Verwertbar oder nicht? Dashcam
Es gibt ja den Thread "Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion" aber ich brauche eigentlich das Gegenteil, daher der neue Thread:
Ich habe einen Unfall "verursacht" und frage ich mich ob ich mit einer Dashcam besser dastände.
Ich fuhr in einer zweispurigen Autobahn-Baustelle auf der linken Spur. Links lief der Verkehr recht flüssig, während rechts schon eine Schlange war. Das war einem Fahrzeug rechts wohl zu lahm, er blinkte zog nach links übersah mich - das war es dann für seinen und meinen Außenspiegel. Soweit eindeutig.
Ich war alleine im Auto, der Verursacher hatte aber mehrere Beifahrer die natürlich unisono erzählen "Wir fuhren rechts und du bist dann plötzich gegen unseren Spiegel gefahren - blinken? Nach links fahren? Nö....das gab es alles nicht.
Neutrale Zeugen nicht vorhanden 🙄
Und so bin ich laut Unfallbericht der Verursacher. Super.
Im Nachgang fragte ich mich nun mehrfach, ob eine Dashcam die meine Version belegt mir geholfen hätte.
Wäre diese Aufzeichnung verwertbar? Denn einen Anlass gab es ja nicht. Kein Kleinkrieg, kein Schneiden einfach nichts im Vorfeld.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 07:26:35 Uhr:
Soll jeder Sherriff spielen? Wir haben eine Verkehrsordnung, das Bespitzeln brauchen wir nicht!
Wir haben auch ein Strafgesetzbuch, das Einbrüche, Vergewaltigung, Gewalt an- und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen verbietet. Hält sich auch nicht jeder dran. Trotzdem schön, wenn die Nachbarn "Hilfssheriff" spielen und die Polizei informieren.
Der Zweck einer Dashcam ist die Abwendung von Unrecht an einem selbst, bei Straftaten auch gerne von dritten. Das sollte eines jedermannes Recht sein.
Daher finde ich deine Sichtweise weltfremd und naiv.
83 Antworten
Die Pkw Hersteller werden die Dashcams schon seit Jahren auf der Agenda haben, es wird nur noch die rechtliche Klärung abgewartet.
Wie Erwachsener schon sagt, im Grunde ist die Technik eh verbaut.
edit
Wobei es mich wundert, dass (oder ob) diese Funktion für den aussereuropäischen Markt noch nicht integriert ist.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 10:19:39 Uhr:
Ich beteilige mich an der Diskussion.
Das ist total nett, aber gib dir doch bitte Mühe, die Aussagen der anderen und deren logische Bezüge zu verstehen, bevor du zur Tastatur greifst und Kontra gibst.
Ich schreibe zu den Themen und zur vorherigen Antwort. Ich schreibe nicht, was andere lesen möchten oder was jemand anderes hören wollte.
In einem Forum ist das normal, auch wenn es nicht gefällt.
Ich überlasse jedem seine Meinung, also kann ich doch auch eine haben.
Zitat:
@Bamako schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:37:23 Uhr:
In 5 Jahren werden die in den ersten PKW Herstellerseitig verbaut und ins Fahrzeug integriert. Da würd ich drauf wetten!
Es gibt doch jetzt schon bereits vom Werk aus fest eingebaute Kammeras im Auto, die auf Knopfdruck Fotos machen können. Filmen dürfte auch erlaubt sein, weiß aber nicht, ob es freigeschaltet ist. Die DashCams werden verkauft um den Straßenverkehr zu filmen, was umstriten ist. Erlaubt sind aber Kammeras, die für Landschaftsuafnahmen eingesetzt werden, und nur nebenbei den Straßenverkehr erfassen, weil es technisch nicht anders geht.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. Dezember 2018 um 10:34:35 Uhr:
Das ist total nett, aber gib dir doch bitte Mühe, die Aussagen der anderen und deren logische Bezüge zu verstehen, bevor du zur Tastatur greifst und Kontra gibst.
Die seltsame Forenbeteidigung von diesem User ist bekannt. Am besten die vereinzelten Beiträge, die nicht zum Thema passen ignorieren. Das wird mit ihm sonst eine Endlosdiskussion.
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Ja, ich bin halt so'n gutmütiger Typ. Meist.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:40:17 Uhr:
Hat hier schonmal jemand mitgeteilt, wie ein Gericht jemanden wg. unerlaubter Nutzung von Dash Cams verurteilt hat?
Seit wann ist denn in Deutschland die Dashcam verboten?
Wenn einer verurteilt wurde, dann weil er mit deren Daten um sich geschleudert hat.
Die Dashcam an sich ist ein "ist halt vorhanden"-Gadget, braucht keine Bedienung und lenkt desshalb auch nicht ab.
Beim Unfall hat man 'ne 50/50 Chance daß der Richter die als Beweis zulässt, also warum nicht?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:53:36 Uhr:
Zitat:
@Bamako schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:37:23 Uhr:
In 5 Jahren werden die in den ersten PKW Herstellerseitig verbaut und ins Fahrzeug integriert. Da würd ich drauf wetten!
Und ich würde nicht dagegen wetten.
Zumal ja sämtliche Hardware eh meist schon vorhanden ist (einfach 'nen SD-Karten-Slot in's Handschuhfach und 'nen bisschen Software).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Dezember 2018 um 16:06:00 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:40:17 Uhr:
Hat hier schonmal jemand mitgeteilt, wie ein Gericht jemanden wg. unerlaubter Nutzung von Dash Cams verurteilt hat?
Seit wann ist denn in Deutschland die Dashcam verboten?
