Forum1er E81, E82, E87 & E88
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Versicherungsschutz beim V-Leasing - Wer ist alles Versichert????

Versicherungsschutz beim V-Leasing - Wer ist alles Versichert????

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 8:59

Hallo zusammen....da in den einzelnen Themen immer wieder die Frage zum Versicherungsschutz - Wer ist alles versichert???? auftaucht, machen wir daraus ein eigenes Thema.....

ist alles irgendwie verwirrend....Versicherungsvertreter der Victoria sagt: jeder darf fahren, der nen Führerschein hat.....auf der anderen Seite steht in den Versicherungsbedingungen: zu Versichernde Person Leasingnehmer

Hat da schon jemand Erfahrung bzw. hat jemand etwas schriftlich zur Aussage des Vertreters....

 

hier nochmal die Versicherungskonditionen der Victoria zum BMW V-Leasing:

Ähnliche Themen
35 Antworten
am 31. Oktober 2007 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

 

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Es gibt einen Unterschied zwischen der zu versichernden Person und dem Nutzerkreis!!!

 

Es darf definitv jeder das Fahrzeug fahren, der ein Fahrzeug fahren darf (sprich einen Führerschein hat)!!!

 

Gruß

Tim

 

Das ist definitiv mal totaler Käse was du da sagst. Es darf nur der jenige Fahren der als Fahrer in der Versicherung gemeldet ist, wenn der Nutzerkreis nicht auf sonstige Fahrer läuft.

 

Ich weiß des weil ich für eine Vers. tätig bin.

 

Wenn einer mit fährt der nicht als Fahrer benannt ist und einen Unfall hat muss die Vers. keinen Cent dafür zahlen.

 

MFG

Aber in dem Schreiben des Mitarbeiters der Victoria Versicherung steht es doch anders ?!?!

Bin ich zu doof, um das zu kapieren ?

Grüsse

Kalle

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

 

 

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Es gibt einen Unterschied zwischen der zu versichernden Person und dem Nutzerkreis!!!

 

Es darf definitv jeder das Fahrzeug fahren, der ein Fahrzeug fahren darf (sprich einen Führerschein hat)!!!

 

Gruß

Tim

 

Das ist definitiv mal totaler Käse was du da sagst. Es darf nur der jenige Fahren der als Fahrer in der Versicherung gemeldet ist, wenn der Nutzerkreis nicht auf sonstige Fahrer läuft.

 

Ich weiß des weil ich für eine Vers. tätig bin.

 

Wenn einer mit fährt der nicht als Fahrer benannt ist und einen Unfall hat muss die Vers. keinen Cent dafür zahlen.

 

MFG

 So und das ist jetzt derr totale Schmarrn. Über die Haftpflicht ist das Auto immer versichert. Das will der Gesetzgeber so- deshalb auch keine Zulassung ohne Versicherung. Es muss hier dringend diferenziert werden zwischen Nutzerkreis, berechtigte Fahrer, und dem Versicherungsschutz allgemein. Ich habe keine Lust das zu tun- das kann euch sicher euer BMW dealer alles genauestens erklären ;) 

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

 

 

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Es gibt einen Unterschied zwischen der zu versichernden Person und dem Nutzerkreis!!!

 

Es darf definitv jeder das Fahrzeug fahren, der ein Fahrzeug fahren darf (sprich einen Führerschein hat)!!!

 

Gruß

Tim

 

Das ist definitiv mal totaler Käse was du da sagst. Es darf nur der jenige Fahren der als Fahrer in der Versicherung gemeldet ist, wenn der Nutzerkreis nicht auf sonstige Fahrer läuft.

 

Ich weiß des weil ich für eine Vers. tätig bin.

 

Wenn einer mit fährt der nicht als Fahrer benannt ist und einen Unfall hat muss die Vers. keinen Cent dafür zahlen.

 

MFG

 Na Herzlichen Glückwunsch, ich bin ausgebildeter Versicherungskaufmann und Versicherungsvertreter!

 

Was Du schreibst bezieht sich auf eine normale Kfz-Versicherung....Mal ganz davon abgesehen, dass in der Haftpflicht erstmal immer gezahlt wird und dann evtl. Regress genommen werden kann. Schade, dass Du sowas nicht weißt, obwohl Du doch für eine Vers. tätig 

 

Hier beim V-Leasing, handelt es sich um ein Produkt von BMW!!! Die Victoria ist lediglich Risikoträger des ganzen! Es darf definitv jeder das Auto fahren, Es gibt keinen eingeschränkten Nutzerkreis!!! Die ganz genauen Infos hat aber eher BMW als die Victoria!!! 

