Verwarnung wegen Parken auf dem Geh-/Radweg
Da ich mich ungerecht behandelt fühle, möchte ich eine kurze Einschätzung, ob es sich lohnt auf den Bußgeldbescheid zu warten und dagegen Einspruch einzulegen. Ich weiß, dass zum Bußgeldbescheid noch einmal Gebühren dazu kommen. Es geht auch nicht unbedingt um die 55 €, sondern darum, dass die Stadt mit allen Mitteln versucht, die Parkplätze längs an meiner Straße loszuwerden.
Zum Vorfall: Ende Februar habe ich meinen Kleinwagen auf einen eingezeichneten Parkplatz an meiner Straße abgestellt. Es handelt sich um eine vielbefahrene Durchgangsstraße, bei der man Glück haben muss aus dem Auto rauszukommen. Viel Zeit für geschickte Einparkmanöver bleibt da nicht.
Nur wenige Minuten später klebte ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe: Verwarnung wegen Parken auf dem Geh-/Radweg.
Ja, mag sein, dass ich nicht perfekt in der Begrenzung stand.
Aber ich kenne die Stelle, nutze sie selber jeden Tag sowohl mit dem Auto, als auch zu Fuß oder mit dem Rad. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hat nie stattgefunden.
Diese Strecke wird hauptsächlich von Autos genutzt, seltener von Fußgängern und Radfahrern.
Danach habe ich mir mal den Spaß erlaubt, die Fläche zu messen: die eingezeichnete Parkfläche ist 1,22 m breit - der Reifenabstand meines KLEINwagens 1,48 m - da kann man sich gar nicht perfekt hinstellen!
Täglich sehe ich Autos, die noch schräger stehen als meines.
Gibt es eigentlich eine gesetzliche Norm, welche Größe eine Parkfläche haben muss?
Als Fußgänger oder Radfahrer fühle ich von den parkenden Autos nicht gestört.
Tatsächlich beweisen mir die Bilder, dass man einem unschuldigen Autofahrer (in diesem Fall mir) regelrecht aufgelauert hat: es gibt Bilder von genau dieser Stelle als leere Fläche ca. 15 min. bevor ich mich dorthin gestellt habe. Die Beweisaufnahme dauerte ca. 3-4 Minuten.
Ein paar Fotos gibt es im Anhang.
Nur nochmal zur Verdeutlichung: ich möchte nicht bestreiten, dass dort ein kombinierter Geh-/Radweg ist. Das Schild habe ich gesehen und kenne die Strecke ja auch aus persönlicher Erfahrung.
Ich rege mich nur auf, dass mir da so ein Korinthenkacker aufgelauert hat.
Daher freue ich mich, wenn es eventuell eine Norm für Parkplätze gibt und/oder mir einer mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen kann.
Thx, Aly
48 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 14. März 2024 um 10:20:12 Uhr:
Zitat:
@zugspitzbahn schrieb am 14. März 2024 um 09:24:56 Uhr:
Echt, du siehst auf dem Foto einen blockierten Gehweg? Interessant.Ich sehe auf dem Foto eine eindeutige Abgrenzung der Verkehrswege für den Kraftverkehr und für Fußgänger und einen PKW, der diese Abgrenzung ignoriert, um den Verkehrsweg für den Kraftverkehr nicht zu beeinträchtigen. Und das wurde zurecht geahndet.
Ok, und um dem ganzen etwas mehr Pfeffer zu geben, phantasierst du eine Blockierung des Gehwegs dazu.
Man braucht kein schmaleres Auto, um da zu parken. Einfach innerhalb der Markierung parken und mit den linken Rädern auf der Straße bleiben, fertig. Im Vorwurf wird ja auch keine Behinderung festgestellt, sondern nur das Parken auf dem Gehweg. Also: Zahlen und gut. Und beim nächsten Mal mit zwei Rädern auf der Straße bleiben.
Zitat:
@digibär schrieb am 14. März 2024 um 08:03:56 Uhr:
Ich würde da eher die Fahrzeuge auf der Straße parken lassen und dies als natürliche Verkehrsberuhigung nutzen.
