Viele unklarheiten nach Verkehrsunfall
Hallo,
leider war ich gestern an einem Verkehrsunfall beteiligt, und die Polizei wollte/konnte nicht sagen wer Schuld ist?
Folgende Situation:
Ich wollte in das nächste Dorf fahren, um etwas einzukaufen. Zwischen den beiden Ortschaften ist ein kleines Waldstück. Ich fuhr laut Tacho mit 110km/h über die Landstraße. Kurz bevor ich die Einmündung des Waldstückes erlangte, fuhr plötzlich ein Auto raus, und ich musste eine Vollbremsung hinlegen die aber leider nicht gereicht hat. Ich kam mit meinem Auto etwas quer, und bin mit meinem Kotflügel auf sein Heck gestoßen. Die Polizei hat alles fotografiert, und hat von jedem eine Aussage dokumentiert. Für mich war ganz klar der andere Schuld, da er mir die Vorfahrt genommen hatte! Die Brems/blockierspuren betragen insgesamt ca. 40-50m bis zum Aufprall. Die Polizei wollte nicht sagen wer Schuld ist, sie meinten nur wir erfahren das über unsere Versicherung??? Ist das normal???
Wie ich nun weiter vorgehen wollte...
1. Der Versicherung anrufen, und den Unfall melden.
2. Ein Gutachter soll sich das Auto anschauen.
3. Mein Anwalt wird kontaktiert.
würdet ihr auch so vorgehen, oder habt ihr andere Tipps?
Er wollte übrigens in einem Waldgebiet wenden, wo nur "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei" ist. Was auch schonmal für mich sprechen könnte ist, dass er auf Alkohol getestet wurde und ich nicht.
Beste Antwort im Thema
Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!
@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.
74 Antworten
Ich würde zwar erst den Anwalt, dann den Gutachter und zum Schluss den Anwalt die Versicherung informieren lassen (Gleichlauf der Darstellung sollte dadurch sichergestellt sein). Aber das siehst Du soweit schon richtig. Die Haftung für den Schaden dürfte der Gegner am Hals haben (Wendemanöver). Ein Bußgeld wegen der Geschwindigkeit ... eher nicht.
Die Polizei wird nie klären, wer Schuld hat. Sie sammelt nur Fakten.
Auf alle Fälle geht der erste Weg zur Versicherung. Sie wird alles weitere veranlassen. Deinen Anwalt kannst noch ein bissel schlafen lassen, weil es noch nichts gibt, wo ein Anwalt vonnöten wäre.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. August 2016 um 15:43:16 Uhr:
Die Polizei wird nie klären, wer Schuld hat. Sie sammelt nur Fakten.
Auf alle Fälle geht der Weg zur Versicherung. Sie wird alles weitere veranlassen. Deinen Anwalt kannst noch ein bissel schlafen lassen, weil es nioch nichts gibt, wo ein Anwalt vonnöten wäre.
Habe mit einem Freund geredet der auch Poliztist ist... er meinte nur zu mir, dass er die Schuldfrage immer direkt vor Ort klärt. Aber wahrscheinlich macht das jeder Polizist anderst...
Lass es von Anfang an vom Anwalt regeln. Damit fährst Du am besten. Es mag sein, dass die Polizisten einen Eindruck haben. Aber sie waren nicht dabei als es geschah. In der Unfallaufnahme wird der Beteiligte 01 in aller Regel als der Verursacher angesehen. Entscheiden werden das aber andere Personen.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. August 2016 um 15:49:04 Uhr:
Lass es von Anfang an vom Anwalt regeln. Damit fährst Du am besten. Es mag sein, dass die Polizisten einen Eindruck haben. Aber sie waren nicht dabei als es geschah. In der Unfallaufnahme wird der Beteiligte 01 in aller Regel als der Verursacher angesehen. Entscheiden werden das aber andere Personen.
Wer entscheidet das dann?
Ein Polizist sammelt Daten und Fakten, aber die Entscheidung wer Schuldig ist treffen Andere. Die Polizei kann eine Einschätzung abgeben Wer der Schuldige sein könnte, aber die nachfolgenden Behörden sind nicht an diese Einschätzung gebunden.
Die Länge der Bremsspur legt allerdings ein Tempo über 110 Tacho nahe, wird wohl der Aufhänger des Gegners werden. Wie dem auch sei, Ärger dürfte garantiert sein.
Zitat:
@Dan_94 schrieb am 14. August 2016 um 15:51:02 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. August 2016 um 15:49:04 Uhr:
Lass es von Anfang an vom Anwalt regeln. Damit fährst Du am besten. Es mag sein, dass die Polizisten einen Eindruck haben. Aber sie waren nicht dabei als es geschah. In der Unfallaufnahme wird der Beteiligte 01 in aller Regel als der Verursacher angesehen. Entscheiden werden das aber andere Personen.Wer entscheidet das dann?
1. Als erstes mal die gegnerische Versicherung, die deine Forderungen akzeptiert oder auch nicht (so hat es dir ja auch die Polizei vor Ort erklärt).
2. Anschließend dann ggf. das Resultat des Schriftverkehrs deines Anwalts mit der Versicherung - wenn der Anwalt meint, er könnte mehr rausholen.
3. Wird keine Einigung erzielt, ein Richter.
Ich kenne das auch nur so, das die Polizei die Schuldfrage direkt vor Ort klärt. Auf den Unfallberichten der Polizei (die jeder Fahrzeugführer vor Ort direkt ausgehändigt bekommt) ist die Schuldfrage sogar von der Polizei deklariert. So ist es zumindest hier. Ob das in anderen Örtlichkeiten anders ist, das weiß ich nicht.