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Zitat:

Original geschrieben von FrankenBasti

 

 

Das ist definitiv mal totaler Käse was du da sagst. Es darf nur der jenige Fahren der als Fahrer in der Versicherung gemeldet ist, wenn der Nutzerkreis nicht auf sonstige Fahrer läuft.

 

Ich weiß des weil ich für eine Vers. tätig bin.

 

Wenn einer mit fährt der nicht als Fahrer benannt ist und einen Unfall hat muss die Vers. keinen Cent dafür zahlen.

 

MFG

 Na Herzlichen Glückwunsch, ich bin ausgebildeter Versicherungskaufmann und Versicherungsvertreter!

 

Was Du schreibst bezieht sich auf eine normale Kfz-Versicherung....Mal ganz davon abgesehen, dass in der Haftpflicht erstmal immer gezahlt wird und dann evtl. Regress genommen werden kann. Schade, dass Du sowas nicht weißt, obwohl Du doch für eine Vers. tätig 

 

Hier beim V-Leasing, handelt es sich um ein Produkt von BMW!!! Die Victoria ist lediglich Risikoträger des ganzen! Es darf definitv jeder das Auto fahren, Es gibt keinen eingeschränkten Nutzerkreis!!! Die ganz genauen Infos hat aber eher BMW als die Victoria!!! 

 

 

 

sag ich doch!

am 1. Februar 2008 um 11:36

Hallo auch,

in den Bedingungen steht ja bei Eintritt eines Versicherungsfalles besteht auf beiden Seiten Kündigungsrecht. Kann es also passieren, dass man nach einem Unfall gekündigt wird von Seiten der Victoria oder wie ist das zu verstehen?

Allerdings scheint, dass ja ein üblicher Absatz zu sein, aber wie wird der in der Realität angewandt?

Vielen DAnk für Infos.

Zitat:

Original geschrieben von DermaMD

Hallo auch,

 

in den Bedingungen steht ja bei Eintritt eines Versicherungsfalles besteht auf beiden Seiten Kündigungsrecht. Kann es also passieren, dass man nach einem Unfall gekündigt wird von Seiten der Victoria oder wie ist das zu verstehen?

Allerdings scheint, dass ja ein üblicher Absatz zu sein, aber wie wird der in der Realität angewandt?

Vielen DAnk für Infos.

Natürlich kann die Versicherung deinen Vertrag kündigen.

Zitat:

Original geschrieben von Jonny Flash

Zitat:

Original geschrieben von DermaMD

Hallo auch,

in den Bedingungen steht ja bei Eintritt eines Versicherungsfalles besteht auf beiden Seiten Kündigungsrecht. Kann es also passieren, dass man nach einem Unfall gekündigt wird von Seiten der Victoria oder wie ist das zu verstehen?

Allerdings scheint, dass ja ein üblicher Absatz zu sein, aber wie wird der in der Realität angewandt?

Vielen DAnk für Infos.

Natürlich kann die Versicherung deinen Vertrag kündigen.

.. und natürlich darfst du auch dein Recht in anspruch nehmen und den Vertrag kündigen.

Was die praxis angehbt ... hab ich das bis jetzt noch nie erlebt .. oder miterlebt, dass eine Versicherung seinen Kunden nach nem Unfall gekündigt hat. Warum auch .. denn den entstandenen schaden müssen die zahlen ... und wenn die dich kündigen, wie sollen die dann an die Summe wieder ran kommen?!

Was mir allerdings mal passiert ist, dass die Versicherung mich rückwirkend aus nem Vertrag rausgekickt haben ... also halbes Jahr nach dem Vertragsabschluss kam nen Bescheid, dass die den Vertrag rückwirkdend zum 1.1. (also eintrittstermin) den Vertrag gekündigt haben. Fand ich auch toll.

am 1. Februar 2008 um 11:55

Zitat:

Original geschrieben von Jonny Flash

Zitat:

Original geschrieben von DermaMD

Hallo auch,

in den Bedingungen steht ja bei Eintritt eines Versicherungsfalles besteht auf beiden Seiten Kündigungsrecht. Kann es also passieren, dass man nach einem Unfall gekündigt wird von Seiten der Victoria oder wie ist das zu verstehen?

