Verwarnungsgeld von EPC wegen nicht gezahlter Maut in London

Liebe Gemeinde,

heute morgen flattert mir ein amtlich aussehendes Schreiben mit dem Logo von "Transport for London - Congestion Charging" ins Haus. Dort wird mir (zurecht) vorgeworfen, mein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone gefahren zu haben, ohne die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Dabei handelt es sich nicht um Parkgebühren, sondern im Zentrm von London gibt es Zonen, wer die befahren möchte, muss eine Tagesgebühr entrichten. Die liegt -so lese ich jetzt- bei 10 Pfund.

EPC möchte von mir 160,88 Euro, wenn ich aber innerhalb von 14 Tagen zahle, begnügen sie sich mit 80,44 Euro.

Im "Internet" erfahre ich, wie einige rotzfrech empfehlen: "Nicht zahlen, die können doch eh nicht vollstrecken, da keine staatliche Behörde".

ADAC sagt:

Können auch (deutsche oder ausländische) Inkassobüros künftig ausländische Bußgeldforderungen in Deutschland vollstrecken?

Nein. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem BfJ. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

Und... Was sagt ihr? Zahlen oder nicht?

🙂)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pardus


Die moralische Frage stellt sich nicht, ...

Sehr bedauerlich.

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Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


kann es sein, dass Du Anspruch und Schuldtitel verwechselst? In D müsste mindestens ein rechtskräftiger Mahnbescheid vorliegen, damit eine Forderung tituliert ist. Und dem Mahnbescheid kann man widersprechen.

Vorraussetzung ist ein Mahnbescheid, ja. Aber wer den Anspruch hat kann auch relativ einfach einen Bescheid erstellen bzw. zustellen lassen. Natürlich kann man auch widersprechen usw. Nur eben: Es ist dann kein einfacher "Strafzettel" mehr den deutsche Justizbehörden verfolgen könnten oder auch nicht sondern dann driftet es eben ins "privatwirtschaftliche", -rechtliche ab wo die Sache mitunter anders aussieht. Warum unsere Nachbarn noch nicht auf den Trichter gekommen sind an Ort und Stelle einfach eine Sicherheitsleistung zu verlangen habe ich aber auch nicht nicht verstanden. Vielleicht vertrauen diese zu sehr auf korrekte Mitbürger... noch. Zukünftig einfach Kralle oder ähnliches dran und auslösen nur gegen bares an Ort und Stelle.

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer


Aber wer den Anspruch hat kann auch relativ einfach einen Bescheid erstellen bzw. zustellen lassen. Natürlich kann man auch widersprechen usw.

die Erkenntnis ist trivial. Einem Mahnbescheid zu widersprechen aber auch. Spätestens an dieser Stelle verlaufen dann alle Versuche, die Forderung einzutreiben, im Sand.

Zitat:

Original geschrieben von Pardus


Ich habe mich entschieden:

Ich werde nicht zahlen!

Vielen Dank für die Beiträge.

Zitat:

Original geschrieben von w221mw

😕

Manchmal ist man ja doch versucht, den Kopf eines Anderen einfach mal aufzuschneiden und zu sehen was man darin so findet.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von w221mw

😕

Manchmal ist man ja doch versucht, den Kopf eines Anderen einfach mal aufzuschneiden und zu sehen was man darin so findet.

Das grenzt dann aber an Körperverletzung, vermutlich sogar Mord!

Ich würde auch nicht zahlen 😉

Einige Irrtümer sind mir aufgefallen:

Auch in D gibt es seit geraumer Zeit für den "ruhenden Verkehr" die Halterhaftung, weshalb Anwälte siich bei
Parkverstößen nicht auf Kosten der Rechtsschutzversicherungen bereichern können, weil dieses Risiko nach den
ARB nicht versicherbar ist.

Zitat:

@alteranwalt schrieb am 10. September 2015 um 15:40:24 Uhr:


Auch in D gibt es seit geraumer Zeit für den "ruhenden Verkehr" die Halterhaftung, ...

