Versicherungsbetrug oder nicht?
Hi,
da mich ein anderer Thread dahingehend neugierig gemacht hat, mal eine Frage an die, die es wissen müssten.
Ein versichertes Fahrzeug bekommst ja mit jedem schadenfreien Jahr eine bessere Schadensfreiheitsklasse. Darf ich hierfür extra ein Fahrzeug (normalerweise etwas das in Steuer/Versicherung günstig ist) "betreiben" um so Rabatt für ein künftig geplantes Zeitfahrzeug aufzubauen?
Da gibt es ja dann verschiedene Ausbaustufen:
1. Ich kaufe ein kleines Motorrad, versichere es und fahre alle 2 Jahre damit zum TÜV, ansonsten wird es alle paar Monate mal um den Block gefahren um fahrtüchtig zu bleiben.
2. Fahrzeug kaufen, anmelden und nur alle 2 Jahre zum TÜV damit, ansonsten wird es nicht bewegt.
3. Fahrzeug kaufen, anmelden und dann vergessen (natürlich hinter verschlossenen Türen). Fahrzeug ist theoretisch fahrtüchtig.
4. Ich kaufe ein defektes Fahrzeug oder Unfallschaden mit Rest-TÜV.
5. Ich kaufe einen Rahmen mit Fahrzeugpapieren
6. Ich kaufe lediglich die Fahrzeugpapiere
Klar, auf den ersten Blick bekommt Staat und Versicherung ja "Money for nothing" auf den zweiten Blick wird irgendwann das Zweitfahrzeug (meinetwegen das erste Auto des Sohnes in 10 Jahren) natürlich von vornherein günstiger eingestuft und kostet weniger Geld.
Bis wohin ist das rechtlich einwandfrei und ab wann wird es Versicherungsbetrug?
Danke.
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 17:40:13 Uhr:
Du verstehst es offensichtlich einfach nicht, obwohl es hier jetzt nicht nur von mir erklärt wurde: Es kann überhaupt kein Versicherungsvertrag über einen Gegenstand bestehen, der nicht existiert. Deshalb ist der Vertrag nichtig, von Anfang an, er ist nie zustande gekommen. Ich täusche der Versicherung die Existenz eines Vertrages lediglich vor (der faktisch eben gar nicht bestehen kann). Das alles natürlich nicht mit dem Ziel, einen Gegenstand zu versichern, der gar keinen Schaden verursachen kann und der armen Versicherung dergestalt ein Zubrot zu spendieren, sondern um davon finanziell bei einem anderen Vertrag zu profitieren. Ich verschaffe mir durch mein Täuschungsmanöver also einen Vermögensvorteil, der dem daraus resultierenden Vermögensnachteil der Versicherung entspricht. Und so etwas ist eben keineswegs legal.
Nein du verstehst nicht.
Du kannst Verträge abschließen wie du lustig bist.
Wenn du einen Vertragspartner dafür findest.
Daher kann der Versicherungsvertrag auch nicht nichtig sein nur weil du den Versicherten Gegenstand nicht oder nicht mehr besitzt.
Vergiss doch einfach die logik du könnest nur versichern was du auch hast.
Ein gutes Beispiel ist auch die Hausratversicherung. Da wird einfach nach Quadratmetern eine Gewisse notwendige Versicherungssumme angenommen. Ob du die Summe pro Qm hast ist irrelevant. Wenn du aber geringer Versicherst giltst du als unterversichert und bekommst nur noch einen Prozentsatz deines Effektiven Schadens.
Ach und über die "armen Versicherungen" muss ich dann doch schmunzeln.
Und nein du verschaffst dir keinen Vermögensvorteil.
Beide erfüllen nur ihre Vertraglichen Pflichten.
Moorteufelchen
142 Antworten
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 27. Februar 2018 um 22:24:16 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2018 um 21:49:13 Uhr:
Alle anderen haben die vielzähligen Erklärungen verstanden. Dass es geht, das hörst Du aus der Praxis derer, die es erlebt/gemacht haben.Genau. Es wird jeden Tag gestohlen, also ist das natürlich legal 🙄 Ich habe nie bestritten, dass das geht - darum ging es aber auch nie.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 27. Februar 2018 um 22:24:16 Uhr:
Zitat:
Du hältst es für illegal. Wir haben Meinungsfreiheit.
