Viele unklarheiten nach Verkehrsunfall
Hallo,
leider war ich gestern an einem Verkehrsunfall beteiligt, und die Polizei wollte/konnte nicht sagen wer Schuld ist?
Folgende Situation:
Ich wollte in das nächste Dorf fahren, um etwas einzukaufen. Zwischen den beiden Ortschaften ist ein kleines Waldstück. Ich fuhr laut Tacho mit 110km/h über die Landstraße. Kurz bevor ich die Einmündung des Waldstückes erlangte, fuhr plötzlich ein Auto raus, und ich musste eine Vollbremsung hinlegen die aber leider nicht gereicht hat. Ich kam mit meinem Auto etwas quer, und bin mit meinem Kotflügel auf sein Heck gestoßen. Die Polizei hat alles fotografiert, und hat von jedem eine Aussage dokumentiert. Für mich war ganz klar der andere Schuld, da er mir die Vorfahrt genommen hatte! Die Brems/blockierspuren betragen insgesamt ca. 40-50m bis zum Aufprall. Die Polizei wollte nicht sagen wer Schuld ist, sie meinten nur wir erfahren das über unsere Versicherung??? Ist das normal???
Wie ich nun weiter vorgehen wollte...
1. Der Versicherung anrufen, und den Unfall melden.
2. Ein Gutachter soll sich das Auto anschauen.
3. Mein Anwalt wird kontaktiert.
würdet ihr auch so vorgehen, oder habt ihr andere Tipps?
Er wollte übrigens in einem Waldgebiet wenden, wo nur "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei" ist. Was auch schonmal für mich sprechen könnte ist, dass er auf Alkohol getestet wurde und ich nicht.
Beste Antwort im Thema
Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!
@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.
74 Antworten
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 15:45:15 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. August 2016 um 15:43:16 Uhr:
Die Polizei wird nie klären, wer Schuld hat. Sie sammelt nur Fakten.
Auf alle Fälle geht der Weg zur Versicherung. Sie wird alles weitere veranlassen. Deinen Anwalt kannst noch ein bissel schlafen lassen, weil es nioch nichts gibt, wo ein Anwalt vonnöten wäre.Habe mit einem Freund geredet der auch Poliztist ist... er meinte nur zu mir, dass er die Schuldfrage immer direkt vor Ort klärt. Aber wahrscheinlich macht das jeder Polizist anderst...
Dann kennt dieser Polizist offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Judikative und Exekutive. Die Polizei nimmt nur Fakten auf. Über die Schuldfrage entscheidet ein Richter. Zumindest ist das hier in Deutschland so. Vielleicht sollte er mal Nachhilfe in Staatskunde nehmen.
Zitat:
@EddiB. schrieb am 14. August 2016 um 19:03:08 Uhr:
Wichtig ist aber Feld- oder Waldweg im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO
Nach der Grundregel des § 8 StVO gilt das Vorfahrtrecht des von rechts Kommenden Fahrzeugführers nicht, wenn dieser aus einem Feld- oder Waldweg kommt.
Für die Bestimmung, was ein Feld- oder Waldweg ist, kommt es nicht auf die äußere Gestaltung an, sondern auf die Verkehrsbedeutung.
Der TE hat dem Eröffnungspost ein Foto des Straßenstücks beigefügt. Darauf ist eindeutig Zeichen 306 Vorfahrtstraße zu erkennen. Hier kommt §8 Abs. 1 Nr. 2 StVO zu tragen.
Zitat:
kein Vorwurf wegen Vorfahrt?
Der TE selbst fuhr ja auf einer Vorfahrtstraße und der Gegner hat laut Schilderung des TE gegenüber der Polizei bereits ausgesagt, an der Stelle gewendet zu haben und deswegen aus dem Waldweg/der Einmündung ausgefahren zu sein.
