Versicherung zahlt Wildschaden nicht [HUK Coburg]
Erst einmal hallo an alle.
Ich wollte euch mal um euren Rat fragen.
Am Besten ich fange mal ganz Vorn an:
Ich habe bei der HUK eine KfZ-Teilkasko abgeschlossen (01.01.2013). Der Erstbeitrag wurde von meinem Konto nicht eingezogen (irgendwas mit der Bank).
Daraufhin schrieb ich der HUK eine eMail in der ich fragte, ob ich den Beitrag manuell überweisen solle.
Mir wurde gesagt das sei nicht nötig, das wird dann nochmal eingezogen.
Nun hatte ich am 16.02.2013 einen Wildschaden durch einen Fuchs. Förster war da, hat alles aufgenommen und mir eine Bescheinigung ausgestellt.
Nun rufe ich bei der HUK an und die sagen mir die können oder wollen den Schaden nicht übernehmen, da ich den Erstbeitrag noch nicht geleistet habe.
Was soll ich nun machen?
Schaden schätze ich um die 1000€ mit Arbeitszeit der Werkstatt.
Wollte erstmal hier nachfragen, bevor ich mich dementsprechend an meinen Rechtschutz wende.
Beste Antwort im Thema
e90ioldie,
wenn du doch anscheinend keinerlei Ahnung hast, meinst du nicht es ist dann klüger einfach mal nichts zunschreiben?
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Jaja, meist ist die Bank schuld, wenn Lastschriften zurückgehen...
😁😁😁
In so einem Fall bräuchtest du eine zuverlässige Rechtsschutzvers. - die die HUK "platt macht" ... 😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von e90ioldie
In so einem Fall bräuchtest du eine gute, kleine (zuverlässige) Rechts(be)sch(m)utz(ungs)versicherung - die die HUK "platt macht" ... 😁Sollte allerdings in Erfahrung kommen, dass die Bank unbewusst einen Fehler (Banken erinnern sich nie an Hilfspakete) verübt hat, dann solltest du dich mit deiner "Mähmaschine" (Waffe bleibt dir überlassen) auf den Schalterraum und "schuldige" Büros konzentrieren...
Bist du deswegen in Behandlung, oder lassen die sowas frei rumlaufen?
Zum Glück auf freiem Fuße und immer im Einsatz (um böze Junx zu verhaften!) 😁 ...Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Bist du deswegen in Behandlung, oder lassen die sowas frei rumlaufen?Zitat:
Original geschrieben von e90ioldie
In so einem Fall bräuchtest du eine zuverlässige Rechtsschutzvers. - die die HUK "platt macht" ... 😁😁😁😁
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Mit dieser Lösung der "Selbstüberweisung" haust du dich quasi selbst in die Pfanne ("Wir konnten nicht abbuchen und der Kunde hat direkt überwiesen ..."😉 - und deren Rechtsabteilung lacht sich ins Fäustchen; Die Vers.wirtschaft steht nun nicht mal auf seiten des Verbrauchers!Zitat:
Original geschrieben von Sheldor555
Liebe Leute,ich achte stets auf eine ausreichende Deckung auf meinem Konto. Deshalb bitte ich etwaige Vermutungen bezüglich des Gegenteils zu vermeiden 😉
Habe heute bereits eine Antowrt erhalten:
"
vielen Dank für Ihre E-Mail.
>
> Sie können den Beitrag gerne vorab überweisen um weitere Unstimmigkeiten
> mit der Schadenabteilung zu vermeiden. Wir vermerken dies in unseren
> Unterlagen, damit der Beitrag nicht abgebucht wird. Die zukünftigen Beiträge
> werden dann wieder abgebucht.
>
> Unsere Bankverbindungen lauten:
>
> Bayerische Landesbank
- ....... -
>
> Postbank
- ...... -
>
> Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihre vollständige
> Versicherungsscheinnummer an.
>
> Sind Sie mit der Lösung einverstanden? Bitte geben Sie uns kurz Bescheid.
> Wir freuen uns auf Ihre E-Mail.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihre HUK24
> Die Online-Versicherung
"Weis jetzt leider noch nicht, was das genau für den momentan vorliegenden Wildschaden bedeutet, sprich ich kann aus der Email nicht rauslesen, dass meine Versicherung mich in diesem Fall unterstüzt.
Sobald ich diesbezüglich Antwort erhalte, teile ich euch das mit.Vielen lieben Dank an alle die mir bisher geholfen und sich zu Wort gemeldet haben.
Grüsse
e90ioldie,
wenn du doch anscheinend keinerlei Ahnung hast, meinst du nicht es ist dann klüger einfach mal nichts zunschreiben?
Hat zwar nichts mit demWildschaden zu tun, aber hatte vor Abholung unseres Fahrzeug vom Händler die HUK (die "normale" nicht HUK 24) gefragt wie es bei einem Unfall aussieht.:" Der Versicherungsschutz beginnt ab beidseitiger Unterschrift des Antragsformulars." Heisst also nicht erst nach Bezahlung des Beitrags. Macht ja auch Sinn. Deswegen zahl ich auch etwas mehr als bei der Online-Versicherung.
