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Verwertbar oder nicht? Dashcam
Es gibt ja den Thread "Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion" aber ich brauche eigentlich das Gegenteil, daher der neue Thread:
Ich habe einen Unfall "verursacht" und frage ich mich ob ich mit einer Dashcam besser dastände.
Ich fuhr in einer zweispurigen Autobahn-Baustelle auf der linken Spur. Links lief der Verkehr recht flüssig, während rechts schon eine Schlange war. Das war einem Fahrzeug rechts wohl zu lahm, er blinkte zog nach links übersah mich - das war es dann für seinen und meinen Außenspiegel. Soweit eindeutig.
Ich war alleine im Auto, der Verursacher hatte aber mehrere Beifahrer die natürlich unisono erzählen "Wir fuhren rechts und du bist dann plötzich gegen unseren Spiegel gefahren - blinken? Nach links fahren? Nö....das gab es alles nicht.
Neutrale Zeugen nicht vorhanden
Und so bin ich laut Unfallbericht der Verursacher. Super.
Im Nachgang fragte ich mich nun mehrfach, ob eine Dashcam die meine Version belegt mir geholfen hätte.
Wäre diese Aufzeichnung verwertbar? Denn einen Anlass gab es ja nicht. Kein Kleinkrieg, kein Schneiden einfach nichts im Vorfeld.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 07:26:35 Uhr:
Soll jeder Sherriff spielen? Wir haben eine Verkehrsordnung, das Bespitzeln brauchen wir nicht!
Wir haben auch ein Strafgesetzbuch, das Einbrüche, Vergewaltigung, Gewalt an- und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen verbietet. Hält sich auch nicht jeder dran. Trotzdem schön, wenn die Nachbarn "Hilfssheriff" spielen und die Polizei informieren.
Der Zweck einer Dashcam ist die Abwendung von Unrecht an einem selbst, bei Straftaten auch gerne von dritten. Das sollte eines jedermannes Recht sein.
Daher finde ich deine Sichtweise weltfremd und naiv.
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83 Antworten
Darum geht's hier nicht.
Wenn ich die Anfrage des TE bona fide lese (was jeder erst mal tun sollte), liegen hier aus seiner Sicht vorsätzliche Falschaussagen des Unfallgegners und dessen Zeugen vor, um die Schuld am Unfall auf den TE abzuwälzen. Dies will der TE abwehren, und er hat ein aus seiner Sicht geeignetes, aber problematisches Beweismittel, das seine Unschuld belegt.
TE, wenn du schon beim RA warst: Sind die Dashcam-Aufnahmen zur Sprache gekommen? Was hat der RA dazu gesagt?
Teile deiner Versicherung mit, dass du eine Dashcam-Aufnahme vom Unfallhergang hast, die dich entlastet. Und schicke den Clip deiner Versicherung (entweder Datei oder Link zu deinem Webspace/Cloud/...).
Entweder die Versicherung lehnt die Regulierung ab und erstattet Anzeige gegen den Anderen wegen Betrug - oder sie belässt es bei der Zahlung, stuft dich nicht in der Schadensfreiheitsklasse zurück und teilt "intern" der anderen Versicherung die Umstände mit. Der Unfallgegner steht dann zum nächstmöglichen Termin evtl. ohne Versicherungsschutz da... was deinen eigenen Schaden betrifft: hast du der gegnerischen Versicherung mitgeteilt, dass du Ansprüche hast? Einfach mal den Link zum Video zum Vorgang reichen/mailen... die gegnerische Versicherung wird es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Wie gesagt gib deiner Versicherung die Möglichkeit, das zu regeln.
Da die Lebenserfahrung sagt, dass in Baustellen signifikant mehr Unfälle passieren ist die Speicherung meines Erachtens nicht anlasslos. Vielleicht wolltest du aber auch nur den Baufortschritt mit der Aufnahme von vor 4 Wochen vergleichen...
Er hat noch keine cam. Er will in Zukunft besser gewappnet sein.
Oh ... äh. Ich sollte um diese Zeit wohl nicht mehr vorm Rechner sitzen.
Du hast recht. Man sollte den Eröffnungsbeitrag schon genau lesen, auch den letzten Absatz. Sonst vergaloppiert man sich so wie ich. Ts, ts, ts.
OK, die Frage war eine theoretische. Dann ist obiges von mir natürlich auch nur theoretisch zu verstehen.
Soweit vieles richtig erlesen ;-)
Noch habe ich keine. Aber im Nachgang an so ein Erlebnis, wo der Verursacher und seine Zeugen halt lügen und man wirklich nichts dagegen tun kann, frage ich mich halt: Wäre es mit Dashcam besser für mich gelaufen?
Klar, sie würde meine Aussage bestätigen, aber (und das ist der Kern meines Interesses) würde das auch akzeptiert werden vor Gericht.
Und ja....hier ist das Kind in den Brunnen gefallen. Ich hatte keine DC, ich habe keine Zeugen und der Verursacher hat seine Buddies erzählen ihre Lügenstory. Pech für mich.
Und dann überlegt man sich halt, was kann man in Zukunft dageben tun nochmal so einem Lügenpack aufzusitzen.
Da mir diese Idee erst spät gekommen ist, habe ich die Frage nicht mit dem Anwalt erörtert, @Erwachsener
(leider nicht)
Ich habe meine Dashcamaufnahme nach dem Unfall der Dekra gezeigt und schon war der Hergang klar. Offiziel hat der Kollege den Film natürlich nicht gesehen.
Das größte Argument ist der Druck beim Unfallgegner, wenn er im Protokoll lügen will. Wird die Aufnahme dann tatsächlich vor Gericht zugelassen, steht er als Lügner da. Die Dashcam war für mich eine wichtige Investition.
