Versicherung zahlt Wildschaden nicht [HUK Coburg]
Erst einmal hallo an alle.
Ich wollte euch mal um euren Rat fragen.
Am Besten ich fange mal ganz Vorn an:
Ich habe bei der HUK eine KfZ-Teilkasko abgeschlossen (01.01.2013). Der Erstbeitrag wurde von meinem Konto nicht eingezogen (irgendwas mit der Bank).
Daraufhin schrieb ich der HUK eine eMail in der ich fragte, ob ich den Beitrag manuell überweisen solle.
Mir wurde gesagt das sei nicht nötig, das wird dann nochmal eingezogen.
Nun hatte ich am 16.02.2013 einen Wildschaden durch einen Fuchs. Förster war da, hat alles aufgenommen und mir eine Bescheinigung ausgestellt.
Nun rufe ich bei der HUK an und die sagen mir die können oder wollen den Schaden nicht übernehmen, da ich den Erstbeitrag noch nicht geleistet habe.
Was soll ich nun machen?
Schaden schätze ich um die 1000€ mit Arbeitszeit der Werkstatt.
Wollte erstmal hier nachfragen, bevor ich mich dementsprechend an meinen Rechtschutz wende.
Beste Antwort im Thema
e90ioldie,
wenn du doch anscheinend keinerlei Ahnung hast, meinst du nicht es ist dann klüger einfach mal nichts zunschreiben?
71 Antworten
Nein. Aber es ist einfach die Wahrheit.
Siehst ja, wies dem Threadersteller geht.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Siehst ja, wies dem Threadersteller geht.
Habe ich das überlesen? Ich sehe es nämlich nicht.
"Sobald ich diesbezüglich Antwort erhalte, teile ich euch das mit." schrieb der TE. Das hat er bis heute nicht getan.
Ich habe nicht alle weiteren Spekulationen gelesen, aber füge meine an: Die bitterböse Versicherung träg wohl nicht die Schuld.
Zitat:
Original geschrieben von Meggs07
Der Versicherungsschutz beginnt ab beidseitiger Unterschrift des Antragsformulars." Heisst also nicht erst nach Bezahlung des Beitrags. Macht ja auch Sinn. Deswegen zahl ich auch etwas mehr als bei der Online-Versicherung.
Davon, dass du die Provision eines Vertreters mitbezahlst, wird nichts anders. Das ist bei Kasko - anders als bei der Haftpflicht - nur so, wenn die vorläufige Deckung ausdrücklich und schriftlich bestätigt wird. Das bestätigt dir aber auch die HUK24 , wenn verlangt (vieleicht nicht bei allen - kenne nur meine eigenen Erfahrungen) und das kostet nichts extra.
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von situ
Davon, dass du die Provision eines Vertreters mitbezahlst, wird nichts anders.Zitat:
Original geschrieben von Meggs07
Der Versicherungsschutz beginnt ab beidseitiger Unterschrift des Antragsformulars." Heisst also nicht erst nach Bezahlung des Beitrags. Macht ja auch Sinn. Deswegen zahl ich auch etwas mehr als bei der Online-Versicherung.Gruß situ
Oh doch, denn wenn der Kunde Service wünscht, bezahlt aus diesem Grund die Provision des Vertreters und aus diesem Grund wird der Vertreter sich auch darum kümmern, dass sein Kunde auch zufrieden gestellt wird.
Es kommt natürlich auch auf die Arbeitsweise des Vertreters an, nicht alle Vertreter kümmern sich intensiv um ihre Kunden.
Bei den meisten Versicherer ist die Deckung der Kasko nach einem Fahrzeugwechsel (wenn noch kein Antrag aufgenommen wurde) so, wie er beim Vorfahrzeug versichert war.
Auch wenn ein Schaden nicht versichert ist, kann der Vertreter immerhin noch versuchen (bei entsprechender Kundenverbindung inkl. Familie), eine Kulanzentschädigung zu erwirken.
Genauso sehe ich das auch......Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Oh doch, denn wenn der Kunde Service wünscht, bezahlt aus diesem Grund die Provision des Vertreters und aus diesem Grund wird der Vertreter sich auch darum kümmern, dass sein Kunde auch zufrieden gestellt wird.Zitat:
Original geschrieben von situ
Davon, dass du die Provision eines Vertreters mitbezahlst, wird nichts anders.
