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Vertrag- Rücktritt

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 14:41

Hallo zusammen

Ich habe am April 2019 ein Auto gekauft mit Anzahlung und Ratten für 5 Jahren und natürlich eine Schlussrate.

In dem Vertrag steht:

 

Die Frist zur Geltendmachung von Nacherfüllungs-, Rücktritts- oder Minderungsansprüchen beträgt ein Jahr, beginnend mit Übergabe des Objektes.

 

Meine Frage ist

Was Rücktritt in dem Fall bedeutet?

Darf ich das Auto zurückgeben? Und wird dann mein Kredit aufgelöst?

 

Dankeschön im voraus für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2020 um 18:33

Zitat:

@Ali990 schrieb am 9. Februar 2020 um 18:20:11 Uhr:

 

Ich tanke immer nur aral 102

Ich fasse es nicht! Du jammerst über die Spritkosten und anstatt E5 oder E10 haust du ohne Nutzen das Geld für 102 Oktan raus. :(

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Zitat:

@Ali990 schrieb am 9. Februar 2020 um 15:41:42 Uhr:

In dem Vertrag steht:

Die Frist zur Geltendmachung von Nacherfüllungs-, Rücktritts- oder Minderungsansprüchen beträgt ein Jahr, beginnend mit Übergabe des Objektes.

Meine Frage ist

Was Rücktritt in dem Fall bedeutet?

Nur, wenn du einen Anspruch auf einen Rücktritt hast.

Wann und in welchen Fällen dieser Anspruch entsteht, sollte in deinem Vertrag gesondert aufgeführt sein.

Du kannst zuruecktreten wenn der Haendler einen Mangel nach 2 maligem Versuch nicht heben konnte.

Meines Wissens nach muß man dem Händler dazu aber drei Nachbesserungsversuche zugestehen.

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 15:29

Zitat:

@

Nur, wenn du einen Anspruch auf einen Rücktritt hast.

Wann und in welchen Fällen dieser Anspruch entsteht, sollte in deinem Vertrag gesondert aufgeführt sein.

So reicht nicht dass ein Jahr noch nicht vorbei ist?

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 15:31

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Februar 2020 um 16:27:02 Uhr:

Meines Wissens nach muß man dem Händler dazu aber drei Nachbesserungsversuche zugestehen.

Das Auto ist Super fast wie neu und hat überhaupt gar kein Problem, ist aber Benziner und ich fahre so viel, das kostet richtig richtig viel

Ich brauche ein Diesel.

 

Zitat:

@Ali990 schrieb am 9. Februar 2020 um 16:29:11 Uhr:

So reicht nicht dass ein Jahr noch nicht vorbei ist?

Nein.

Du mußt den Rücktritt ja begründen und der Grund muß einen Anspruch auslösen, damit du ihn realisieren kannst.

Zitat:

@Ali990 schrieb am 9. Februar 2020 um 16:31:19 Uhr:

...ist aber Benziner und ich fahre so viel, das kostet richtig richtig viel

Ich brauche ein Diesel.

Wie ist es angesichts der Vorgeschichte zum Kauf dieses Benziners gekommen? :confused:

https://www.motor-talk.de/forum/diesel-t6598440.html

Das Auto zurückgeben nur weil es viel verbraucht oder du zuviel fährst, reicht normal nicht als Rücktrittsgrund.

An deiner Stelle würde ich mir nen Umrüstbetrieb suchen und eine LPG Anlage einbauen lassen. Wäre billiger als eventuelle Entschädigungszahlungen an den Verkäufer für die Nutzung und den Wertverlust.

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 15:41

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Februar 2020 um 16:32:12 Uhr:

Zitat:

@Ali990 schrieb am 9. Februar 2020 um 16:29:11 Uhr:

So reicht nicht dass ein Jahr noch nicht vorbei ist?

Nein.

Du mußt den Rücktritt ja begründen und der Grund muß einen Anspruch auslösen, damit du ihn realisieren kannst.

Z.b im Vertrag steht dass das Auto Geschwindigkeitregelanlage mit Bremsfunktion hat, hat aber nicht, ich habe nur Geschwindigkeitregelanlage aber keine Bremsfunktion.

 

auch

 

Steht im Vertrag dass das Auto elektrisch verstell und heizbar Außenspiegel, ist aber nur verstellbare nicht heizbar!!

 

Reicht so was?

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 15:42

So reicht nicht dass ein Jahr noch nicht vorbei ist?

Nein.

Du mußt den Rücktritt ja begründen und der Grund muß einen Anspruch auslösen, damit du ihn realisieren kannst.

Z.b im Vertrag steht dass das Auto Geschwindigkeitregelanlage mit Bremsfunktion hat, hat aber nicht, ich habe nur Geschwindigkeitregelanlage aber keine Bremsfunktion.

 

auch

 

Steht im Vertrag dass das Auto elektrisch verstell und heizbar Außenspiegel, ist aber nur verstellbare nicht heizbar!!

 

Reicht so was?

Das müßtest du von einem Anwalt für Vertragsrecht klären lassen.

Ein Problem sehe ich darin, daß dir das erst 10 (!) Monate nach dem Kauf aufgefallen ist.

Hast du die fehlende Ausstattung inzwischen beim Verkäufer reklamiert?

Nö, könnte man ja nachrüsten.

Ich meine es sind nur 2 Nachbesserungsversuche.

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 15:50

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Februar 2020 um 16:43:52 Uhr:

Das müßtest du von einem Anwalt für Vertragsrecht klären lassen.

Ein Problem sehe ich darin, daß dir das erst 10 (!) Monate nach dem Kauf aufgefallen ist.

Hast du die fehlende Ausstattung inzwischen beim Verkäufer reklamiert?

Eigentlich nicht, ich habe mit Ihm über die fehlende Ausstattung nicht gesprochen, damals ich war so happy das ich ein fast nagel neue Bmw habe, und diese Ausstattung sind für mich nicht so wichtig,

Der Händler ist super, sehr nett und hilfsbereit, aber leider fehlen ein paar Sachen, die im Vertrag stehen. Ich finde es nicht gut so was auszunutzen, aber was ist dann die Lösung?

 

Ich habe mit ihm über meine Gedanken gesprochen, dass ich ein Diesel brauche weil ich so viel fahre, er sagte ich kann tauschen, aber wird mein Auto nur 14 tauschen Euro berechnet und ich habe im April 2019 22 tausend bezahlt.

Wie viele Kilometer bist du denn zwischen April 2019 und Februar 2020 gefahren?

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