Viele unklarheiten nach Verkehrsunfall

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Hallo,

leider war ich gestern an einem Verkehrsunfall beteiligt, und die Polizei wollte/konnte nicht sagen wer Schuld ist?

Folgende Situation:

Ich wollte in das nächste Dorf fahren, um etwas einzukaufen. Zwischen den beiden Ortschaften ist ein kleines Waldstück. Ich fuhr laut Tacho mit 110km/h über die Landstraße. Kurz bevor ich die Einmündung des Waldstückes erlangte, fuhr plötzlich ein Auto raus, und ich musste eine Vollbremsung hinlegen die aber leider nicht gereicht hat. Ich kam mit meinem Auto etwas quer, und bin mit meinem Kotflügel auf sein Heck gestoßen. Die Polizei hat alles fotografiert, und hat von jedem eine Aussage dokumentiert. Für mich war ganz klar der andere Schuld, da er mir die Vorfahrt genommen hatte! Die Brems/blockierspuren betragen insgesamt ca. 40-50m bis zum Aufprall. Die Polizei wollte nicht sagen wer Schuld ist, sie meinten nur wir erfahren das über unsere Versicherung??? Ist das normal???

Wie ich nun weiter vorgehen wollte...

1. Der Versicherung anrufen, und den Unfall melden.
2. Ein Gutachter soll sich das Auto anschauen.
3. Mein Anwalt wird kontaktiert.

würdet ihr auch so vorgehen, oder habt ihr andere Tipps?

Er wollte übrigens in einem Waldgebiet wenden, wo nur "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei" ist. Was auch schonmal für mich sprechen könnte ist, dass er auf Alkohol getestet wurde und ich nicht.

Beste Antwort im Thema

Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!

@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.

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Zum Glück geht es hier aber überhaupt nicht darum, wer was wie auslegt.

Zitat:

@alsk1 schrieb am 14. August 2016 um 16:02:46 Uhr:



ganz klar geschrieben "Schuldfrage 50/50". Für mich stellt sich das dann klar dar.

50/50 heisst nichts anderes als : Man weiss es noch nicht.
Und jede Versicherung warnt davor, vor Ort irgendwelche Schuldanerkenntnisse zu unterschreiben.

Irgendwie hat hier jeder ne andere Meinung 😁 Mal abwarten was rauskommt...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. August 2016 um 16:04:55 Uhr:


...
Bei 110km/h und so viel Zeit, dass das Auto noch fast komplett rausfahen konnte, kann eigentlih keine 40 Meter Bremsspur entstehen.

Wenn ich mit 100 km/h auf der Landstraße unterwegs bin und eine Gefahrenbremsung mache, beträgt der Anhalteweg rund 70 m (bei sehr guten Bedingungen). Dabei vergehen etwa 4 Sekunden, 1 Sekunde Reaktionszeit, etwas mehr als 3 Sekunden für die Bremsung.

Wenn ein Unfallgegner auf eine Straße einbiegt, hat der also 4 Sekunden Zeit, um sein Auto zu platzieren. Ein Auto ist 4 m lang, beschleunigt in 2 Sekunden bei einem leichten Tritt aufs Gas locker auf 2 m/s, steht also nach 2 Sekunden komplett auf der Fahrbahn. Was du da jetzt seltsam findest?

Dass die Bremsspur so lang ist, finde ich bei einem Auto ohne ABS gar nicht ungewöhnlich, insbesondere deshalb weil sich der Bremsdruck erst komplett aufbauen muss und man deutlich erkennt, dass nicht alle Räder gleichzeitig blockiert haben. Nur dann halte ich überhaupt einen Bremsweg von rund 50 m für möglich. Gar eine 60 bis 70 m lange Bremsspur ist da völlig normal.

Hier gibt´s aber wahrlich Experten. 😉

PS/Edit:

Wie man hier schön erkennt, ist es eigentlich Wahnsinn, wenn man mit Tacho jenseits der 100 km/h über die Landstraße bügelt. Mag man zwar unter optimalen Bedingungen nach 70 m stehen, werden auf der Landstraße locker 100 m draus und noch auf den letzten 10 bis 15 m baut man 50 km/h ab!

Die Unfälle, bei denen (insbesondere nachts) Mähdrescher, Kutschen, Pannenfahrzeuge oder abgestellte Hänger bzw. Container mitgenommen werden, kennt man aber. 100 km/h sind schließlich nicht schnell...

