Versteuerung Dienstwagen - ab wann ?

BMW 3er E90

Hallo,

ich bekomme demnächst meinen Dienstwagen. Wie sieht es mit der Versteuerung aus, wenn ich den Wagen nicht zum Monatsanfang übernehme, sondern z.B. am 22. des Monats ?

Wird dann die volle pauschale Steuer fällig, oder anteilig, oder wie ?

Viele Grüße

Tim

21 Antworten

Hab grade mal in Gesetz, Richtlinien und Erlasse geblättert....konkret hierzu hat man sich nicht geäußert. Jedoch besagt der Gesetzeswortlaut "...für jeden Kalendermonat..." und nicht für jeden "...vollen kalendermonat..." . ich würde mal davon ausgehen, dass du den Monat voll mitnimmst...aber sicherlich gibt es hierzu irgend ein FG urteil..hab leider kein Juris daheim

Wir hatten gerade einen entsprechden Fall in der Firma.

Laut unserem Steuerberater wird der geldwerte Vorteil immer auf den ganzen Monat berechnet, egal ob man den Wagen am ersten oder letzten Tag übernimmt.

Gruß,
Thomas

und aus spass an der freude noch die rechtsgrundlage:

§8 (2) s.2 EStG verweist auf §6 (1) Nr.4 s.2 EStG...

Aber mal ne doofe Frage, das macht doch dein Arbeitgeber, oder?

spannende Frage 🙂 Was macht man denn, wenn man seinen Dienstwagen wechselt wie ich am Montag dem 8.10. (nebenbei : freu.)
 
Steuern für 2 Autos zahlen? Doch wohl hoffentlich nicht..
 
Grüße
jetflyer
 

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Hatte als Ersatz für den Dienstwagen lange Zeit Dauermietautos, die ich alle 2 Monate gewechselt habe und diese natrülich teilweise mitten im Monat. Bei mir wurde stets der neue versteuert, d.h. wenn ich am 10.5. gewechselt habe, hat man mir auch den neuen versteuert für das komplette Monat. Da es stets das gleiche Modell war, war hier kein Unterschied. Möglicherweise musst Du den teureren für das Monat versteuern. Ich würd einfach mal in der Firma nachfragen.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. So etwas in der Art habe ich befürchtet.

Sicherlich führt mein AG die Steuer ab, zahlen tu' aber ich sie ! Und wenn mir jetzt gesagt wird, daß ich den Wagen am 25.10. übernehmen kann, würde mich das ca. 400 EUR für 6 Tage kosten. Dann wohl lieber noch weiter verschieben.

Ich halte das bald nicht mehr aus ....

Einen schönen Abend Euch!

Tim

Hatte selber den Fall, das mein neuer Ende September geliefert wurde. Hab unserem Fuhrparkmanagement per Mail bestätigt, diesen nur in die Firmentiefgarage überführt und erst ab 01.10. in Betrieb genommen zu haben. Damit zahle ich für den September noch das Altfahrzeug und erst ab Oktober den neuen.

Zitat:

Original geschrieben von TBF325e


Hallo,

vielen Dank für die Antworten. So etwas in der Art habe ich befürchtet.

Sicherlich führt mein AG die Steuer ab, zahlen tu' aber ich sie ! Und wenn mir jetzt gesagt wird, daß ich den Wagen am 25.10. übernehmen kann, würde mich das ca. 400 EUR für 6 Tage kosten. Dann wohl lieber noch weiter verschieben.

Ich halte das bald nicht mehr aus ....

Einen schönen Abend Euch!

Tim

kann ich mir net vorstellen. nehmen wir nen bruttolistenpreis von 40000 euro.

1% von 40000 ist 400 euro
diese bezahlst du aber nicht effektiv, sondern vielmehr nur der darauf entfallende steuersatz von 42% (vorrausgesetzt du bist ganz oben in der progresseion, wovon ich ausgehe) und somit hast du effektiv nur eine belastung 168 euro...

Natrülich hinkt der vergleich, wenn dein arbeitgeber sich bereit erklärt, den geldeswert dir so zu überweissen, bei nicht in anspruch name des PKW´s

Hallo,

Listenpreis ist 60.000. Daher 1%=600 EUR. Weg zur Arbeit = 13 km, mal 0,03% = 13* 18= 234

Also, zusammen 834 EUR. Davon zahle ich 100 EUR selbst = 734 EUR

Bei 42% Steuern macht das 308,28 EUR für Papa Staat + die 100 EUR, die ich direkt zahle, also 408,28. Und das ist mir für ein paar Tage zuviel, auch wenn ich es dann bald nicht mehr aushalte ...

Viele Grüße,

Tim

ich kenn den aktuellen markt net, aber 60000 euro..was ist das für ein dreier?

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott


ich kenn den aktuellen markt net, aber 60000 euro..was ist das für ein dreier?

Naja gut ausgestatteter Sechszylinder >= 3 Liter schätze ich mal, nicht mehr nicht weniger. 😉

Guter Tip: e92 330d mit ein bißchen was dran.

120.000 Mark für einen Dreier hätte man sich vor zehn Jahren auch nicht träumen lassen ...

Viele Grüße

Tim

Zitat:

Original geschrieben von jetflyer


spannende Frage 🙂 Was macht man denn, wenn man seinen Dienstwagen wechselt wie ich am Montag dem 8.10. (nebenbei : freu.)
 
Steuern für 2 Autos zahlen? Doch wohl hoffentlich nicht..
 
Grüße
jetflyer
 

1000% wird der Dienstwagen versteuert, der länger genutzt wurde.

Also wenn der teuerere 20 Tage und der billigere nur 10 Tage, dann wird der teurere genommen.

Zu dem ursprünglichen Thema:
Wenn man nur gelegentlich (bis 5 Tage) im Monat nutzt, dann wird der Monat auch
nur mit 0,001% vom BLP bewertet. Einzelbewertung.

Hier aber irrelevant, da der Vertrag ausgelaufen ist und nicht nur gelegentlich genutzt wird.

Insofern Antwort auf Frage:
Auch wenn nur zeitweise zur Verfügung Stellung, dann voller Monat.

Quellen:
R8.1 Absatz 9 Nr. 1 Satz 4 Lohnsteuerrichtlinien und der BMF Erlass vom 28.5.1996

Ihr könnt euch auf die Aussagen halbwegs verlassen. Ich habe "etwas" Ahnung von
der Materie 😁

Trotzdem keine steuerliche Beratung, da ich nicht alle Details kenne und dafür kein
Geld bekomme 😉

Gilt alles für 1% Regelung.

Zitat:

Original geschrieben von TBF325e


Guter Tip: e92 330d mit ein bißchen was dran.

120.000 Mark für einen Dreier hätte man sich vor zehn Jahren auch nicht träumen lassen ...

Viele Grüße

Tim

Ja man glaubt es kaum, habe einen e92 330d (kein individual oder sowas) mit LP 68.500, schon verrückt.

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