Versicherungsbetrug oder nicht?
Hi,
da mich ein anderer Thread dahingehend neugierig gemacht hat, mal eine Frage an die, die es wissen müssten.
Ein versichertes Fahrzeug bekommst ja mit jedem schadenfreien Jahr eine bessere Schadensfreiheitsklasse. Darf ich hierfür extra ein Fahrzeug (normalerweise etwas das in Steuer/Versicherung günstig ist) "betreiben" um so Rabatt für ein künftig geplantes Zeitfahrzeug aufzubauen?
Da gibt es ja dann verschiedene Ausbaustufen:
1. Ich kaufe ein kleines Motorrad, versichere es und fahre alle 2 Jahre damit zum TÜV, ansonsten wird es alle paar Monate mal um den Block gefahren um fahrtüchtig zu bleiben.
2. Fahrzeug kaufen, anmelden und nur alle 2 Jahre zum TÜV damit, ansonsten wird es nicht bewegt.
3. Fahrzeug kaufen, anmelden und dann vergessen (natürlich hinter verschlossenen Türen). Fahrzeug ist theoretisch fahrtüchtig.
4. Ich kaufe ein defektes Fahrzeug oder Unfallschaden mit Rest-TÜV.
5. Ich kaufe einen Rahmen mit Fahrzeugpapieren
6. Ich kaufe lediglich die Fahrzeugpapiere
Klar, auf den ersten Blick bekommt Staat und Versicherung ja "Money for nothing" auf den zweiten Blick wird irgendwann das Zweitfahrzeug (meinetwegen das erste Auto des Sohnes in 10 Jahren) natürlich von vornherein günstiger eingestuft und kostet weniger Geld.
Bis wohin ist das rechtlich einwandfrei und ab wann wird es Versicherungsbetrug?
Danke.
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 17:40:13 Uhr:
Du verstehst es offensichtlich einfach nicht, obwohl es hier jetzt nicht nur von mir erklärt wurde: Es kann überhaupt kein Versicherungsvertrag über einen Gegenstand bestehen, der nicht existiert. Deshalb ist der Vertrag nichtig, von Anfang an, er ist nie zustande gekommen. Ich täusche der Versicherung die Existenz eines Vertrages lediglich vor (der faktisch eben gar nicht bestehen kann). Das alles natürlich nicht mit dem Ziel, einen Gegenstand zu versichern, der gar keinen Schaden verursachen kann und der armen Versicherung dergestalt ein Zubrot zu spendieren, sondern um davon finanziell bei einem anderen Vertrag zu profitieren. Ich verschaffe mir durch mein Täuschungsmanöver also einen Vermögensvorteil, der dem daraus resultierenden Vermögensnachteil der Versicherung entspricht. Und so etwas ist eben keineswegs legal.
Nein du verstehst nicht.
Du kannst Verträge abschließen wie du lustig bist.
Wenn du einen Vertragspartner dafür findest.
Daher kann der Versicherungsvertrag auch nicht nichtig sein nur weil du den Versicherten Gegenstand nicht oder nicht mehr besitzt.
Vergiss doch einfach die logik du könnest nur versichern was du auch hast.
Ein gutes Beispiel ist auch die Hausratversicherung. Da wird einfach nach Quadratmetern eine Gewisse notwendige Versicherungssumme angenommen. Ob du die Summe pro Qm hast ist irrelevant. Wenn du aber geringer Versicherst giltst du als unterversichert und bekommst nur noch einen Prozentsatz deines Effektiven Schadens.
Ach und über die "armen Versicherungen" muss ich dann doch schmunzeln.
Und nein du verschaffst dir keinen Vermögensvorteil.
Beide erfüllen nur ihre Vertraglichen Pflichten.
Moorteufelchen
142 Antworten
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 18:36:09 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2018 um 18:22:35 Uhr:
Am fehlenden Vermögensnachteil der Versicherung und dem korrespondierend fehlenden rechtswidrigen Vorteil des VN kommt man aber nicht vorbei.Also echt, das hatten wir doch schon: Der Vermögensvorteil für den Versicherungsnehmer tritt dann ein, wenn er eben wieder ein real existierendes Fahrzeug versichern will, und zwar in Gestalt tieferer Prämien. Das ist ja gerade der Antrieb für derartige Machenschaften! Und selbstverständlich bedeutet das einen Vermögensnachteil für die Versicherung, der eben höhere Prämien zustehen würden. Habe ich aber alles auch schon geschrieben...
