ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verwarnung angeblich Zaun angefahren

Verwarnung angeblich Zaun angefahren

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 12:44

Hallo,

Ich habe heute eine Verwarnung von 35€ bekommen. Tatbestand: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. §1 Abs 2, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr 5 StVG; 1.4 BKat.

Vor einigen Wochen habe ich noch einen Brief bekommen, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Ich soll anscheinend im Mai, als ich Pakete für Amazon ausgeliefert habe, mit dem Lieferwagen einen Zaun verbogen haben. Augenzeugen gab es keine, es gab nur ein Paket, was ich an die Nachbarn der Anzeige-Stellerin geliefert hatte. Das fand ich heraus als ich bei diesen Nachbarn nachfragte. Sie teilten der Anzeige-Stellerin nur mit, dass ein Auto von Amazon an dem Tag da unterwegs war.

Deshalb geht sie davon aus, dass ich es war.

Ich schließe nicht aus, dass ich es war, aber wenn, dann bemerkte ich es nicht.

So wurde es auch in meiner Aussage bei der Polizei notiert.

Meint ihr, ich kann dagegen vorgehen? Und lohnt es sich überhaupt?

Ähnliche Themen
73 Antworten

Zitat:

@den10den schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:39:11 Uhr:

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:33:50 Uhr:

Das ist Spießbürfertum vom Feinsten. So einen Aufriss wegen einem Knick?

Ja das ist echt lächerlich.

Ich finde so etwas nicht lächerlich. Hier wurde ein Schaden verursacht und es richtig, dass das dann verfolgt wird, gerade weil dieses einfach Abhauen immer mehr in Mode gekommen ist.

Die Reparatur des Knicks kostet übrigens auch Geld und nicht jeder kann das kostengünstig selbst reparieren. Es ist nicht einzusehen, dass der Geschädigte auf den Kosten sitzenbleibt, nur weil ihr das als unnötigen Aufriss oder es lächerlich empfindet.

So jetzt zu dem Fall.

Zitat:

@den10den schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:35:29 Uhr:

Wie soll ich jetzt vorgehen, wo muss ich hin, um dagegen etwas zu tun? Wahrscheinlich erstmal den Anhörungsbogen ausfüllen, ohne zu bezahlen? Hatte bisher noch keine Erfahrung mit sowas

Neuerdings wird häufig in den Anhörungsbögen ein Link angegeben, unter dem man noch weitere Informationen bekommt, z.B. weitere Fotos. Ist so ein Link vorhanden und wenn ja, welche weiteren Infos sind dort zu finden?

In dem Anhörungsbogen würde ich angeben, dass du den Unfall nicht verursacht hast. Als Begründung, dass der Knick im Zaunpfahl zu hoch ist, da die am Fahrzeug rausstehenden Teile (Stoßstange usw.) wesentlich tiefer sind und im Falle eines Unfalls mit dem Fahrzeug dann der Knick in deren Höhe hätte sein müssen.

Der zweite Grund ist, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Das macht die Staatsanwaltschaft, wenn die Möglichkeit besteht, dass du den Unfall nicht bemerkt hast. Dies scheidet aber in deinem Fall aus, denn einen Unfall, der so einen starken Knick verursacht, hätte ein Autofahrer merken müssen.

Somit hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, da sie trotz Zeugen zu der Überzeugung gekommen ist, dass du den Knick nicht verursacht hast, und somit würde ich darum bitten, auch das Bußgeldverfahren einzustellen.

So würde ich vorgehen. Ich habe den Text jetzt nur schnell hingeklatscht. Lese ihn dir bitte genau durch und wenn du so vorgehen möchtest, baue dir dann eine Begründung zusammen, die besser ausformuliert ist.

 

Gruß

Uwe

PS

Gerade gesehen, dass mit der Staatsanwaltschaft hat gerade auch gordonairdail geschrieben. :)

Ich ändere meinen Text aber jetzt nicht extra.

