Versicherungsproblem nach Unfall
Folgendes Problem:
Auffahrunfall ich bin nicht schuld. Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gegenerische Versicherung ( A.... ) erkennt den Schaden zwar an will sich aber nicht um den Verkauf des Auto's zum Restwert kümmern.
Der Gutachter hat im Gutachten einen Aufkäufer aufgeführt.
Ist es jetzt mein Problem das Auto an den Aufkäufer zu verkaufen, was ist wenn der Aufkäufer nicht mehr den Betrag bezahlen will der im Gutachten steht.
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Danke
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cannondalefreak
Folgendes Problem:
Auffahrunfall ich bin nicht schuld. Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gegenerische Versicherung ( A.... ) erkennt den Schaden zwar an will sich aber nicht um den Verkauf des Auto's zum Restwert kümmern.
Der Gutachter hat im Gutachten einen Aufkäufer aufgeführt.
Ist es jetzt mein Problem das Auto an den Aufkäufer zu verkaufen, was ist wenn der Aufkäufer nicht mehr den Betrag bezahlen will der im Gutachten steht.
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Danke
Das ist richtig, was die Versicherung hier sagt. Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und du kannst es auch selber verkaufen.
Der Aufkäufer hat bestimmt eine Gebotsfrist abgegeben. Ist die abgelaufen?
Von der Gebotsfrist steht nichts nichts im Gutachten !!! :-(
Wiederbeschaffungswert ist 3400€
Restwert ist 1500€ das ist auch das was der Aufkäufer zahlen will.
Das heisst die Versicherung bezahlt 1900€ das ist mir ja garantiert laut Gutachten.
Aber wer garantiert mir die 1500€ wenn der Aufkäufer abspringt????
Wuerd mich auch interessieren.. was ist wenn der Kaeufer dann sagt: Ah ne is nicht.. maximal 1.200 Euro.
Was ist dann?
Zitat:
Original geschrieben von cannondalefreak
Jepp genau das ist mein Problem ... hat das noch niemand gehabt???
Dann hat dein Sachverständiger das Problem.
Der hat den RW ja schließlich ermittelt. Und wenn der Aufkäufer das nicht bezahlen will, wird der
Sachverständige sich mit Ihm in Verbindung setzen und das Gespräch mit diesem suchen.... 😎
Das hier aber keine Missverständnisse auftauchen:
nicht 8 Wochen versuchen das Auto selber für mehr Kohle zu vermarkten und wenn es dann nicht klappt beim RW Bieter anklopfen.
Und
Das Fahrzeug wird nur so abgenommen, wie es der RW Aufkäufer Angeboten bekommen hat. Wenn der Motor und die Räder fehlen wird er sicher sein Gebot nicht aufrecht erhalten... 😁😉
Hallo,
in der Regel holt der Gutachter seine Gebote bei Firmen ein, auf die er sich auch verlassen kann. Die also innerhalb der Gebotsfrist das Fahrzeug (in unverändertem Zustand wie im Gutachten beschrieben!!!!) zu dem im Gutachten benannten Restwert abholen. Spielchen mit " nee, ist nicht" gibt es meist nur bei "Restwert"höchstpreisgeboten aus den Internetbörsen, wo immer wieder Verrückte auftreten, die für beschädigte Fahrzeuge absolut irrsinnige Summen bieten. Letztens passiert, wo der Fahrer bzw. Abholer des Aufkäufers den Halter um 800 Euro linken wollte. Behauptete etwas, was nicht stimmte. Das den Börsenbetreibern zu melden und sich zu beschweren ist sinnlos. Auch bei der Versicherung juckt das keinen. Weil letztlich der Geschädigte der gelackmeierte ist, der sein Auto verkaufen muss. "Wir sind doch keine Makler" hört man da von den Versicherern. Aber die Fahrzeuge in diese Börsen einstellen um Höchstpreisgebote zu erzielen, die dann in die Regulierung einfließen, das können sie.
