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Verwarnungsgeld von EPC wegen nicht gezahlter Maut in London

Themenstarteram 4. August 2012 um 15:29

Liebe Gemeinde,

heute morgen flattert mir ein amtlich aussehendes Schreiben mit dem Logo von "Transport for London - Congestion Charging" ins Haus. Dort wird mir (zurecht) vorgeworfen, mein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone gefahren zu haben, ohne die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Dabei handelt es sich nicht um Parkgebühren, sondern im Zentrm von London gibt es Zonen, wer die befahren möchte, muss eine Tagesgebühr entrichten. Die liegt -so lese ich jetzt- bei 10 Pfund.

EPC möchte von mir 160,88 Euro, wenn ich aber innerhalb von 14 Tagen zahle, begnügen sie sich mit 80,44 Euro.

Im "Internet" erfahre ich, wie einige rotzfrech empfehlen: "Nicht zahlen, die können doch eh nicht vollstrecken, da keine staatliche Behörde".

ADAC sagt:

Können auch (deutsche oder ausländische) Inkassobüros künftig ausländische Bußgeldforderungen in Deutschland vollstrecken?

Nein. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem BfJ. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

Und... Was sagt ihr? Zahlen oder nicht?

:))

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pardus

Die moralische Frage stellt sich nicht, ...

Sehr bedauerlich.

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Ist zwar schon was her, aber trotzdem:

Die Verwarnung durch eine Straßenverkehrsbehörde ist eine Sache und hat in derRegel auch seinen Sinn.

Auf der anderen Seite: Wenn diese Behörde nun bei Bagatellsachen die Verfolgung an private "Hilfssherifforganisationen" oder oder Inkassobüros weitergibt, werden die Rechte des Einzelnen (Beweisführung, Einspruchnahme, Widerspruchsrecht, Begründung der "Bearbeitungsgebühren") ausgeschlossen.

Aus diesem Grund ist es eindeutig (s. auch u.a. beim ADAC): Forderungen, die auf diese Weise gestellt werden, werden von den Gerichten nicht verfolgt.

Grüße

Bagatellsachen?

Dir ist schon klar, daß sowas in anderen Ländern 3stellig sein kann (rein das Ordnungsgeld) oder Falschparken eine Steuerpflicht auslösen kann. :D

 

Und bei Steuer versteht kein Staat Spaß.

Auch nicht der deutsche, der schonmal Kaffeekäufern bei Ebay nachstellt - was in keinem Verhältnis steht.

am 8. April 2014 um 15:24

Zitat:

Aus diesem Grund ist es eindeutig (s. auch u.a. beim ADAC): Forderungen, die auf diese Weise gestellt werden, werden von den Gerichten nicht verfolgt.

Ist das wirklich so? Würde mich interessieren, was ein Betroffener oder ein Jurist dazu sagt.

Ich habe vor ein paar Monaten Post von epcplc aus London bekommen, sollte rund 80 Euronen für ein Parkverstoß in einer englischen Kleinstadt bezahlen. Da ich definitiv nicht gefahren bin (sondern jemand aus meiner englischen Verwandtschaft), habe ich natürlich weder Lust selbst zu bezahlen noch meine Blutsbrüder zu verpfeifen. Ergo habe ich Einspruch eingelegt, der aber mit Hinweis auf die in England geltende Halterhaftung abgelehnt wurde. Nun habe ich eine "letzte Zahlungsaufforderung" erhalten. Es geht mittlerweile um rund 130 Euronen. Zudem steht die Androhung im Raum, das bei weiterer Zahlungsverweigerung der Vorgang an ein Inkassobüro weitergegeben wird.

Nun die Kernfrage: Können die von epcplc eingeschalteten Anwälte, bzw. Inkassounternehmen das Geld wirklich gerichtlich in Deutschland eintreiben? Oder werden sie, wenn ich gegen einen eventuellen Mahnbescheid Widerspruch einlege, den Schwanz einziehen? Denn: Nach meiner Rechtsauffassung kann vor einem deutschen Gericht nicht mit der in England geltenden Halterhaftung argumentiert werden. Hundertprozentig sicher bin mir aber nicht. Verfügt hier im Forum jemand über einschlägige Erfahrungen oder solides juristisches Wissen?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Tennenburg

Denn: Nach meiner Rechtsauffassung kann vor einem deutschen Gericht nicht mit der in England geltenden Halterhaftung argumentiert werden. Hundertprozentig sicher bin mir aber nicht.

so ist es. Das Bußgeld könnte nur gegen den Fahrer eingetrieben werden.

am 8. April 2014 um 15:42

Bist Du 100-prozentig sicher?