 

Zum Punkt, der Knick in der Stange liegt zu hoch:

Es könnte sein (Konjunktiv), dass die Stange durch die Stoßstange erst geneigt wurde (hat also erst nachgegeben) und erst dann durch die Drahtseile am weiteren Ausweichen gehindert wurde. Ab dann fand die Kaltverformung der Stange statt. Dieser Knickpunkt liegt dann höher, als wenn die Stange zu Beginn nicht nachgegeben hätte.

Dies Beantwortet aber nicht die Frage, über der TE der Verursacher war oder nicht. So eine Verformung hätte man am Fahrzeug später erkennen müssen.

Lackspuren an der Zaunstange oder am Draht?

Zitat:

@Glg11 schrieb am 15. Oktober 2022 um 17:25:28 Uhr:

So eine Verformung hätte man am Fahrzeug später erkennen müssen.

Lackspuren an der Zaunstange oder am Draht?

Richtig ein weiterer Grund in der Begründung im Anhörungsbogen und, dass kein Schaden am Fahrzeug vorhanden (was der Arbeitgeber bestätigen kann).

 

Gruß

Uwe

Es ist doch wichtig zu wissen, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt hat.

Vielleicht ist ja dieser Begründung zu entnehmen, daß Du mangels an Beweisen garnicht den Unfall begangen hast.

Wenn das der Fall ist, sind auch weitere Schritte von andere Seite, die gegen Dich gerichtet werden, ohne rechtliche Bedeutung und Du kannst der Behörde, die das Verwarngeld verhängt hat, mit dieser Begründung der Staatsanwaltschaft begegnen.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:33:50 Uhr:

Das ist Spießbürfertum vom Feinsten. So einen Aufriss wegen einem Knick?

Wäre es dein Zaun, wäre es dir vollkommen gleichgültig?

Wie siehts bei deinem Auto aus... eine tiefe Delle und zerkratzer Lack ist doch vollkommen egal... wäre ziemliches Spießbürgertum, den Schaden ersetzt zu bekommen, oder?

Ich glaube allerdings auch nicht, dass das ein normaler Transporter war.

Es gibt offensichtlich keinerlei Zeugen, nur den Hinweis, dass ein Amazon-Fahrzeug vor Ort war an dem Tag. Das ist absolut nichts wert.

Wenn ich mir selbst sehr sicher bin, dass ich das nicht war, würde ich es vehement bestreiten.

Meine laienhafte Meinung zu dem Schaden:

Da sprang einer, der cool sein wollte, mit einem "Karatekick" gegen. Das reicht bei so einem Pfosten. Der Maschendrahtzaun hätte am Fahrzeug eindeutige Spuren hinterlassen.

An den Karatekick habe ich auch gedacht.:-)

Alleine das Foto belegt doch schon das da was nicht zusammen paßt.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2022 um 19:05:44 Uhr:

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:33:50 Uhr:

Das ist Spießbürfertum vom Feinsten. So einen Aufriss wegen einem Knick?

Wäre es dein Zaun, wäre es dir vollkommen gleichgültig?

Wie siehts bei deinem Auto aus... eine tiefe Delle und zerkratzer Lack ist doch vollkommen egal... wäre ziemliches Spießbürgertum, den Schaden ersetzt zu bekommen, oder?

Das sieht Du sogar richtig. Das ist ein Schönheitsfehler!

Sogar bei meinem Kfz liegst Du richtig! Beifahrerseite fremde Türe reingehen.... abgehauen?

Fahrerseite 3x eine fremde Türe reingehen .... ebenso alle abgehauen.

Kann es nicht ändern und ist halt so.

Ich achte auf fremdes Eigentum! Andere wohl nicht.

Beim anderen Kfz hat der Nachbar ebenfalls eine Delle in den Kotflügel gezimmert!

Da war sein Pech, das dieses Kfz absolut nix hatte vorher, da ich das mitbekommen habe :).

