Verwarnung angeblich Zaun angefahren
Hallo,
Ich habe heute eine Verwarnung von 35€ bekommen. Tatbestand: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. §1 Abs 2, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr 5 StVG; 1.4 BKat.
Vor einigen Wochen habe ich noch einen Brief bekommen, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Ich soll anscheinend im Mai, als ich Pakete für Amazon ausgeliefert habe, mit dem Lieferwagen einen Zaun verbogen haben. Augenzeugen gab es keine, es gab nur ein Paket, was ich an die Nachbarn der Anzeige-Stellerin geliefert hatte. Das fand ich heraus als ich bei diesen Nachbarn nachfragte. Sie teilten der Anzeige-Stellerin nur mit, dass ein Auto von Amazon an dem Tag da unterwegs war.
Deshalb geht sie davon aus, dass ich es war.
Ich schließe nicht aus, dass ich es war, aber wenn, dann bemerkte ich es nicht.
So wurde es auch in meiner Aussage bei der Polizei notiert.
Meint ihr, ich kann dagegen vorgehen? Und lohnt es sich überhaupt?
73 Antworten
@gordonairdail
Ich bin seit 30 Jahren Jurist und durchaus prozesserfahren. 😉
Ach ja, Jurist und prozesserfahren ! Da muß ich mal laut lachen und möchte mir jede weitere Kommentierung ersparen.
Ich wünsche Dir lieber "Peugeot" alles Gute und noch viele gewinnbringende Prozesse !
Leute - hier gehts um nen Zaun und nicht um eure Qualifikation, die streng genommen hier eh nicht zur (vollständigen) Geltung kommen darf (Stichwort Rechtsberatung)
Daher versucht das doch vielleicht per PN zu klären? 🙂
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 25. Oktober 2022 um 15:10:17 Uhr:
Ach ja, Jurist und prozesserfahren ! Da muß ich mal laut lachen und möchte mir jede weitere Kommentierung ersparen.
Ich wünsche Dir lieber "Peugeot" alles Gute und noch viele gewinnbringende Prozesse !
😁 Deine Darstellung hier https://www.motor-talk.de/.../...ich-zaun-angefahren-t7356814.html?... ist an Wikipedia-Naivität echt kaum zu überbieten.
Was du meinst, ist die Schlüssigkeitsprüfung. Du darfst mal davon ausgehen, dass das jeder Anfänger schafft. Wenn ich halbwegs eindeutig behaupte (es kommt zur Klageerhebung prozessual nur auf die BEHAUPTUNG an!), du schuldest mir aus Darlehensvertrag vom 13.11.2020 EUR 35.000,00 - Beweis: Vorlage des Vertrages im Verhandlungstermin -, du hast das Geld erhalten aber trotz Rückzahlungsfälligkeit am 31.12.2021 noch nicht zurückgezahlt, dann habe ich alle Schlüssigkeitsvoraussetzungen für eine Zahlungsklage dargetan.* Und eine solche Klage würde dir ohne weiteres zugestellt werden. Dass ich den Prozess verlieren werde, wenn es zur Verhandlung kommt, ist allerdings auch klar: Denn weder kann ich den Darlehensvertrag vorlegen (weil es ihn nicht gibt), noch kann ich die Darlehensauszahlung an dich beweisen, weil es auch diese nie gegeben hat. Also wird die Klage abgewiesen werden.
So - das ist alles, was ich vorhin geschrieben habe. Und das entspricht der Rechtslage nach ZPO.
Du musst keine ironischen Beiträge kommentieren, wenn du nichts davon verstehst. 😉
_______________
* BGH, 16.11.2016 - VIII ZR 297/15
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
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... wenn dem so wäre, könnten Gerichte sehr schnell mit "Unzumutbaren" überlastet werden und es würden
berechtigte Strafanzeigen von Beklagten gegen die Klagewütigen, die quasi ohne Rechtsgrundlage eine Klage einbringen, erhoben werden können.
@gordonairdail
Erkennst du, wenn du auf dem Holzweg bist? Und was willst du hier nur immer mit deinen Strafanzeigen...?
Im Fall des TE soll er bestreiten, einen Schaden verursacht zu haben. So wie das hier schon viele gesagt haben. Wenn man ihn trotzdem verklagen will, dann kann man das - allerdings mit mäßigen Erfolgsaussichten. Deine hier konstruierten Zusammenhänge sind samt und sonders abwegig.
@gordonairdail
Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mit dem Provozieren aufhören würdest. Mit dem Thema hat das Ganze sowieso nicht mehr viel gemeinsam.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 25. Oktober 2022 um 16:10:23 Uhr:
... wenn dem so wäre, könnten Gerichte sehr schnell mit "Unzumutbaren" überlastet werden
Werden sie ja.
Oder warum glaubst Du dauern Zivilprozesse so lange?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Oktober 2022 um 17:37:42 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 25. Oktober 2022 um 16:10:23 Uhr:
... wenn dem so wäre, könnten Gerichte sehr schnell mit "Unzumutbaren" überlastet werdenWerden sie ja.
Oder warum glaubst Du dauern Zivilprozesse so lange?
Ich werde nunmehr schweigen, zumal meine Beiträge "ins Leere laufen".
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 25. Oktober 2022 um 09:20:31 Uhr:
Zahlst die Verwarung kann der Geschädigte eine zivilrechtliche Forderung anstreben.
und wie erfährt der "Zivile Kläger in spee" davon? .
Er liest diesen Thread.😉
Haben wir schon die Schöffen ernannt? 😁