Verwarnung wegen Parken auf dem Geh-/Radweg

Da ich mich ungerecht behandelt fühle, möchte ich eine kurze Einschätzung, ob es sich lohnt auf den Bußgeldbescheid zu warten und dagegen Einspruch einzulegen. Ich weiß, dass zum Bußgeldbescheid noch einmal Gebühren dazu kommen. Es geht auch nicht unbedingt um die 55 €, sondern darum, dass die Stadt mit allen Mitteln versucht, die Parkplätze längs an meiner Straße loszuwerden.

Zum Vorfall: Ende Februar habe ich meinen Kleinwagen auf einen eingezeichneten Parkplatz an meiner Straße abgestellt. Es handelt sich um eine vielbefahrene Durchgangsstraße, bei der man Glück haben muss aus dem Auto rauszukommen. Viel Zeit für geschickte Einparkmanöver bleibt da nicht.
Nur wenige Minuten später klebte ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe: Verwarnung wegen Parken auf dem Geh-/Radweg.

Ja, mag sein, dass ich nicht perfekt in der Begrenzung stand.

Aber ich kenne die Stelle, nutze sie selber jeden Tag sowohl mit dem Auto, als auch zu Fuß oder mit dem Rad. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hat nie stattgefunden.
Diese Strecke wird hauptsächlich von Autos genutzt, seltener von Fußgängern und Radfahrern.

Danach habe ich mir mal den Spaß erlaubt, die Fläche zu messen: die eingezeichnete Parkfläche ist 1,22 m breit - der Reifenabstand meines KLEINwagens 1,48 m - da kann man sich gar nicht perfekt hinstellen!
Täglich sehe ich Autos, die noch schräger stehen als meines.
Gibt es eigentlich eine gesetzliche Norm, welche Größe eine Parkfläche haben muss?

Als Fußgänger oder Radfahrer fühle ich von den parkenden Autos nicht gestört.

Tatsächlich beweisen mir die Bilder, dass man einem unschuldigen Autofahrer (in diesem Fall mir) regelrecht aufgelauert hat: es gibt Bilder von genau dieser Stelle als leere Fläche ca. 15 min. bevor ich mich dorthin gestellt habe. Die Beweisaufnahme dauerte ca. 3-4 Minuten.
Ein paar Fotos gibt es im Anhang.

Nur nochmal zur Verdeutlichung: ich möchte nicht bestreiten, dass dort ein kombinierter Geh-/Radweg ist. Das Schild habe ich gesehen und kenne die Strecke ja auch aus persönlicher Erfahrung.
Ich rege mich nur auf, dass mir da so ein Korinthenkacker aufgelauert hat.
Daher freue ich mich, wenn es eventuell eine Norm für Parkplätze gibt und/oder mir einer mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen kann.

Thx, Aly

Von vorne
Von hinten
Hinter dem Pfeiler der Parkplatz
48 Antworten

Die Frage an die Stadt wäre, warum man dort überhaupt einen Gehweg baut, wenn sich Autos halb draufstellen sollen. Dann hätte es ja auch ein schmälerer gehweg getan. Rausgeschmissenes Steuergeld.

Wenn er Glück hat, beibt es bei 55 EUR Verwarnungsgeld. Wenn er Pech hat, könnte der Betrag sich erhöhen auf bis zu 100 EUR und einen Punkt in Flensburg.

Als Radfahrer, der da lang fahren muss, sind solche Parker ein ständiges Ärgernis. Denn auch der muss Abstand halten und fährt dann quasi auf dem Gehweg.

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 14. März 2024 um 08:01:11 Uhr:


Wenn der Parkplatz tatsächlich nur 1.22m breit ist, kann er mit keinem der heute verbreiteten Pkw genutzt werden. Nur irgendwelche Spezialmobile passen da drauf.

Warum müssen Parkplätze immer nur für PKWs gedacht sein?
Schonmal was von Motorrädern u.ä. gehört?

In vielen Städten wird das Parken von motorisierten Zweirädern auf Gehwegen geduldet. In anderen aber nicht. Vielleicht wollte man dies mit den kleinen Parkflächen erreichen.
Bei 1,22m Breite passen da offensichtlich eben keine Autos drauf.

Aber so ist das halt, Markierungen sind für die meisten PKW Fahrer ja eh nur Empfehlungen...

Von daher ist das Knöllchen gerechtfertigt.
Ob bei anderen Fahrzeugen, die auch falsch parken, ein Ticket erteilt wird, ist ja Sache der Ordnungshüter.

