Viele unklarheiten nach Verkehrsunfall

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Hallo,

leider war ich gestern an einem Verkehrsunfall beteiligt, und die Polizei wollte/konnte nicht sagen wer Schuld ist?

Folgende Situation:

Ich wollte in das nächste Dorf fahren, um etwas einzukaufen. Zwischen den beiden Ortschaften ist ein kleines Waldstück. Ich fuhr laut Tacho mit 110km/h über die Landstraße. Kurz bevor ich die Einmündung des Waldstückes erlangte, fuhr plötzlich ein Auto raus, und ich musste eine Vollbremsung hinlegen die aber leider nicht gereicht hat. Ich kam mit meinem Auto etwas quer, und bin mit meinem Kotflügel auf sein Heck gestoßen. Die Polizei hat alles fotografiert, und hat von jedem eine Aussage dokumentiert. Für mich war ganz klar der andere Schuld, da er mir die Vorfahrt genommen hatte! Die Brems/blockierspuren betragen insgesamt ca. 40-50m bis zum Aufprall. Die Polizei wollte nicht sagen wer Schuld ist, sie meinten nur wir erfahren das über unsere Versicherung??? Ist das normal???

Wie ich nun weiter vorgehen wollte...

1. Der Versicherung anrufen, und den Unfall melden.
2. Ein Gutachter soll sich das Auto anschauen.
3. Mein Anwalt wird kontaktiert.

würdet ihr auch so vorgehen, oder habt ihr andere Tipps?

Er wollte übrigens in einem Waldgebiet wenden, wo nur "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei" ist. Was auch schonmal für mich sprechen könnte ist, dass er auf Alkohol getestet wurde und ich nicht.

Beste Antwort im Thema

Zunächst erst mal - KEINE ABS-Diskussion! Man möge sich diese Thematik verkneifen, denn sie hat für den Thread NULL Relevanz!

@TE: Manchmal ist es wesentlich vorteilhafter, die Klappe zu halten. Du bist 100! (einhundert!) km/h gefahren, keinen Jota mehr! Wenn Du die 110 km/h auch nur erwähnst, hast Du schon ein wesentlich schlechteres Blatt auf der Hand. Bei Deiner Unbedarftheit wäre es ratsamer, einen Rechtsverständigen zu beauftragen.
Die Polizei stellt KEINE Schuld im versicherungsrechtlichen Sinn fest! Es kann hilfreich sein, wenn ein Unfallgegner wegen eines Regelverstoßes belangt wird. Denn nur DIES ist Aufgabe der Polizei - die Unfallaufnahme und evtl. Feststellung eines Regelverstoßes.
Bei Ansicht der Fotos sollte eine Schuldzuweisung relativ einfach und zu Deinen Gunsten möglich sein - wenn Du einfach die Klappe wegen Deiner eigenen Geschwindigkeit hältst. Du fährst IMMER unter Beachtung der zHG - das Gegenteil muss Dir bewiesen werden. Dies wird aber sehr einfach, wenn Du so herumposaunst. Denn es stellt sich ansonsten die Frage "war der Unfall für Dich unvermeidbar" und DIE wird dann schwierig zu beantworten und birgt Konfliktpotenzial.

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Der einzige Punkt ist, dass die Polizei kein Verwarngeld gegen den Unfallverursacher ausgesprochen hat. Das machen die eigentlich nur, wenn die Lage unklar ist.
Und damit sind wir an dem Punkt, dass ich immer etwas vorsichtig bin, wenn ich einen Unfallhergang nur von einer Seite geschildert bekomme.

Davon abgesehen, wenn du dir sicher bist, dass du unschuldig bist, dann lass das Gutachten machen. Dann wird es die gegnerische Versicherung auch zahlen. Lass dir bloß nicht deren Gutachter aufschwatzen.

Zitat:

@Dan_94 schrieb am 16. August 2016 um 11:28:45 Uhr:


...
Des Weitern habe ich soeben erfahren, dass der Unfallverursacher wohl paar Minuten vorher "RÜCKWÄRTS" auf die Landstraße zurücksetzen wollte, und somit schon fast einen Unfall verursacht hatte!!!
...