Auch das ist eine gute Idee, allerdings schwer umsetzbar.
Die Straße ist eine der wenigen Nord-Süd-Achsen der Stadt und die Verbindung von der Autobahn in die Hinterdörfer.
Zitat:
@Twinni schrieb am 14. März 2024 um 12:21:23 Uhr:
Man braucht kein schmaleres Auto, um da zu parken. Einfach innerhalb der Markierung parken und mit den linken Rädern auf der Straße bleiben, fertig. Im Vorwurf wird ja auch keine Behinderung festgestellt, sondern nur das Parken auf dem Gehweg. Also: Zahlen und gut. Und beim nächsten Mal mit zwei Rädern auf der Straße bleiben.
Genau so läuft das. Parkt man so, dass man niemanden behindert, steht man ein paar Zentimeter außerhalb der Linien auf einem sehr breiten Gehweg und bekommt einen Strafzettel. Also stellt man sich künftig innerhalb die Linien, behindert den Durchgangsverkehr und riskiert seinen Außenspiegel.
Stellt sich nur noch die Frage, ist das Risiko größer einen Strafzettel zu bekommen oder wird eher der Außenspeigel abgefahren und ab wann lohnt sich ein abgefahrener Außenspiegel.
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Zitat:
@zugspitzbahn schrieb am 14. März 2024 um 12:55:46 Uhr:
Genau so läuft das. Parkt man so, dass man niemanden behindert, steht man ein paar Zentimeter außerhalb der Linien auf einem sehr breiten Gehweg und bekommt einen Strafzettel. Also stellt man sich künftig innerhalb die Linien, behindert den Durchgangsverkehr und riskiert seinen Außenspiegel.
Genau so ist das auch gut und richtig. Jede Verkehrsart in dem ihr zugewiesenen Bereich. Oder dürfen Fußgänger dann auch auf der Straße latschen, wenn ihnen der Gehweg zu eng ist? Nach Deiner Logik dürfte das ja kein Problem sein.
Du hast Angst um Deinen Außenspiegel?
- Park woanders
- Miete Dir einen Stellplatz
- Fahr in der Stadt kein Auto.
Wieso glauben manche, die Allgemeinheit ist dafür zuständig, für ihr Privatvergnügen Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen? Meine beiden Stellplätze haben mit Pflasterarbeiten und Carport auch locker 50.000 € gekostet.
Zitat:
@Alysca schrieb am 14. März 2024 um 10:23:57 Uhr:
Wo sollen auch die ganzen Anwohner mit ihren Fahrzeugen hin? Wie gesagt: fette Durchgangsstraße mitten in der Stadt, wo leider seit ca. 1 Jahr auch wieder LKW durchrauschen dürfen. Da werde ich einen Teil meines Autos sicher auf der Fahrbahn abstellen! Danach ist allerdings nicht mehr nur mein (einklappbarer) Außenspiegel weg!!Die Anwohner, welche das Glück haben, Eigentum an dieser Straße zu besitzen, haben ja schon keine Vorgärten mehr, sondern diese Fläche in Privatparkplätze umgewandelt.
Mieter in Mehrfamilienhäusern haben dann wohl Pech, ne? Denn auch in den Nebenstraßen besteht keine Parkmöglichkeit mehr, es sei denn mit einem teuren Anwohnerparkausweis, der dir dennoch keinen Platz garantiert. Oder in der Fahrradstraße, deren Parkbuchten unbedingt Reallabor-Möbel brauchen, welche von Pennern, Schmutzfinken und Sprayern genutzt werden. Jaaaa, super Plan die Stadt aufzuwerten.
so unterschiedlich sind die Ansichten, ich für meinen Teil verstehe eben nicht, woran man ein Recht auf einen Parkplatz für sein Auto ableitet.
