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Versteckter Sachmangel

BMW M1 F20 (Fünftürer), BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo, unser BMW wurde am 23.01.2019 zugelassen. Heute Ausfall des rechten Blinker. Habe die Lampe ausgebaut und musste feststellen, das ein Halter abgebrochen war und das man ihn mit Sekundenkleber repariert hat bei BMW in Essen. Der Notdienst von BMW hat mir bestätigt aus München , dass die Lampe schon mal defekt war am 06.2.2019. Danach haben wir das Fahrzeug erst übernommenen. Fakt ist, man hat uns einen Neuwagen übergeben, der einen verdeckten Sachmangel hatte. Für mich Betrug. Wie geht man da jetzt mit um. Dann muss ich hier lesen, dass es wohl Probleme gibt mit den Heckleuchten. Mit freundlichen Grüßen Volker

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Würde auf Wandlung bestehen und einen einwandfreien Neuwagen verlangen. Plus Entschädigungszahlung. Dazu eine persönliche Entschuldigung vom Leiter der Niederlassung. Und einen Wellnessgutschein für dich und deine Frau. Mit Frühstück natürlich.

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Also ich würde auf eine komplett neue Rückleuchte bestehen da es 1) auf Garantie läuft, und 2) es bei weiteren Ausfällen immer wieder strittig werden kann. Zum anderen ist an den Wiederverkauf zu denken und es belegbar ist das es ordentlich repariert wurde.

Gruß Achim

Was genau muss man am 2.Bild sehen/erkennen können?

Das es ein schönes Auto ist:))

Themenstarteram 12. März 2019 um 4:32

Zitat:

@Achim309 schrieb am 11. März 2019 um 22:13:14 Uhr:

Also ich würde auf eine komplett neue Rückleuchte bestehen da es 1) auf Garantie läuft, und 2) es bei weiteren Ausfällen immer wieder strittig werden kann. Zum anderen ist an den Wiederverkauf zu denken und es belegbar ist das es ordentlich repariert wurde.

Gruß Achim

Hallo Achim,

dass ist richtig. Nur, hätte ich die Lampe nicht selber überprüft, wäre der Betrug doch garnicht aufgefallen. Deshalb werde ich den Händler heute bitten, mir eine Schriftliche Stellungnahme zu zusenden, warum man die Lampe geklebt hat und es vertuschen wollte.

Gruß Volker

Ganz einfach:D Wenn ich mit so einem Defekt zu BMW gehe baut dieser mir einen neuen SW ein, da ich ja zahle. Müssen die selber zahlen, wird einfach billig repariert. Das entspricht aber keiner Reparaturvorschrift

am 12. März 2019 um 7:19

Also irgendwie ist das typisch Deutsch... Fast dein ganzes Auto ist geklebt und wenn es hält, ist es doch ok... Einzig ein neues Teil berechnen, aber nur instandsetzen ist nicht in Ordnung. Lag der Ausfall des Blinkers denn an der Haltenase?

Generell entspricht es halt keiner Reparaturvorschrift, könnte aber besser funktionieren als im Originalzustand ;)

Anrufen, nächstes Mal neu einbauen oder ne schöne BMW Kaffeetasse und gut ist.

Einfach zur Niederlassung gehen und mit denen sprechen das du neue Heckleuchten haben möchtest. Was ist daran so schwer.

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Wenn ich das richtig lese, hast du keinen neuen, sondern bist 2. Besitzer. Also wahrscheinlich Vorführer?

Der Halter war gebrochen, und wurde repariert. Durchaus übliche Vorgehensweise bei defekten.

Ob er sachgerecht repariert wurde, darüber kann man nun diskutieren.

Nach dem Bild ist der Halter wieder abgebrochen? Dann Mängelbeseitigung verlangen. Da Kleben anscheinend nicht reicht, neue Rückleuchte verlangen.

Direkt Betrug unterstellen würde ich erstmal nicht.

Was sagt denn das Autohaus/Verkäufer dazu?

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 12. März 2019 um 11:10:11 Uhr:

Würde auf Wandlung bestehen und einen einwandfreien Neuwagen verlangen. Plus Entschädigungszahlung. Dazu eine persönliche Entschuldigung vom Leiter der Niederlassung. Und einen Wellnessgutschein für dich und deine Frau. Mit Frühstück natürlich.

Ich gehe doch mal schwer von Sarkasmus aus..

Also Betrug liegt hier definitiv nicht vor, eher unsachgemäße Reparatur. Nun muss man der Werkstatt die Möglichkeit geben es sachgerecht nachzubessern. Wenn das nicht ordentlich gemacht wird empfehle ich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, aber erst dann :)

am 12. März 2019 um 18:01

Auch besteht die Möglichkeit das der Vorbesitzer den Defekt verursacht hat und auch selber repariert.

Auch kann es sein das der Verkäufer nichts davon weiß.

Gleich dem Verkäufer Bertug zu unterstellen geht ja mal gar nicht.

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 12. März 2019 um 11:10:11 Uhr:

Würde auf Wandlung bestehen und einen einwandfreien Neuwagen verlangen. Plus Entschädigungszahlung. Dazu eine persönliche Entschuldigung vom Leiter der Niederlassung. Und einen Wellnessgutschein für dich und deine Frau. Mit Frühstück natürlich.

Tut mir leid - aber so billig würde ich mich nicht zufrieden geben. Immerhin reden wir über eine schwerwiegende Straftat. Der Verantwortliche muss dafür ins Gefängnis - und nicht zu knapp. So jemand darf eigentlich nie wieder frei herumlaufen.

Wirklich schade, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Wenn man eine Ausnahme davon machen könnte, dann sicher in diesem Fall.

Also: Strafanzeige, Zuchthaus, Sippenhaft für die Familie, Einzug aller Vermögenswerte zu Gunsten des Betrogenen. Das alles natürlich neben dem Neuwagen.

:D

Es gab doch im Januar einen Auslieferungsstop wegen der Rückleuchte.

Um was ging es da? Vielleicht hat das Autohaus geklebt um die Auslieferung nicht zu verzögern?

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