Passiert. Wenn´s ein landwirtschaftliches Gerät gewesen wäre, dann wärst du jetzt ohnehin nicht hier, wenn du das im falschen Winkel oder an der falschen Ecke getroffen hättest.

Wird sich schon zu deinen Gunsten klären, aber davon abgesehen musst du jederzeit mit solchen Situationen rechnen. 😰

Ich habe damals den Unfall selbst an die gegnerische Versicherung gemeldet. Wenn die Parameter aus Post #1 stimmen, ist die Sache eindeutig. Da kann der Typ die Sache noch so lange rauszögern. Jeden Tag gibt es einen Nutzungsausfall. Das dürfen die dann auch zahlen.

Welcher Typ?

Natürlich hat der TE hier auch eine Schadenminderungspflicht. Das bedeudet, er muss mit Gutachten und ggf. einer Reparatur loslegen. Warum sollte man diese auch rauszögern?
Die Schuldfrage muss dafür nicht beantwortet sein und einen Nutzungsausfall gibt es nur begrenzt lang (10-14 Tage dürften es hier max. üblicher Weise sein).

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Also ich habe heute alles soweit geklärt. Habe es beiden Versicherungen gemeldet, war beim Gutachter, und habe eine achsvermessung machen lassen. Den Gutachter musste ich nicht direkt bezahlen, sondern nur die achsvermessung (war bei einem reifenhändler) die Rechnung hat der Gutachter auch direkt nachdem Vermessung einkalkuliert. Er meinte auch das der Fall für ein eindeutig wäre... Die Kosten belaufen sich laut Gutachter auf über 2000€. Nochmals vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge! Echt top 🙂 ich hoffe mal das sich die Sache schnellstmöglich klärt, und ich das Auto reparieren kann.

Über 2000€ ... ist das nicht ein Totalschaden?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. August 2016 um 20:17:29 Uhr:


Über 2000€ ... ist das nicht ein Totalschaden?

Bei nem 3er Golf sicherlich.
Jedenfalls knapp davor. Der Gutachter wird wohl darunter geblieben sein.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. August 2016 um 16:47:25 Uhr:


Der einzige Punkt ist, dass die Polizei kein Verwarngeld gegen den Unfallverursacher ausgesprochen hat. Das machen die eigentlich nur, wenn die Lage unklar ist.

Oder wenn der begangene Verstoß mit einem Verwarngeld nicht mehr zu ahnden ist, sondern eine Anzeige nach sich zieht, wie z.B. die Vorfahrtverletzung.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. August 2016 um 20:20:57 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. August 2016 um 16:47:25 Uhr:


Der einzige Punkt ist, dass die Polizei kein Verwarngeld gegen den Unfallverursacher ausgesprochen hat. Das machen die eigentlich nur, wenn die Lage unklar ist.

Oder wenn der begangene Verstoß mit einem Verwarngeld nicht mehr zu ahnden ist, sondern eine Anzeige nach sich zieht, wie z.B. die Vorfahrtverletzung.

Es wurde ja beides verneint.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. August 2016 um 20:17:29 Uhr:


Über 2000€ ... ist das nicht ein Totalschaden?

Es ist ein Golf 2 G60 😁 die sind etwas teurer.

Der Sachverständige hat den Totalschaden also klar verneint?

Sicherlich innerhalb der 130%-Grenze.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. August 2016 um 20:47:02 Uhr:


Der Sachverständige hat den Totalschaden also klar verneint?

Ja! Er sagte, wenn was an der Achse verbogen sei, und wir mit dem Sturz etc außerhalb der Toleranz sind, und man es nicht mehr richten könne, dann sei es ein Totalschaden... Hab ja die Achse neu vermessen lassen, und es war nichts an der Achse verbogen oder sonstiges. Lediglich der sturzbwurde neu eingestellt, war aber ne Sache von 20min 🙂

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