Zitat:
@Flitzer schrieb am 10. Dezember 2018 um 21:59:03 Uhr:
Danke. Für den aktuellen Unfall war ich beim Anwalt und habe extrem schlechte Karten. "Egal" denn es sind nur zwei Außenspiegel zu Bruch gegangen. Finanziell überlebe ich das ;-)
Ging mir ähnlich, nur dass ich "nur" auf meinem Schaden sitzen geblieben bin. Eine Cam ist zwar keine Garantie, dass sie verwertet wird. Im Gegensatz zu Lügebernds gebetsmühlenartigen Behauptung werden die Aufnahmen vor Gericht sehr wohl fallweise zugelassen (aber eben nicht immer). Ohne Cam gibts nicht mal den Versuch derselben.
Verwertbarkeit hin oder her, wenn der Unfallgegner die Dashcam in deinem Auto bemerkt, oder man ihn darauf aufmerksam macht dass der Unfallhergang aufgezeichnet wurde, muss er sich 3x überlegen, ob er hier Falschangaben oder evtl später vor Gericht eine strafbare Falschaussage trifft.
Die unsichere Rechtslage stiftet eben nicht nur bei Besitzer der Dashcam Unsicherheit über die Verwertbarkeit.
Btw, bei meiner laufenden Anzeige wegen Nötigung gibt es ein Feld auf dem Aussagebogen der Polizei, in dem steht, dass man eventuelles Videomaterial auf CD beifügen soll. Grade wenn's um Straftaten im Strassenverkehr geht, dürfte das helfen. Ist hier ja aber nicht der Fall.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 11. Dezember 2018 um 00:18:15 Uhr:
Zitat:
@Flitzer schrieb am 10. Dezember 2018 um 21:59:03 Uhr:
Danke. Für den aktuellen Unfall war ich beim Anwalt und habe extrem schlechte Karten. "Egal" denn es sind nur zwei Außenspiegel zu Bruch gegangen. Finanziell überlebe ich das ;-)
Ging mir ähnlich, nur dass ich "nur" auf meinem Schaden sitzen geblieben bin. Eine Cam ist zwar keine Garantie, dass sie verwertet wird. Im Gegensatz zu Lügebernds gebetsmühlenartigen Behauptung werden die Aufnahmen vor Gericht sehr wohl fallweise zugelassen (aber eben nicht immer). Ohne Cam gibts nicht mal den Versuch derselben.
Das Aufnahmen erlaubt wurden gab es in den Fällen, wo es z.B. zu Unfällen mit Verletzungsfolgen kamen und die Aussagen nicht zueinander stimmten. Nur hier!
Ich las erst kürzlich einen Bericht, da waren sich alle sicher, die Aufnahme klärt das.
Fehlanzeige. Der Dash Cam Filmer wurde verurteilt. Fehlverhalten bewiesen.
Nur: darüber berichtet keiner....
Weil nur ein paar Sachen evtl. geklärt werden könnten müssen doch nicht alle Fahrzeuge damit ausgerüstet werden? Soll jeder Sherriff spielen? Wir haben eine Verkehrsordnung, das Bespitzeln brauchen wir nicht!
Die richtigen Antworten befinden sich weiter vorne ...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 07:26:35 Uhr:
Soll jeder Sherriff spielen? Wir haben eine Verkehrsordnung, das Bespitzeln brauchen wir nicht!
Wir haben auch ein Strafgesetzbuch, das Einbrüche, Vergewaltigung, Gewalt an- und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen verbietet. Hält sich auch nicht jeder dran. Trotzdem schön, wenn die Nachbarn "Hilfssheriff" spielen und die Polizei informieren.
Der Zweck einer Dashcam ist die Abwendung von Unrecht an einem selbst, bei Straftaten auch gerne von dritten. Das sollte eines jedermannes Recht sein.
Daher finde ich deine Sichtweise weltfremd und naiv.
Dass die Videos vor Gericht verwertbar sind, ist Aktenkundig hier:
Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videos
Veröffentlicht am 12. Januar 2016 von RA J. Melchior, Wismar
Die Verkehrsanwälte berichten:
Das Landgericht Landshut schließt sich in seinem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 01.12.2015 – Az.: 12 S 2603/15 – der Auffassung an, nach der Videoaufnahmen einer Onboard-Kamera grundsätzlich verwertbar sind. …
Das LG Landshut lehnt auch ein Beweisverwertungsverbot im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (informelles Selbstbestimmungsrecht) ab. Der vom Filmenden verursachte Grundrechtseingriff ist geringfügig. Das laufende Filmen vom Auto aus erfolgt wahllos und ohne bestimmte Absicht. Eine systematische Erfassung anderer Verkehrsteilnehmer zur Erstellung von Bewegungsprofilen findet nicht statt. …
Das LG Landshut sieht keinen gravierenden Grundrechtseingriff darin, wenn andere Verkehrsteilnehmer, deren Identität dabei nicht geklärt wird und auch nicht geklärt werden soll, von einer Onboard-Kamera erfasst werden, ohne dass dies für den Kamerabetreiber mit einem Erkenntnisgewinn verbunden ist.
M.E. durchaus zutreffend. Der Beschluss ist hier veröffentlicht.
Über diese Anzeigen
Es ist zwar nur ein Landgericht, aber die Begründung ist äußerst zutreffend. Applaus!
Es wird auch noch kommen, dass Dashcams vollumfänglich anerkannt werden.
Unzulässig:
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
aktuell: Cams teilw. erlaubt/Filmmaterial nicht
https://www.chip.de/.../...s-gibt-aber-Einschraenkungen_139728816.html
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:20:53 Uhr:
Unzulässig:
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
Wichtig ist, dass man lesen kann, denn dann findet man in dem Urteil den Passus:
Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.