Gibt es beispielhafte Fälle, die schon vor Gericht verhandelt wurden?

Oder ist bekannt, dass epcplc diesen letzten Schritt (also den vor Gericht) stets vermeidet, weil sie wissen, dass sie da nicht obsiegen?

Zitat:

Original geschrieben von Tennenburg

Bist Du 100-prozentig sicher?

Ganz sicher. In Deutschland können nur Bußgelder gegen Schuldige = Fahrer vollstreckt werden.

http://auto-motor-und-sport.de/.../...nder-wissen-muessen-3398726.html

Abgesehen davon kann man epcplc eh ignorieren. Eine Vollstreckung wäre nur über das Bundesamt für Justiz möglich, ein privatrechtlicher Inkassoweg ist nicht durchsetzbar. Nur nach England fahren darf man dann halt nicht mehr so bald.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Nur nach England fahren darf man dann halt nicht mehr so bald.

Nicht nur das. Man sollte sich dann von ganz Großbritannien einschließlich Nordirland fernhalten.

am 8. April 2014 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Man sollte sich dann von ganz Großbritannien einschließlich Nordirland fernhalten.

Tja, manche stehen halt auf den Kick, den man bei einer Grenzkontrolle erlebt, wenn man auf den Fahndungslisten mehrerer europäischer Staaten steht.

am 9. April 2014 um 1:20

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ist der Bußgeldbescheid überhaupt auf deutsch? Wenn nicht, brauchst du sowieso nicht zahlen.

Das Thema war erledigt. Deine Hintertürchen-Tricks will keiner mehr hören.

Ob ein Thema erledigt ist oder nicht hast Du nicht zu entscheiden. Und querys Aussage ist weder ein Hintertürchen Trick noch etwas verwerfliches.

Zitat:

Original geschrieben von rooster45

Ob ein Thema erledigt ist oder nicht hast Du nicht zu entscheiden.

gut, dass Du hier nach 1,5 Jahren noch einmal regelnd eingreifst. Ich hoffe, @SpeedPiet wird sich das wirklich zu Herzen nehmen.

am 9. April 2014 um 7:38

Oppps....Leichenfledderei..Schande

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von Tennenburg

Denn: Nach meiner Rechtsauffassung kann vor einem deutschen Gericht nicht mit der in England geltenden Halterhaftung argumentiert werden. Hundertprozentig sicher bin mir aber nicht.

so ist es. Das Bußgeld könnte nur gegen den Fahrer eingetrieben werden.

Das Bußgeld wurde ja aber beglichen (indem das Inkasso dieses ausgelöst hat) bzw. die Forderung an das Inkasso abgetreten. Und hat das Inkasso-Büro nun einen englischen Schuldtitel kann es sich diesen ebenso von einem deutschen Gericht anerkennen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

. Und hat das Inkasso-Büro nun einen englischen Schuldtitel kann es sich diesen ebenso von einem deutschen Gericht anerkennen lassen.

Wie stellst Du Dir das denn vor?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

. Und hat das Inkasso-Büro nun einen englischen Schuldtitel kann es sich diesen ebenso von einem deutschen Gericht anerkennen lassen.

Wie stellst Du Dir das denn vor?

Stichwort z.B. "europäischer Vollstreckungstitel". Wie gesagt (weiß nicht ob es so war/ist). Die Stadt London die den Bescheid ausgestellt hat hat diesen eben gegen Geld an das oder ein Inkasso-Unternehmen verkauft. Nun hat dieses Inkasso-Unternehmen also den Titel (der ja auch unbestreitbar berechtigt ist). Es ist also keine Behörde mehr sondern ein Unternehmen nun Gläubiger. Dieses Unternehmen kann sich eigentlich einfach vor einem englischen Gericht den Titel bescheinigen lassen. Vor einem deutschen Gericht kann sich das Inkasso-Unternehmen ebenso problemlos auch einen deutschen Schuldtitel holen bzw. evt. erwirkt das Inkasso-Unternehmen gleich einen europäischen Vollstreckungstitel. Er ist also nicht mehr Gläubiger einer englischen Behörde wo dann evt. deutsche Behörden vielleicht ablehnen könnten wegen Halterhaftung und der gleichen sondern Gläubiger eines privaten Unternehmens welches sicher mit ganz anderen Methoden und Kosten das Geld für welches es der englischen Behörde evt. den Titel abgekauft hat wieder haben möchte.

kann es sein, dass Du Anspruch und Schuldtitel verwechselst? In D müsste mindestens ein rechtskräftiger Mahnbescheid vorliegen, damit eine Forderung tituliert ist. Und dem Mahnbescheid kann man widersprechen.

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