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Verwarnungsgeld von EPC wegen nicht gezahlter Maut in London

Liebe Gemeinde,

heute morgen flattert mir ein amtlich aussehendes Schreiben mit dem Logo von "Transport for London - Congestion Charging" ins Haus. Dort wird mir (zurecht) vorgeworfen, mein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone gefahren zu haben, ohne die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Dabei handelt es sich nicht um Parkgebühren, sondern im Zentrm von London gibt es Zonen, wer die befahren möchte, muss eine Tagesgebühr entrichten. Die liegt -so lese ich jetzt- bei 10 Pfund.

EPC möchte von mir 160,88 Euro, wenn ich aber innerhalb von 14 Tagen zahle, begnügen sie sich mit 80,44 Euro.

Im "Internet" erfahre ich, wie einige rotzfrech empfehlen: "Nicht zahlen, die können doch eh nicht vollstrecken, da keine staatliche Behörde".

ADAC sagt:

Können auch (deutsche oder ausländische) Inkassobüros künftig ausländische Bußgeldforderungen in Deutschland vollstrecken?

Nein. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem BfJ. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

Und... Was sagt ihr? Zahlen oder nicht?

🙂)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pardus


Die moralische Frage stellt sich nicht, ...

Sehr bedauerlich.

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Es soll möglich sein, jemanden zu bestrafen (oder auch nicht), nach einer Rechtsnorm, die zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht galt?

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:36:05 Uhr:



Zitat:

@Emsland666 schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:31:38 Uhr:


Entscheidend für eine Durchsetzung mit Zwang ist das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht.

EPC kann die Forderung in Deutschland nicht mit Zwang durchsetzen. Brexit hin oder her. Wenn man nach dem Brexit nach England reist, wird man wahrscheinlich wegen der Forderungen wie früher in den Tower geworfen. 😉

Grüße vom Ostelch

Ist das tatsächlich so? Ich dachte, Deutschland hat den Beschluss in Bezug auf das EU-Vollstreckungsabkommen in nationales Recht umgesetzt. Damit können Bußgelder aus der EU eingefordert werden. Es gilt allerdings eine Bagatellgrenze von 70€.

Zitat:

EPC kann die Forderung in Deutschland nicht mit Zwang durchsetzen. Brexit hin oder her. Wenn man nach dem Brexit nach England reist, wird man wahrscheinlich wegen der Forderungen wie früher in den Tower geworfen. 😉

Grüße vom Ostelch

Eben. Da geht dann vielleicht ohne Visum nix mehr😉

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:53:49 Uhr:


Dann ist man vielleicht schon auf dem Flughafen dran.

Nein, ich meinte es könnte von Reisen nach England abhalten. Seit 25 Jahren fahre ich dort regelmäßig hin und habe letztes Jahr zum ersten Mal keine Reise dorthin gemacht, wegen der Unklarheiten des Brexits. Ich denke schon, die Briten schenken sich da auch in Bezug auf Tourismus so einiges ein.

Ja, das glaube ich auch. Die EU hat so einiges vereinfacht.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:36:05 Uhr:



Zitat:

@Emsland666 schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:31:38 Uhr:


Entscheidend für eine Durchsetzung mit Zwang ist das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht.

Wenn man nach dem Brexit nach England reist, wird man wahrscheinlich wegen der Forderungen wie früher in den Tower geworfen. 😉

Diese Gefahr besteht nicht nur bei Reisen nach England, sondern auch bei der Einreise nach Schottland, Wales oder Nordirland.

Aber auch nur solange die noch zum vereinigten Königreich gehören...😁

Ich habe gute Erfahrung damit gemacht, dass die eingelenkt haben und den Bescheid gelöscht, wenn man ein modernes Auto fährt und das befreit wäre, wenn man es registriert hätte.
Idealerweise vorab schonmal die Fahrzeugschein einscannen

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