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Versicherungsbetrug nach Leasingrückgabe?

Themenstarteram 3. September 2020 um 18:19

Wollte mal einfach Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

 

Leasingrückgabe am 21.08. 10:00 Uhr. Am nächsten Tag bekomme ich das Rückgabeprotokoll mit Gutachten, die darin genannten Schäden (Kratzer, abgefahrene Reifen) sind für mich ok und nachvollziehbar.

 

Wenige Tage später habe ich noch ein weiteres Gutachten in der Post über einen Haftpflichtschaden von ca. 3.000 brutto und eine Rechnung für das Gutachten. Am 21.08. soll an einer roten Ampel eine Frau auf das stehende Fahrzeug aufgefahren sein. Der Kilometerstand in dem Haftpflichtschadensgutachten ist exakt 5,5 km mehr als in meinem Rückgabeprotokoll, der auch richtig war. Das Gutachten ist zumindest insoweit mangelhaft, als die Reifen-Profiltiefe überhaupt nicht stimmt. Den Bildern kann ich ehrlich gesagt auch keinen kaputten Stoßfänger entnehmen. Ein Anruf beim Gutachter ergab, dass es auch eine Abtretungserklärung zugunsten des Autohauses gibt, dass der Schaden direkt von der gegnerischen Versicherung dem Autohaus bezahlt wird. Die Rechnung über das Gutachten würde auch die Versicherung zahlen, ich müsste im Fall des Vorsteuerabzugs nur die Umsatzsteuer zahlen.

 

Für mich sieht das so aus, als wollte das Autohaus einfach Geld von der Versicherung dieser Frau zocken, die wahrscheinlich auch was davon mitbekommt. Ich habe jedenfalls keine Abtretung unterschrieben und natürlich auch nicht diesen Auffahrunfall mit dieser mir völlig unbekannten Frau gehabt. Wenn der Unfall tatsächlich so passiert ist nach Leasingrückgabe (vielleicht auf der Fahrt zum Aufbereiter) müsste das Autohaus ja keine Abtretung haben, da der Wagen ja jetzt ihnen gehört. Oder der Leasingbank des Herstellers. Dann wäre aber erkennbar ein Stempel der ****-Leasing GmbH darunter. Jedenfalls nicht mit einer Abtretung, die "irgendjemand" (O-Ton des Gutachters) unterschrieben hat. Das Autohaus ist ein regionales Zentrum einer deutschen Premium Marke, keine Klitsche.

 

Ich habe jetzt die gegnerische Versicherung über den Sachverhalt informiert. Von da werde ich aber wohl nichts mehr hören. Die Umsatzsteuer aus dem Gutachten zahle ich auch nicht, wenn ich dazu aufgefordert werde (Firmenwagen). Ich habe kein Gutachten beauftragt.

 

Gruß

 

Der Biber

Beste Antwort im Thema

Würde da mal mit der Geschäftsführung dieses Autohauses reden, und wenn die nicht will fragen ob sie lieber mit einem Staatsanwalt reden.

Da im Übergabeprotokoll eine niedrigerer Kilometerstand angegeben ist als im Schadensgutachten ist wohl klar das dieser Unfall nicht stattfand als das Auto noch in deinem Besitz war.

Leider ist bei bei einigen Werkstätten/ Händlern zu einer Unsitte geworden Kundenfahrzeuge oder Fahrzeuge die Angekauft wurden oder eben Leasingsrückläufer die noch Angemeldet sind für Privat-oder Geschäftsfahrten zu nutzen. Was ja bei den im Besitz des Händlers befindlichen Fahrzeuge soi lange kein Problem ist so lange sie Schäden nicht zu Lasten des ehemaligen Halters abrechnen wolen.

Aber vielleicht ist der Geschäftsführung dieses Verhalten, vor Allem der Abtretungserklärung, gar nicht bekannt und sie sind froh wenn sie das mal erfahren.

In den heutigen digitalen Zeiten ist es ja nicht mal mehr ein Problem eine Originalunterschrift des Kunden in eine Abtretungserklärung einzufügen, man muss nicht mal mehr selbst Schreiben.

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Eigenartig...

Wann genau soll denn dieser Unfall passiert sein, also wieviel Uhr genau?

Themenstarteram 3. September 2020 um 18:30

Steht nicht im Gutachten drin, nur der Tag.

Würde da mal mit der Geschäftsführung dieses Autohauses reden, und wenn die nicht will fragen ob sie lieber mit einem Staatsanwalt reden.