Zitat:
wegen der Geschwindigkeit würde ich mir weniger Gedanken machen, es sei denn, du hast die 110 km/h selbst angegeben (Polizei)
Hat er. Wenn er Glück hat, geht das unter und hat keinen Einfluss auf die Schadensregulierung.
Zitat:
Melde das der Versicherung
Die wird ggfls. Schadensersatzansprüche des anderen ablehnen.
Gute Empfehlung. Soll schon Unfallgegner gegeben haben, die das der gegnerischen Versicherung mit einer komplett anderen Schilderung sofort gemeldet haben und die Versicherung hat dann gezahlt. Oder beide sind bei der gleichen Versicherung und die teilt die Schuld eigenmächtig auf beide auf. Der Versicherungsnehmer kann sich in so einem Fall erst mal mit seiner eigenen Versicherung herumschlagen und bleibt bis zur endgültigen Klärung auf dem Schaden sitzen.
Daher umgehend der EIGENEN Versicherung melden, dass man einen Unfall hatte und der Gegner Schuld war.
Zitat:
wegen deinem Schaden würde ich persönlich einen Rechtsanwalt nehmen. Mich mit der gegnerischen Versicherung zu streiten???? nie mehr!
Dem kann ich mich nur anschließen. Lass das den Anwalt machen, dafür ist er da. Und du läufst nicht mehr Gefahr, durch eine unbedachte Äußerung der gegnerischen Versicherung Gründe für eine Ablehnung zu liefern.
An den TE: Der aufnehmende Polizist hat die Schuldfrage nicht entschieden. So weit so gut.
Im Unfallprotokoll, von dem du eine Ausfertigung erhalten hast. Stehen deine Personalien unter 01 oder 02?
(Das wurde hier irgendwie soweit ich das überblicken kann noch nicht genannt.)
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 15. August 2016 um 17:38:31 Uhr:
An den TE: Der aufnehmende Polizist hat die Schuldfrage nicht entschieden. So weit so gut.Im Unfallprotokoll, von dem du eine Ausfertigung erhalten hast. Stehen deine Personalien unter 01 oder 02?
(Das wurde hier irgendwie soweit ich das überblicken kann noch nicht genannt.)
Wenn die sich nicht festgelegt haben, ist das völlg egal.
"Die Vergabe der Ordnungsnummern erfolgt ohne Verursacherzuweisung" steht dann oft drunter.
Und noch mal zum Verständnis. Die Polizei bewertet die Sache verkehrsrechtlich und trifft dann die dementsprechenden Maßnahmen. Was dann hinterher zivilrechtlich herauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass die Einschätzung der aufnehmenden Beamten vor Gericht nicht ganz unwichtig ist.
In diesem Fall aber sehe ich hier ganz klar eine Vorfahrtverletzung, also Unfallverursacher aus verkehrsrechtlicher Sicht ist der der rausgezogen ist. Dementsprechend wäre da wo ich herkomme eine Anzeige gefertigt worden, mit dem Hinweis natürlich auf die vermutlich zu hohe Geschwindigkeit des TE, die dann zivilrechtlich eine Rolle spielen kann.
Warum man sich hier verkehrsrechtlich nicht festgelegt hat, erschließt sich mir nicht. Aber vielleicht wissen wir auch nicht alles.
Edith:
Wobei natürlich auch eine Rolle spielt, wo dieser Unfall war. Polizei und die Aufnahme von Unfällen wird von den Ländern geregelt und differiert teilweise.
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Das ist sowas von eindeutig und die Bremsspur unterstreicht noch, was passiert ist. Der andere ist rausgefahren. Dazu kam es zur Bremsspur, die paar Meter hinter der Ausfahrt endet. Es gibt aber auch garnichts, was hier vom 0:100 abweichen könnte. Dazu kommt dann noch der Beweis des ersten Anscheins. Und auch der spricht eindeutig gegen den Rausfahrenden.
