Versteckter Sachmangel

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo, unser BMW wurde am 23.01.2019 zugelassen. Heute Ausfall des rechten Blinker. Habe die Lampe ausgebaut und musste feststellen, das ein Halter abgebrochen war und das man ihn mit Sekundenkleber repariert hat bei BMW in Essen. Der Notdienst von BMW hat mir bestätigt aus München , dass die Lampe schon mal defekt war am 06.2.2019. Danach haben wir das Fahrzeug erst übernommenen. Fakt ist, man hat uns einen Neuwagen übergeben, der einen verdeckten Sachmangel hatte. Für mich Betrug. Wie geht man da jetzt mit um. Dann muss ich hier lesen, dass es wohl Probleme gibt mit den Heckleuchten. Mit freundlichen Grüßen Volker

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Würde auf Wandlung bestehen und einen einwandfreien Neuwagen verlangen. Plus Entschädigungszahlung. Dazu eine persönliche Entschuldigung vom Leiter der Niederlassung. Und einen Wellnessgutschein für dich und deine Frau. Mit Frühstück natürlich.

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Zitat:

@golf<freak>gti schrieb am 13. März 2019 um 17:09:04 Uhr:


Es gab doch im Januar einen Auslieferungsstop wegen der Rückleuchte.

Um was ging es da? Vielleicht hat das Autohaus geklebt um die Auslieferung nicht zu verzögern?

Bei der Aktion ging es um die Befestigung. Selbst ein gebrochener Halter bedeutet nicht das die Heckleuchte ersetzt werden muss.

Hallo, die haben sich entschuldigt. Mittwoch wird die Lampe gewechselt. Zugegeben haben sich auch, dass es Probleme mit den Lampen gibt. Danke an den Kollege, war ein guter Tipp. Das der Mechaniker sie geklebt hat, fand der Kundendienstleiter auch nicht ok. Nun mal abwarten, ob die neue Leuchte funktioniert. Melde mich wieder. Mit freundlichen Grüßen Volker

Zitat:

@golf<freak>gti schrieb am 13. März 2019 um 17:09:04 Uhr:


Es gab doch im Januar einen Auslieferungsstop wegen der Rückleuchte.

Um was ging es da? Vielleicht hat das Autohaus geklebt um die Auslieferung nicht zu verzögern?

Hallo, dass glaube ich auch. Ehrlichkeit wäre mir lieber gewesen. Danke. Mfg Volker

Zitat:

@Ivco schrieb am 12. März 2019 um 05:32:54 Uhr:



Zitat:

@Achim309 schrieb am 11. März 2019 um 22:13:14 Uhr:


Also ich würde auf eine komplett neue Rückleuchte bestehen da es 1) auf Garantie läuft, und 2) es bei weiteren Ausfällen immer wieder strittig werden kann. Zum anderen ist an den Wiederverkauf zu denken und es belegbar ist das es ordentlich repariert wurde.
Gruß Achim

Hallo Achim,
dass ist richtig. Nur, hätte ich die Lampe nicht selber überprüft, wäre der Betrug doch garnicht aufgefallen. Deshalb werde ich den Händler heute bitten, mir eine Schriftliche Stellungnahme zu zusenden, warum man die Lampe geklebt hat und es vertuschen wollte.
Gruß Volker

wenn du Rechtschutz versichert bist würd ich alles über den Anwalt machen lassen

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Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 12. März 2019 um 07:30:22 Uhr:


Ganz einfach😁 Wenn ich mit so einem Defekt zu BMW gehe baut dieser mir einen neuen SW ein, da ich ja zahle. Müssen die selber zahlen, wird einfach billig repariert. Das entspricht aber keiner Reparaturvorschrift

Ja aber das ist ja eindeutig Mangelhaft und ein Garantie fall also sollte es gratis behoben werden

Zitat:

@Drivy1er schrieb am 13. März 2019 um 21:52:59 Uhr:



Zitat:

@Ivco schrieb am 12. März 2019 um 05:32:54 Uhr:


Hallo Achim,
dass ist richtig. Nur, hätte ich die Lampe nicht selber überprüft, wäre der Betrug doch garnicht aufgefallen. Deshalb werde ich den Händler heute bitten, mir eine Schriftliche Stellungnahme zu zusenden, warum man die Lampe geklebt hat und es vertuschen wollte.
Gruß Volker

wenn du Rechtschutz versichert bist würd ich alles über den Anwalt machen lassen

Genau, wegen jeder Kleinigkeit den Anwalt bemühen. Sehr gut. Am besten das Haus des Mechanikers in Brand stecken und der Filialleiter soll sich auf Knien entschuldigen!

Können wir hier bitte sachlich bleiben?
Um es nochmals zu sagen, Werkstatt soll nachbessern und gut ist. Wenn dem aktuellen Besitzer ein Missgeschick passiert wird er auch mit geringem Aufwand etwas reparieren und er wird dabei auch nicht von Betrug sprechen.
Man muss die Kirche mal im Dorf lassen.
Gruß Achim

@asphyx89 hat schon Recht.
Immer sofort mit dem Anwalt drohen geht mal gar nicht, genauso wie schriftliche Entschuldigung einfordern ist auch übertrieben.

Als erstes sollte man in Ruhe und sachlich mit allen Betroffenen reden.

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