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Zitat:

@einsdreivier schrieb am 14. August 2016 um 16:16:55 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. August 2016 um 16:04:55 Uhr:


...
Bei 110km/h und so viel Zeit, dass das Auto noch fast komplett rausfahen konnte, kann eigentlih keine 40 Meter Bremsspur entstehen.
Wenn ich mit 100 km/h auf der Landstraße unterwegs bin und eine Gefahrenbremsung mache, beträgt der Anhalteweg rund 70 m (bei sehr guten Bedingungen). Dabei vergehen etwa 4 Sekunden, 1 Sekunde Reaktionszeit, etwas mehr als 3 Sekunden für die Bremsung.

Wenn ein Unfallgegner auf eine Straße einbiegt, hat der also 4 Sekunden Zeit, um sein Auto zu platzieren. Ein Auto ist 4 m lang, beschleunigt in 2 Sekunden bei einem leichten Tritt aufs Gas locker auf 2 m/s, steht also nach 2 Sekunden komplett auf der Fahrbahn. Was du da jetzt seltsam findest?

Dass die Bremsspur so lang ist, finde ich bei einem Auto ohne ABS gar nicht ungewöhnlich, insbesondere deshalb weil sich der Bremsdruck erst komplett aufbauen muss und man deutlich erkennt, dass nicht alle Räder gleichzeitig blockiert haben. Nur dann halte ich überhaupt einen Bremsweg von rund 50 m für möglich. Gar eine 60 bis 70 m lange Bremsspur ist da völlig normal.

Hier gibt´s aber wahrlich Experten. 😉

Das Auto ist ein Golf 2 🙂 Also ohne ABS!

Zitat:

@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 16:21:05 Uhr:


...
Das Auto ist ein Golf 2 🙂 Also ohne ABS!

Das sieht man und deshalb finde ich den Bremsweg völlig normal. Der steht eben nicht nach 40 m (reiner Bremsweg). Und eben deshalb hattest du gleich zweimal Glück. Gegenverkehr? Gar ein Lastwagen? Lichter aus (auch mit einem modernen Auto). Also, lern draus. Scheinst ja noch jung zu sein (94er Jahrgang?), da geht noch was.

Ja ich bin 94er Baujahr 😁 Also meiner Meinung nach ist der Bremsweg völlig ok für 110 Sachen. Ein Porsche 911 GT3 RS, brauch von 100-0kmh 31,7 Meter!

...da haben ja welche so überhaupt keine Ahnung vom ABS. Das ABS sorgt dafür, dass sich der Bremsweg im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne ABS sogar verlängert.

Der Bremsdruck wird bei einer üblichen hydraulischen Bremsanlage egal ob mit oder ohne ABS erstmal mit dem Bremspedal aufgebaut und unabhängig, ob ABS an Bord per Bremskraftverstärker verstärkt.
Das ABS ist lediglich ein Block mit Regelventilen, die sich öffnen und so den Bremsdruck vom entsprechenden Rad nehmen, sobald der Radsensor das Blockieren eines Rades anzeigt.

Den einzigen Vorteil, den das ABS bietet ist, dass das Fahrzeug aufgrund der nicht blockierenden Räder lenkbar bleibt... jemand der sein Fahrzeug ohne ABS im Griff hat bekommt das auch selbst auf die Reihe, indem er die Bremse löst, wenn Lenkbewegungen erforderlich sind um den Kurs des mit blockierenden Rädern rutschenden Fahrzeugs zu korrigieren.

PS:... ein Bremssystem, bei dem der Bremsdruck nicht mit dem Pedal aufgebaut werden muß ist z.B. die Druckluftbremse bei den LKWs... da besorgt das der Luftpresser (Kompressor) und beim Tritt aufs Pedal wird lediglich ein Ventil geöffnet um die Druckluft aus den Vorratskesseln auf die Bremszylinder zu leiten.

Wäre eine Alternative zum Golf 2. Mit dem wärst du entweder schon an der Unfallstelle vorbei gewesen oder hättest rechtzeitig gestanden.

Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!

@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. August 2016 um 16:40:49 Uhr:


Wäre eine Alternative zum Golf 2. Mit dem wärst du entweder schon an der Unfallstelle vorbei gewesen oder hättest rechtzeitig gestanden.

