!
@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.
74 Antworten
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 16:51:52 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 14. August 2016 um 16:47:51 Uhr:
Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.Ich sagte ja 110 laut Tacho 🙂 Das ist doch ein Unterschied in meinen Augen, da der Tacho ja immer mehr anzeigt.
Sag sowas bei der Polizei oder bei Gericht und die Gegenpartei überreicht Dir Blumen und Pralinés. Noch mal ganz langsam - Du bist 100 km/h gefahren, weil Du immer die zHG beachtest! Hämmere Dir das endlich in´s Hirn 😉. Der Tacho ist maßgeblich - wen Du erzählst "Auf Tacho stand 110, weil dann fahr ich ja nur 100", dann bekommst Du noch einen wegen Vorsatz an die Backe. Comprende?
Und an die anderen fleißigen Beitragsschreiber - was war an "Keine ABS-Diskussion" nicht zu verstehen?
EDIT: Der Nachsatz in ROT war jetzt etwas arg heftig geraten - bitte verlasst aber ab jetzt diese Nebenspur 😉
Zitat:
@twindance schrieb am 14. August 2016 um 17:13:35 Uhr:
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 16:51:52 Uhr:
Ich sagte ja 110 laut Tacho 🙂 Das ist doch ein Unterschied in meinen Augen, da der Tacho ja immer mehr anzeigt.
Sag sowas bei der Polizei oder bei Gericht und die Gegenpartei überreicht Dir Blumen und Pralinés. Noch mal ganz langsam - Du bist 100 km/h gefahren, weil Du immer die zHG beachtest! Hämmere Dir das endlich in´s Hirn 😉. Der Tacho ist maßgeblich - wen Du erzählst "Auf Tacho stand 110, weil dann fahr ich ja nur 100", dann bekommst Du noch einen wegen Vorsatz an die Backe. Comprende?
Und an die anderen fleißigen Beitragsschreiber - was war an "Keine ABS-Diskussion" nicht zu verstehen?
EDIT: Der Nachsatz in ROT war jetzt etwas arg heftig geraten - bitte verlasst aber ab jetzt diese Nebenspur 😉
Habe das aber schon gestern bei der Polizei so ausgesagt...
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 17:19:46 Uhr:
Spätestens wenn sie die Bremsspuren auswerten weiß man es ja
Falsch - mit einer einseitigen Blockierspur???? Und die Differenzierung zwischen 100 oder 110 km/h gelingt nur bei CSI - zu viele Variablen.
Dumm gelaufen - man sollte einfach mal die Klappe halten können. Unter diesen Umständen kann Dir hier niemand Genaues sagen.
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Also denkst du ich bekomm jetzt die Schuld zugesprochen? Hab von Unfällen gelesen die sich innerorts abgespielt haben, und da ist immer die Rede davon das es erst ernst wird, wenn man 30% schneller ist als die zugelassene Geschwindigkeit ist. Ich denke mal das es außerorts ähnlich ist, wenn nicht sogar gleich.
hmmm ... hier wollen Dir eigentlich alle helfen. 😕
Lass es mal bis morgen sacken und frag dann beim Anwalt und Gutachter wg. Terminen nach. Wirtschafltich steht und fällt das über den Wiederbeschaffungswert. Und da sollte der Gutachter den Golf2 mögen 😉
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 17:36:29 Uhr:
Also denkst du ich bekomm jetzt die Schuld zugesprochen? Hab von Unfällen gelesen die sich innerorts abgespielt haben, und da ist immer die Rede davon das es erst ernst wird, wenn man 30% schneller ist als die zugelassene Geschwindigkeit ist. Ich denke mal das es außerorts ähnlich ist, wenn nicht sogar gleich.
Und hier geht es nun wieder los mit Schuld und Haftung, sicherlich bekommst du keine Schuld, aber du könntest anteilig für den Schaden haftbar gemacht werden. Kritisch wird es immer dann wenn dir nachgewiesen wird das der Unfall mit angepasster Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.
Wie immer, erst mal abwarten, Post kommt bestimmt.
Du machst dich hier Sinnlos narrisch und am ende kommt es ganz anders.
100 km/h beträgt die zul. Höchstgeschwindigkeit außerorts!
Du hast dich vielleicht verplappert. Aber der Nichtvorfahrtsberechtigte muss mit einer "gewissen" Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit rechnen. Z.B. bis 80 km/h bei 50 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit.
Zu schnell bedeutet aber vielleicht Teilschuld. Theoretisch wäre denkbar, dass ein Gutachter prüfen muss, ob du bei Einhaltung der 100 km/h noch hättest rechtzeitig bremsen können.
Bremsspur gibt Rückschlüsse auf die gefahrene Geschwindigkeit. Da gibt es Listen für trockene und feuchte Fahrbahn.
Wichtig ist aber Feld- oder Waldweg im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO
Nach der Grundregel des § 8 StVO gilt das Vorfahrtrecht des von rechts Kommenden Fahrzeugführers nicht, wenn dieser aus einem Feld- oder Waldweg kommt.
