Verwarnungsgeld von EPC wegen nicht gezahlter Maut in London

Liebe Gemeinde,

heute morgen flattert mir ein amtlich aussehendes Schreiben mit dem Logo von "Transport for London - Congestion Charging" ins Haus. Dort wird mir (zurecht) vorgeworfen, mein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone gefahren zu haben, ohne die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Dabei handelt es sich nicht um Parkgebühren, sondern im Zentrm von London gibt es Zonen, wer die befahren möchte, muss eine Tagesgebühr entrichten. Die liegt -so lese ich jetzt- bei 10 Pfund.

EPC möchte von mir 160,88 Euro, wenn ich aber innerhalb von 14 Tagen zahle, begnügen sie sich mit 80,44 Euro.

Im "Internet" erfahre ich, wie einige rotzfrech empfehlen: "Nicht zahlen, die können doch eh nicht vollstrecken, da keine staatliche Behörde".

ADAC sagt:

Können auch (deutsche oder ausländische) Inkassobüros künftig ausländische Bußgeldforderungen in Deutschland vollstrecken?

Nein. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem BfJ. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

Und... Was sagt ihr? Zahlen oder nicht?

🙂)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pardus


Die moralische Frage stellt sich nicht, ...

Sehr bedauerlich.

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Zitat:

@wildsau666 schrieb am 10. Dezember 2015 um 12:48:34 Uhr:



Angesichts eines ursprünglichen Wertes von 11,50 GBP erscheinen mir die jetzt geforderten 282,50 € so irrwitzig hoch, dass ich das prüfen lassen werden.

Wenn wir das Dartford Crossing nutzen und nicht am nächsten Tag online bezahlen, bekommen wir ein Schreiben und können die Maut nachträglich entrichten.

Mir scheint, dass ich diese Möglichkeit im vorliegenden Fall nicht bekommen habe.

Scheibar habt ihr Dartford Crossing nicht genutzt.

In A kostet die AB-Maut

Jahres-Vignette: 2015: 84,40

2 Monats-Vignette: 2015: 25,30

10 Tages-Vignette: 2015: 8,70

Die Höhe der Ersatzmaut richtet sich nach der Art des Vergehens:
· Ist die Vignette ungültig, ist keine Vignette vorhanden oder wurde die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet so beträgt die PWK-Ersatzmaut
120,00 Euro (Motorräder 65,00 Euro).
Die Kostensätze sind nun mal höher für - wie nennt man das bei den ÖFFIs - "Schwarzfahren"

Meine Erfahrung mit EPC habe ich mal hier kundgetan http://www.motor-talk.de/.../...ttel-aus-dem-ausland-t5429339.html?...

Aaaaaalso, ich habe nicht bezahlt und es ist auch nichts passiert...??

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 11. Dezember 2015 um 13:31:41 Uhr:

Meine Erfahrung mit EPC habe ich mal hier kundgetan http://www.motor-talk.de/.../...ttel-aus-dem-ausland-t5429339.html?...

In dem verlinkten Beitrag hatte ich u.a. geschrieben "... schön ist jetzt aber wenigstens, dass man Her Majesty den Obolus bereits vorab und auch gleich für mehrere Flussüberquerungen geben kann. Einfach 10 Pfund hier https://www.gov.uk/pay-dartford-crossing-charge überweisen oder von seiner komischen Plastikkarte abbuchen lassen, dabei das Kennzeichen angeben, und schon kann man unter'm Fluss durch, umdrehen, über den Fluss zurück, wieder umdrehen, nochmal unten durch, wieder umdrehen und dann nochmal wieder oben rüber zurückfahren, weil Her Majesty dabei von weitem immer schön aufs Kennzeichen guckt und mitzählt. Gut gell. Dabei trägt sie sogar Brille."