Man kann aber nicht wissen, ob dann zu jenem Zeitpunkt nicht wer anderes aus diesem Feldweg rausgefahren währe. (Zwinkersmilie)

Nen Traktor mit zwei Anhänger, dann linksabbiegend. Aubacke 😉

Zitat:

@twindance schrieb am 14. August 2016 um 16:47:51 Uhr:


Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!

@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.

Ich sagte ja 110 laut Tacho 🙂 Das ist doch ein Unterschied in meinen Augen, da der Tacho ja immer mehr anzeigt.

Zitat:

@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 16:51:52 Uhr:


Ich sagte ja 110 laut Tacho 🙂 Das ist doch ein Unterschied in meinen Augen, da der Tacho ja immer mehr anzeigt.

Besser ist die Aussage, daß man 100 kmh gefahren ist, ohne zu sagen, die 100 kmh entsprechen ja 110 laut Tacho.

@gast356:

Schau dir einfach mal die Bremswege von Autos ohne ABS an. Deiner Meinung nach müssten die unschlagbar kurz sein. Aber: Das genaue Gegenteil ist der Fall!

Ein modernes ABS hält die Reifen exakt in Haftreibung, dass der Reifen eben nicht blockiert. Dass das auch den Bremsweg verkürzt, sollte spätestens dann einleuchten, wenn du dir eine Beschleunigung mit und ohne durchdrehende Reifen ansiehst. Gleitreibung ist niedriger als Haftreibung.

Und was den Bremsdruck angeht: Natürlich wird der bei einem modernen PKW ganz anders aufgebaut. Hat zwar mit dem ABS nur wenig zu tun, eher mit einem vorhandenen Bremsassistent, aber genau das ist eben der springende Punkt: Der Bremsweg und die Bremsspuren, die man auf dem Foto erkennt, halte ich (als Laie, dafür mit gundlegendem Verständnis für Technik) für einen Golf 2 für völlig normal.

Damit ich aber keinen Rüffel bekomme, war´s das zum Thema. 🙂

@twindance:

Was er den Polizisten erzählt hat, nun, das wird er schon wissen. Warum sollte auch der Unfallverursacher die komplette Schuld/Haftung (wie auch immer, nächste Grundsatzdiskussion) aufgebrummt bekommen, wenn doch der TE zu schnell (!) dran war? Der mag zwar einen Fehler gemacht haben, aber am Waldrand (Licht/Schatten/etc.) übersieht man schon gerne mal einen Tiefflieger.

@Topic:

Bei 90 Sachen wäre genau nichts passiert, aber hey... Schleicher und überhaupt: Verkehrsgefährdung, da das schließlich zum Überholen verleitet, gar nötigt. Überholen dann quasi als Notwehr.

Normaler Wahnsinn eben.

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. August 2016 um 16:38:37 Uhr:


...da haben ja welche so überhaupt keine Ahnung vom ABS. Das ABS sorgt dafür, dass sich der Bremsweg im Vergleich zu einem Fahrzeug ohne ABS sogar verlängert.

Den einzigen Vorteil, den das ABS bietet ist, dass das Fahrzeug aufgrund der nicht blockierenden Räder lenkbar bleibt... j

Das ist falsch. Das ist einer der beiden Vorteile. Der zweite Vorteil ist, dass man nicht in den niedrigeren Bereich der Gleitreibung gerät (Bremsspur).

Relevanz für den TE: Es ist völlig offen, wie die Schuldfrage geklärt wird. 3 Möglichkeiten hatte ich aufgeführt und eine 4. vergessen: Garantiert nicht hier im Forum.

Wie üblich, habe ich auch wieder Vieles in der Darstellung des TE überlesen, was andere offensichtlich ganz genau wissen. Zum Beispiel, ob die Sonne schien oder es finstere Nacht war, ob es eine Tempobegrenzung gab (sonst wollen wir zu 110 km/h Tacho nicht lästern), ob die Straße eben und gerade heraus verläuft oder ob es einen objektiven Grund gibt, dort nicht 100 km/h zu fahren, ob es geregnet hat, ob der Gegner aus dem Wald schoss oder gaaaanz langsam und kilometerweit vorher sichtbar ..... alles völlig belanglos.

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