Da im Übergabeprotokoll eine niedrigerer Kilometerstand angegeben ist als im Schadensgutachten ist wohl klar das dieser Unfall nicht stattfand als das Auto noch in deinem Besitz war.

Leider ist bei bei einigen Werkstätten/ Händlern zu einer Unsitte geworden Kundenfahrzeuge oder Fahrzeuge die Angekauft wurden oder eben Leasingsrückläufer die noch Angemeldet sind für Privat-oder Geschäftsfahrten zu nutzen. Was ja bei den im Besitz des Händlers befindlichen Fahrzeuge soi lange kein Problem ist so lange sie Schäden nicht zu Lasten des ehemaligen Halters abrechnen wolen.

Aber vielleicht ist der Geschäftsführung dieses Verhalten, vor Allem der Abtretungserklärung, gar nicht bekannt und sie sind froh wenn sie das mal erfahren.

In den heutigen digitalen Zeiten ist es ja nicht mal mehr ein Problem eine Originalunterschrift des Kunden in eine Abtretungserklärung einzufügen, man muss nicht mal mehr selbst Schreiben.

Und frag auch mal mal deine Versicherung.

Hmm, die Versicherung des Themenstarter geht erst nach einer unverzüglichen Meldung an den Versicherer auf den neuen Eigentümer über bzw es entsteht eine neues Versicherungsverhältnis. Ist keine Meldung erfolgt, kommt es auf die Kulanz des Versicherers an, ob er die Meldung rückwirkend akzeptiert. Letztlich bleibt aber das Autohaus in der Haftung und muss die Schäden übernehmen. Egal wer hier in Vorleistung gehen soll.

 

Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, würde ich diese nutzen.

 

Grüße

Steini

Die Versicherung geht auch ohne Meldung direkt mit dem Vollzug des Kaufvertrages auf den Erwerber über.

Themenstarteram 6. September 2020 um 18:08

Nochmal zur Klarstellung: mein (zurück gegebenes) Auto wurde angeblich geschädigt. Ggf. betrogen wird die Haftpflicht der angeblichen Unfallverursacherin. Meine Versicherung hat Nichts damit zu tun.

Du wohl auch nicht. Als LN bist Du mit der Rückgabe aus der Sache raus bevor der "Schaden" entstand oder erfunden wurde. Wenn es der gegnerischen HP egal ist, braucht dich das nicht jucken.

Themenstarteram 6. September 2020 um 20:13

Außer, dass der TÜV mir eine Rechnung für das Gutachten geschickt hat, ja. Aber ich find's einfach nicht OK. Kein Wunder, dass die Versicherungsbeiträge so hoch sind.

Zitat:

@biber280 schrieb am 6. September 2020 um 22:13:46 Uhr:

Außer, dass der TÜV mir eine Rechnung für das Gutachten geschickt hat, ja. Aber ich find's einfach nicht OK. Kein Wunder, dass die Versicherungsbeiträge so hoch sind.

Das kann ja nur ein Büroversehen sein, da der TE noch der eingetragene Halter war.

Nachtrag:

Er braucht sich ja nur den Auftrag vorlegen zu lassen.

Zitat:

@biber280 schrieb am 6. September 2020 um 20:08:38 Uhr:

Nochmal zur Klarstellung: mein (zurück gegebenes) Auto wurde angeblich geschädigt. Ggf. betrogen wird die Haftpflicht der angeblichen Unfallverursacherin. Meine Versicherung hat Nichts damit zu tun.

Oder der Azubi war nach der Rückgabe Mittagessen holen.

Allen Beteiligten mitteilen das das Fahrzeug schon zurückgegeben war als es knallte, Du keinerlei Abtretungen o.ä. getätigt hast und auch in keinsterweise involviert bist.

Das ist ja mal ne krasse Nummer. Ist denn bei diesem Unfall die Polizei vor Ort gewesen? Die nehmen ja dann die Beteiligten vom Unfall auf. Wenn Du das Fahrzeug vorher bereits abgegeben hast, dürftest Du ja zum Zeitpunkt des Unfalls nicht der Fahrer gewesen sein.

Und wenn der km-Stand hier bereits über dem Stand der Rückgabe liegt, wie bitte sollst Du dann daran beteiligt sein? Die dokumentieren ja den Stand bei Abgabe. Haben die sich verschaut? Kann ich mir nicht vorstellen.

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