Versicherungsproblem..!

Hallo ich wollte mal euch fragen was ihr dazu denkt,

hatte ein unverschuldeten Unfall und hatte ein Gutachten von der DEKRA am 27.09.12 machen lassen in dem steht:

Reperaturkosten: 8.334,80 EUR
Wiederbeschaffungswert: 4.900,00 EUR
Restwert: 1.900,00 EUR
Wiederbeschaffungsdauer 10 Tage

Im Begleitschreiben waren auch noch weitere Restwertangebote von ver. Händlern: zu 1.900, 1.800, 1.500 EUR

Habe mein Auto dann Verkauft für 1.700 EUR

normalerweise müsste ich doch ca. 3000 EUR von der Versicherung bekommen um auf den wiederbeschaffungswert
zu kommen (4500 EUR).

jetzt kommt ein Brief 11.10.12 von der gegnerischen Versicherung darin steht:

wir übersenden ihnen neu eingeholte Restwertangebote, zur zeit können wir wie folgt abrechnen.

mit der summe von 1.560,00 EUR

beiliegend sind die neuen Restwertangebote von 3.340, 3.090, 3.000, 2.800 EUR

Wie soll ich jetzt weiter verfahren habe mein auto schon verkauft und bekomm von der Versicherung 1.560,00 EUR
also bin ich jetzt bei einem Betrag von 3.260 EUR

aber ich will die 3000 EUR von dem Gutachten was kann ich da machen bringt es was ein Anwalt einzuschalten den ja auch die Versicherung zahlen muss, und dann auch noch auf Tagesgeld Nutzungsausfall bestehen? oder das der Versichrung vorschlagen?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat einer Hausfrau
 
Mein Sachverstand ist mit absoluter Sicherheit um ein Vielfaches höher als Deiner.
Deine Maßregelung ist mehr als unangebracht. Diese solltest Du bei den Fajschaussagen und Beleidigungen Deiner Freunde aus der Schadenabteilung anwenden.
Grüße
Manu[/i]
 
Hausfrau Manu am 18.09.um 7:54
 
Hallo zusammen,
 
vor längerer Zeit hatte ich einen Unfall, jemand ist auf mein stehendes Auto aufgefahren. zusätzlich zum Schaden am Auto erlitt ich ein starkes Schleudertrauma, das mich 8 Wochen außer Gefecht setzte.
 
Auf Anraten ließ ich sofort ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellen. Die Zahlen aus dem GA:
 
Reparaturkosten: € 3.070,-
 
Wiederbeschaffungswert: € 2600,-
 
Restwert: € 300,-
 
Gutachterkosten: € 540,-
 
Ich bat um Regulierung auf Totalschadenbasis zuzgl. Schmerzensgeld.
 
Die Versicherung rührte sich nicht! Nach mehreren schriftlichen Nachfragen kam nun nach knapp 4 Monaten !!! ein Regulierungsschreiben: Der im GA genannte Wiederbeschaffungswert ist zu hoch, er beträgt maximal € 1.900,-. Abzüglich des Restwertes zahlen wir € 1.600,-. da das Gutachten unbrauchbar ist, übernehmen wir hierfür die Kosten nicht. Zuzüglich zahlen wir feiwillig ein großzügiges Schmerzensgeld von € 150,-. Damit ist die Regulierung abgeschlossen.
 
Ich fühle mich hier mehr als verar.....! Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen?
 
Grüße Manu
 
und nochmal die liebe Manu am 18.09.um 11:36 damit das hier bei MT mal manifestiert wird:
 
Arbeitgeber gibt es nicht, bin Hausfrau, deshalb auch kein Wegeunfall.
 
Krankenkasse hatte ich gleich informiert.
 
So, mein liebe Manu, oder soll ich lieber sagen meine liebe "die Sachverständige"

Jetzt reicht das hier aber irgendwo hin mit deinem Geschwafel. Ich habe dir damals schon gesagt, das du in einem SV Büro bestenfalls den Kaffee kochst und Telefongespräche zum weiterverbinden (aber auch nur dazu) annehmen kannst.

Irgendwo ist auch mal gut.

Halt hier doch einfach nur die Goschen und überlasse das beantworten von Fachfragen den Fachleuten.

Du bist wirklich nur Hausfrau , ganz sicher eine ehrbare Tätigkeit, die Anerkennung verdient.

Aber hier hast du nix verloren.

