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Widerspruch Verwarnung

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 9:22

Hallo

 

Da ich in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung erwarte wollte ich mich bereits im Vorfeld informieren wie genau der Widerspruch dazu aussehen sollte.

Gibt ggf hierzu ausschlaggebende Tipps bzw Formulierungen?

Ich dachte ebenfalls daran eine Skizze vom genauen Unfallzeitpunkt beizulegen, die den genauen Unfallhergang darstellt.

 

Viele grüße

 

Beste Antwort im Thema

Hallo, Nordlicht2015,

nach Deiner nachträglichen Schilderung ist die Verwarnung des Polizeibeamten verständlich und m. E. sogar noch ein "Schnäppchen".

Es spielt hier auch keine Rolle, ob er allein vor Ort war oder ob er einen zweiten oder dritten Kollegen dabei hatte, denn der Polizeibeamte vor Ort, der den Unfall als solchen aufnimmt, entscheidet darüber, was und wen er zur Anzeige bringt.

Das Problem dabei ist, dass er ja nicht bei dem Unfall dabei war und sich somit anhand der Aussagen der Beteiligten und der Zeugen sowie anhand der Beschädigungen ein Bild machen und dementsprechend entscheiden muss, wen er anzeigt.

So, wie Du es schilderst, gibt es zwei gegensätzliche Aussagen zum Unfallhergang:

Du sagst, Du wärst bereits auf dem linken Fahrstreifen gewesen, als der andere Dir hineingefahren ist und meinst, damit ist bewiesen, dass dieser Schuld ist.

Dein Unfallgegner wird vermutlich angegeben haben, dass Du unvermittelt nach links ausgeschert bist so dass er nicht mehr rechtzeitig halten bzw. seine Geschwindigkeit nicht so weit reduzieren konnte, dass er Dir nicht auffährt.

Gerade in Linkskurven kann es sein, dass man einen schnell ankommenden PKW nicht richtig sieht und dass man dann zum Überholen ausschert und diesem direkt vor die Front fährt.

Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen euch gewesen ist, ist es gut möglich, dass Du es zwar geschafft hast, komplett auf den linken Fahrstreifen zu wechseln, dass der andere aber kaum die Möglichkeit hatte, ein Auffahren zu verhindern.

In dem Fall wärst Du bußgeldrechtlich sogar der Alleinschuldige.

Genauso kann es sein, dass der andere Fahrer zu spät reagiert oder die Situation falsch eingeschätzt hat, dann würde er mit zur Anzeige gebracht (je nachdem, was ihm konkret vorgeworfen wird).

Bzgl. der Verwarnung gegen Dich: Gehst Du gegen diese an, ist es gut möglich, dass aus dem Vorwurf "Unfall verursachen durch Fahrstreifenwechsel" ein punktebewährtes Bußgeld wird "Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und verursachten einen Unfall".

Das wäre nach Deiner Beschreibung nämlich der passende Tatbestand, den man Dir hier vorwerfen müsste.

Und ja: Wenn die Sachlage strittig ist, weil beide Unfallbeteiligten sich gegenseitig beschuldigen und wenn nicht ganz eindeutig geklärt werden kann, wer denn nun tatsächlich schuld am Unfall hat (zivilrechtliche Schuld ist hier egal und ein anderes Thema), kann der Polizeibeamte gar nicht anders, als beide zu sanktionieren und die Entscheidung der Bußgeldstelle bzw. dem Richter zu überlassen.

Ohne RSV kann das für Dich eine teure Angelegenheit werden, wenn dann noch ein Gutachten angefertigt werden muss.

Viele Grüße,

Uhu110

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am 28. Juni 2017 um 9:24

Um was geht es denn eigentlich?

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 9:28

Es geht um einen Auffahrunfall auf der Autobahn.

 

Mir wurde aufgefahren.