Hat erst blöd rumgemacht und abgestritten.... bis ich einen Zollstock ausgepackt habe:).

Wurde von mir mit Lackstift ausgebessert und fertig.

Seitdem parkt er wieder mit der Beifahrerseite an meiner Fahrertüre und alles ist gut.

Man muss nicht immer in Fass aufmachen wegen so einem Knick!

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 15. Oktober 2022 um 19:42:37 Uhr:

...

Man muss nicht immer in Fass aufmachen wegen so einem Knick!

Man muss aber auch nicht die Haltung propagieren, dass fremdes Eigentum völlig gleichgültig sei. :rolleyes:

Zumal die Instandsetzung auch nicht gerade billig ist. Und ich würde gerne das Fass sehen, dass der Schreiber bei einer Delle im Kotflügel seines Autos aufmacht.

Kommt drauf an wie alt der Wagen und in welchem Zustand der ist.

Mir ist auch schon jemand leicht in den vorderen Kotflügel gefahren als er mir die Vorfahrt genommen hat.

Der Wagen war 23 Jahre alt und wäre keine 1000€ mehr wert gewesen,und da ich auf dem Weg zum Schwimmunterricht war habe ich ihm noch den Weg erklärt und einen schönen Tag gewünscht.

Genauso der Dame die mich im Parkhaus,mit dem gleichen Wagen,rückwärts leicht vorne angebumst hat.

Dafür mache ich dann auch kein Faß mehr auf,da würde mich eine kleine Delle in der Tür auch nicht weiter stören um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren.

Mein jetziger ist zwar auch schon fast 23 Jahre alt,da würde ich aber nicht so locker drüber weg sehen weil er in viel besserem Zustand ist.

Kommt also immer drauf an,das heißt ja nicht grundsätzlich das man das beschädigen des Eigentums anderer gut heißt.

Aber es gibt ja Leute die mit so einer Karre noch einen riesen Wirbel machen,auch wenn die Kiste schon so runter ist das sie eh nichts mehr wert ist.

Hauptsache noch ein paar Euro von der Versicherung einheimsen.

Ich hatte eigentlich die Instandsetzung des Zauns gemeint.

Das war auf deinen Satz bezogen:

"Und ich würde gerne das Fass sehen, dass der Schreiber bei einer Delle im Kotflügel seines Autos aufmacht."

Natürlich ist das mit dem Zaun scheiße,und die Anzeige mit der Verfolgung des möglich Verdächtigen richtig.

Für den TE ist jetzt nur doof das er wohl zu unrecht beschuldigt wurde und Einspruch gegen den Bescheid einlegen muss um nicht eventuell zivilrechtlich die Tür für eine Klage zu öffnen.

Kann man aber,wenn man Rechtschutz hat,ja mit einem Telefonat eventuell schnell abklären.

Es waren Polizeibeamte bei Ihm zu Hause und haben den Wagen auf Schäden und Farbabtragungen untersucht und wohl nichts gefunden; ansonsten wäre schon im Mai eine Anzeige geschrieben worden.

Jetzt, nach einem halben Jahr, soll da irgendjemand wach geworden sein??

Darum geht es nicht,die Strafanzeige ist vom Tisch.

Er hat aber eine Verwarnung über 35€ bekommen weil er angeblich jemanden geschädigt hat.

Wenn er die Ordnungswidrigkeit bezahlt könnte das als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Das möchte er ja nun tunlichst vermeiden,auch wenn der Zaunbesitzer das niemals mit bekommt.

Das trifft so nicht zu.

Die Zahlung einer OWI muss nicht zwingend eine Verursachung unter Beweis stellen.

Es mag für den Beschuldigten aus wirtschaftlichen Erwägungen günstiger sein, zu zahlen.

Z.B. wenn keine Rechtschutz vorhanden ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verwarnung angeblich Zaun angefahren