Jetzt knickst Du aber ziemlich ein. Hab doch wenigstens die Größe einzugestehen, dass Dir die Argumente längst ausgegangen sind.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 27. Februar 2018 um 22:24:16 Uhr:
Zitat:
Wessen Kenntnis dem Versicherer zugerechnet wird, das weißt Du bestimmt selbst.
Ein deutscher Satz ist das jedenfalls nicht. Aber Du darfst das gerne meinen, was immer es auch heißen soll.
Um es aufzulösen: Natürlich geht man nicht zur Versicherung und sagt, dass man nur Papiere, aber kein zugehöriges Fahrzeug (mehr) hat. Die würde das Spiel nicht mitmachen, da sie das a) nicht darf und b) es für sie finanziell nachteilig wäre - sei es durch kurzfristigen Versicherungsbetrug (wurde mir gestohlen), sei es durch langfristige Einbußen bei billigeren Prämien später.
Zusammengefasst: Es geht selbstverständlich darum, die Versicherung zu täuschen, zu bescheißen, übers Ohr zu hauen - logisch, dass sie da nicht mitmachen würde, wenn sie es wüsste. Bis hierhin nicht strafbar, sondern nur unzulässig mit entsprechenden Nichtigkeitsfolgen für den Vertrag. Faktisch anerkennen das ja alle hier, aber "es merkt es ja keiner, "es stört ja keinen", "es ist ja nicht gefährlich", "interessiert niemanden" - alles klar.Und sobald man auf Basis dieser Täuschung danach einen finanziellen Vorteil für sich erlangt und einen entsprechenden Schaden für die Versicherung verursacht, ist es eben vollendeter Betrug. Das ist nichts, was ich für illegal halte, das i s t illegal, und dazu kann es auch keine zwei Meinungen geben. Die Chance, damit erwischt und verurteilt zu werden, halte ich für gering - aber darum ging es hier nie. Vermutlich kann man auch jahrelang mit gefälschten Schildern rumfahren, ohne dass es jemand merkt. Dazu raten würde ich trotzdem niemandem.
Nun stell Dich mal nicht so an. Mir gehen die Argumente nicht aus. Ich sag Dir nur, dass Du garkeine hast und das Ganze die Mitleser sicher nur noch anödet.
Das Wissen des Vertreters wird dem Vertretenen zugerechnet. Es gibt sogar Rückwärtsversicherungen, bei denen ebenfalls feststeht, dass in der rückwärts versicherten Zeit exakt kein Haftungsrisiko besteht und das lässt sich die Versicherung auch bezahlen. Das ist NORMAL!
Ich kann es nur erklären. Verstehen musst Du es selbst. Magst Du jetzt einen Tee? 🙂
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 27. Februar 2018 um 16:26:16 Uhr:
Zwei Punkte: Erstens ging es nicht darum, einen noch existierenden Rahmen zuzulassen, sondern ein KFZ, von dem nur noch die Papiere da sind.
Nein. Im Anfangspost ist die Möglichkeit des "Rahmens + Papiere" und "nur Papiere" aufgeführt. Und in der Diskussion, aus der die Frage hier heraus entstanden ist (Thread: Fahrzeugpapiere verkaufen ohne Fahrzeug), existiert der Rahmen sehr wohl noch, der Käufer will ihn nur nicht mitnehmen.
Zitat:
Und zweitens kommt es für die Versicherung ganz sicher nicht auf das gleiche raus, sondern sie verdient weniger - wäre das nicht so, dann würde der ganze Eiertanz doch gar nicht aufgeführt. Es geht darum, dass der Versicherungsnehmer Geld sparen will - das geht immer zu Lasten des Versicherers.