Wirklich nicht............🙁

 

44 weitere Antworten
44 Antworten

Hallo,
da Du bis jetzt schon einige kostpielige Fehler begangen hast, kann ich Dir nur dringend dazu raten, unverzüglich einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um nicht noch mehr Geld zu verbrennen.
Gruß M.

Was ich nicht ganz verstehe ist, welches Wiederbeschaffungswert die Versicherung nun berechnet hat. Denn der Restwert alleine sagt hier noch nichts aus.

Oder war das ein Fehler und du meintest statt Restwert das Wiederbeschaffungswert?
Deine Aussage bezüglich des Schreibens der Versicherung ist etwas unklar.

Der Wiederbeschaffungswert bleibt bei 4.900,00 EUR,
mir kommt es nur so vor das die Versicherung was einsparen will,
da sie jetzt mein Auto in Autoonline eingestellt hat und es da ein Käufer gibt der 3.340,00 EUR anscheinend zahlt.

Und die Versicherung nimmt jetzt den Betrag von 3.340,00 als Restwert ----> im Gutachten von der DEKRA war der Restwert
aber 1.900 EUR.

Die Versicherung hat halt also nur den Restwert mittels Autoonline von 1.900,00 EUR auf 3.340 EUR hochgesetzt um weniger zahlen zu müssen.

was sie prinzipiell auch erst mal darf, vorausgesetzt sie hat einen Käufer der das auch bezahlt.

Dies ist wahrscheinlich der Fall, da es sich normalerweise um ein verbindliches Kaufangebot handelt, wenn die Versicherung das Auto ausschreibt bzw. inseriert.
Die Versicherung kann doch nichts dafür, dass du anscheinend das Auto unter Wert verkauft hast.

Prinzipiell hast du leider jetzt erstmal ein Problem.

MFG

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Ja was heisst da unter Wert verkauft ich habs für 1.700,00 EUR Verkauft im Gutachten waren drei Preis von Ankäufern und ich habs an mein Kumpel verkauft der eine Werkstatt hatt, der mir zur Not auch ein Kaufvertag über 1.900,00 EUR rausschreiben kann.

Im Internet hab ich auch folgendes gefunden:

Sie haben auch das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert (z.B. an Ihre Fachwerkstatt) zu verkaufen, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat. Restwertangebote der Versicherung müssen Sie nur dann beachten, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor Sie das Fahrzeug veräußert haben und dieses Angebot für Sie zumutbar ist. Zur Sicherheit empfiehlt sich daher ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag mit Ihrer Fachwerkstatt.

dann würde ich im ersten Schritt der Versicherung mal den Kaufvertrag zukommen lassen (auf dem steht ja auch das Datum)
und dann mal weitersehen bzw. mal da anrufen und mal hören was die Versicherung so sagt.

MFG

soll ich nicht besser gleich zum Anwalt?

Auf jeden Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Belugas


soll ich nicht besser gleich zum Anwalt?

Würde ich noch nicht machen 🙂 Die Versicherung weiß ja wahrscheinlich noch gar nicht dass du das Auto verkauft hast.

Was hier auch noch eine Rolle spielen könnte ist die MwSt. Die Versicherung darf dir erst diese Steuer ersetzen wenn du nachgewiesen hast dass du auch ein KFZ mit ausgewiesener Steuer gekauft hast.

Hier kommt es aber auch auf den genauen Wortlaut des Gutachtens an: Dort steht beim WBW meist etwas zur Steuer dabei wie zb: incl 19%MwSt oder Differenzbesteuert oder Steuerneutral (bzw ohne Steuer)

Hier passieren allerdings oft auch Fehler bei den Versicheren (nach meinem Geschmack etwas zu oft...), dann hilft auch nur Nachfordern und auf das Gutachten verweisen.

Solche sprüche wie:

Zitat:

Hallo,

da Du bis jetzt schon einige kostpielige Fehler begangen hast, kann ich Dir nur dringend dazu raten, unverzüglich einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um nicht noch mehr Geld zu verbrennen.

Gruß M.

zeugen nicht von hohem Sachverstand und sind als Pauschalaussage nicht geeignet anderen Usern wirklich schnell und unkompliziert in einem Forum zu helfen.

Ich bitte dies also bei zukünftigen Beiträgen zu beachten.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


zeugen nicht von hohem Sachverstand und sind als Pauschalaussage nicht geeignet anderen Usern wirklich schnell und unkompliziert in einem Forum zu helfen.

Ich bitte dies also bei zukünftigen Beiträgen zu beachten.

Grüße
Steini

Mein Sachverstand ist mit absoluter Sicherheit um ein Vielfaches höher als Deiner.