Für die Bestimmung, was ein Feld- oder Waldweg ist, kommt es nicht auf die äußere Gestaltung an, sondern auf die Verkehrsbedeutung.
kein Vorwurf wegen Vorfahrt?
wegen der Geschwindigkeit würde ich mir weniger Gedanken machen, es sei denn, du hast die 110 km/h selbst angegeben (Polizei)
Melde das der Versicherung
Die wird ggfls. Schadensersatzansprüche des anderen ablehnen.
wegen deinem Schaden würde ich persönlich einen Rechtsanwalt nehmen. Mich mit der gegnerischen Versicherung zu streiten???? nie mehr!
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 15:45:15 Uhr:
Habe mit einem Freund geredet der auch Poliztist ist... er meinte nur zu mir, dass er die Schuldfrage immer direkt vor Ort klärt. Aber wahrscheinlich macht das jeder Polizist anderst...
Sehr gut. Da brauchen wir dann keine Anwälte, Gerichte, Richter und Sachverständige.
Gruß Frank,
der nur einen Polizisten kennt der das darf. Und der heißt "Judge Dredd" 😁
Zitat:
@EddiB. schrieb am 14. August 2016 um 19:03:08 Uhr:
Melde das der Versicherung
Die wird ggfls. Schadensersatzansprüche des anderen ablehnen.
wegen deinem Schaden würde ich persönlich einen Rechtsanwalt nehmen. Mich mit der gegnerischen Versicherung zu streiten???? nie mehr!
Meinst nicht auch, dass er erstmal die Antwort der Versicherung abwarten sollte ?
Man weiss noch nicht mal, wie die Versicherung entscheiden wird, droht aber sofort mit dem Anwalt. Gegen oder Für was soll der denn eintreten ?
Jetzt mal ein rein theoretischer Hinweis, der mit dem konkreten Fall natürlich gaaar nichts zu tun hat.
Geschieht ein Unfall, weil zwei VT gleichzeitig einen Fehler machen, wird trotzdem zunächst der Verstoß herangezogen, der ursächlich war. Beteiligter 1 hat beim Einbiegen aus dem Waldweg die Vorfahrt nicht gewährt (siehe § 8 Abs. 1 Punkt 2 StVO), dies ist die Unfallursache. Eine überhöhte Geschwindigkeit beim Beteiligten 2 ändert genau nichts an der Wartepflicht des Beteiligten 1.
Das schlimmste, was passieren kann, wäre, dass der Beteiligte 2 eine Teilschuld bekommt, sagen wir 25 %. Dann wird das aber auch schon vor Gericht gelandet sein. Und eine solche Teilschuld gibt's dann auch nicht bei zugegebenen 110 Tacho statt echten 100 auf der Landstraße. Sondern eher bei Situationen wie: unübersichtliches Wohngebiet mit Zone 30, Vorfahrtberechtigter brettert nachweislich mit 50-60 durch. (Achtung, das ist ein Beispiel zur Illustration, kein Freibrief!)
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. August 2016 um 22:34:31 Uhr:
Jetzt mal ein rein theoretischer Hinweis, der mit dem konkreten Fall natürlich gaaar nichts zu tun hat.Geschieht ein Unfall, weil zwei VT gleichzeitig einen Fehler machen, wird trotzdem zunächst der Verstoß herangezogen, der ursächlich war. Beteiligter 1 hat beim Einbiegen aus dem Waldweg die Vorfahrt nicht gewährt (siehe § 8 Abs. 1 Punkt 2 StVO), dies ist die Unfallursache. Eine überhöhte Geschwindigkeit beim Beteiligten 2 ändert genau nichts an der Wartepflicht des Beteiligten 1.
Das schlimmste, was passieren kann, wäre, dass der Beteiligte 2 eine Teilschuld bekommt, sagen wir 25 %. Dann wird das aber auch schon vor Gericht gelandet sein. Und eine solche Teilschuld gibt's dann auch nicht bei zugegebenen 110 Tacho statt echten 100 auf der Landstraße. Sondern eher bei Situationen wie: unübersichtliches Wohngebiet mit Zone 30, Vorfahrtberechtigter brettert nachweislich mit 50-60 durch. (Achtung, das ist ein Beispiel zur Illustration, kein Freibrief!)
Warum ist der Unfall passiert, weil einer die Vorfahrt missachtet hatte. Da spielt die Geschwindigkeit des Unfallgegners erstmal eine Nebenrolle. Und ob die überhaupt relevant werden sollte, das muss die Polizei erstmal herausfinden und beweisen. Deshalb erstmal nichts zur Höhe der zuletzt gefahrenen Geschwindigkeit äußern.
und die 100km/h sind sicher an dieser Stelle, frage nur da dort der Fußgänger- und Radfahrweg die Straße kreuzt und in diesen Bereichen meist eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht.
Gruß