Verwertbar oder nicht? Dashcam
Es gibt ja den Thread "Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion" aber ich brauche eigentlich das Gegenteil, daher der neue Thread:
Ich habe einen Unfall "verursacht" und frage ich mich ob ich mit einer Dashcam besser dastände.
Ich fuhr in einer zweispurigen Autobahn-Baustelle auf der linken Spur. Links lief der Verkehr recht flüssig, während rechts schon eine Schlange war. Das war einem Fahrzeug rechts wohl zu lahm, er blinkte zog nach links übersah mich - das war es dann für seinen und meinen Außenspiegel. Soweit eindeutig.
Ich war alleine im Auto, der Verursacher hatte aber mehrere Beifahrer die natürlich unisono erzählen "Wir fuhren rechts und du bist dann plötzich gegen unseren Spiegel gefahren - blinken? Nach links fahren? Nö....das gab es alles nicht.
Neutrale Zeugen nicht vorhanden 🙄
Und so bin ich laut Unfallbericht der Verursacher. Super.
Im Nachgang fragte ich mich nun mehrfach, ob eine Dashcam die meine Version belegt mir geholfen hätte.
Wäre diese Aufzeichnung verwertbar? Denn einen Anlass gab es ja nicht. Kein Kleinkrieg, kein Schneiden einfach nichts im Vorfeld.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 07:26:35 Uhr:
Soll jeder Sherriff spielen? Wir haben eine Verkehrsordnung, das Bespitzeln brauchen wir nicht!
Wir haben auch ein Strafgesetzbuch, das Einbrüche, Vergewaltigung, Gewalt an- und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen verbietet. Hält sich auch nicht jeder dran. Trotzdem schön, wenn die Nachbarn "Hilfssheriff" spielen und die Polizei informieren.
Der Zweck einer Dashcam ist die Abwendung von Unrecht an einem selbst, bei Straftaten auch gerne von dritten. Das sollte eines jedermannes Recht sein.
Daher finde ich deine Sichtweise weltfremd und naiv.
83 Antworten
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:24:50 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:20:53 Uhr:
Unzulässig:Wichtig ist, dass man lesen kann, denn dann findet man in dem Urteil den Passus:
Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.
Nur wenn das Gericht das anordnet, werden die Aufnahmen evtl. gesichtet!
Dies hier hellt das auch noch etwas auf:
https://www.adac.de/.../
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 08:26:47 Uhr:
Nur wenn das Gericht das anordnet, werden die Aufnahmen evtl. gesichtet!
Ein Haftbefehl wird auch erst durch richterliche Anordnung durchgeführt.
Richterliche Anordnung klingt hochtragend und schwierig, ist in der Praxis sicherlich aber keine große Hürde. Da reicht ein simpler Sachverhalt oder Zweifel aus zur Anordnung.
Zitat:
@Bamako schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:43:47 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 08:26:47 Uhr:
Nur wenn das Gericht das anordnet, werden die Aufnahmen evtl. gesichtet!Ein Haftbefehl wird auch erst durch richterliche Anordnung durchgeführt.
Richterliche Anordnung klingt hochtragend und schwierig, ist in der Praxis sicherlich aber keine große Hürde. Da reicht ein simpler Sachverhalt oder Zweifel aus zur Anordnung.
Da hast du evtl. Recht. Mir geht es aber darum, das der Einbau einer Dash Cam nicht gleich bedeutet, ich hab Recht! Außerdem darf sowieso nicht einfach alles gefilmt werden.
Wer sich damit aufspielt wird auch vor Gericht gemaßregelt.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 08:48:08 Uhr:
Mir geht es aber darum, das der Einbau einer Dash Cam nicht gleich bedeutet, ich hab Recht!
Selbstverständlich nicht!
Ich schrieb vorher ja schon, Dashcam zur Abwendung von eigenem unrecht oder als Beweismittel bei Straftaten bei dritten. Genau das sollte auch eine Gesetzesformulierung für die Dashcams sein.