Ja, dann erklär mir doch bitte, warum die Versicherung weniger verdient, wenn ich mir einen Rahmen mit Rest-TÜV kaufe, zulasse und versichere, als wenn ich mein Auto zugelassen und versichert in meiner Garage bis zur Unkenntlichkeit vergammeln lasse? Ich sehe, dass du in dieser Diskussion leidenschaftlich deinen Punkt vertrittst, aber so eine richtige Begründung, warum eine Versicherung unterm Strich mehr verdienen soll, wenn das versicherte Fahrzeug existiert aber nicht gefahren wird (und meinetwegen eben auch ausgeschlachtet in der Garage steht), habe ich bislang nicht gelesen.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 27. Februar 2018 um 22:33:39 Uhr:
Werfe jetzt mal die Frage in den Raum, ab wieviel Kilometern mein Auto dann "legal" versichert ist.10.000 km/a
100 km/a
10 km/a
0,1 km/a
0,0001 km/a
@machdichlocker, Butter bei die Fische! 😁
Und eine fundierte Begründung.
P.s.: Der Schwarzfahrer verstößt gegen die Beförderungsbedingungen. In meinen Versicherungsbedingungen habe ich nichts von einer "Pflicht zu fahren" gelesen.
Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass Du ein fahrbereites Auto in der Garage hast, sogar noch mit TÜV. Damit musst Du keinen Meter fahren. In aller Regel ist es ja sogar so, dass Du in Deinem Vertrag eine maximale Jahreskilometerzahl versichert hast und bei deren Überschreitung eine Nachzahlung fällig wird. Eine Mindestkilometerzahl ist dagegen nicht vermerkt. Du bist jetzt auch der erste, der damit kommt: Bisher waren sich alle einig, dass man mit einem vorhandenen Auto nicht fahren muss, um es versichern zu können.
Nach deiner Logik betrügt man dann aber auch die versicherungen, man sammelt ja keine FahrErfahrungen, sofern das Fahrzeug 0 km rollt und steigt trotzdem mit den SF. Das ist ja mehr oder weniger deine verquere Logik zur Anmeldung nur mit Papieren...
Im Grunde dreht es sich nur noch im Kreis, blib einfach bei deiner Ansicht, mich kannste nicht überzeugen und alles ist gut ...😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2018 um 00:24:02 Uhr:
Nun stell Dich mal nicht so an. Mir gehen die Argumente nicht aus. Ich sag Dir nur, dass Du garkeine hast und das Ganze die Mitleser sicher nur noch anödet.Das Wissen des Vertreters wird dem Vertretenen zugerechnet. Es gibt sogar Rückwärtsversicherungen, bei denen ebenfalls feststeht, dass in der rückwärts versicherten Zeit exakt kein Haftungsrisiko besteht und das lässt sich die Versicherung auch bezahlen. Das ist NORMAL!
Ich kann es nur erklären. Verstehen musst Du es selbst. Magst Du jetzt einen Tee? 🙂
Nimm Du lieber mal irgendeinen Energy-Drink, vielleicht hilft es ja.
Zeig mir mal, wo ich rückwirkend eine komplette KFZ-Haftpflicht abschließen kann - nicht rückwirkend wechseln, nur nachzahlen für zusätzliche Kilometer oder Fahrer! Bin dann mal gespannt.
Zitat:
@SharonVinyard schrieb am 28. Februar 2018 um 07:54:26 Uhr:
Nein. Im Anfangspost ist die Möglichkeit des "Rahmens + Papiere" und "nur Papiere" aufgeführt. Und in der Diskussion, aus der die Frage hier heraus entstanden ist (Thread: Fahrzeugpapiere verkaufen ohne Fahrzeug), existiert der Rahmen sehr wohl noch, der Käufer will ihn nur nicht mitnehmen.
Richtig, es gibt noch einen Rahmen - den der Käufer der Papiere nicht kaufen will, der also nicht in sein Eigentum übergeht und den der aktuelle Besitzer jemand anderem verkaufen bzw. verschrotten wird. Der Käufer hat definitiv nur die Papiere.
Zitat:
Ja, dann erklär mir doch bitte, warum die Versicherung weniger verdient, wenn ich mir einen Rahmen mit Rest-TÜV kaufe, zulasse und versichere, als wenn ich mein Auto zugelassen und versichert in meiner Garage bis zur Unkenntlichkeit vergammeln lasse? Ich sehe, dass du in dieser Diskussion leidenschaftlich deinen Punkt vertrittst, aber so eine richtige Begründung, warum eine Versicherung unterm Strich mehr verdienen soll, wenn das versicherte Fahrzeug existiert aber nicht gefahren wird (und meinetwegen eben auch ausgeschlachtet in der Garage steht), habe ich bislang nicht gelesen.