VG

@Alysca
Du musst halt aufpassen, nicht der kleinen aber lauten Minderhait wie @zugspitzbahn aufzusitzen die glauben, ihre Regeln selber machen zu dürfen bzw. dass Regeln immer nur für andere gelten. Solche Leute sind halt das zersetzende Gift für jede Gesellschaft aber gottseidank nur eine Minderheit. Die schweigend Mehrheit ist intelligenter.

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Zitat:

@hlmd schrieb am 14. März 2024 um 08:52:51 Uhr:


Bei 1,22m Breite passen da offensichtlich eben keine Autos drauf.

Oh doch. Der "Rest" an Auto verengt dann eben den Fahrstreifen/die Fahrbahn. Ich wüsste nicht, was dagegensprechen soll, - es sei denn, eine entsprechende Beschilderung sähe etwas anderes vor (bsp. VZ 314 mit Zusatzschild "nur zweirädrige Kraftfahrzeuge"😉.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 14. März 2024 um 08:25:05 Uhr:


Der durchschnittliche MT‘ler hat’s nicht so mit praxisnahen Lösungen

Was soll daran praxisnah sein? Damit gewisse aso... Elemente ungebremst durchheizen können den Gehweg zu blockieren?

Zitat:

@servicetool schrieb am 14. März 2024 um 08:08:18 Uhr:


Sieht so aus, als ob der Anzeigenhauptmeister eine Festanstellung gefunden hat. 🙄

Unwahrscheinlich daß der bei einem Ordnungsamt unterkommt, wenn dann eher als Notaufnahmentester. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. März 2024 um 08:22:26 Uhr:



Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 14. März 2024 um 08:01:11 Uhr:


Wenn der Parkplatz tatsächlich nur 1.22m breit ist, kann er mit keinem der heute verbreiteten Pkw genutzt werden.

Mit dem "überstehenden Rest" auf der Straße zu bleiben, ist ja nicht verboten.

Der Peugeot ragt auch nach vorne über die Sperrfläche, also braucht man da ein deutlich kürzeres Fahrzeug.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. März 2024 um 09:09:20 Uhr:



Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 14. März 2024 um 08:25:05 Uhr:


Der durchschnittliche MT‘ler hat’s nicht so mit praxisnahen Lösungen

Was soll daran praxisnah sein? Damit gewisse aso... Elemente ungebremst durchheizen können den Gehweg zu blockieren?

Echt, du siehst auf dem Foto einen blockierten Gehweg? Interessant.

Zitat:

@Rigero schrieb am 14. März 2024 um 09:06:56 Uhr:



Oh doch. Der "Rest" an Auto verengt dann eben den Fahrstreifen/die Fahrbahn. Ich wüsste nicht, was dagegensprechen soll, - es sei denn, eine entsprechende Beschilderung sähe etwas anderes vor (bsp. VZ 314 mit Zusatzschild "nur zweirädrige Kraftfahrzeuge"😉.

Naja es fehlt was ganz Wichtiges auf den Fotos:
Die Beschilderung!

Darf man halb oben halb unten Parken? Ist da (eingeschränktes) Halteverbot?

Fragen über Fragen.

Ist aber egal: Der TE parkt falsch. Punkt!
Da ist die Diskussion darüber doch müßig. Und irgendwas zu konstruieren, damit man dann doch "Recht hat", ist doch überflüssig.

VG

Besser wäre es, der Radweg auf dem Gehsteig würde entfallen und die Parkflächen auf die nötige Breite gebracht. Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn fahren und ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn wäre dann wohl auch machbar. Die Platzverhältnisses lassen es eben nicht zu, dass Fußgänger, Radfahrer und der automobile Verkehr jeweils komplett eigene Trassen nebeneinander bekommen. Für sinnvolle Lösungen braucht man eine bürgerfreundliche Behördenleitung. Das Knöllchen bekommt man damit nicht weg. Aber man kann auch die Einstellung abwarten und 23,50 bezahlen. Wird auf Dauer aber auch zu teuer.

Zitat:

@hlmd schrieb am 14. März 2024 um 09:48:58 Uhr:


Ist aber egal: Der TE parkt falsch. Punkt!
Da ist die Diskussion darüber doch müßig. Und irgendwas zu konstruieren, damit man dann doch "Recht hat", ist doch überflüssig.

VG

Richtig. Der Strafzettel war berechtigt. Und da niemand auch nur nennenswert behindert wurde, hätte man es (mit etwas Fingerspitzengefühl) auch übersehen können.

