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Versicherungsschutz beim V-Leasing - Wer ist alles Versichert????

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 8:59

Hallo zusammen....da in den einzelnen Themen immer wieder die Frage zum Versicherungsschutz - Wer ist alles versichert???? auftaucht, machen wir daraus ein eigenes Thema.....

ist alles irgendwie verwirrend....Versicherungsvertreter der Victoria sagt: jeder darf fahren, der nen Führerschein hat.....auf der anderen Seite steht in den Versicherungsbedingungen: zu Versichernde Person Leasingnehmer

Hat da schon jemand Erfahrung bzw. hat jemand etwas schriftlich zur Aussage des Vertreters....

 

hier nochmal die Versicherungskonditionen der Victoria zum BMW V-Leasing:

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35 Antworten

Es gibt einen Unterschied zwischen der zu versichernden Person und dem Nutzerkreis!!!

 

Es darf definitv jeder das Fahrzeug fahren, der ein Fahrzeug fahren darf (sprich einen Führerschein hat)!!!

 

Gruß

Tim

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 9:24

Danke....woher weißt du das? hast du da was schriftlich....du weißt ja, im fall der fälle schaut man da meistens ziemlich alt aus....wenn man nichts schriftlich hat

Zitat:

Original geschrieben von gringostar

Danke....woher weißt du das? hast du da was schriftlich....du weißt ja, im fall der fälle schaut man da meistens ziemlich alt aus....wenn man nichts schriftlich hat

 Du hast ´ne PN...

 

Gruß Tim

Ich schaue mal, ob ich irgendwo etwas schrifltiches finden kann...

 

Melde mich dann...

 

Gruß

Tim

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 9:39

@ TIM: das wäre super!!!!!! wennst was hast, kannst das aber dann auch öffentl. ins Forum stellen...dann wären alle Fragen beseitigt.....auch von anderer Seite....

Das wäre wirklich super, wenn es irgendwo tatsächlich was schriftliches geben würde. Interessant finde ich allerdings auch, dass selbst die BMW-Verkäufer nicht wissen, wer versichert ist....

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 11:08

...naja die einen verkaufen autos, die anderen versicherungen....

@ ungeheuer: wenn du mal bei Versicherungskonditionen kuckst, da is ne tel nummer dabei....kannst dich ja mal erkundigen....komme leider nicht durch und hab auch heute keine zeit.....also wenn du lust hast und was für die allgemeinheit tuen willst....ran an den hörer....

Versichert ist immer das KFZ. Nie eine Person.

 

Eventuell wird aber eine Einschränkung des Nutzerkreis vereinbart. Das wiederum steht im Antrag.

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 21:35

...mmmmhh irgendwie sagt jeder was anderes....

bezüglich des eingeschränkter nutzerkreis.... dann hätte ich ja wahrscheinlich beim vertrag unterschreiben bestimmte personen nennen müssen, oder???? war aber net so....

@tony g007: hast du schon was heraus gefunden????

http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_001.pdf

 

dort §10 Umfang der versicherung

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 21:59

...mmmhhh ist ja nett gemeint....ist allerdings irgendwie allgemein....wenn die versicherung andere klauseln hat, gelten die...du unterschreibst ja dafür....

dann lies Dir dein pdf von der victoria durch- mehr gibts von denen offenbar nicht...

Themenstarteram 31. Oktober 2007 um 16:01

Habe noch was von BMWKalle aus einem anderen Thema bezüglich Versicherung V+Leasing gefunden.... endlich mal eine Aussage mi´t der man was anfangen kann...

 

Zitat:

Diese mündliche Aussage ist leider inkorrekt, denn mir hat ein Mitarbeiter der Victoria Versicherungs AG schriftlich versichert, dass es jeder Fahrer mit Führerschein versichert ist. Man muss also kein Familienmitglied sein.

 

Grüsse

Kalle

 

Anbei nochmal der genaue Text des Victoria Mitrarbeiters:

Sehr geehrter Herr X,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, Ihr Interesse an unserem Sondertarif in Verbindung mit BMW-Leasing.

Es trifft zu, dass es bzgl. Fahrerkreis keine Einschränkungen gibt. Gesetzliche Voraussetzungen,

wie z.B. Besitz der gültigen Fahrerlaubnis, Fahrtauglichkeit, sind natürlich zu erfüllen.

Die während der Leasingdauer erfahrenen schadenfreie Jahre können auf einen Folgevertrag ange-

rechnet werden. Auch besteht die Möglichkeit einen evtl. bereits vorhandenen Schadensfreiheits-

rabatt in den Vertrag mit einzubringen, der sich dann während der Leasingdauer entsprechend des

Verlaufes weiterentwickelt.

Für evtl. weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Joachim O.

 

Victoria Versicherung AG

am 31. Oktober 2007 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007

Es gibt einen Unterschied zwischen der zu versichernden Person und dem Nutzerkreis!!!

 

Es darf definitv jeder das Fahrzeug fahren, der ein Fahrzeug fahren darf (sprich einen Führerschein hat)!!!

 

Gruß

Tim

 

Das ist definitiv mal totaler Käse was du da sagst. Es darf nur der jenige Fahren der als Fahrer in der Versicherung gemeldet ist, wenn der Nutzerkreis nicht auf sonstige Fahrer läuft.

 

Ich weiß des weil ich für eine Vers. tätig bin.

 

Wenn einer mit fährt der nicht als Fahrer benannt ist und einen Unfall hat muss die Vers. keinen Cent dafür zahlen.

 

MFG

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