Versuchter Autokauf

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo liebe Community

Ich habe heute versucht ein Auto zu kaufen.
Das Auto sollte neu tüv haben gute Ausstattung Preis lag bei 5650 Euro es gab eine Rechnung statt kaufvertrag in der Rechnung steht 5000 statt 5650 und eine Quittung bekommen für Reifen 650 Euro Hersteller Model kw Hubraum Tag der Zulassung Fahrzeug ident nr briefnr km stand mehr nicht
Den habe ich unterschrieben danach fing der Händler an zu sagen es gebe keine TÜV Papiere im Fahrzeugschein steht tüv das reicht für die Zulassung.darauf hin sagte ich Nein ich brauche den Bericht es war 17.45 Uhr Mittwoch er meinte er macht jetzt noch tüv darauf hin bin ich nach Hause gefahren und möchte das Auto nicht kaufen kommt mir alles bisschen komisch vor

Meine Frage muss ich das Auto kaufen der Händler meinte ich muss den kaufen oder eine Gebühr von 250 Euro da lassen weil er den reserviert hat und ein anderen abgesagt hat

Ich habe noch nix bezahlt er wollte heute Abend zu mir kommen den Brief mit tüv Bericht bringen und dann Bezahlen

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Lass mal Raten.....Südländer ?

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Das ist kein deutscher Händler mit Registrieung hier. Ein Händler hat Internetseiten mit Impressum etc. Lass Dir die Regestrierung für DE zeigen! Da will evtl. einer ein geklautes Auto verkaufen. Ohne ALLE gültige Papiere lieber nicht. Kopier Ausweis + zur Polizei zur Personenkontrolle. Da würde ich nicht kaufen.
Eine Quittung ist kein Kaufvertrag der zwingengt notwändig ist.

Meine Rechtsverhältnisse sind nicht bindend + über eienen RA zu überbrüfen.

Finger weg!

Ich finde die Quittung für die Räder sehr interessant... dem Betrag in Worten nach hat der Händler hier 6050 EUR erhalten, keine 650. Wäre bestimmt ein netter Versuch diesen Kauf anhand der Quittung rückabzuwickeln...

Zitat:

@gerald_b schrieb am 15. Juli 2017 um 00:17:32 Uhr:


ein

Stimmt das sehe ich jetzt erst habe eine Quittung erhalten habe aber nix bezahlt

Also ich habe ihn gesagt ich kaufe das Auto nicht er will zum Rechtsanwalt gehen aber
Er hat das Auto neu bei Mobile.de inseriert: )))))

Hallo,
der geht bestimmt nicht zum Rechtsanwalt, dann fliegt nämlich seine Steuer-Mauschelei auf. Er schreibt nämlich eine ordentliche Rechnung über 5.000,-, die wird er auch in seiner Buchhaltung verbuchen. Die 650,- per Quittung wird er sich vermutlich so einstecken, auch ohne Umsatzsteuer abzuführen.

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Zitat:

@Golfesel schrieb am 15. Juli 2017 um 22:47:01 Uhr:


Hallo,
der geht bestimmt nicht zum Rechtsanwalt, dann fliegt nämlich seine Steuer-Mauschelei auf. Er schreibt nämlich eine ordentliche Rechnung über 5.000,-, die wird er auch in seiner Buchhaltung verbuchen. Die 650,- per Quittung wird er sich vermutlich so einstecken, auch ohne Umsatzsteuer abzuführen.

Damit triffst du zu 99% ins Schwarze 😁

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