Wenn keine Parkplätze da sind, dann ist das so, entweder man parkt woanders oder man zieht um oder man fährt mit dem Bus. Am Ende beschweren sich noch die Eigner von 5-Meter-SUVs, weil sie unbedingt so ein Gerät brauchen und das Teil vor der Tür parken müssen (der Grund geht ja keinen was an ;-)
Ich glaube auch nicht, das eine Stadt oder Gemeinde für die Sicherheit von Aussenspiegeln zuständig ist, genau so wenig wie für den befürchteten Vandalismus.
Zitat:
@Twinni schrieb am 14. März 2024 um 12:21:23 Uhr:
Man braucht kein schmaleres Auto, um da zu parken. Einfach innerhalb der Markierung parken und mit den linken Rädern auf der Straße bleiben, fertig. Im Vorwurf wird ja auch keine Behinderung festgestellt, sondern nur das Parken auf dem Gehweg. Also: Zahlen und gut. Und beim nächsten Mal mit zwei Rädern auf der Straße bleiben.
Vielleicht ist das Parken auf der Fahrbahn untersagt?
Wir wissen es nicht.
Der TE schweigt sich ja über die Beschilderung aus.
VG
Was würdest du machen, wenn du z.B. einen Hummer H1 fahren würdest, anstatt deinem "Kleinwagen"? Noch weiter über die Markierungen parken? Wäre nach deiner Ansicht ja legitim, nur nicht den fließenden Verkehr behindern oder den eigenen Außenspiegel riskieren. Fremde Verkehrsreiche, in diesem Fall der Gehweg sind egal, da darf man die Grenzen überschreiten, auch wenn sie speziell sogar sichtbar mittels Markierungen festgelegt wurden.
Ausnahmeregelungen nur für dich? Wo soll die Grenze sein? Halte dich ganz einfach an die Vorgaben. Ob du, da für dich genug Zeit fürs Einparken hast, interessiert nicht.
Das ist das Gleiche wie mit einer Geschwindigkeitsregelung/-beschränkung, entweder du hältst dich daran oder wenn nicht und du wirst erwischt, Pech gehabt bzw. mutwillig missachtet, zahlen.
Alle Bestätigungen hier, für dein ach so tolles Missachten der Vorschriften, bringen gar nichts. Zahlen musst du so oder so. Ärgern auch.
Richtige dich einfach nach den Vorgaben, mache es in Zukunft besser. Dann bekommst du auch keine Knöllchen.
Wißt ihr was? Mir geht eure „holier than thou“-Einstellung ziemlich auf den Senkel.
Konstruktive Antworten sind hier nicht mehr zu erwarten, @mod bitte schließen.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 14. März 2024 um 13:43:22 Uhr:
Ist halt blöd, wenn einem die Antworten, auch oder gerade die sachlich richtigen nicht passen 🙄
Die einzigen sachlichen Antworten habe ich oben hervorgehoben, in dem ich die Antwortersteller genannt habe.
Alle anderen haben meine Texte einfach nicht verstanden und laufen wie Lämmer einfach jemandem hinterher, der meint die große Ahnung zu haben.
Den Rest schlucke ich jetzt runter, weil sie mit dem Thema nichts mehr zu tun haben.
Insofern nochmal die Bitte: einfach schließen das Thema.
Zitat:
@Alysca schrieb am 14. März 2024 um 13:51:14 Uhr:
Die einzigen sachlichen Antworten habe ich oben hervorgehoben, in dem ich die Antwortersteller genannt habe.
Meine Antwort nicht. War ich unsachlich? Ich hoffe, dass es nicht persönlich gemeint ist. 🙄
Zitat:
@hlmd schrieb am 14. März 2024 um 13:27:22 Uhr:
Vielleicht ist das Parken auf der Fahrbahn untersagt?Wir wissen es nicht.
Doch wir wissen, dass das gar nicht sein kann, denn so schmale Autos gibt es nicht. Es ist ganz offensichtlich so, dass die Fahrzeuge teilweise auf der Fahrbahn parken müssen.
Zitat:
@Alysca schrieb am 14. März 2024 um 13:51:14 Uhr:
Die einzigen sachlichen Antworten habe ich oben hervorgehoben, in dem ich die Antwortersteller genannt habe.
Das waren die die Dir geschrieben haben, was Du hören wolltest.