Gruß situ
Es kommt natürlich auch auf die Arbeitsweise des Vertreters an, nicht alle Vertreter kümmern sich intensiv um ihre Kunden.Bei den meisten Versicherer ist die Deckung der Kasko nach einem Fahrzeugwechsel (wenn noch kein Antrag aufgenommen wurde) so, wie er beim Vorfahrzeug versichert war.
Auch wenn ein Schaden nicht versichert ist, kann der Vertreter immerhin noch versuchen (bei entsprechender Kundenverbindung inkl. Familie), eine Kulanzentschädigung zu erwirken.
Gruß
Meggs
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Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Oh doch, denn wenn der Kunde Service wünscht, bezahlt aus diesem Grund die Provision des Vertreters und aus diesem Grund wird der Vertreter sich auch darum kümmern,
Das bezweifle ich ja nicht. Bein Online-Versicherer geht's halt kostenlos per E-Mail oder Kontaktformular. Wer sich selbst nicht kümmern mag oder nicht kann, wird immer bezahlte Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Es sollte nur nicht der Eindruck entstehen, so etwas ginge nur über einen Policenverkäufer.
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von situ
Das bezweifle ich ja nicht. Bein Online-Versicherer geht's halt kostenlos per E-Mail oder Kontaktformular. Wer sich selbst nicht kümmern mag oder nicht kann, wird immer bezahlte Hilfe in Anspruch nehmen müssen.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Oh doch, denn wenn der Kunde Service wünscht, bezahlt aus diesem Grund die Provision des Vertreters und aus diesem Grund wird der Vertreter sich auch darum kümmern,Es sollte nur nicht der Eindruck entstehen, so etwas ginge nur über einen Policenverkäufer.
Gruß situ
Der Online Kunde kennt sich i.d.R. nicht in den Bedingungen aus, dass das so ist, kann man hier im Versicherungsforum nachlesen, da werden halt aus Unwissenheit viele Fehler gemacht.
Wenn eine Hotline vorhanden ist, hängt man schon mal länger als 10 Min. in der Leitung oder bei Mailverkehr bekommt man schon mal keine Antwort.
Aber das sind nun mal die Gegebenheiten, die mit billigen Beiträgen eingekauft werden.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Der Online Kunde kennt sich i.d.R. nicht in den Bedingungen aus, dass das so ist, kann man hier im Versicherungsforum nachlesen, da werden halt aus Unwissenheit viele Fehler gemacht.
Das ist wohl so.
Und deshalb kann man nicht oft genug eben diese Unwissenden darauf hinweisen, dass man - so des Lesens kundig - all dies auch alleine machen und erfahren kann. Eben nicht - wie auch nicht beim Vertreter - blind unterschreiben/abschicken und darauf vertrauen, dass es schon OK wäre. Ist es häufig nicht.
Ich habe Online-Versicherungs-Erfahrungen nur mit der HUK24. Und die sind hinsichtlich E-Mail/Kontaktformular-Kommunikation prima.
Wer sich das Lesen und Verstehen von Vertragstextebn nicht zutraut, dafür zu faul ist oder Beratung benötigt, soll sich Leuten anvertrauen, denen er es zutraut (und kann da aber natürlich auch an den Falschen geraten).
Gruß situ
Hallo,
meine eigene Erfahrung ist, daß ich mich vor Onlineabschlüssen viel genauer mit einer Angelegenheit auseinandersetze, als wenn ich zu einem Vertreter gehe und mir etwas vorkauen lasse.
Beim Vertreter ist man stärker unter Zeit- und Abschlußdruck als beim Onlinevergleich und Onlineabschluß.
Habe leider in jungen Jahren diesbezüglich Lehrgeld gezahlt, weil ich einem sehr netten und freundlichen, fast befreundeten Vertreter vertraut habe und fast alles bei dem abgeschlossen habe.
Leider habe ich erst einige Jahre später gemerkt, daß ich schlecht beraten wurde.
Ein Vertreter vertritt in erster Linie seine eigenen Interessen, dann die seiner Versicherung und dann erst die seines Kunden.
