Versicherungsbetrug oder nicht?

Hi,

da mich ein anderer Thread dahingehend neugierig gemacht hat, mal eine Frage an die, die es wissen müssten.

Ein versichertes Fahrzeug bekommst ja mit jedem schadenfreien Jahr eine bessere Schadensfreiheitsklasse. Darf ich hierfür extra ein Fahrzeug (normalerweise etwas das in Steuer/Versicherung günstig ist) "betreiben" um so Rabatt für ein künftig geplantes Zeitfahrzeug aufzubauen?

Da gibt es ja dann verschiedene Ausbaustufen:

1. Ich kaufe ein kleines Motorrad, versichere es und fahre alle 2 Jahre damit zum TÜV, ansonsten wird es alle paar Monate mal um den Block gefahren um fahrtüchtig zu bleiben.

2. Fahrzeug kaufen, anmelden und nur alle 2 Jahre zum TÜV damit, ansonsten wird es nicht bewegt.

3. Fahrzeug kaufen, anmelden und dann vergessen (natürlich hinter verschlossenen Türen). Fahrzeug ist theoretisch fahrtüchtig.

4. Ich kaufe ein defektes Fahrzeug oder Unfallschaden mit Rest-TÜV.

5. Ich kaufe einen Rahmen mit Fahrzeugpapieren

6. Ich kaufe lediglich die Fahrzeugpapiere

Klar, auf den ersten Blick bekommt Staat und Versicherung ja "Money for nothing" auf den zweiten Blick wird irgendwann das Zweitfahrzeug (meinetwegen das erste Auto des Sohnes in 10 Jahren) natürlich von vornherein günstiger eingestuft und kostet weniger Geld.
Bis wohin ist das rechtlich einwandfrei und ab wann wird es Versicherungsbetrug?

Danke.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 17:40:13 Uhr:


Du verstehst es offensichtlich einfach nicht, obwohl es hier jetzt nicht nur von mir erklärt wurde: Es kann überhaupt kein Versicherungsvertrag über einen Gegenstand bestehen, der nicht existiert. Deshalb ist der Vertrag nichtig, von Anfang an, er ist nie zustande gekommen. Ich täusche der Versicherung die Existenz eines Vertrages lediglich vor (der faktisch eben gar nicht bestehen kann). Das alles natürlich nicht mit dem Ziel, einen Gegenstand zu versichern, der gar keinen Schaden verursachen kann und der armen Versicherung dergestalt ein Zubrot zu spendieren, sondern um davon finanziell bei einem anderen Vertrag zu profitieren. Ich verschaffe mir durch mein Täuschungsmanöver also einen Vermögensvorteil, der dem daraus resultierenden Vermögensnachteil der Versicherung entspricht. Und so etwas ist eben keineswegs legal.

Nein du verstehst nicht.
Du kannst Verträge abschließen wie du lustig bist.
Wenn du einen Vertragspartner dafür findest.
Daher kann der Versicherungsvertrag auch nicht nichtig sein nur weil du den Versicherten Gegenstand nicht oder nicht mehr besitzt.
Vergiss doch einfach die logik du könnest nur versichern was du auch hast.
Ein gutes Beispiel ist auch die Hausratversicherung. Da wird einfach nach Quadratmetern eine Gewisse notwendige Versicherungssumme angenommen. Ob du die Summe pro Qm hast ist irrelevant. Wenn du aber geringer Versicherst giltst du als unterversichert und bekommst nur noch einen Prozentsatz deines Effektiven Schadens.
Ach und über die "armen Versicherungen" muss ich dann doch schmunzeln.
Und nein du verschaffst dir keinen Vermögensvorteil.
Beide erfüllen nur ihre Vertraglichen Pflichten.
Moorteufelchen

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Zitat:

@Mimro schrieb am 25. Juli 2018 um 14:44:23 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 25. Juli 2018 um 13:06:34 Uhr:


Moorteufelchen

Mir ist kein Versicherer bekannt, der bei einem Versicherungskennzeichen einen SFR führt... Aber ich lerne gerne dazu!

LVM bei mir.
Ich bin mir aber sicher andere machen das auch.
Moorteufelchen

Sobald Du ein AKZ auf einem Leichtkraftrad hast, musst Du allerdings alle zwei Jahre zur HU...

Zitat:

@Mimro schrieb am 25. Juli 2018 um 14:48:51 Uhr:


Sobald Du ein AKZ auf einem Leichtkraftrad hast, musst Du allerdings alle zwei Jahre zur HU...

Scheinbar nicht (keine TÜV-Plakette sondern nur Zulassungsplakette)

Gruß Metalhead

Zitat:

@Mimro schrieb am 25. Juli 2018 um 14:48:51 Uhr:


Sobald Du ein AKZ auf einem Leichtkraftrad hast, musst Du allerdings alle zwei Jahre zur HU...

Nein, in der ZUB1 steht unter X: HU-frei.
Auf dem amtlichen Kennzeichen ist nur das Siegel der Zulassungsstelle.
Foto hab ich oben schonmal gepostet.
Moorteufelchen

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Also wenn man googelt findet man schon eine HU-Pflicht für Leichtkrafträder und auch ich selbst werde alle zwei Jahre vorstellig, obwohl die Dinger nur für den SFR da sind...

Und 50ccm sind nach wie vor nicht zulassungspflichtig... Heißt für mich klar Versicherungskennzeichen...

Asset.JPG

Zitat:

@Mimro schrieb am 25. Juli 2018 um 15:09:02 Uhr:


Also wenn man googelt findet man schon eine HU-Pflicht für Leichtkrafträder und auch ich selbst werde alle zwei Jahre vorstellig, obwohl die Dinger nur für den SFR da sind...

Und 50ccm sind nach wie vor nicht zulassungspflichtig... Heißt für mich klar Versicherungskennzeichen...

Richtig, aber freiwillig zulassungsfähig. Daher dann AKZ.
Daher dann versicherungspflichtig mit ganz normalem Tarif.
Daher dann einfahren von schadensfreien Jahren.
Daher dann jährliche Runterstufung.
Da als 50ccm nicht HU-pflichtig kein HU-Siegel.
Daher mit nix mehr was zu tun ausser jährlich Abbuchung des Versicherungsbeitrages.
Moorteufelchen

Oh, sehe gerade du hast Leichtkraftrad geschrieben.
Die unterliegen allerdings der Prüfpflicht.
Ich habe das als Kleinkraftrad zugelassen.
Da gilt was ich geschrieben habe.
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 25. Juli 2018 um 15:22:01 Uhr:



Zitat:

@Mimro schrieb am 25. Juli 2018 um 15:09:02 Uhr:


Also wenn man googelt findet man schon eine HU-Pflicht für Leichtkrafträder und auch ich selbst werde alle zwei Jahre vorstellig, obwohl die Dinger nur für den SFR da sind...

Und 50ccm sind nach wie vor nicht zulassungspflichtig... Heißt für mich klar Versicherungskennzeichen...

Richtig, aber freiwillig zulassungsfähig. Daher dann AKZ.
Daher dann versicherungspflichtig mit ganz normalem Tarif.
Daher dann einfahren von schadensfreien Jahren.
Daher dann jährliche Runterstufung.
Da als 50ccm nicht HU-pflichtig kein HU-Siegel.
Daher mit nix mehr was zu tun ausser jährlich Abbuchung des Versicherungsbeitrages.
Moorteufelchen

Okay, freiwillig zulassungsfähig höre ich zum ersten Mal... Man lernt nie aus... Vielen Dank für die Info!

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