Verwarnung angeblich Zaun angefahren
Hallo,
Ich habe heute eine Verwarnung von 35€ bekommen. Tatbestand: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. §1 Abs 2, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr 5 StVG; 1.4 BKat.
Vor einigen Wochen habe ich noch einen Brief bekommen, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Ich soll anscheinend im Mai, als ich Pakete für Amazon ausgeliefert habe, mit dem Lieferwagen einen Zaun verbogen haben. Augenzeugen gab es keine, es gab nur ein Paket, was ich an die Nachbarn der Anzeige-Stellerin geliefert hatte. Das fand ich heraus als ich bei diesen Nachbarn nachfragte. Sie teilten der Anzeige-Stellerin nur mit, dass ein Auto von Amazon an dem Tag da unterwegs war.
Deshalb geht sie davon aus, dass ich es war.
Ich schließe nicht aus, dass ich es war, aber wenn, dann bemerkte ich es nicht.
So wurde es auch in meiner Aussage bei der Polizei notiert.
Meint ihr, ich kann dagegen vorgehen? Und lohnt es sich überhaupt?
73 Antworten
Wenn ich nachweislich nichts beschädigt habe, zahle ich das Ticket garantiert nicht- selbst nach rein wirtschaftlichen Erwägungen. Da treibe ich es eher auf die Spitze und zeige eine falsche Verdächtigung an. So eine wissentlich falsche Anschuldigung ist kein Kindergarten.
Zahlen würde ich nur, wenn mir mein Gewissen und mein Gedächtnis möglicherweise einen Streich gespielt hat und ich vielleicht nur das eine oder andere vergessen hatte.
Ich denke ich werde morgen mal zur Polizei fahren und nach dem Ergebnis der Fahrzeugbesichtigung fragen. Es steht ja im Lager und ich habe immer ein anderes Auto, also habe ich davon nix mitbekommen.
Im Anhörungsbogen werde ich dann die Ordnungswidrigkeit nicht zugeben. Was wäre da eine gute Begründung? Vielleicht schreiben, dass mir nicht ersichtlich ist wie der Schaden von meinem Fahrzeug entstanden sein soll?
Zitat:
@den10den schrieb am 16. Oktober 2022 um 21:01:19 Uhr:
Im Anhörungsbogen werde ich dann die Ordnungswidrigkeit nicht zugeben.
War es bisher nur ein Anhörungsbogen?
Bestreite, dass du es warst; begründen musst du es nicht; es muss dir zweifelsfrei nachgewiesen werden und mit dem, was in diesem Thread bisher steht sehe ich das nicht als gegeben.
Die Aussage, da war ein Amazonfahrzeug reicht nicht.... Ein etwaiger Zeuge müsste aussagen, dass das Amazonfahrzeug nicht nur vor Ort war, sondern auch den Schaden verursacht hat.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 16. Oktober 2022 um 21:17:30 Uhr:
Zitat:
@den10den schrieb am 16. Oktober 2022 um 21:01:19 Uhr:
Im Anhörungsbogen werde ich dann die Ordnungswidrigkeit nicht zugeben.War es bisher nur ein Anhörungsbogen?
Bestreite, dass du es warst; begründen musst du es nicht; es muss dir zweifelsfrei nachgewiesen werden und mit dem, was in diesem Thread bisher steht sehe ich das nicht als gegeben.
Die Aussage, da war ein Amazonfahrzeug reicht nicht.... Ein etwaiger Zeuge müsste aussagen, dass das Amazonfahrzeug nicht nur vor Ort war, sondern auch den Schaden verursacht hat.
Ich weiß natürlich nicht was die Frau der Polizei gesagt hat. Die Nachbarn sagten der Frau, dass sie an dem Tag ein Paket von Amazon erhalten haben. Die Polizei kam dann auf mich durch die Paketnummer.
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Zitat:
@den10den schrieb am 16. Oktober 2022 um 21:01:19 Uhr:
Was wäre da eine gute Begründung?
Wenn man hier einen Thread mit einem Problem eröffnet, sollte man auch die Antworten lesen. Ich habe mal gehört, dass das sehr hilfreich sein soll.
Gruß
Uwe
Und mit Anhörungsbogen meine ich den Betroffenen-Anhörungsbogen der im Brief mit der Verkehrsordnungswidrigkeit dabei ist. Also der gleiche Brief, den man bekommt wenn man geblitzt wird
Zitat:
@den10den schrieb am 16. Okt. 2022 um 21:33:12 Uhr:
Ich weiß natürlich nicht was die Frau der Polizei gesagt hat. Die Nachbarn sagten der Frau, dass sie an dem Tag ein Paket von Amazon erhalten haben. Die Polizei kam dann auf mich durch die Paketnummer.
Das halte ich aber für ziemlichlich dürftig.
Der Zustand des Zauns scheint mir aber auch ziemlich dürftig zu sein.