Gesagt, getan. Fortan passierte ich die Themse mit gutem Gewissen. Dennoch bekam ich im Februar 2016 wieder einen Brief von Her Majesty. Sie wäre mir sehr böse, da ich für eine Passage über ihre Themse im August 2015 meinen Obolus von 2 und einem halben Pfund nicht entrichtet hätte und nun neben dem Obolus auch ein Strafe von 96 Euronen entrichten sollte. Gut, dass ich noch meinen Beleg für die seinerzeitige Entrichtung der 10 Pfund hatte. Also habe ich Her Majesty angerufen und um Gnade gebeten. Diese wollte sie mir wohl gewähren, wenn ich denn innerhalb von 28 Tagen, beginnend mit dem Datum ihres bösen Briefes, auf der in eben diesem bösen Brief genannten Webseite einen Einspruch einlegen und ihr dabei eine Kopie von dem Beleg als Beweis meiner Gehorsamkeit beifügen würde.

Den Einspruch wollte ich wohl einlegen, aber gleichwohl auch verstehen, warum sie mir denn überhaupt den bösen Brief geschrieben hat. Ich hatte bei der Entrichtung der 10 Pfund das Kennzeichen meiner Kutsche doch Buchstabe für Buchstabe, Zeichen für Zeichen, Ziffer für Ziffer auf ihrer Webseite eingetragen. Kleinlaut erklärte mir Her Majesty, dass sie in ihrem hohen Alter trotz Brille nicht mehr sooo gut lesen könnte, insbesondere mit Sonderzeichen hätte sie so ihre Probleme. Das Kennzeichen meiner Kutsche sollte ich auf ihrer Webseite fortan unbedingt ohne Trennstrich, also nur "AB CD 1234", eintragen, ansonsten könnte sie es nicht zuordnen. Blöd nur, dass Her Majesty auf ihrer Webseite nicht erwähnt, dass Sonderzeichen wie Trennstriche aufgrund der Leseschwäche unerwünscht sind.

Also legte ich online Einspruch ein. Den elektronischen Medien gegenüber augenscheinlich aufgeschlossen schrieb mir Her Majesty zwei Tage später per email, dass ich jüngst eine Empfangsbestätigung für meinen Einspruch erhalten hätte, in dem es heißt, dass sie sich um mein Anliegen innerhalb von 28 Tagen kümmern werde, was aber falsch sei, denn tatsächlich würde sich damit innerhalb der nächsten 56 Tage beschäftigen wollen. Tatsächlich hatte ich gar keine Empfangsbestätigung bekommen. Egal, vermutlich wird sie in ihrem Alter nur ein wenig tüddelig. Und wenn sie für die Beantwortung dann eben 2 statt 1 Monat benötigt, sollte mir das auch recht sein.

Tatsächlich bekam ich im März, also gut 1 Monat später, wieder einen Brief von Her Majesty. Toll, dachte ich beim Öffnen, ging ja doch schneller mit der Entschuldigung. Tatsächlich schrieb sie mir aber, dass sie zusehends böser mit mir werden würde. Denn ich hätte auf ihren ersten Brief nicht reagiert, soll heißen, ich hätte innerhalb der mir gesetzten Frist von 28 Tagen weder den Obolus nebst Strafe entrichtet, noch hätte ich Einspruch eingelegt. Und darum würde sie nun eine Strafe von 144 statt 96 Euronen verlangen.

Wieder legte ich online Einspruch ein.

Vor ein paar Tagen erhielt ich wieder Post von Her Majesty, und zwar in Beantwortung meines ersten Einspruches. Faithfully schrieb sie mir, dass "according to our records this matter has been settled und there are no further charges outstanding". Meine Herrin, der ich angetraut bin und die von der königlichen Insel stammt, übersetzte mir diese Zeilen in unsere heimische Sprache. Danach ist Her Majesty mir wohl nicht mehr böse, es würde nichts mehr zwischen uns stehen.

Fazit:
Das Kennzeichen stets im Format "AB CD 12.." registrieren, d.h. auf keinen Fall irgendwelche Sonderzeichen verwenden. Und Verständnis dafür haben, dass älteren Damen anspruchsvolle Bearbeitungsprozesse nicht mehr so einfach von der Hand gehen und sie nicht mehr so gut sehen können. Auch wenn sie Brille tragen.

