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hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:21

Hallo zusammen,

vor 1 Monat hatte ich einen Unfall und bin mit dem Schaden zum Anwalt/Gutachter.

Resultat:

Reperaturkosten: 10k

Wiederbeschaffungswert: 5k

Restwert lt. Gutachten und Restwertbörse: 1,5k

durch gegnerische Haftpflicht Versicherung nachträglich organisiertes Restwert-Angebot: 3k

Eigentlich wollte ich das Auto noch fahren und mir in Ruhe einen neuen besorgen.

Durch das sehr hohe Restwertangebot von 3k würde sich meine Auszahlung auf 2k reduzieren.

Bis dato hatte ich mit 3,5k gerechnet (5k minus 1,5k).

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt handelt es sich bei dem Angebot über die gegnerische Versicherung um ein Gefälligkeitsangebot des Händlers. Die Versicherung hofft, dass ich das Auto behalte und sie mir 1,5k weniger zahlen müssen und hat mit Sicherheit einen Deal mit dem Händler der das hohe Angebot gemacht hat.

Folgende 2 Optionen:

1) Auto innerhalb von 2 Wochen an den Händler für 3k verkaufen und 2k von der Versicherung auszahlen lassen und eine gewisse Zeit ohne Auto klar kommen

2) Privaten Kaufvertrag mit einem Freund "faken" und zurückdatieren vor das Angebotsdatum des Händlers, der nachträglich 3k bietet. Das Auto würde ich aber weiterfahren und würde es auch nicht ummelden. In diesem Fall müsste die Versicherung den Restwert laut Gutachten ansetzen und mir 3,5k auszahlen.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall? Option 2 wäre Versicherungsbetrug, das ist mir bewusst. Ist aber die inoffizielle Empfehlung meines Anwalts. Prüft die Versicherung sowas? Wohl ist mir da nicht bei, aber ich möchte mich auch nicht durch ein "Gefälligkeitsangebot" von denen unter Druck setzen lassen.

 

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127 Antworten

Um nach einer Betrugsmöglichkeit zu fragen, bist du bei MT an der falschen Adresse.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:37

Ist das denn eine gängige Masche der Versicherungen?

Durch das überzogen hohe Restwertangebot, können die ihren Schaden ja beliebig minimieren und mir bleibt am Ende kaum Geld über um die Reperatur zu zahlen.

Für alle die das Auto eh verkaufen wollten, ist es ja egal.

Aber bei dem aktuellen Gebrauchtwagenmarkt und Neuwagen Lieferzeiten, ist es schwer schnell Ersatz zu bekommen.

Du behauptest Dinge, die du nicht wissen kannst.

Ich behaupte, dass das Händlerangebot real ist.

Die Schäden an deinem Fahrzeug hast du nicht benannt, vermutlich sind die aber zumindest optisch leicht zu beheben.

Zitat:

@realizer330 schrieb am 3. Dezember 2021 um 13:21:02 Uhr:

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt handelt es sich bei dem Angebot über die gegnerische Versicherung um ein Gefälligkeitsangebot des Händlers. Die Versicherung hofft, dass ich das Auto behalte und sie mir 1,5k weniger zahlen müssen und hat mit Sicherheit einen Deal mit dem Händler der das hohe Angebot gemacht hat.

So einen Scheiß erzählt dir dein Anwalt ?

Und Versicherungsbetrug empfiehlt er "inoffiziell" auch?

Wenn das stimmen sollte such dir einen seriösen Anwalt.

Was ist das denn hier für ein Unfug?

Wenn du das Auto behalten wilst, dann ist der Restwert maßgeblich, der im Gutachten steht.

Nur wenn du das Auto jetzt tasächlich verkaufen willst, dann ist der Restwert zu berücksichtigen, den die Versicherung dir unterbreitet hat.

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:56

Es handelt sich um einen Heckschaden nach einem Auffahrunfall.

Ich finde es schon verwunderlich, warum an der Restwertbörse noch 1,5 geboten wurde und jetzt plötzlich ein Händler von der gegenerischen Versicherung gefunden wurde, der das doppelte zahlt.