Wenn einer verurteilt wurde, dann weil er mit deren Daten um sich geschleudert hat.
Die Dashcam an sich ist ein "ist halt vorhanden"-Gadget, braucht keine Bedienung und lenkt desshalb auch nicht ab.
Beim Unfall hat man 'ne 50/50 Chance daß der Richter die als Beweis zulässt, also warum nicht?Gruß Metalhead
Wir haben hier doch schon alle mitgekriegt, das die Dash Cam selbst nicht verboten ist, sondern das, was damit angestellt wird. Und das bleibt auch so, wird eher noch strenger beobachtet und verfolgt.
Da bin ich mir sehr sicher! (siehe Handy)
Ich halte von den Dashcams gar nichts, obwohl es bei der Wahrheitsfindung bei Unfällen (oder Straftaten) sehr nützlich sein kann! Auch wenn diese Aufzeichnung von Personen (nicht nur von Autos), die Gesichter bei der Wahrheitsfindung unkenntlich gemacht werden, das Urheberrecht bleibt bei der gefilmten Person (und das gilt bis 75 Jahre nach dessen Tod), das Urheberrecht erwirbt nicht der der das gefilmt hat, sondern der "Gefilmte"! Sollte zufällig nach sagen wir mal 20 Jahren (auch nach 50 Jahren und mehr) das Video im Internet auftauchen, weil diese Videos in der Regel irgendwo gespeichert werden, kann diese Person klagen (§ für Datenschutz gibts zur Genüge die da zum Einsatz kommen würden). Nur zur Zeit ist es noch nicht in, oder man weiß darüber zu wenig, aber wenn alles und jedes gefilmt werden muss und irgendwo abgespeichert wird das man das vielleicht später ins Netz zur Volksbelustigung stellen kann, dann werden sich auch schnell die Klagszahlen erhöhen! Also Vorsicht beim Filmen mit Dashcams wo Personen oder Privatgrundstücke, teils auch Häuserfronten oder Kleingärten, auch KFZ-Kennzeichen aufgezeichnet werden, man sollte wissen was man damit machen darf und was nicht!
LG Ossi
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Dezember 2018 um 16:06:00 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:40:17 Uhr:
Hat hier schonmal jemand mitgeteilt, wie ein Gericht jemanden wg. unerlaubter Nutzung von Dash Cams verurteilt hat?
Seit wann ist denn in Deutschland die Dashcam verboten?
Wenn einer verurteilt wurde, dann weil er mit deren Daten um sich geschleudert hat.
So schwer es mir fällt für Bernd das entsprechende Urteil zu posten. Aber es gibt eins. Als Münchner solltest du es auch kennen:
https://www.tz.de/.../...nahme-und-wird-selbst-verurteilt-8736911.htmlEin bitteres Urteil im konkreten Fall. Allerdings war das Urteil von vor dem 15. Mai 2018 vom BGH.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 14. Dezember 2018 um 18:15:39 Uhr:
So schwer es mir fällt für Bernd das entsprechende Urteil zu posten. Aber es gibt eins. Als Münchner solltest du es auch kennen:
https://www.tz.de/.../...nahme-und-wird-selbst-verurteilt-8736911.html
Ein bitteres Urteil im konkreten Fall. Allerdings war das Urteil von vor dem 15. Mai 2018 vom BGH.
Ohne Anlaß ist doch Schwachsinn, die schalten ja erst bei Erschütterung die Aufzeichnung ein.
Sind da die Rechtsmittel schon durch?
Gruß Metalhead
Eine Frage, die hier reinpasst. Verwertbarkeit ist wahrscheinlich weniger die Frage...
Wir fahren über Silvester nach Finnland. Über Polen, Litauen, Lettland, Estland, ab Tallin die Fähre nach Helsinki.
Ich habe eine Aiptek GS510 Dashcam mit einer 4GB SD Karte. Bei der sehr großen Auflösung und demensprechend großen Dateien sind (außerhalb von mithilfe von Beschleunigungssensoren gemessenen Gefahrensituationen oder dem Klick auf der Dauerhaft-Speichern-Taste) alte Aufnahmen innerhalb von 30 minuten fahren (=aufnehmen) überschrieben. Ein Grund warum ich die kleinstmögliche SD-Karte genommen habe, da ich wg. Datenschutz nicht stundenlange Aufnahmen im Auto mitführen will.
Weiß jemand, wie die rechtliche Lage im Baltikum und Finnland aussieht? Muss ich die Dashcam ab der Litauischen Grenze demontieren? In Polen ist solch eine Dashcam legal, das weiß ich.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 15. Dezember 2018 um 00:04:38 Uhr:
Weiß jemand, wie die rechtliche Lage im Baltikum und Finnland aussieht? Muss ich die Dashcam ab der Litauischen Grenze demontieren? In Polen ist solch eine Dashcam legal, das weiß ich.
https://www.tz.de/.../europa-ueberblick-dashcams-autos-zr-9873479.html
https://www.heise.de/.../...er-wegen-Noetigung-verurteilt-4480720.html
🙂
(gabs hier aber nicht mal 'nen noch größeren dashcam-thread?! UND der mit "Technik"... bzw hat da jmd. auch mal bitte 'n link zu? Bin gerade echt zu doof den zu finden. Danke!)
Na toll jetzt bekommen die Gerichte viel zu tun, jetzt werden sich Leute mit Videos melden wo einer den Blinker vergessen hat....
Dafür kann es aber bei so richtigen Idioten die einen ausbremsen ja gut sein.
Wo bei man denn Fahrer meist nicht im Bild hat nur das Auto