Eine Halterhaftung gibt und gab es auch schon immer im fließenden Verkehr.

Richtig. Nur - genau wie im ruhenden Verkehr - halt nicht in Deutschland.

Natürlich in Deutschland und das in fast allen Bereichen:

Versicherung, Schadensersatz und -Regulierung (StVG), Zulassung (FZV), Zulässigkeit (StVZO), Steuer (AO), Kosten (Abschleppkosten aus Besitzstörung (BGB), Aufwand erfolgloser Fahrerermittlung bei Missetaten im ruhenden Verkehr (StVO iVm StVG), ...), ...

Es gibt üblicherweise nur drei Sachen, in denen der Halter nicht im Fokus steht, die in der Gesamtbetrachtung der Hafterhaltung aber nur einen kleinen Part darstellen:

- Strafen bei Missachtung der Verhaltensbestimmungen für den ruhenden oder fließenden Verkehr
(der Bereich StVO und StGB; allerdings auch nicht immer, bei einigen wird der Halter schon bestraft, obwohl der Fahrer den Mist verzapft hat),

- Kostentragepflicht für den Aufwand der Fahrerermittlung bei Missetaten im fließenden Verkehr,

- nicht gezahlte Gebühren, wie zB. Parkgebühren, Straßennutzungsgebühren

Auch hier: Kann man den Thread nicht einfach schlafen lassen ?

Zitat:

@Pardus schrieb am 5. August 2012 um 21:04:07 Uhr:


Werde ich machen🙂)

Bin gespannt, ob bei der Einreise die Rechnung vorgelgt wird, was ich aber nicht glaube (hoffe), ich denke, wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, dann könnte was passieren...

Hi wie ist es denn ausgegangen als du nicht gezahlt hast ? Würd mich aktuell sehr interessieren !

Dank dir schonmal im Vorraus ....

Grüße

Zitat:

@orkan87 schrieb am 27. November 2015 um 22:54:54 Uhr:



Hi wie ist es denn ausgegangen als du nicht gezahlt hast ? Würd mich aktuell sehr interessieren !
Dank dir schonmal im Vorraus ....

Grüße

Der letzte Besuch von Pardus war im Mai 2015. Ich glaub nicht, dass er hier nochmal reinschaut.

Mir ist etwas ähnliches passiert als ich im Oktober dort war. Entgegen des Schreibens bekam ich keinen Bescheid, sondern heute direkt die letzte Zahlungsaufforderung.

Wir sind wegen eines abenteuerlichen Navigationssystems durch London geschleust worden und konnten aufgrund einer Brückensperrung keinen anderen Weg als den durch diese Zone nehmen. Zumindest fiel mir in der Hektik und während der mittägliches Rushhour durch die Londoner Innenstadt keine bessere Idee ein.

Angesichts eines ursprünglichen Wertes von 11,50 GBP erscheinen mir die jetzt geforderten 282,50 € so irrwitzig hoch, dass ich das prüfen lassen werden.

Wenn wir das Dartford Crossing nutzen und nicht am nächsten Tag online bezahlen, bekommen wir ein Schreiben und können die Maut nachträglich entrichten.

Mir scheint, dass ich diese Möglichkeit im vorliegenden Fall nicht bekommen habe.

Da wir im Sommer für drei Wochen nach GB fahren wollen, bin ich auch gespannt wie es weitergeht.

Anderes Auto nehmen oder Nummernschild wechseln.

Ich hab in London vor nicht allzu langer Zeit einen Strafzettel fürs Falschparken in Höhe von £40 bekommen. Gezahlt hab ich nix, und nix wurde vollstreckt. War auch ein halbes Jahr später wieder da.

Bin auch oft schon mit mächtig Dampf durch die ganzen mit Kameras bestückten Zones auf den Motorways gefahren, da kam auch noch nie was. Einmal sogar an nem Polizeifahrzeug vorbei, dass ich zu spät gesehen hatte. Also so richtig hab ich deren Vollstreckungssystem noch nicht richtig verstanden.

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