Ordnungswidrigkeitenanzeigen sollten über Dashcams ausgeschlossen werden. Das wird dann Tatsache etwas zu DDR.
Ansonsten finde ich den geposteten Text vom Landgericht passend: man filmt nicht in der Absicht, die Daten zu verwerten und zu speichern. Wird dann eben zufällig ein Unfall oder Straftat aufgezeichnet, sollte es problemlos verwertbar bleiben.
Es ist eben auch ein nicht geringer Unterschied, ob ein Privatmann das ihn betreffende Verkehrsgeschehen aufzeichnet, oder ob Google dich filmt.
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Zitat:
@Flitzer schrieb am 10. Dezember 2018 um 20:12:22 Uhr:
Im Nachgang fragte ich mich nun mehrfach, ob eine Dashcam die meine Version belegt mir geholfen hätte.
Klar, aufgrund eines ähnlichen Vorfalls hab ich mir auch eine angeschafft.
Der Richter kann da frei entscheiden was er als Beweismittel zulässt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Bamako schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:53:51 Uhr:
Ich schrieb vorher ja schon, Dashcam zur Abwendung von eigenem unrecht oder als Beweismittel bei Straftaten bei dritten. Genau das sollte auch eine Gesetzesformulierung für die Dashcams sein.
Ordnungswidrigkeitenanzeigen sollten über Dashcams ausgeschlossen werden.
Dieser Einordnung würde ich mich sofort anschließen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Dezember 2018 um 09:47:48 Uhr:
Dieser Einordnung würde ich mich sofort anschließen.Zitat:
@Bamako schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:53:51 Uhr:
Ich schrieb vorher ja schon, Dashcam zur Abwendung von eigenem unrecht oder als Beweismittel bei Straftaten bei dritten. Genau das sollte auch eine Gesetzesformulierung für die Dashcams sein.
Ordnungswidrigkeitenanzeigen sollten über Dashcams ausgeschlossen werden.
Ich kann damit auch leben, auch wenn ich weiß das alle anderen Cam User das anders möchten.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:33:43 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. Dezember 2018 um 09:47:48 Uhr:
Dieser Einordnung würde ich mich sofort anschließen.Ich kann damit auch leben, auch wenn ich weiß das alle anderen Cam User das anders möchten.
Wissenswertes:
https://www.arag.de/.../
Dort steht das, was ich weiter vorne schon sagte ...
Meine Idee, schon mehrfach gepostet: Personen und Kennzeichen unkenntlich machen, dann das Video zeigen, fertig. Datum, Zeit, Ort, Fahrzeugtyp passt... da kann der Richter ja die Zeugen bzw. den Unfallgegner fragen, ob das hinkommt.
Könnte man einzig noch hinterfragen, ob das Anfertigen des Videos an sich zulässig war, aber dann kann man eben immer noch behaupten, dass man speziell in der Engstelle die Kamera angemacht hat und eben nicht durchgängig filmt etc.
Nur meine Ideen als Laie. In Österreich sind Dashcams wohl generell verboten und hier gibt's auch jeden Tag was neues, von daher... am Ende klärt's der Richter.
Ich würde bei so einem Unfall die Polizei rufen. Der/Die Unfallgegner können ihre herbeigezauberte Schilderung aufgeben. Ich würde den Polizisten anbieten das Video zu schichten.
Und schon landete man vermutlich nicht mehr auf POS. 1
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Dezember 2018 um 21:41:04 Uhr:
Ich schrobte schon an verschiedenen .....
Muhahha .... ich schrobte. Fast so gut wie "alta, habbisch geschreibt ...."
Zitat:
@oldie1962 schrieb am 12. Dezember 2018 um 10:51:56 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Dezember 2018 um 21:41:04 Uhr:
Ich schrobte schon an verschiedenen .....Muhahha .... ich schrobte. Fast so gut wie ..
Ist aber gängige Berliner Sprechung bzw Rechtsprechung😁
Zusammenhänge bitte lesen...
https://praxistipps.chip.de/...ist-das-erlaubt-einfach-erklaert_100815