Versicherungsproblem nach Aufbruch (Passat 35i)

Hallo Community,

ich hätte da gerne mal ein Problem! :-(

Zum Sachverhalt:
Mir wurde am 07.08.09 der Passat 35i aufgebrochen und das darin befindliche "NEUE" Mountainbike gestohlen.
Da der Passi nur Haftpflicht versichert ist, dachte ich mir, dass den Schaden auch die Hausratversicherung zahlen könnte. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Nun, am 18.01.2010 bekomme ich die Absage der Versicherung, da KEINE EINDEUTIGEN EINBRUCHSPUREN am Wagen zu erkennen sind.

Laut Vertragsklausel muss ein Einbruch in einen verschlossenen Raum in einem Gebäude erfolgen. In diesem Fall ist das Gebäude ein Parkhaus und der verschlossene Raum der PKW. Soweit keine Probleme bei der Versicherung... des weiteren. Versicherungsschutz besteht auch: 1. wenn der Dieb dazu falsche Schlüssel benutzt oder andere Werkzeuge, die nicht zum öffnen dieser Schlösser bestimmt sind. 2. auf sonstige, in den Bedingungen bestimmte Weise in den Raum eines Gebäudes gelangt.

Jetzt bin ich, als Versicherungsnehmer, in der Pflicht zu Beweisen, dass man einen Passat 35i auch OHNE Einbruchsspuren öffnen kann.

Ich bin mir sicher, das man das kann!!!! (...da war mal was mit nem Tennisball und der Luftsack der ZV????)

Nun die Frage: Gibt es IRGENDWO Gutachten oder Versuche, die diese Tatsache Beweisen??? Ich brauche etwas Beweiskräftiges was ich meinem Einspruch beifügen kann.

Ich könnte natürlich auch den Versicherungsgutachter zu einem Termin einladen und dann den ADAC anrufen... der macht das Auto "OHNE SPUREN" in wenigen Sekunden auf. :-)


Vielen Dank im Voraus und Grüße aus Ronsdorf.
Stefan

Beste Antwort im Thema

Was soll denn der Ombudsmann denn nun hier schon wieder tun?

Entweder der TE kann den Aufbruch seines Fahrzeuges schlüssig nachweisen, oder er kann es eben nicht - die Sache ist ganz einfach.

Und wenn er es nicht kann - WTF soll dann der Ombudsmann machen?

Für den TE den Schaden nachweisen?

Bestätigen, dass man ein Fahrzeug auch ohne Aufbruchspuren öffnen kann?

Das können auch Leute hier im Forum bestätigen, dass so etwas geht - da braucht man keinen Ombudsmann für.

@Futria:

Da du ja ein grosser Fan des Ombudsmannes bist, aber offensichtlich nicht dessen Funktion kennst (von der Wikipedia-Erkärung mal abgesehen), erkläre ich dir gern, was der Ombudsmann in einem solchen Falle tun würde.

Er schickt das Schreiben des TE mit dem geschilderten Sachverhalt an die betreffende Versicherung mit der Bitte um Stellungnahme.

Die Versicherung erklärt, warum der Schaden nicht reguliert werden kann (kein Einbruchsnachweis geführt).

Dieses Schreiben schickt dann der Ombudsmann an den TE zurück, verbunden mit dem Vermerk, dass er in dieser Sache wohl nichts tun kann - der Schaden ist vom TE nachzuweisen, das kann der Ombudsmann nicht für den TE übernehmen.

Bin mal gespannt, für was der Ombudsmann noch alles herhalten muss hier.

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Hallo Stefan,

sicher bekommt man den Passat auch ohne Einbruchspuren auf.

Du musst aber verstehen, das so etwas in einen öffentlich Forum nicht dargestellt wird. 😉

Auch nicht per PN. 😉

Das musst du schon mit der Versicherung  selber klären.

Viel Glück

Gruß

Delle

@Dellenzaehler: Einen Anleitung würde ich auch nicht haben wollen.
Dachte nur, ihr wüsstet etwas über einen Zeitungsartikel, Fernsehbericht oder ähnliches. Ich werde ebenfalls mal den ADAC anschreiben.