Gruß Haule
Beispiel eines Börsenanbieter:
Abholgarantie für noch mehr Sicherheit.
Als besonderen Service bietet ***** eine Abholgarantie für Fahrzeuge bis zu einem Wert 10.000 Euro. Kommt ein Käufer trotz verbindlich abgegebenem Angebot seinen Verpflichtungen nicht nach, stellen wir sicher, dass dem Versicherungsnehmer kein Schaden und keine Unannehmlichkeiten entstehen.
Ich will hier bestimmt keine Werbung für irgendwelche RW Börsen machen. Aber was man behauptet muss man auch beweisen können. Das ist bei allen RW Börsen so oder ähnlich zu finden und daran werden sich die Bieter auch halten. Wenn nicht fliegen die da raus.
Populistische Stimmungsmache nützt hier keinem. Die Probleme an der Schadenfront sind schon groß Genug. Mit solchen falschen Anschuldigungen wird dem SV Wesen mehr geschadet, als dass es nutzt…. 🙁
Hallo,
von AO, oder von wem kommt das?? Ist mir neu. Bei dem angesprochenen Fall zog der Händler von danen und ließ den Wagen stehen...................
AO ruft nur an, wenn ihre Aufkäufer meinen, am Gutachten wäre was auszusetzen. Und dem ordentlichen Gutachterwesen schadet das überhaupt nicht, weil die auf diese Börsen nicht zurückgreifen und nach der BGH-Definition dort auch keinen Restwert ermitteln sollen.
Gruß Haule
Namen möchte ich hier natürlich nicht nennen. Aber du hast Recht, es steht auf deren HP. Genau wie bei der anderen großen Börse auch. Das kann also jedermann dort nachlesen, der einen Internet-Zugang hat.
Und doch, es schadet dem ordentlichen Gutachterwesen , wenn man als ordentlicher Gutachter etwas behauptet, was nicht stimmt, oder was man nicht profund beweisen kann.
Der BGH und die Vorgehensweise bei der Restwertermittlung spielt diesbezüglich überhaupt keine Rolle war und ist auch nicht Thema.
Gruß Delle
Bei mir bestimmte der Dekra Gutachter anhand einer Online-Börse 4 verbindliche Restwerte. Diese entstanden dadurch, dass die Aufkäufer in einer Online-Börse Gebote abgegeben haben, nachdem mein Fahrzeug vom Gutachter dort mit Bilder und Beschreibung eingestellt wurde. Der Gutachter musste nun das höchste Gebot annehmen und im Gutachten angeben. Somit wird also das höchste Gebot von der Versicherung angenommen. Alleine schon von der Börse wird garantiert, dass das Gebot:
- verbindlich ist
- die kostenlose Abholung auf Wunsch gegen Barzahlung beinhaltet
Wenn jetzt so nen Lulatsch mein Auto holen wollte und weniger zahlen will hab ich 3 Ansprechpartner. Als erstes meine Versicherung, dann den Gutachter aber vor allem die Online-Börse, von der ich zumindest nen Ausdruck mit Service-Telefonnummer im Gutachten hatte. Denn letzlich garantiert die Börse für ihre Mitglieger (die Aufkäufer), dass es sich um ein verbindliches Angebot handelt.
Ach schöne heile Restwertwelt...........
Wieviele Geschädigte wissen das schon, was ihr hier anführt? Wer geht schon auf die Internetseiten der Börsen und liest deren AGB durch?
Viele Kunden, denen die Börsenausdrucke zugeschickt werden, rufen mich an und fragen nach, was das den sei etc. Autoonline, CarTV...............häh? Sind das neue Fernsehsender?
Im Gegensatz zu euch sind die meisten völlig hilflos und wissen nicht Bescheid. Ihr müßt mal beginnen, das von der Seite des unbedarften Geschädigten zu sehen. Erst Gestern hatte ich einen Rentner dran, dem mußte ich erst mal erklären was er da jetzt von der Versicherung bekommen hat. An der Stimmlage habe ich gemerkt, dass der überhaupt nichts verstanden hat. Und der hat bestimmt einen Onlinezugang und kennt sich damit aus.............