Deine Maßregelung ist mehr als unangebracht. Diese solltest Du bei den Fajschaussagen und Beleidigungen Deiner Freunde aus der Schadenabteilung anwenden.

Grüße

Manu

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Mein Sachverstand ist mit absoluter Sicherheit um ein vielfaches höher als Deiner.
Deine Maßregelung ist mehr als unangebracht. Diese solltest Du bei den Fajschaussagen und Beleidigungen Deiner Freunde aus der Schadenabteilung anwenden.
Grüße
Manu

Wenn du mir die Falschaussagen nennst, gehe ich gern darauf per PN ein. Allerdings dürfte da auch ein großer Meinungsunterschied zwischen dir und mir bestehen. Im übrigen habe ich keine Freunde in der Schadenabteilung, ich habe hier nur erkannt wer wirklich Ahnung hat und konnte es über Google und Moderatoren Kollegen auch verifizieren dass dem so ist.

Auch bei den Beleidigungen solltest du das alte Sprichwort bedenken: Wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es heraus.

Und was den Sachverstand angeht.... ach, lassen wir das 🙂

Grüße
Steini

Zitat einer Hausfrau
 
Mein Sachverstand ist mit absoluter Sicherheit um ein Vielfaches höher als Deiner.
Deine Maßregelung ist mehr als unangebracht. Diese solltest Du bei den Fajschaussagen und Beleidigungen Deiner Freunde aus der Schadenabteilung anwenden.
Grüße
Manu[/i]
 
Hausfrau Manu am 18.09.um 7:54
 
Hallo zusammen,
 
vor längerer Zeit hatte ich einen Unfall, jemand ist auf mein stehendes Auto aufgefahren. zusätzlich zum Schaden am Auto erlitt ich ein starkes Schleudertrauma, das mich 8 Wochen außer Gefecht setzte.
 
Auf Anraten ließ ich sofort ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellen. Die Zahlen aus dem GA:
 
Reparaturkosten: € 3.070,-
 
Wiederbeschaffungswert: € 2600,-
 
Restwert: € 300,-
 
Gutachterkosten: € 540,-
 
Ich bat um Regulierung auf Totalschadenbasis zuzgl. Schmerzensgeld.
 
Die Versicherung rührte sich nicht! Nach mehreren schriftlichen Nachfragen kam nun nach knapp 4 Monaten !!! ein Regulierungsschreiben: Der im GA genannte Wiederbeschaffungswert ist zu hoch, er beträgt maximal € 1.900,-. Abzüglich des Restwertes zahlen wir € 1.600,-. da das Gutachten unbrauchbar ist, übernehmen wir hierfür die Kosten nicht. Zuzüglich zahlen wir feiwillig ein großzügiges Schmerzensgeld von € 150,-. Damit ist die Regulierung abgeschlossen.
 
Ich fühle mich hier mehr als verar.....! Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen?
 
Grüße Manu
 
und nochmal die liebe Manu am 18.09.um 11:36 damit das hier bei MT mal manifestiert wird:
 
Arbeitgeber gibt es nicht, bin Hausfrau, deshalb auch kein Wegeunfall.
 
Krankenkasse hatte ich gleich informiert.
 
So, mein liebe Manu, oder soll ich lieber sagen meine liebe "die Sachverständige"

Jetzt reicht das hier aber irgendwo hin mit deinem Geschwafel. Ich habe dir damals schon gesagt, das du in einem SV Büro bestenfalls den Kaffee kochst und Telefongespräche zum weiterverbinden (aber auch nur dazu) annehmen kannst.

Irgendwo ist auch mal gut.

Halt hier doch einfach nur die Goschen und überlasse das beantworten von Fachfragen den Fachleuten.

Du bist wirklich nur Hausfrau , ganz sicher eine ehrbare Tätigkeit, die Anerkennung verdient.

Aber hier hast du nix verloren.

Wirklich nicht............🙁

 

@Steini111

Daß Sachlichkeit, Neutralität und Fairness Eigenschaften sind, mit denen Du eher weniger anfangen kannst, kann jeder mit ein wenig Recherche selbst herausfinden. Ob ein "Moderator" sich so verhalten sollte...ach lassen wir das🙂

Grüße
Manu

@Dellenzähler

Ich begebe mich jetzt ausnahmsweise mal in die Niederungen Deines Niveaus. Zähle Dellen, falls Du dies geregelt bekommst, zu mehr wird es bei Dir wohl nie reichen.

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