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Gestern habe ich ein Parkknöllchen über 77€ aus London erhalten, für einen Parkverstoß der am 24.5.2010 in Zagreb begangen wurde.

Die Firma die das eintreiben möchte, nennt sich Euro Parking Collection im Namen von Zagreb Parking. Für alle die ebenfalls betroffen sind. In Kroatien verjähren solche Verstöße auf jedenfall innerhalb von 5 Jahren. Die Gerichte sind sich noch nicht einig. Es könnte auch innerhalb von 3 Jahren sein, wenn man ein Pacht- und Mietgesetz heranzieht.

Solltet ihr also mal sowas bekommen, dann zahlt nicht automatisch darauf los. Ein zweiter Blick lohnt sich.

Das wirklich unseriöse daran ist, das die sich eigentlich kurz vor der Verjährung melden. Vermutlich hat sich bei mir einer im Kalender verguckt 😉 .

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Euro Parking Collection' überführt.]

Ich befrage bei solchen Dingen grundsätzlich meine Anwältin. 😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Euro Parking Collection' überführt.]

Hierfür gibt es doch meines Erachtens keinerlei Rechtsgrundlage.

Oder gibt es ein Abkommen zwischen Kroatien und Deutschland, daß Bußgeldeintreibungen ähnlich wie zwischen D und A regelt ?

Meines Wissens nicht.
So weit ich informiert bin, sollte man darauf antworten und auch darauf hinweisen.

Ein bißchen Schadenfreude darf ruhig dabei sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Euro Parking Collection' überführt.]

Kroatien gehört zu 100% nicht zu den Ländern, bei denen "Knollen" eingetrieben werden können. In die Ablage P damit.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Euro Parking Collection' überführt.]

https://www.test.de/.../

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Euro Parking Collection' überführt.]

Keine Ahnung ob einige die politischen Dinge so mitverfolgen, aber Kroatien ist EU-Mitglied und somit unterliegen alle Knöllchen dem EU-Recht und können eingetrieben werden, seitdem die EU das so beschlossen hat, das alles ab 70€ eingetrieben werden kann 😉 .

Von daher wäre ich vorsichtig mit diesem Halbwissen. Könnte teuer werden 😉 . Wie auch immer, meine ist verjährt. 😁

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Euro Parking Collection' überführt.]

Von wegen Halbwissen:http://www.bmi.gv.at/.../VERKEHRSDIENST.pdf

Kroatin gehört dem Abkommen nicht an, daß hat mit der EU Mitgliedschaft nichts zu tun. Haben wir bei uns kroatische Fahrzeuge, kommen wir an den Halter nicht ran. Hat Kroatien einen privaten Eintreiber, interessiert das keinen, auch wenn die auf krummen Wegen an den Halter kommen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Euro Parking Collection' überführt.]

Hallo zusammen,

ich habe nun auch erfahren, im doppelten Wortsinne, dass es eine Congestion Charge in London gibt und einen Strafstoss, wenn man nicht gezahlt hatte.

Meine Frage: Hat denn schon mal jemand Einspruch eingelegt (ich habe dies jetzt getan, sofort nach Eingang der Zahlungsaufforderung) und danach eine Ablehnung bekommen? Wird in dem Fall dann sofort der gesamte Betrag (bei mir GBP130) gefordert oder gibt es dann noch einmal die Option bei schneller Zahlung einen ermäßigten Betrag (GBP65) zu zahlen? Anders formuliert: Hat der Einspruch auch im Falle der Ablehnung aufschiebende Wirkung auch auf die Ermäßigung?

Danke

Die aufschiebende Wirkung ist damit weg.

Hallo Hairy, danke für die Antwort. Kleine Nachfrage: Du sprichst aus Erfahrung?

Ich hatte vor 8 Jahren auch mal einen Bescheid an der Scheibe, allerdings in Brighton.

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