Ich möchte nicht wissen, wieviele Geschädigte hier schon abgeldert wurden.
@Dellenzähler
Schön, ok, schaue mal nachher, ob ich diesen Passus mit den €10000,- gleich finde. Wenn`s Tatsache ist, Asche auf mein Haupt. Trotzdem berührt es dass das ordentliche Gutachterwesen bei nichten, es ehrt einen eher, wenn man nicht ständig uptodate ist was die AGB`s der Börsen anbelangt. Das ordentliche Gutachterwesen hat da nämlich nichts verloren, auch wenn manche Verbände Partys mit den Jungs feiern...
Festen scheint eh das Lockmittel zu sein, auf dem Messetand einer Börse sind stets die Bierkolben auf den Tischen.....
Haule
Zitat:
Original geschrieben von Haule
Das ordentliche Gutachterwesen hat da nämlich nichts verloren, auch wenn manche Verbände Partys mit den Jungs feiern...
Festen scheint eh das Lockmittel zu sein, auf dem Messetand einer Börse sind stets die Bierkolben auf den Tischen.....
Haule
Na Klasse. Jetzt hast du das gemacht, was ich eigentlich Vermeiden wollte. Werbung für die Börsen, in dem du Ihren Namen nennst... 🙄
Und das "ordentliche" Sachverständige da nichts verloren haben ist doch auch wieder völliger Mumpitz Lieber Haule.
Wie weltfremd ist das denn?
Selbstverständlich kann ein Sachverständiger zur Plausibilitätsprüfung die Restwertbörsen befragen. Dem steht doch nicht entgegen, dass er den Restwert am Regionalen Markt ermittelt und in seinem Gutachten auch so ausweist. Hört doch endlich einmal mal damit auf, Leute die etwas anders sehen oder machen wie Ihr als defacto Kriminelle Subjekte zu sehen und auch so zu behandeln!!
Wenn du/Ihr der Meinung seit, dass es in der heutigen Zeit ausreicht, dreimal mit langjährig Bekannten Händlern/Aufkäufern (mit dem bestimmt auch schon mal in privater Runde der ein oder andere Humpen gestemmt wurde😉) zu telefonieren um einen realistischen und marktgerechten Restwert zu ermitteln dann macht es doch so, verteufelt aber bitte nicht anders denkende....
Das ist wie bei Mc D..... alle schimpfen auf den Laden und natürlich geht keiner dahin, aber die Läden sind brechend voll 🙂
So, jetzt könnt ich mich wieder als bösen Versicherungstanzbären (und die tausenden anderen Sachverständigen auch, die sich erdreisten auch nur das Wort RW Börse in den Mund zu nehmen) bezeichnen und über mich herziehen.... 😁
Hallo Dellenzähler,
Plausibiltätsprüfung, schon und gut.
Aber wenn die örtlichen Händler (auch solche, die überwiegend Unfallwagen handeln) mehr als 40-50% drunter liegen? Und zwar alle? Soll ich die dann aufs "Köpfle" hauen? Das sind langjährige Profis, die haben schon Unfallwagen gehandelt, da wusste ich noch nicht mal wie man das Wort schreibt. Und mit denen habe ich noch nicht einmal einen gelupft. Drei von denen kenn ich nur telefonisch, da ich sie von meinem Bürovorgänger geerbt habe. Und absprechen tun die sich auch nicht: Die können sich nicht leiden 😁.