Zitat:

@hlmd schrieb am 14. März 2024 um 09:48:58 Uhr:


Ist aber egal: Der TE parkt falsch. Punkt!
Da ist die Diskussion darüber doch müßig. Und irgendwas zu konstruieren, damit man dann doch "Recht hat", ist doch überflüssig.

Nicht das zu zahlende (berechtigte) Verwarn- oder Bußgeld habe ich moniert, sondern allein Deine mangelnde Phantasie, ggf. mit einem Teil des Fahrzeugs in die Fahrbahn ragen zu dürfen.

Wie Du bereits schreibst, wissen wir nichts über die Beschilderung vor Ort.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 14. März 2024 um 09:24:56 Uhr:



Echt, du siehst auf dem Foto einen blockierten Gehweg? Interessant.

Ich sehe auf dem Foto eine eindeutige Abgrenzung der Verkehrswege für den Kraftverkehr und für Fußgänger und einen PKW, der diese Abgrenzung ignoriert, um den Verkehrsweg für den Kraftverkehr nicht zu beeinträchtigen. Und das wurde zurecht geahndet.

Und ich sehe einige Diskussionsbeiträge, die das Fehlverhalten noch rechtfertigen.

Danke schon mal für die Antworten. Meine Gedanken und Wünsche richtig erfasst haben leider nur @thommi6081, @wrdlbrmpfd und @zugspitzbahn.

Die Fläche ist offensichtlich als Parkplatz ausgewiesen. Sicher gibt es auch irgendwo ein entsprechendes Schild dazu. Falls ich dazu komme es zu suchen, mache ich gerne ein Foto.
Wo sollen auch die ganzen Anwohner mit ihren Fahrzeugen hin? Wie gesagt: fette Durchgangsstraße mitten in der Stadt, wo leider seit ca. 1 Jahr auch wieder LKW durchrauschen dürfen. Da werde ich einen Teil meines Autos sicher auf der Fahrbahn abstellen! Danach ist allerdings nicht mehr nur mein (einklappbarer) Außenspiegel weg!!

Die Anwohner, welche das Glück haben, Eigentum an dieser Straße zu besitzen, haben ja schon keine Vorgärten mehr, sondern diese Fläche in Privatparkplätze umgewandelt.
Mieter in Mehrfamilienhäusern haben dann wohl Pech, ne? Denn auch in den Nebenstraßen besteht keine Parkmöglichkeit mehr, es sei denn mit einem teuren Anwohnerparkausweis, der dir dennoch keinen Platz garantiert. Oder in der Fahrradstraße, deren Parkbuchten unbedingt Reallabor-Möbel brauchen, welche von Pennern, Schmutzfinken und Sprayern genutzt werden. Jaaaa, super Plan die Stadt aufzuwerten.

Ich verstehe ja, dass man in Deutschland versucht, die Autos zu reduzieren. Und ja, in einer großen Stadt braucht man nicht zwingend ein Auto.
Ich habe aber nun mal eins (die Gründe gehen ja auch keinen was an), und zwar einen Kleinwagen. Den möchte ich dann wenigstens nach dem Monatseinkauf auch mal in der Nähe meiner Wohnung abstellen können. Für die restliche Zeit habe ich zum Glück einen Tiefgaragenplatz am anderen Ende der Stadt ergattern können. Ich habe auch nichts dagegen, ein Stück zu laufen - sofern ich denn keine Lasten dabei habe.

Der aufmerksame Leser meines Themas wird gemerkt haben, dass ich die bemängelte Strecke selbst häufig als Fußgänger und Radfahrer nutze. Da dort nie viele davon unterwegs sind, ist es kein Problem, wenn mal 5 cm eines Kleinwagens außerhalb der Begrenzung steht. Es gibt zu keiner Tageszeit eine Situation, wo sich mehrere solcher Gruppen ausweichen müssen und somit das Fahrzeug dann zur Gefahrenquelle werden würde. Auch nicht für Rollatorschieber, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagenmütter.

Danke auch an den aufmerksamen @LCD, der gemerkt hat, dass nicht alle Aufnahmen vom gleichen Tag stammen.

Die Idee mit dem schmaleren Auto ist gut, geht nur leider erwiesenermaßen in die andere Richtung.
Es gibt Berichte im Netz, wonach der ADAC gerade deswegen versucht, eine Norm für breitere Parkplätze zu erreichen. Nur geht es hier wahrscheinlich hauptsächlich um Parkplätze in Parkhäusern oder großflächige Einkaufs- oder Messeparkplätze.

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