Direkt Anwalt nehmen. Der steht einem bei so einem eindeutigen Haftpflichtschaden zu. Es würde mich sehr wundern, wenn die gegnerische Versicherung hier diskutiert, weil überhaupt nichts entlastend für ihren Kunden ist.
Das sehe ich auch so. Hier hat der Unfallgegner eindeutig die Vorfahrt missachtet und da ist es vollkommen irrelevant, ob der Threadersteller mit 95, 100 oder 110 km/h gefahren ist. Anhand der Bremsspur wird das sowieso niemand rekonstruieren können / wollen und die Versicherung wird sich lächerlich machen mit der These, dass der Threadersteller eine Teilschuld haben könnte.
Ganz anders sähe die Sache aus, wenn der Unfallgegner fälschlicherweise behaupten würde, gar nicht aus dem Waldweg heraus gekommen, sondern einfach nur mit sehr geringer Geschwindigkeit auf der Straße gefahren zu sein. Aber das hat er ja zum Glück nicht getan.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 15. August 2016 um 23:28:46 Uhr:
Das sehe ich auch so. Hier hat der Unfallgegner eindeutig die Vorfahrt missachtet und da ist es vollkommen irrelevant, ob der Threadersteller mit 95, 100 oder 110 km/h gefahren ist. Anhand der Bremsspur wird das sowieso niemand rekonstruieren können / wollen und die Versicherung wird sich lächerlich machen mit der These, dass der Threadersteller eine Teilschuld haben könnte.
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Der Auslöser war nunmal die Missachtung der Vorfahrt, da spielt die gefahrene Geschwindigkeit des Gegners erstmal keine Rolle. Es gibt zwar die STVO, wo sich jeder daran halten sollte. Aber trotz Vorgabe der Geschwindigkeit wird niemand "gezwungen", unter Missachtung sich daran zu halten.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 16. August 2016 um 07:30:20 Uhr:
Der Auslöser war nunmal die Missachtung der Vorfahrt, da spielt die gefahrene Geschwindigkeit des Gegners erstmal keine Rolle. Es gibt zwar die STVO, wo sich jeder daran halten sollte. Aber trotz Vorgabe der Geschwindigkeit wird niemand "gezwungen", unter Missachtung sich daran zu halten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt das also, an Vorfahtsregeln muß man sich halten an Geschwindigkeitslimits aber nicht.
Sonderbar.
Ganz so arg wird das schon nicht gemeint sein.
Eine Übertretung der zHG von nur 10% liegt einerseits innerhalb der Schwankungsbreite der Rekonstruktionsmöglichkeiten und anderseits ist das unerheblich genug, um für die Haftungsverteilung keine Rolle zu spielen.
Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt das also, an Vorfahtsregeln muß man sich halten an Geschwindigkeitslimits aber nicht.
Sonderbar.
An Vorfahrtsregeln muss man sich halten, an Geschwindigkeitsregeln auch, ebenso muss man ein Warndreieck mitführen, die mitgeführte Ladung richtig sichern und beim Parken einen Parkschein ziehen. Wenn es aber zu einem Unfall kommt, dann ist die unmittelbare Unfallursache entscheidend. Die liegt im vorliegenden Fall eindeutig in der missachteten Vorfahrt. Es wäre eine hanebüchene Argumentation, wollte sich der Unfallgegner mit dem Hinweis aus der Verantwortung ziehen, er habe den Threadersteller aufgrund eines Geschwindigkeitsüberschusses von 10km/h nicht sehen können. Vorfahrt ist Vorfahrt. Der Verstoß des Threaderstellers gegen das Geschwindigkeitslimit ist für den Unfall irrelevant.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 16. August 2016 um 07:30:20 Uhr:
Der Auslöser war nunmal die Missachtung der Vorfahrt, da spielt die gefahrene Geschwindigkeit des Gegners erstmal keine Rolle.
In dieser Form ist mir das etwas zu pauschal.