Die Firma Wendt aus 50127 Berkheim-Erft beschäfigt sich mit so etwas.
Den Rest musst du nun aber selber machen.

Gruß

Delle

@TE

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass man ein Fahrzeug auch ohne Aufbruchspuren öffnen kann.

Das allein hilft dir aber nicht weiter.

Du bist vollumfänglich für deine Behauptung des Aufbruches in der Beweis-, Nachweis- und Darlegungspflicht.

Die Bescheinigung des ADAC oder eines Sachverständigen ist kein geeigneter Nachweis, da der Umstand bzw. die Möglichkeit als solche bekannt ist.

Bevor du hier Zeit (und womöglich noch Geld) investierst, frage besser mal bei der Versicherung nach, welchen Nachweis sie akzeptieren bzw. du vorzulegen hast.

Das ist sinnvoller.

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Versicherung anrufen, Sachverhalt nochmal schildern. Werden wahrscheinlich wieder blocken,
dann lässte dir die Anschrift ihres Ombudsmann geben und sagt dennen, das du den Sachverhalt
mit ihm klären willst.
Ich kenn nun nicht die Vertragsbedingungen deines Hausratvertrags (hätte ich die Gesellschaft, hätte ich eben nachgeguckt).
Was ein Ombudsmann ist, findest du bei Wikipedia, kurz gesagt, ist eine Art "Vermittler" zwischen VN und VR

Was soll denn der Ombudsmann denn nun hier schon wieder tun?

Entweder der TE kann den Aufbruch seines Fahrzeuges schlüssig nachweisen, oder er kann es eben nicht - die Sache ist ganz einfach.

Und wenn er es nicht kann - WTF soll dann der Ombudsmann machen?

Für den TE den Schaden nachweisen?

Bestätigen, dass man ein Fahrzeug auch ohne Aufbruchspuren öffnen kann?

Das können auch Leute hier im Forum bestätigen, dass so etwas geht - da braucht man keinen Ombudsmann für.

@Futria:

Da du ja ein grosser Fan des Ombudsmannes bist, aber offensichtlich nicht dessen Funktion kennst (von der Wikipedia-Erkärung mal abgesehen), erkläre ich dir gern, was der Ombudsmann in einem solchen Falle tun würde.

Er schickt das Schreiben des TE mit dem geschilderten Sachverhalt an die betreffende Versicherung mit der Bitte um Stellungnahme.

Die Versicherung erklärt, warum der Schaden nicht reguliert werden kann (kein Einbruchsnachweis geführt).

Dieses Schreiben schickt dann der Ombudsmann an den TE zurück, verbunden mit dem Vermerk, dass er in dieser Sache wohl nichts tun kann - der Schaden ist vom TE nachzuweisen, das kann der Ombudsmann nicht für den TE übernehmen.

Bin mal gespannt, für was der Ombudsmann noch alles herhalten muss hier.

mann könnte es ja dann noch mal mir dem Oberomnibusmann versuchen......🙂

Ode einfach mal beim Papst anrufen.......🙄

Halt............Moment ich habs, Ich hab die Lösung:

http://www.motor-talk.de/.../ab-zum-anwalt-t2536356.html

😁

Gruß

Delle

Bau die Zylinder aus und schicke sie nach Hülsbeck und Fürst in Velbert.
Die können dir dann sehr schnell sagen ob ein Zylinder "nachgeschlossen" wurde.
Kläre aber vorher die Kostenfrage.

Moin, stellt das nicht die Spurensicherung fest??

Sause

P.S.: @Delle - das heißt nicht Berkheim, sondern Bergheim - die bereiften Mörder nehmen das da sehr genau... 😁

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Kläre aber vorher die Kostenfrage.

Ja, den Teil des Tipps unterschreib ich: So ein Schlüsselgutachten kostet nämlich mehr als so manches Fahrrad...

😁

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
P.S.: @Delle - das heißt nicht Berkheim, sondern Bergheim - die bereiften Mörder nehmen das da sehr genau... 😁

😁.....sorry

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