Wenn man sich vor Vertragsabschluß möglichst gut informiert, dann kann man sowohl zum Vertreter gehen als auch Online abschließen, was natürlich etwas mehr Arbeit bedeutet.
Wenn man aber nicht in der Lage ist das Kleingedruckte zu lesen und zu verstehen oder einen qualifiziertzen Brief zu schreiben, dann ist man so oder so ausgeliefert oder nimmt sich einen Anwalt.
Eine Versicherungen habe ich noch bei einem Vertreter, aber selbst im Schadenfall habe ich den nicht eingeschaltet sondern das direkt mit den Fachabteilungen abgewickelt.
Meine Erfahrungen treffen IMO übrigens nicht nur auf Versicherungen, sondern auch auf fast alle anderen Geschäftsbereiche, z. B. Geldgeschäfte, zu.
Liebe Grüße
Herbert
Woran konkret merktest Du, dass Du falsch beraten wurdest?
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Woran konkret merktest Du, dass Du falsch beraten wurdest?
Hallo,
z. B. wenn einem jungen Menschen anstatt einer Berufsunfähigkeits- oder Risiko- eine Kapital-Lebensversicherung, womöglich mit Auszahlung im Alter von fünfundachtzig Jahren verkauft wird und man dann irgendwann merkt, daß man die Auszahlungssumme dann wohl nicht mehr so wirklich brauchen kann, oder eine Glasversicherung die schon über die Haftpflicht abgedeckt ist, oder ein Bausparvertrag, der weder in der Anspar- noch in der Tilgungsphase an Bankkonditionen herankommt usw., allgemein gesagt so ziemlich alle Verträge, bei denen der Vertreter eine dicke Provision einsackt, sind für Falschberatung prädestiniert.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Woran konkret merktest Du, dass Du falsch beraten wurdest?
Immer dann, wenn im Schadensfall nicht die Regulierung erfolgt, die man irrtümlich glaubte, gekauft zu haben.
Oder wenn einem für die Rostlaube mit 2.000 EUR Marktwert eine Vollkasko zu 800 EUR aufgeschwatzt wurde. Oder die Möglichkeit einer billigen Auslandsschadenversicherung gar nicht erwähnt, dafür aber die Wichtigkeit einer Insassen-Unfallversicherung heraus gestrichen wird. Die Beispiele - auch aus anderen Versicherungsbereichen ebenso wie aus Geldanlagen - füllen Bibliotheken.
Deshalb wird dann hin und wieder ein Fest veranstaltet.
Leider sind manche Vermittler echte Pfeifen.
Muss aber auch nicht die Regel sein.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Woran konkret merktest Du, dass Du falsch beraten wurdest?oder eine Glasversicherung die schon über die Haftpflicht abgedeckt ist
Liebe Grüße
Herbert
Probier das mal aus, ob Deine PHV den Glasschaden in Deiner Mietwohung bezahlt.
Sicherlich nicht.
Angeblich bist Du ja in den Versicherungsbedigungen bewandert und kennst Dich aus.
April, April.
@Corsadiesel woher willst Du wissen, ob er überhaupt zu dem Zeitpunkt zur Miete wohnte?
Und selbst wenn, einer Glasversicherung deckt nun wirklich kein unüberschaubar großes Risiko. Die angesprochene Berufsunfähigkeitsversicherung ist unbestritten wesendlich wichtiger, gerade für einen jungen Berufsanfänger.
Nur weil man Versicherungsonkel ist und vom Verkauf von Versicherungen lebt muss man Branchenfremde nicht unterbuttern. Ich habe einige Kunden (bin selbst Versicherungsmakler) die sich sehr gut auskennen.
Im Übrigen ist es Aufgabe des Versicherungsfachmannes dem Kunden den Bedarf zu decken und der weiß normalerweise sehr genau was wirklich ins Geld gehen kann und das gehört versichert.
Dazu gehört die Glasversicherung nur in ganz ganz ganz wenigen Fällen.
So wie Oettken das schreibt hört sich das wirklich nach einer falschen Beratung an.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Oder wenn einem für die Rostlaube mit 2.000 EUR Marktwert eine Vollkasko zu 800 EUR aufgeschwatzt wurde.
Wie kann man sich sowas aufschwatzten lassen?
Ein bisschen gesunden Menschenverstand mal vorrausgesetzt?