Evtl.machen das Einige auch nur damit ein nicht genutzter SF Rabatt (ehemlige Zweitwagen z.B.) mit den Jahren NICHT verfällt ... So alle 4-5 Jahre mal ein Mopped für ~ 7 Monate versichern reicht da ja aus...
Und wenn man dann nach vielen Jahren mal wieder ein Zweitwagen öchte oder die Kinder möchten einen Wagen, hat man noch einen gültigen Rabatt....
An dieser Stelle verschaffen sich die armen Versicherungen nämlich einen Vermögensvorteil... So nach~ 7-10 Jahren, je nach Versicherung, sagen die eiskalt ÄchiBätsch nix mehr mit deinen erfahrenen Schadensfreien Jahren, fang von vorne an.. 🙄
"Ja haste Pech deine SF 22 sind verfallen, kannst ja wieder bei SF 1/2 anfangen ...."😠
Kann ja jeder selbst einschätzen, wer da eigentlich mal wieder wem über den Tisch zieht...😉
Aber hauptsache Karl-Heiz Rüdiger wieder als Schwerstkriminellen betiteln, weil er mal ein Mopped Rahemn versichert ....
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. Februar 2018 um 20:13:10 Uhr:
Meinung oder sicheres Wissen? wobei ich dir eher letzteres unterstelle😉Und was sagst du zur eigentlichen Zulassung?
Ist das rechtlich zulässig/legal?
Wenn es ein Kraftfahrzeug ist, ist es sicher zulässig. Wenn es Abfall ist, wäre die Erteilung der Zulassung ein Fehler der Zulassungsstelle. Die müssen den Antrag schließlich prüfen. Der Rahmen einer Harley Davidson aus den 50'ge-60'ger Jahren dürfte selbst dann werthaltig sein, wenn nur die Rahmennummer nicht vom Rost aufgefressen wurde. Da wird man schon eine Argumentation pro Restaurierung o.ä. glaubhaft rüberbringen können, auch wenn es nicht so eine wertvolle Kiste sein sollte. Schlimmstenfalls widerrufen die die Zulassung, wenn jemand den anfänglichen Sachverhalt mit aktenkundigen Beweisen anzeigt. Anderenfalls wird das niemanden aus der Amtsstube locken.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2018 um 20:09:08 Uhr:
Es ist jedenfalls kein Betrug zu Lasten der Versicherung. 😎
Es ist überhaupt kein Betrug, da Betrug nur dann vorliegt, wenn ein Vermögensschaden eintritt, was durch die Anmeldung eines nicht existierenden Fahrzeuges nicht der Fall ist.
Der tritt allenfalls dann ein, wenn irgendwann in der Zukunft ein real existierendes Fahrzeug zugelassen werden soll.
O.
Merkste selbst ... 🙂
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Zitat:
@go-4-golf schrieb am 26. Februar 2018 um 20:27:25 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2018 um 20:09:08 Uhr:
Es ist jedenfalls kein Betrug zu Lasten der Versicherung. 😎Es ist überhaupt kein Betrug, da Betrug nur dann vorliegt, wenn ein Vermögensschaden eintritt, was durch die Anmeldung eines nicht existierenden Fahrzeuges nicht der Fall ist.
Der tritt allenfalls dann ein, wenn irgendwann in der Zukunft ein real existierendes Fahrzeug zugelassen werden soll.
O.
Ja was schreibe ich denn hier die ganze Zeit? Zum davonlaufen...
Die Steilvorlage lassen wir mal alle liegen. Magst Du einen Tee? 🙂
Zitat:
@tartra schrieb am 26. Februar 2018 um 20:20:20 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 18:36:09 Uhr:
Also echt, das hatten wir doch schon: Der Vermögensvorteil für den Versicherungsnehmer tritt dann ein, wenn er eben wieder ein real existierendes Fahrzeug versichern will, und zwar in Gestalt tieferer Prämien. Das ist ja gerade der Antrieb für derartige Machenschaften! Und selbstverständlich bedeutet das einen Vermögensnachteil für die Versicherung, der eben höhere Prämien zustehen würden. Habe ich aber alles auch schon geschrieben...
Evtl.machen das Einige auch nur damit ein nicht genutzter SF Rabatt (ehemlige Zweitwagen z.B.) mit den Jahren NICHT verfällt ... So alle 4-5 Jahre mal ein Mopped für ~ 7 Monate versichern reicht da ja aus...
Und wenn man dann nach vielen Jahren mal wieder ein Zweitwagen öchte oder die Kinder möchten einen Wagen, hat man noch einen gültigen Rabatt....
Dagegen ist ja nichts zu sagen, alles kein Problem.