@Dellenzähler

Ich möchte mein Auto ja behalten. Und genau dann wirkt sich das nun höhere Angebot negativ auf die Summe aus, die die Versicherung mir zahlen muss. Das scheint alles rechtens zu sein.

@realizer330.

@Dellenzähler

Ich möchte mein Auto ja behalten. Und genau dann wirkt sich das nun höhere Angebot negativ auf die Summe aus, die die Versicherung mir zahlen muss. Das scheint alles rechtens zu sein.

eben nicht !

Wenn du das Auto behalten willst ist der RW von der Versicherung bedeutungslos. Das hat der BGH schon lange so entschieden, eben um diese Situation hier zu vermeiden.

Was macht dein Anwalt sonst so? Scheidungen, Nachbarschaftstreitigkeiten?, Familienrecht?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 13:07

Ich kopiere mal aus dieser Quelle:

https://www.ra-doerfer.de/.../

Hier sind auch die Urteile zu verlinkt. Aber wesentlich ist folgendes:

 

Restwertangebot der gegnerischen Versicherung

 

Häufig versuchen Versicherer, den von ihnen zu zahlenden Wiederbeschaffungsaufwand dadurch zu minimieren, dass sie dem Geschädigten ein Restwertangebot eines Restwertaufkäufers übermitteln, das höher als das im Gutachten enthaltene Restwertangebot ist.

 

Dies ist zulässig.

 

Erreicht dieses höhere Angebot den Geschädigten rechtzeitig, bevor er sein Fahrzeug anderweitig verkauft hat, ist dieser höhere Restwert bei der Schadensberechnung zugrundezulegen - unabhängig davon, ob der Geschädigte das Angebot annimmt oder nicht.

 

Erhält der Geschädigte jedoch das höhere Restwertangebot des Versicherers erst, nachdem er das Unfallfahrzeug schon verkauft hat, hat der Versicherer Pech gehabt. Es muss dann der (niedrigere) Restwert berücksichtigt werden, den der Geschädigte bereits realisiert hat. Der Versicherer muss daher den sich aus dem Gutachten ergebenden (höheren) Wiederbeschaffungaufwand an den Geschädigten zahlen.

 

Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, abzuwarten, bis der gegnerische Versicherer eventuell ein höheres Restwertangebot unterbreitet.

Dann verlinke ich auch mal, du kannst Delle ruhig glauben und deinem Anwalt die Flötentöne beibringen:

https://www.ramom.de/rechtsthemen/autounfall/restwert.html

du sag mal, schreibe ich hier Cinesisch ?

Wenn du sowieso alles besser weißt, warum fragst du dann hier nach?

Es ist immer wieder erschreckend, wie ahnungslos manche Anwälte sind. Und das tun sie auch noch der Welt auf ihrer Homepage kund!

Zitat:

Dies gilt unabhängig davon, ob der Geschädigte das Unfallfahrzeug tatsächlich zum Restwert verkauft oder es trotz der Beschädigung behält.

Dellenzähler hat völlig Recht. Wenn Du das Fahrzeug behältst, ist der Restwert aus dem GA maßgeblich...

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2021 um 14:09:46 Uhr:

Dann verlinke ich auch mal, du kannst Delle ruhig glauben und deinem Anwalt die Flötentöne beibringen:

https://www.ramom.de/rechtsthemen/autounfall/restwert.html

Verstehe ich hier was falsch oder steht in dem Link vom Grundsatz her nicht genau das gleiche wie vom TE zitiert?

Zitat:

@smartdriver35 schrieb am 3. Dezember 2021 um 14:19:21 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2021 um 14:09:46 Uhr:

Dann verlinke ich auch mal, du kannst Delle ruhig glauben und deinem Anwalt die Flötentöne beibringen:

https://www.ramom.de/rechtsthemen/autounfall/restwert.html

Verstehe ich hier was falsch oder steht in dem Link vom Grundsatz her nicht genau das gleiche wie vom TE zitiert?

Bitte bis zu Ende lesen.

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