AUGENZEUGEN wären da sicher sehr hilfreich...
ich sehe genau zwei Möglichkeiten:
1) Du warst es = Bußgeld akzeptieren
2) Du warst es nicht = Widerspruch, Gründe dafür: Schaden passt nicht + dass dies von der Rennleitung auch noch bestätigt wird + kein Schaden am Fahrzeug
Sorry aber viel mehr würde ich dazu nicht sagen - die müssen Dir beweisen das du es warst und solange die das nicht können gilt eh im Zweifel für den Angeklagten
Ehrlich gesagt finde ich es auch ziemlich billig nen Schuldigen auf der Basis der Aussage einer Nachbarin zu finden, die nichts gesehen hat aber an dem Tag ein Paket bekommen hat.
Also ich habe mit dem zuständigen Polizisten telefoniert. Viel geholfen hat es leider nicht. Den Schaden am Fahrzeug hat eine Praktikantin dokumentiert und er konnte mir nichts dazu sagen. Er hat mir nochmal bestätigt, dass es keine Augenzeugen gab und falls ich es nicht war, soll ich die Ordnungswidrigkeit nicht zugeben. Auf meine Nachfrage, was danach passiert hat er auch keine klare Antwort gegeben.
Findest du es reicht, wenn ich deinen Satz als Begründung im Anhörungsbogen verwende? @Uwe Mettmann
"Der Knick im Zaunpfahl ist zu hoch, da die am Fahrzeug rausstehenden Teile wesentlich tiefer sind und im Falle eines Unfalls mit dem Fahrzeug der Knick in deren Höhe hätte sein müssen."
Oder soll ich noch schreiben, dass es keine Augenzeugen gab, oder was anderes?
Und im Anhörungsbogen gab es keinen Link.
Wenn ich den Bogen so abschicke, was sind die Folgen davon? Gibt es dann zusätzliche Kosten für mich? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Zitat:
@den10den schrieb am 20. Oktober 2022 um 19:03:26 Uhr:
"Der Knick im Zaunpfahl ist zu hoch, da die am Fahrzeug rausstehenden Teile wesentlich tiefer sind und im Falle eines Unfalls mit dem Fahrzeug der Knick in deren Höhe hätte sein müssen."Oder soll ich noch schreiben, dass es keine Augenzeugen gab, oder was anderes?
Bloß nicht. Übereifriges Behördenpersonal liest dann "Ich war es, ich hbe keinen gesehen und mich dann aus dem Staub gemacht".
Du hast keinen Zaun angefahren, folglich hast Du nichts gemerkt. Also "Ich habe keinen Zaun angefahren/beschädigt" ... Du kannst den AB auch ignorieren, Zur Sache musst Du Dich nicht äussern, lediglich wenn Du zweifelsfrei entlastendes äussern kannst schreibst Du das ... "War im Urlaub". "War nicht meine Route" ...
.... und nun driftet es von der rein technischen Überlegung in Rechtsbeihilfe ab.
https://www.bussgeldkatalog.net/.../
Zitat:
Wenn ich den Bogen so abschicke, was sind die Folgen davon? Gibt es dann zusätzliche Kosten für mich? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Von Einstellung bis Gerichtsverfahren kann alles passieren. Zeugen/Beweise müssen aber irgendwo herkommen, und wenn die hinterm Busch gehockt haben. Ohne Zeugen braucht Dich keiner vor Gericht zerren.
Und was wäre in meinem Fall die beste Lösung?
Den Anhörungsbogen ignorieren oder
Ordnungswidrigkeit nicht zugeben ohne Begründung oder
Ordnungswidrigkeit nicht zugeben mit Begründung
Zitat:
@den10den schrieb am 20. Oktober 2022 um 20:58:30 Uhr:
Und was wäre in meinem Fall die beste Lösung?Den Anhörungsbogen ignorieren oder
Ordnungswidrigkeit nicht zugeben ohne Begründung oder
Ordnungswidrigkeit nicht zugeben mit Begründung
Um diese Frage beantworten zu können, sind wir glaube ich Bereich einer Rechtsberatung.
Ich versuche es daher mal anders:
Passt der Schaden zum Fahrzeug?
JA [ ] oder NEIN [ ]
Antworte auf dem Anhörungsbogen, was du konkret weißt:
1. Du hast keine Kollision mit dem Zaun oder anderem am angegebenen Ort und Zeitpunkt bemerkt.
2. Du hast keine Schäden an deinem Fahrzeug entdeckt, die zum Vorfall passen könnten. (Ggf. Zeugen nennen, die keine Schäden an deinem Fahrzeug bestätigen könnten).
Mehr nicht.
Dann soll das Amt entscheiden, wem es glaubt (Dir oder dem Augenzeugen, der dich am Tag in der Straße gesehen hat) und wie es weitergehen soll.
@den10den
Hast du an dem fraglichen Tag, als du das Paket geliefert hattest und der Zaun demoliert wurde denn an der Stelle gewendet? So eine Beschädigung bekommt man, wenn man am Straßenrand anhält und dann gerade weiter fährt überhaupt nicht hin. Da hättest du dann lange, horizontale Kratzer an der Fahrzeugseite entlang.
Da hat wohl eher ein freundlicher Nachbar oder Besucher bei einem Wendemanöver den Zaun hingerichtet.
Wie bereits geschrieben passt die Höhe der Verbiegung auch gar nicht zum Lieferwagen.