Zitat:
An dieser Stelle verschaffen sich die armen Versicherungen nämlich einen Vermögensvorteil... So nach~ 7-10 Jahren, je nach Versicherung, sagen die eiskalt ÄchiBätsch nix mehr mit deinen erfahrenen Schadensfreien Jahren, fang von vorne an.. 🙄
"Ja haste Pech deine SF 22 sind verfallen, kannst ja wieder bei SF 1/2 anfangen ...."😠
Kann ja jeder selbst einschätzen, wer da eigentlich mal wieder wem über den Tisch zieht...😉
Aber hauptsache Karl-Heiz Rüdiger wieder als Schwerstkriminellen betiteln, weil er mal ein Mopped Rahemn versichert ....
Die Versicherung ist bei der Gestaltung derartiger Bedingungen ziemlich frei - sie muss überhaupt niemandem einen Rabatt gewähren. Und jeder Versicherungsnehmer ist selbstverständlich ebenso frei, sich veräppelt zu fühlen und sich anderswo zu versichern. Kann man sich drüber ärgern, aber halt alles legal.
Als Schwerstkriminellen haben ich übrigens in diesem Thread niemanden bezeichnet. Aber auch wenn man Versicherungsgesellschaften nicht besonders mag (was ich gut verstehen kann), macht es derartige Mätzchen halt noch lange nicht legal.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 26. Februar 2018 um 20:04:57 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2018 um 19:50:56 Uhr:
Inbetriebsetzung ist das Benutzen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum. Muss man ja nicht machen.Für die Zulassung legt man die Papiere vor. Ferdsch. 😁
Dass die Zulassung u.U funktioniert wurde ja schon mehrfach erwähnt. Und wo kein Kläger da kein...
Das heisst aber weder, dass es rechtlich korrekt ist, noch dass ein Anspruch auf Zulassung ohne Fahrzeug besteht.Wie schon weiter oben erwähnt, gibt es sogar in manchen Zulassungsbezirken in best. Fällen eine Vorführpflicht.
Ein nicht existierendes Fahrzeug kann selbstverständlich auch nicht zugelassen werden. Vielleicht funktioniert das, weil die Behörde einfach davon ausgeht, dass es zu den Papieren auch ein Fahrzeug gibt. Aber auch hier liegt dann eine bewusste Täuschung der Behörde vor (wenn auch selbstverständlich kein Betrug).
Was es an Sanktionen dafür absetzt, kann ja gerne mal einer von der Zulassungsstelle schreiben.
Bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Fragen im Versicherungsantrag kann ein nicht existierendes Fahrzeug auch nicht versichert und damit auch nicht zugelassen werden.
Frage nach Jahreskilometerleistung muss mit 0 beantwortet werden. Dann ist kein Antrag möglich.
O.
Solange ein SF nachgewiesen werden kann, verfällt er auch nicht und das liegt auch am VN, denn wenn er keinen Nachweis hat, dann hat er selbst gepennt
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 18:55:31 Uhr:
Man lässt ja keinen Vertrag laufen, sondern man schliesst einen neuen - für einen Versicherungsgegenstand, der gar nicht (mehr) existiert. [...]
Das heißt, wenn ich mein aktuelles Fahrzeug nicht mehr brauche und sich ein Verkauf nicht lohnt, könnte ich es ausschlachten, die Einzelteile verkaufen und es angemeldet lassen, um so weiter mit demselben noch existenten Versicherungsvertrag in der Schadensklasse aufgewertet zu werden. Damit lasse ich einen Vertrag laufen, der zuvor schon Bestand gehabt hat, was sich dann deiner bisherigen Argumentation entzieht. Wo würde denn hier der Unterschied darin bestehen, ob ich das Fahrzeug in der Garage angemeldet vergammeln lasse oder es ausschlachte, nur um es dann später, wenn ich mir ein neues Fahrzeug zulege, abzumelden?
Ehrlich gesagt erschließt sich mir nicht ganz, warum ein Vermögensschaden bei der Versicherung entsteht, wenn ich einen noch existenten Rahmen mit gültigen Papieren versichere, aber nicht, wenn ich ein Fahrzeug versichere, das funktionsfähig in der Garage steht und nie bewegt wird? Unterm Strich kommt für die Versicherung doch dasselbe heraus. Nämlich, dass später ein Fahrzeug billiger versichert wird, mit dem am Ende gefahren wird, während zuvor mit einer Versicherung für ein Fahrzeug, das gar nicht gefahren wird (was ja sowohl auf das existierende Fahrzeug wie auf den einfachen Rahmen zutrifft), Schadenfreiheitsprozente gesammelt wurden.