Richtig ist sicherlich, dass die Geschwindigkeitsübertretung im vorliegenden Fall weit weniger schwer wiegt als die Vorfahrtsverletzung. In einem anderen Unfallszenario (Tempo 150 statt 70 in einem schlecht einsehbaren Bereich) kann die Gewichtung wieder ganz anders aussehen.
Aber grundsätzlich ist es schon so, dass ein Vorfahrtsverstoss sehr hoch gewichtet wird. Dazu ein Beispiel, bei dem ich selbst der Vorfahrtsverletzer war:
Innerorts, mein Unfallgegner fur etwas oberhalb von 80 bei erlaubten 50 und war nicht unerheblich alkoholisiert. Ich habe ihm die Vorfahrt genommen. Ergebnis vor Gericht: Teilung im Verhältnis 50:50.
Vielen dank für eure Antworten! War vorhin bei einem Gutachter, der meinte ich solle erstmal die Achse vermessen lassen... falls da was sein sollte, ist es ein Totalschaden :/ Habe vorhin mit beiden Versicherungen telefoniert, und der Unfallverursacher hat sich bisher bei keiner Versicherung gemeldet. Des Weitern habe ich soeben erfahren, dass der Unfallverursacher wohl paar Minuten vorher "RÜCKWÄRTS" auf die Landstraße zurücksetzen wollte, und somit schon fast einen Unfall verursacht hatte!!!
EDIT: Die Gegnerische Versicherung meinte das es von mir ein fehler war, jetzt schon einen Gutachter zu beauftragen, der sich das Fahrzeug anschaut. Daraufhin meinte ich nur das es mein gutes recht sei einen Gutachter zu beauftragen... Der Mann am anderen hörer meinte nur, dass ich dann auf den Kosten des Gutachters sitzen bleibe?! Ich kenne das aber komplett anderst, und halte das für schwachsinn! oder was meint ihr?
Schwachsinn, lass dir nicht den Gutachter der Versicherung aufschwatzen, das probieren die, um Geld zu sparen.
Der Geschädigte darf den Gutachter frei wählen und die Versicherung des Schädigers hat den zu bezahlen. So zumindest im Normalfall, wenn's nicht vor Gericht geht und die Schuld anders verteilt wird.
Zitat:
@DonPacino schrieb am 16. August 2016 um 11:35:46 Uhr:
Schwachsinn, lass dir nicht den Gutachter der Versicherung aufschwatzen, das probieren die, um Geld zu sparen.Der Geschädigte darf den Gutachter frei wählen und die Versicherung des Schädigers hat den zu bezahlen. So zumindest im Normalfall, wenn's nicht vor Gericht geht und die Schuld anders verteilt wird.
Da ich nun auch 2 Zeugenaussagen habe die seine Unachtsamkeit bestätigen, denke ich kaum das er damit noch vor Gericht gehen wird.
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 16. August 2016 um 11:28:45 Uhr:
EDIT: Die Gegnerische Versicherung meinte das es von mir ein fehler war, jetzt schon einen Gutachter zu beauftragen, der sich das Fahrzeug anschaut. Daraufhin meinte ich nur das es mein gutes recht sei einen Gutachter zu beauftragen... Der Mann am anderen hörer meinte nur, dass ich dann auf den Kosten des Gutachters sitzen bleibe?! Ich kenne das aber komplett anderst, und halte das für schwachsinn! oder was meint ihr?
Auch hier sollte man mal wieder ein wenig differenzieren. Selbstverständlich hast du das Recht, einen Gutachter zu beauftragen. Du kannst auch fünf Gutachter beauftragen. Aber solange über die Haftungsverteilung noch nicht ansatzweise gesprochen wurde, bezahlst du diese Gutachter erstmal alle selbst - schließlich bist du der Auftraggeber.
Für dich mag die Haftung geklärt sein, für die Versicherung ist sie es ganz offenbar noch lange nicht, insbesondere wenn sie dein Unfallgegner noch nicht einmal Kontakt zu seiner Versicherung aufgenommen hat.