Zitat:

@Nordlicht2015 schrieb am 28. Juni 2017 um 11:28:49 Uhr:

Es geht um einen Auffahrunfall auf der Autobahn.

Mir wurde aufgefahren.

..ein bisschen genauer sollte es schon sein.

am 28. Juni 2017 um 9:32

Und weswegen sollst du dann verwarnt werden? Lass dir doch nicht alle Infos einzeln aus der Nase ziehen …

Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Juni 2017 um 11:32:34 Uhr:

Und weswegen sollst du dann verwarnt werden?

Da wundert mich auch.

Was wurde denn als Vorwurf in Aussicht gestellt?

Gruß Metalhead

Einen "Widerspruch" gegen eine Verwarnung gibt es nicht. Entweder bis du damit einverstanden oder nicht. Es ist also nur eine "Äußerung" möglich. Im letzteren Fall wird ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den dann ein Widerspruch möglich ist, sofern denn klar ist, um was es hier überhaupt geht.

vielleicht hats was mit "plötzlichem Bremsen" zu tun, was zum Unfall führte und aus irgendeinem Grund die Polizei interessiert. Aber der TE geizt ja leider mit näheren Informationen...

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 10:24

Natürlich bin ich damit nicht einverstanden.

"die Verwarnung geht ihnen dann per Post zu"

Dachte ich mir,alles klar wird sowieso abgelehnt. Hat mir ja vor Ort keiner gesagt bzw wusste das nicht.

 

Hat mich auch gewundert dass ein Polizist allein kam. Meine Aussage wurde mehr oder weniger im vorbeigehen aufgeschnappt.

 

Zum Hergang

Ich auf der linken Spur, mein Vordermann hat etwas länger gebraucht den rechts fahrenden zu überholen.

Ich war bereits zum drittel neben dem rechts fahrenden als mein Hintermann mir reingefahren ist. Wir fuhren ca 120.

 

Der behauptet dass ich rüber gezogen bin was zum zu dem Zeitpunkt völliger quatsch ist.

 

Zum Zeitpunkt der Spurenwechsel war im seiten bzw Rückspiegel kein zu sehen. Es war eine Linkskurve.

 

Außerdem war die Spur sowieso durch den "schleicher" besetzt.

 

Der ältere Herr wirkte eher als würde er für sein Alter zu zügig unterwegs sein...Stichwort Reaktion bzw Einschätzung

 

Jedenfalls soll ich jetzt der schuldige sein, was ich mir nicht gefallen lassen werde.

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 10:26

Dadurch dass ich dem Vordermann quasi gefolgt bin mit gleichbleibenden 120 hat es sich auch um kein bremsmanöver gehandelt.

Hallo, Nordlicht2015,

wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du die ganze Zeit auf dem linken Fahrstreifen gefahren, hast dabei jemanden überholt und hast auch nicht versucht, nach rechts zu wechseln, als Dir jemand hinten aufgefahren ist.

Richtig?

Wie sieht denn das Schadensbild an den beiden Fahrzeugen aus?

Viele Grüße,

Uhu110

am 28. Juni 2017 um 11:43

Ich les seine Aussage "Der behauptet dass ich rüber gezogen bin was zu dem Zeitpunkt völliger quatsch ist. Zum Zeitpunkt der Spurenwechsel war im seiten bzw Rückspiegel kein zu sehen." so, dass er irgendwann (vermutlich erst kurz) vorher einen Fahrspurwechsel nach links gemacht hat und zum Zeitpunkt des Unfall ganz auf dem linken Fahrstreifen war.

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 12:20

Nach rechts ging nicht weil das Fahrzeug was ich überholt habe bereits zu einem Drittel auf meiner Höhe war.

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 12:25

Er ist mir genau mittig rein .. Nicht schräg oder so. Ich war vollständig auf dem linken Fahrstreifen.

 

mach mal 'n paar Bilder und stell die hier rein, sonst wird das wieder eine ewige "Glaskugel"-Debatte...

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