Tut er nicht, aber das ist unerheblich. Er verdient weniger, als wenn ich jetzt über eine gewisse Zeit keine Versicherung hätte und dann wieder eine abschließen würde, das ist der Punkt, da ist sein Vermögensnachteil. Ein altes Auto oder ein kleines Motorrad unbenutzt in der Garage stehen zu haben, ist sicher kein Problem. Aber das müsste man dann ja tatsächlich kaufen bzw. irgendwo abstellen können - und schon lohnt sich die Schlaumeier-Nummer finanziell nicht mehr. Es sei denn, man hatte das Gefährt sowieso schon, also quasi alt geworden und nicht mehr gefahren. Das wird häufiger gemacht und ist sicher legal.
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Februar 2018 um 09:30:36 Uhr:
Nach deiner Logik betrügt man dann aber auch die versicherungen, man sammelt ja keine FahrErfahrungen, sofern das Fahrzeug 0 km rollt und steigt trotzdem mit den SF. Das ist ja mehr oder weniger deine verquere Logik zur Anmeldung nur mit Papieren...Im Grunde dreht es sich nur noch im Kreis, blib einfach bei deiner Ansicht, mich kannste nicht überzeugen und alles ist gut ...😉
Nein - ich habe noch nie einen Versicherungsvertrag gesehen, der vom VN verlangt hätte, eine bestimmte Mindestkilometerzahl auch tatsächlich zu fahren. Sonst wären all die schönen Spiele mit Übertragung der SF-Klasse auf die Brut etc. übrigens auch nicht möglich. Es geht in der Tat bei der Berechnung lediglich um schadenfreie Jahre. Die kann ich auch dadurch sammeln, dass ich ein KFZ versichere, ohne damit zu fahren. Ich kann aber kein fiktives Fahrzeug versichern, das ist der Punkt. Gelingt es mir, das durch Täuschung der Versicherung trotzdem zu erreichen, dann ist der Vertrag nichtig (und somit natürlich auch die dergestalt gesammelten schadenfreien Jahre). Die Frage, die ich auch nicht exakt beantworten kann (und ich weiß auch nicht, ob es dazu Urteile gibt): Ab wann genau ist ein solcher Vertrag fiktiv? Wenn ich eine Rahmennummer und ein Kennzeichen erfinde: auf jeden Fall. Wenn das Fahrzeug verschrottet ist und ich nur noch die Papiere habe: sicher auch. Wenn ich nur noch ein Stück des Rahmens mit der Rahmennummer habe: wohl auch, daraus wird nie mehr legal ein Fahrzeug. Wenn ich nur noch den nackten Rahmen habe: interessante Frage, weiß ich nicht sicher.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 28. Februar 2018 um 09:52:08 Uhr:
Tut er nicht, aber das ist unerheblich. [...]
Ich finde das überhaupt nicht unerheblich, denn genau das war ja meine Argumentation. Du hast meinem Beispiel (Auto vergammelt in der Garage, bleibt aber angemeldet und versichert) unterstellt, dass hier der Versicherung ein Vermögensnachteil entstehen würde. Und das tut es nicht.
Und wenn der Versicherung hier kein Vermögensnachteil entsteht, warum sollte es dann bei einer erneut abgeschlossenen Versicherung plötzlich zu einem Nachteil kommen? Und nein, ich frage nicht nach legal und illegal, ich frage auch nicht nach dem moralischen Hintergrund. Ich möchte lediglich wissen, warum der Versicherung bei einem nicht fahrbereiten Auto, das in der Garage steht und vermutlich auch nie wieder das Tageslicht erblicken wird, kein Vermögensnachteil entsteht, während das bei einem existenten Rahmen mit Rest-TÜV dann plötzlich doch der Fall ist...? Nach deiner Logik müsste es ja bei einer Autoversicherung eine Klausel geben, die mich dazu verpflichtet, dass ich mit meinem versicherten Auto auch tatsächlich fahre. Denn Schrödingers Auto (Es existiert und ist gleichzeitig nicht existent, solange die Garagentür verschlossen bleibt) bereitet der Versicherung keinen Vermögensnachteil.
Machdichlocker, gut, Dir kommen also langsam Zweifel. 🙂
Gefälschte Papiere ... das wäre halt eine strafbare Urkundenfälschung. Das ist aber nicht die Fragestellung.