Zitat:
@SharonVinyard schrieb am 27. Februar 2018 um 15:30:47 Uhr:
Das heißt, wenn ich mein aktuelles Fahrzeug nicht mehr brauche und sich ein Verkauf nicht lohnt, könnte ich es ausschlachten, die Einzelteile verkaufen und es angemeldet lassen, um so weiter mit demselben noch existenten Versicherungsvertrag in der Schadensklasse aufgewertet zu werden. Damit lasse ich einen Vertrag laufen, der zuvor schon Bestand gehabt hat, was sich dann deiner bisherigen Argumentation entzieht. Wo würde denn hier der Unterschied darin bestehen, ob ich das Fahrzeug in der Garage angemeldet vergammeln lasse oder es ausschlachte, nur um es dann später, wenn ich mir ein neues Fahrzeug zulege, abzumelden?
Ein Unterschied besteht allein schon darin, dass ich den Versicherer bei Vertragsabschluss nicht täusche. Vergammelt ein Fahrzeug mit der Zeit nun etwas, so ist das noch kein Problem. Wenn ich es soweit ausschlachte, dass es nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, dann sieht das vielleicht anders aus.
Zitat:
Ehrlich gesagt erschließt sich mir nicht ganz, warum ein Vermögensschaden bei der Versicherung entsteht, wenn ich einen noch existenten Rahmen mit gültigen Papieren versichere, aber nicht, wenn ich ein Fahrzeug versichere, das funktionsfähig in der Garage steht und nie bewegt wird? Unterm Strich kommt für die Versicherung doch dasselbe heraus. Nämlich, dass später ein Fahrzeug billiger versichert wird, mit dem am Ende gefahren wird, während zuvor mit einer Versicherung für ein Fahrzeug, das gar nicht gefahren wird (was ja sowohl auf das existierende Fahrzeug wie auf den einfachen Rahmen zutrifft), Schadenfreiheitsprozente gesammelt wurden.
Zwei Punkte: Erstens ging es nicht darum, einen noch existierenden Rahmen zuzulassen, sondern ein KFZ, von dem nur noch die Papiere da sind. Und zweitens kommt es für die Versicherung ganz sicher nicht auf das gleiche raus, sondern sie verdient weniger - wäre das nicht so, dann würde der ganze Eiertanz doch gar nicht aufgeführt. Es geht darum, dass der Versicherungsnehmer Geld sparen will - das geht immer zu Lasten des Versicherers.
Wo sind denn die ganzen Versicherungsfachmänner? Schon mal mit so einem Fall konfrontiert gewesen?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 26. Februar 2018 um 17:36:08 Uhr:
..... was mir beim Mitlesen die ganze Zeit durch den Kopf geht:
Wo kämen wir denn hin wenn Alle das so machen würden???Also ehrlich... 🙄 😰
Das mit dem Sommermopped mit SaisonKennzeichen ist ja noch nachvollziehbar. ... weil es mit normalem Menschenverstand und Lebenserfahrung erklärbar ist.
Aber alles andere ist doch Mittel zum Zweck
😮Und der soll alle Mittel heiligen?
***Kopfschüttel***
Ich habe meine Verwunderung schon mal gepostet ;
und ich denke das ist auch ein Grund weshalb die "Spezialisten" sich hier bedeckt halten .
Denn eine Anleitung zum Versicherungsbetrug wäre auch nicht mit den Forenregeln bei MT konform!
Das da je nach Umfang massiv vorgegaulkelt werden soll ist ja klar, oder?
Und nicht nur zu Lasten der Versicherer, denke ich!
Das ist doch nur eine Scheindiskussion. Im Ausgangsfall ist das Moped auch noch da. Halt in Einzelteilen und kaputt und vermutlich geht es den Weg allen irdischens. Und legal ist es auch. Wenn irgendwann der Rahmen eingeschmolzen oder in Oxid zerfallen ist und die Papiere immer noch kursieren, dann wäre eine Zulassungserteilung/Umschreibung zwar rechtsfehlerhaft und eine dennoch frisch erteilte Zulassung könnte zurückgenommen/widerrufen werden. Aber das erfährt niemand und es interessiert sich auch niemand dafür, weil davon ja keine Gefahr ausgeht. Für den Versicherungsvertrag ist es egal, weil kein sittenwidriger Rechtsverstoß vorliegt und es nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, wenn man einen Versicherungsbeitrag bezahlt.
Und nun freuen wir uns (fast) alle. 🙂