Gruß
Meggs
Aber auch bei der normalen HUK entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Einlösebeitrag nicht bezahlt wird.
Das kommt hal vom ständigen Versicherungswechseln.
Man rennt jeden Cent nach und wenn es mal auf eine Kulanz der Versicherung ankommt, so haben die keinen Bock.
Auch verständlich in dem Fall hier.
Die HUK24 kennt den Kunden noch überhaupt nicht.
Die erste Erfahrung die sie mit im machen ist, dass der erste Beitrag gleich mal zurück geht und nach 2 Wochen der erste Schaden da ist.
Hätte man seine Versicherungen bei einer Gesellschaft gebündelt, gäbe es überhaupt kein Problem.
Sorry, aber das hat die HUK Dir so hoffentlich nicht gesagt.
Das ist nämlich noch nicht einmal die halbe Wahrheit und daher als pauschaler Hinweis hier im Forum meiner Meinung nach auch nicht richtig.
Mit dem auf der eVB angegebenen Datum beginnt die vorläufige Deckung.
Der eigentliche Versicherungsvertrag beginnt, wenn Dein Antrag vom Versicherer angenommen wurde und Du den Beitrag innerhalb der Frist für die Zahlung des Erstbeitrags vollständig bezahlt hast.
Das hat auch nichts mit Direktversicherer oder Serviceversicherer (und auch nicht mit Kulanz oder Vertragsbündelung)zu tun, sondern mit
§ 37 VVG .
Wird der Erstbeitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, entfällt die vorläufige Deckung rückwirkend!
Kein Versicherungsschutz, nie welchen gehabt.
Ist zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall bereits eingetreten, fordert der Versicherer sämtliche Leistungen, die er aufgrund des Versicherungsfalls erbringen musste, zurück. Ohne Höhenbegrenzung.
Fazit: Die Erstprämie nicht rechtzeitig zu bezahlen, kann Existenzen vernichten.
Also bitte Vorsicht mit solchen Aussagen im Forum.
Klar. So ist es in den Vertragsbedinungen geschrieben.
Wenn es jetzt der erste Vertrag bei der Gesellschaft ist, dann wird die dass auch so handhaben.
Bist du jedoch schon länger dort Kunde und mit mehreren Verträgen, so werden diese den Schaden trotzdem kulanter Weise übernehmen. Vor allem auch dann, wenn ein Vermittler besätigt, dass es sich um einen vernünftigen Kunden handelt.
Was ich schreibe, ist natürlich keine Garantie. Aber die gängige Praxis.
Keine Versicherung will einen guten Kunden verlieren.
Aber auch keine Versicherung will einem Neukunden, der nicht mal den ersten Beitrag bezahlt hat, das Geld hinterher werfen.
Ganz einfach eine kaufmännische Rechnung für die Versicherung, wie sie sich in so einem Fall in der Praxis verhält.
Würde jeder von uns ja auch genau so machen.
Nochmal: Das ist gesetzlich so geregelt und nur das zählt hier.
Auch wenn wir es vielleicht in Einzelfällen schon anders erlebt haben, nützt das keinem Leser in diesem Forum etwas, denn der kann sich für die Aussage, dass es sowas wie Kulanz bei einer unbekannten Gesellschaft in einem unbekannten Fall irgendwo schon mal gegeben hat, nichts kaufen.
Also bitte keine falsche Hoffnung wecken.
Für den TE kommt es einzig und allein darauf an, wer zu vertereten hat, dass der Beitrag nicht rechtzeitig beim Versicherer war.
Mal ganz abgesehen davon, dass eine Hausrat, eine Privathaftpflicht und ein KFZ-Vertrag, bei dem die Erstprämie nicht bezahlt wurde, noch lange keinen guten Kunden ausmachen...
Frag mal Sause, ab wann eine Gesellschaft bei großen Flotten von einem "guten Kunden" spricht.
Da sind selbst 6-stellige Jahresprämien nichts wert, wenn der Vertrag insgesamt nicht mehr auskömmlich ist...
Klar. Die Renta muss passen.
Aber zurück zum Fall:
Wenn der Beitrag "ohne Angaben von Gründen" zurück gegeben wurde von der Bank, dann bedeutet dass "Konto nicht gedeckt".
Für alles andere wird ein Grund angegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Sorry, aber das hat die HUK Dir so hoffentlich nicht gesagt.Das ist nämlich noch nicht einmal die halbe Wahrheit und daher als pauschaler Hinweis hier im Forum meiner Meinung nach auch nicht richtig.
Mit dem auf der eVB angegebenen Datum beginnt die vorläufige Deckung.
Und bezieht sich diese vorläufige Deckung dann nicht nur auf die Haftpflicht, also auf die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung?
Es sei denn, der Vertrag wurde bereits im Vorfeld mit allen Einzelheiten unterzeichnet
?
Auf der EVB kann eine Kasko auch vermerkt werden.
Sollte man auch drauf achten, dass die eingetragen ist.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Vor allem auch dann, wenn ein Vermittler besätigt, dass es sich um einen vernünftigen Kunden handelt.
Wird das jetzt eine Werbethread für Versicherungsmakler?