Allerdings scheint, dass ja ein üblicher Absatz zu sein, aber wie wird der in der Realität angewandt?

Vielen DAnk für Infos.

Natürlich kann die Versicherung deinen Vertrag kündigen.

Danke für die Antwort

Das sie es kann habe ich schon verstanden, aber wie häufig kommt das in der Praxis vor.

Mich hätte da eben interessiert, ob dann in der Regel bei diesem Angebot gekündigt wird oder nicht. Die Versicherungsrate bei dem V-Leasing müßte ja bei nicht-Kündigung die gleiche bleiben nach dem Schadensfall oder liege ich da falsch?

am 1. Februar 2008 um 13:00

Hallo an die Versicherungsprofis hier.

 

Erfolgt beim V-Leasing ein Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit?

am 1. Februar 2008 um 13:42

Weiß denn jemand hier aus sicherer Quelle, ob und wie sich der Beitrag nach einem Schadensfall ändert? Beim Händler konnte ich dazu keine Auskunft kriegen und die Versicherungsbedingungen geben dazu auch nichts her.

am 1. Februar 2008 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von DermaMD

Weiß denn jemand hier aus sicherer Quelle, ob und wie sich der Beitrag nach einem Schadensfall ändert? Beim Händler konnte ich dazu keine Auskunft kriegen und die Versicherungsbedingungen geben dazu auch nichts her.

Ein Schaden frei, hat mir mein Händler gesagt.

Genau deshalb, weil so viele Fragen beim V-Leasing  ungeklärt bleiben und eine SB von 2.000,-€ / Schadensfall gilt habe ich mich gegen den vermeintlich günstigen Versicherungsschutz entschieden. Fragt doch einfach mal bei der Viktoria nach wie das alles gehandhabt wird... viel Spass beim telefonieren ;) 

Theoretisch haben nach einem Schaden beide Parteien das Recht zu kündigen, kann mir aber nicht vorstellen, dass die Victoria davon Gebrauch macht, immerhin ist der Versicherungsschutz Bestandteil des Leasingvertrages!

 

Der Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit konstant - auch nach einem Schaden - auch nach zehn Schäden!

 

Zitat:

Hallo an die Versicherungsprofis hier.

 

Erfolgt beim V-Leasing ein Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit?

Ja!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Theoretisch haben nach einem Schaden beide Parteien das Recht zu kündigen, kann mir aber nicht vorstellen, dass die Victoria davon Gebrauch macht, immerhin ist der Versicherungsschutz Bestandteil des Leasingvertrages!

 

Der Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit konstant - auch nach einem Schaden - auch nach zehn Schäden!

wobei das aber eher etwas mir Deiner Vorstellungskraft als der Realität zu tun hat. Glaubst aber nicht im Ernst das der Versicherer 10 Schäden mal eben so mitnimmt oder?

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Zitat:

Hallo an die Versicherungsprofis hier.

 

Erfolgt beim V-Leasing ein Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit?

Ja!!!

Lass sehen wo steht das bei der Victoria?

Zitat:

Original geschrieben von Jonny Flash

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Theoretisch haben nach einem Schaden beide Parteien das Recht zu kündigen, kann mir aber nicht vorstellen, dass die Victoria davon Gebrauch macht, immerhin ist der Versicherungsschutz Bestandteil des Leasingvertrages!

 

Der Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit konstant - auch nach einem Schaden - auch nach zehn Schäden!

wobei das aber eher etwas mir Deiner Vorstellungskraft als der Realität zu tun hat. Glaubst aber nicht im Ernst das der Versicherer 10 Schäden mal eben so mitnimmt oder?

Das hat mit meiner Vorstellungskraft nichts zu tun, ich weiß wovin ich rede! Natürlich lassen die sich nicht einfach so zehn Schäden gefallen. Ich wollte mit dieser Übertreibung nur verdeutlichen, dass der Beitrag nicht steigt, egal ob man Schäden hat! 

 

Zitat:

Original geschrieben von Jonny Flash

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

 

Ja!!!

Lass sehen wo steht das bei der Victoria?

In den Bedingungen! Suche Ich jetzt aber nicht. Ich weiß es halt!

 

Gruß Tim

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Versicherungsschutz beim V-Leasing - Wer ist alles Versichert????