Überhaupt: Gibt es "denn" echten Restwert überhaupt? Ich sage Nein. Wenn du forscht, drückst, tust und machst findest du immer einen, der für ein Fahrzeug einen höheren Preis bezahlt als andere. Vielleicht ist er darauf spezialisiert, verwertet die ganz ordentlich im Teilhandel etc. ohne Kriminaltäts-Hintergrund. Sei mal dahingestellt. Aber ich bin kein Makler, der für die Versicherung den höchst möglich erzielbaren Preis recherchiert. Ich recherchiere nur örtlich. Denn darauf kommt es an. Dem Kunde muss es möglich sein, sein Fahrzeug örtlich zu verkaufen. Ich kann nicht einfach den örtlichen Restwert um 20% anheben, weil in der Börse so geboten wird. Des Weiteren, sind denn deine Kunden damit einverstanden bzw. unterrichtet, dass du ihre Fahrzeug europaweit feilbietest? Sind die über dein Vorgehen informiert? Und auf welcher rechtlichen Basis begründest du dies? Bloß, weil ein Verband Kumpanei mit den Börsen treibt und das in seinen Empfehlungen drinhat? Und wie rechnest du die Kosten ab? Will die Versicherung nicht das Gebotsblatt von dir als Beweiß?
Und wie verfahre ich, wenn ich mitkriege, das ich regional einen höheren Restwert habe wie aus der Börse? Kürze ich dann nachträglich den Restwert, oder was?
Weiterhin ist es meines Erachtens auch heikel, Daten an Firmen zu übermitteln, wo im Hintergrund genau die die Fäden ziehen, die den Nutzen haben. Man weiß ja nur zu genüge, wer hier Mitbesitzer, Initiator und Finanzierer einiger dieser Firmen ist und wie die alle miteinander verstrickt sind.
Bei meinen Restwertermittlungen bekommen die Bieter nur die Daten, die notwendig sind, den Restwert ordnungsgemäß einzuschätzen. Durch die zwangsweise Übermittlung der letzten fünf Stellen der Ident. Nr. sowie der Bilder ist der Wagen und der Vorgang für diese Dritten identifizierbar. Irgendwann kommt der Bumerang eurer Restwertbörsen-Gläubigkeit zurück.
Weiterhin: In welche Börse muss ich einstellen? Wer kann mich dazu zwingen, dort Mitgleid zu werden? Wer kann mich dazu zwingen, ein Konto bei denen unter Offenbarung persöhnlicher Daten einzurichten? Muß ich dass? Sind meine Gutachten ohne bunte Gebotsblätter unbrauchbar? Wo steht das? Welches Gerichtsurteil sagt aus, bei welchen Börsen ein ordentlich arbeitender Gutachter angeschlossen sein soll? Ich frag hier mal wirklich provokant, weil mich das mal interessiert.
Bei AO sind wir auch angemeldet, gebe ich zu. Wurde mal eingerichtet, aber nicht (mehr) genutzt. Aber ich behalte den Anschluß mal. Mit dem habe ich auch schon meine Erfahrungen gemacht, womit ich auf mein oben gesagtes zurückkommen will zwecks der persöhnlichen Daten. Wie sonst kann es angehen, das mich selbige anrufen mit der Bitte, meine Bürosoftware (also ganz andere Firma!!) zu aktualisieren, weil laut dieser Firma meine Schnittstelle zu AO nicht mehr aktuell sei. Soll heißen, die Firma, die die Bürosoftware vertreibt, informiert die Börse darüber, wer noch eine aktuelle Schnittstelle hat............Super, genial, soviel zum Thema Datenschutz in diesem Bereich. Daher traue ich diesen "Informationshändlern" und Datendieben nicht über den Weg.
Du begibst dich auf Glatteis, wenn du irgendwas in die Börsen stellst. Irgendwann wird ein "Heller" (sprich unterbelichteter) Richter darauf abheben, das wenn du schon in die Börse einstellst du diese Werte ja auch deinem Auftraggeber weitergeben könntest und der zu dem Wert verkaufen könnte. Insofern kritisch, da du ja eigentlich die Zustimmung deines Kunden zur europaweiten Online-Einstellung haben musst. Wenn der Richter dann auf den Trichter kommt, der Kunde war ja mit einer europaweiten Einstellung einverstanden..........
Irgendwann wird euch mit diesem Vorgehen, das ja auch die Position der Börsen stärkt, ein Strick gedreht.
Gruß Haule