Wenn vor Ort eine 40-50m lange Bremsspur zu sehen ist, dann sollte die Schuldfrage eigentlich klar sein. Du hattest ja so oder so Vorfahrt und mehr als den Anker werfen kannst Du in dieser Situation ja nicht.
Das die Versicherung die Schuldfrage festlegt, das wäre mir neu. Du bekommst von Deiner Versicherung allerdings einen Unfallhergangbogen und musst dort den Unfallhergang beschreiben und auch eine Zeichnung der Situation vor Ort darlegen. Wenn es Fotos gibt (vielleicht hast Du ja welche mit dem Handy vor Ort angefertigt), dann kannst Du diese mit beilegen.
Eine Bremsspur von 40-50 Meter stellt für mich keine Tatsache dar, das die Geschwindigkeit über 100 km/h betrug. Der Bremsweg liegt bei 100km/h bei 100 Metern. Eine Gefahrenbremsung liegt bei 100km/h bei 50 Metern. Das ist aber alles nur anhand einer Faustformel berechnet. Es spielen natürlich noch andere Faktoren ein, wie Zustand der Fahrbahndecke, Zustand und Art/Qualität der Reifen usw. usw....
Kommt natürlich jetzt drauf an, ob der TE noch mit 50km/h in das Heck des Anderen gerauscht ist oder aber ob es sich hier um Schrittgeschwindigkeit gehalten hat. Das "hat leider nicht ganz gereicht" ist da etwas schwammig.
Die Haftpflicht des gegnersischen Autos hat die Befugnis, mit Wirkung für und gegen ihren Versicherungsnehmer die Haftung anzuerkennen oder diese abzulehnen. Im Streitfall entscheidet dann ein Zivilgericht im Rahmen der Schadenersatzklage. Es ist für Dich besser, wenn Du da professionelle Hilfe an deiner Seite hast. Die Versicherungen sind schließlich auch Profis und es wird oft versucht, auf Kosten der Geschädigten den Schaden kleiner zu rechnen als er ist. Ohne fachkundige Hilfe bemerkt man das meist nicht einmal, weil man die richtigen Vorgehensweisen und die eigenen Ansprüche gar nicht alle kennt.
Zitat:
@alsk1 schrieb am 14. August 2016 um 15:56:02 Uhr:
Ich kenne das auch nur so, das die Polizei die Schuldfrage direkt vor Ort klärt.
Dann kennst du das falsch.
Wurde ja schon richtig dargestellt - die Polizei gibt ggf. eine Einschätzung ab (Spalte 1, Verwarnung, Anzeige). Das ist eine erste EINSCHÄTZUNG.
Dieses Video will ich dir gerne mitgeben:
https://www.youtube.com/watch?v=bvLaTupw-hk
Seid froh, dass ihr noch am Leben seid, den Rest klären die Versicherungen. Das mit Tacho 110 würde ich übrigens verschweigen. Zwar wird das in deinem Fall nicht viel ausmachen, aber nur zur Veranschaulichung:
Wo du mit Tacho 100 - dann eben nur echte 95 km/h - schon stehst, hast du mit Tacho 110 - mutmaßlich echte 105 km/h - noch gut 50 km/h drauf, obwohl´s nur 10 km/h mehr sind und auch nur rund 10 m mehr Anhalteweg. Viel mehr hat hier aber auch nicht gefehlt.
Mit ABS (gar noch ESP) wäre wohl gleich gar nichts passiert - ohne dass ich hier eine Grundsatzdiskussion anzetteln möchte.
PS:
Du "hast" bereits einen Anwalt? Dann lass diesen Thread hier links liegen. Bringt nur mehr Aufregung (z. B. wenn Leute wie ich dir "vorwerfen", dass du zu schnell warst) und keinerlei Fakten. Dass dir die "Vorfahrt" genommen wurde und du nichts für den Unfall kannst, das werden die Versicherungen schon auch so feststellen.
Zitat:
@situ schrieb am 14. August 2016 um 15:58:08 Uhr:
Dann kennst du das falsch.Zitat:
@alsk1 schrieb am 14. August 2016 um 15:56:02 Uhr:
Ich kenne das auch nur so, das die Polizei die Schuldfrage direkt vor Ort klärt.Wurde ja schon richtig dargestellt - die Polizei gibt ggf. eine Einschätzung ab (Spalte 1, Verwarnung, Anzeige). Das ist eine erste EINSCHÄTZUNG.
Ich denke nicht das ich es falsch kenne. Auf meinem letzten Unfallbogen der Polizei steht ganz klar geschrieben "Schuldfrage 50/50". Für mich stellt sich das dann klar dar.
Zitat:
Ich denke nicht das ich es falsch kenne. Auf meinem letzten Unfallbogen der Polizei steht ganz klar geschrieben "Schuldfrage 50/50". Für mich stellt sich das dann klar dar.
Für dich schon, aber weder für die Versicherung, die Bußgeldstelle und ggf. den Richter. Darum geht es schlussendlich.
Zitat:
Wenn vor Ort eine 40-50m lange Bremsspur zu sehen ist, dann sollte die Schuldfrage eigentlich klar sein. Du hattest ja so oder so Vorfahrt und mehr als den Anker werfen kannst Du in dieser Situation ja nicht.
Bei 110km/h und so viel Zeit, dass das Auto noch fast komplett rausfahen konnte, kann eigentlih keine 40 Meter Bremsspur entstehen.
Für mich ist das eher negativ für den TE auszulegen.