Mit echten Papieren kann man nur hantieren, wenn es das Fahrzeug dazu tatsächlich mal gab. Dann kann es auch nicht zur Fiktion werden. Abhandengekommenes existiert erstmal, nur dass man nicht weiß wo es sich befindet. Ein Kfz kann man um die Rahmennummer herum wieder herstellen. Ist halt nur sehr selten sinnvoll.
Zitat:
@SharonVinyard schrieb am 28. Februar 2018 um 10:15:28 Uhr:
Ich finde das überhaupt nicht unerheblich, denn genau das war ja meine Argumentation. Du hast meinem Beispiel (Auto vergammelt in der Garage, bleibt aber angemeldet und versichert) unterstellt, dass hier der Versicherung ein Vermögensnachteil entstehen würde. Und das tut es nicht.
Nein, da hast Du mich falsch verstanden. Du kannst Dein angemeldetes Auto (wahlweise super gepflegt oder total vergammelt) in Deiner Garage stehen lassen. Es entsteht auch kein Vermögensnachteil, sondern Du bezahlst für eine eingekaufte Leistung - dass Du das nur tust, weil du später diese Leistung günstiger nutzen willst, spielt keine Rolle, Du täuschst die Versicherung nicht.
Zitat:
Und wenn der Versicherung hier kein Vermögensnachteil entsteht, warum sollte es dann bei einer erneut abgeschlossenen Versicherung plötzlich zu einem Nachteil kommen? Und nein, ich frage nicht nach legal und illegal, ich frage auch nicht nach dem moralischen Hintergrund. Ich möchte lediglich wissen, warum der Versicherung bei einem nicht fahrbereiten Auto, das in der Garage steht und vermutlich auch nie wieder das Tageslicht erblicken wird, kein Vermögensnachteil entsteht, während das bei einem existenten Rahmen mit Rest-TÜV dann plötzlich doch der Fall ist...? Nach deiner Logik müsste es ja bei einer Autoversicherung eine Klausel geben, die mich dazu verpflichtet, dass ich mit meinem versicherten Auto auch tatsächlich fahre. Denn Schrödingers Auto (Es existiert und ist gleichzeitig nicht existent, solange die Garagentür verschlossen bleibt) bereitet der Versicherung keinen Vermögensnachteil.
Schrödingers Auto gibt es wohl physikalisch, aber eben nicht juristisch - da werden wir uns wohl einig sein, sonst hätte man mit Besitz- und Eigentumsverhältnissen unlösbare Probleme. Juristisch existiert ein Gegenstand oder er existiert nicht - ob die Garagentür offen oder zu ist, ist diesbezüglich irrelevant. Legal oder illegal spielt nunmal beim Vermögensnachteil durchaus eine Rolle. Ich kann auch auf legale Weise einen Vermögensnachteil erleiden, nämlich z.B. immer dann, wenn ich etwas kaufe, dessen Gegenwert nicht passt. Der entscheidende Punkt ist und bleibt das Täuschungsmanöver. Geh doch mal hin und sag dem Typen bei der Versicherung, Du wollest ein KFZ versichern, damit aber wenig bis gar nicht fahren. Er wird Dir sofort gerne einen Tarif anbieten. Wenn Du dieses Fahrzeug nun später durch ein anderes ersetzt, mit dem Du tatsächlich fährst, dann kriegst Du ganz regulär einen Folgevertrag, in dem Du von den gesammelten Rabatten profitierst, völlig legal. Geh aber hin und sag, Du möchtest ein bereits verschrottetes KFZ versichern (oder ein komplett fiktives, das es noch nie gab), hättest aber die Papiere noch. Du wirst einen irritierten Blick ernten und dann die Aussage bekommen, dass das nicht gehe. Weil Du ihm das aber nicht sagst, sondern implizit so tust, als ob es ein entsprechendes Fahrzeug gäbe, begehst Du eine Täuschung, um den Vertrag abzuschließen. Und basierend auf dieser Täuschung streichst Du beim Folgevertrag dann Vergünstigungen ein, die Dir nich zustehen. Da ist der Vermögensnachteil der Versicherung - und da durch Täuschung erlangt eben Betrug.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 28. Februar 2018 um 10:06:38 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Februar 2018 um 09:30:36 Uhr:
Nach deiner Logik betrügt man dann aber auch die versicherungen, man sammelt ja keine FahrErfahrungen, sofern das Fahrzeug 0 km rollt und steigt trotzdem mit den SF. Das ist ja mehr oder weniger deine verquere Logik zur Anmeldung nur mit Papieren...Im Grunde dreht es sich nur noch im Kreis, blib einfach bei deiner Ansicht, mich kannste nicht überzeugen und alles ist gut ...😉
... Ich kann aber kein fiktives Fahrzeug versichern, das ist der Punkt.
...
Man
kannes und es wird wohl auch so praktiziert.
Auch wenn es mich selbst wundert, scheint es sogar konform mit den Versicherungsbedingungen zu sein. Ich konnte zumindest nichts gegenteiliges herausgoogeln.
Was aber so wie ich das verstehe definitiv nicht möglich ist und der FZV widerspricht, ist solch einen Rahmen bzw. Brief ohne dazugehöriges Fahrzeug zuzulassen.
Selbst wenn der Versicherungsvertrag an sich rechtens wäre, würde er zumindest auf einer Täuschung der Zulassungsstelle basieren.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2018 um 10:17:51 Uhr:
Machdichlocker, gut, Dir kommen also langsam Zweifel. 🙂Gefälschte Papiere ... das wäre halt eine strafbare Urkundenfälschung. Das ist aber nicht die Fragestellung.
Mit echten Papieren kann man nur hantieren, wenn es das Fahrzeug dazu tatsächlich mal gab. Dann kann es auch nicht zur Fiktion werden. Abhandengekommenes existiert erstmal, nur dass man nicht weiß wo es sich befindet. Ein Kfz kann man um die Rahmennummer herum wieder herstellen. Ist halt nur sehr selten sinnvoll.
Da verstehst Du was falsch, mir kommen überhaupt keine Zweifel. Und nein, um die Urkundenfälschung geht es mir tatsächlich nicht - die hätte aber selbstverständlich auch die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge, da ebenfalls eine Form der Täuschung.
Ein verschrottetes Fahrzeug ist aber genauso fiktiv wie eines, dass es nie gab - nur eben mit dem Unterschied, dass es dazu vielleicht noch echte Papiere gibt - falls ich es ordnungsgemäß abgemeldet habe sind die aber sicher nicht mehr gültig.
Aber jetzt zeig mir doch bitte, wo Du Deine rückwirkenden Versicherungen abschließt. Das beantwortest Du nämlich wieder nicht...
Was aber der erkaufte Vertragsverlauf ist und damit kein kongruenter Vermögensschaden der Versicherung. Nachdem wir den Ausgangspunkt nun spiralförmig und dreidimensional erneut eingekreist haben ... Tee? 🙂
Rückwirkende Eindeckung kenne ich z.B. in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dort ist es Alltagsgeschäft bei Änderungen in der Struktur der versicherten Risiken.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 28. Februar 2018 um 10:43:49 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 28. Februar 2018 um 10:06:38 Uhr:
... Ich kann aber kein fiktives Fahrzeug versichern, das ist der Punkt.
...
Man kann es und es wird wohl auch so praktiziert.
Auch wenn es mich selbst wundert, scheint es sogar konform mit den Versicherungsbedingungen zu sein. Ich konnte zumindest nichts gegenteiliges herausgoogeln.Was aber so wie ich das verstehe definitiv nicht möglich ist und der FZV widerspricht, ist solch einen Rahmen bzw. Brief ohne dazugehöriges Fahrzeug zuzulassen.
Selbst wenn der Versicherungsvertrag an sich rechtens wäre, würde er zumindest auf einer Täuschung der Zulassungsstelle basieren.
Ok, stimmt natürlich. Korrekt müsste es heißen: Ich kann legal kein fiktives Fahrzeug versichern. Können tut man natürlich auch vieles, was illegal ist.
Da Du der Versicherung Marke, Typ, Modell, Rahmennummer und Kennzeichen nennen musst, ist eigentlich implizit schon klar, dass das versicherte Fahrzeug existieren muss, auch wenn das explizit nirgends vermerkt sein sollte.