Versicherung zahlt Wildschaden nicht [HUK Coburg]

Erst einmal hallo an alle.

Ich wollte euch mal um euren Rat fragen.

Am Besten ich fange mal ganz Vorn an:

Ich habe bei der HUK eine KfZ-Teilkasko abgeschlossen (01.01.2013). Der Erstbeitrag wurde von meinem Konto nicht eingezogen (irgendwas mit der Bank).
Daraufhin schrieb ich der HUK eine eMail in der ich fragte, ob ich den Beitrag manuell überweisen solle.
Mir wurde gesagt das sei nicht nötig, das wird dann nochmal eingezogen.

Nun hatte ich am 16.02.2013 einen Wildschaden durch einen Fuchs. Förster war da, hat alles aufgenommen und mir eine Bescheinigung ausgestellt.
Nun rufe ich bei der HUK an und die sagen mir die können oder wollen den Schaden nicht übernehmen, da ich den Erstbeitrag noch nicht geleistet habe.

Was soll ich nun machen?
Schaden schätze ich um die 1000€ mit Arbeitszeit der Werkstatt.
Wollte erstmal hier nachfragen, bevor ich mich dementsprechend an meinen Rechtschutz wende.

Beste Antwort im Thema

e90ioldie,

wenn du doch anscheinend keinerlei Ahnung hast, meinst du nicht es ist dann klüger einfach mal nichts zunschreiben?

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Dann schau doch mal in den ersten Satz der von zitierten Mail.

Dürfte doch alles klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Sheldor555


ich achte stets auf eine ausreichende Deckung auf meinem Konto. Deshalb bitte ich etwaige Vermutungen bezüglich des Gegenteils zu vermeiden 😉

Hallo,

mein Hinweis bezüglich der Wertstellung war nicht böse gemeint und sollte lediglich eine Möglichkeit aufzeigen, die machem nicht bewußt ist.

Ansonsten finde ich die Email der Versicherung, bezüglich der Kostenübernahme des Wildschadens, auch nicht 100-prozentig eindeutig. Frag vorsichtshalber doch noch mal explizit nach.

Noch ein Tip; wenn Du ADAC-Mitglied bist, dann kannst Du eine Wildschadenbeihilfe bekommen.

Liebe Grüße
Herbert

http://www.adac.de/.../default.aspx

Zitat:

Der ADAC ersetzt seinen Mitgliedern bei Tierkollissionsschäden bis zu 300 EUR, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird. Bestehende Versicherungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Diese Clubleistung gilt nur für Schäden am eigenen Fahrzeug des Mitglieds, unbabhängig davon, wer das Fahrzeug geführt hat.

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre nächste Geschäftsstelle oder an die Telefonnummer 0180 5 10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen).

Vielleicht ist er ja auch beim KS-Club.
Wildschadenbeihilfe bis € 1.050,—
im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.

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Zitat:

Original geschrieben von Sheldor555


Erst einmal hallo an alle.

Ich wollte euch mal um euren Rat fragen.

Am Besten ich fange mal ganz Vorn an:

Ich habe bei der HUK eine KfZ-Teilkasko abgeschlossen (01.01.2013). Der Erstbeitrag wurde von meinem Konto nicht eingezogen (irgendwas mit der Bank).
Daraufhin schrieb ich der HUK eine eMail in der ich fragte, ob ich den Beitrag manuell überweisen solle.
Mir wurde gesagt das sei nicht nötig, das wird dann nochmal eingezogen.

Nun hatte ich am 16.02.2013 einen Wildschaden durch einen Fuchs. Förster war da, hat alles aufgenommen und mir eine Bescheinigung ausgestellt.
Nun rufe ich bei der HUK an und die sagen mir die können oder wollen den Schaden nicht übernehmen, da ich den Erstbeitrag noch nicht geleistet habe.

Was soll ich nun machen?
Schaden schätze ich um die 1000€ mit Arbeitszeit der Werkstatt.
Wollte erstmal hier nachfragen, bevor ich mich dementsprechend an meinen Rechtschutz wende.

Ungeachtet aller bisherigen Beiträge anderer sehe ich,

dass nach deiner Aussage das Girokonto gedeckt war (also Sache der Bank und des Versicherers, wenn im ersten Monat nicht abgebucht wurde); auch dass der Schaden erst im darauffolgenden Monat war ...

Und was hat das Ganze mit der Vertragsänderung zum 01.03. zu tun;

war der Wildschaden nicht schon ab 01.01. mitversichert?

"Sorry liebe HUK, wenn Sie nicht imstande sind, den Schaden wie vereinbart zu regeln, sehe ich mich gezwungen, bei nächster Gelegenheit die Versicherung zu kündigen."

Wenn das so ist, müsste die HUK schon berappen ...

Egel ob es eine Änderung gab oder der Betrag nicht abgebucht wurde, ein Versicherungsvertrag bestand die ganze Zeit, denn wenn man einen Vertrag abschließt dann wird auch nicht gleich in der nächsten Minute der Betrag abgebucht und wenn es dann zu einem Unfall kommt dann müssten sie in solch einem Fall auch zahlen.

Solange hier keine schriftliche Kündigung der Versicherung in letzter Zeit eingetroffen ist, kannst du 1. nur den Betrag begleichen und 2. dir einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Versicherungen versuchen es immer wieder wenn sie ein Grund finden ein Schlupfloch zu finden.

... soll der TE die Rechnung des Anwalts an dich senden 😕

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Versicherungen versuchen es immer wieder wenn sie ein Grund finden ein Schlupfloch zu finden.

Wir wissen bisher nicht, ob der Versicherer sich hier eines "Schlupflochs" bedient oder wie er die Verweigerung der Regulierung begründet.

Ich persönlich hatte noch nie mit einem Versicherer zu tun, der klar und präzise Fragen nicht ebenso beantwortet hätte. Sehr wohl aber mit Bearbeitern dort, die - kommt auch bei mir schon mal vor - einen Sachverhalt mal auf Anhieb nicht korrekt beleuchten oder verstehen.

Solange der TE die angesprochenen Ungereimtheiten mit seiner Bank und dem Versicherer nicht gekärt hat (und uns mitteilt, falls er weiter Rat sucht), sind Spekulationen wohl wenig sinnvoll und helfen dem TE auch nicht.

ADAC (und sicher auch andere Autovereine) ermöglichen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt vor Ort, wenn keine RSV abgschlossen wurde.

Zitat aus meinen Versicherungsbedingungen: "Der Versicherungsschutz beginnt .... durch Zahlung des Beitrags... Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung ... beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage .... (vorläufige Deckung)..."

Der TE hat uns noch nicht mitgeteilt, ob er seinen Vertrag durchgelesen hat. Probleme, dass Kaskoschäden völlig zu Recht nicht reguliert wurden (weil sich die Zusage der vorläufigen Deckung nur auf die Haftpflicht bezog), hatten wir hier schon öfter.

Mein Versicherer (HUK24) hat mir bei jedem Fahrzeugwechsel auf meine Bitte hin auch die vorläufige Deckung für die Kasko schriftlich (E-Mail) zugesagt, damit ich nicht ggf. 10 Minuten nach Abholung des Neuwagens mit einem ungedeckten Totalschaden dastehe.

Die "Schuldfrage" zur ausstehenden Zahlung ist ein zweites Kapitel.

§ 37 VVG
Zahlungsverzug bei Erstprämie.

(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.

Mail vom 02.02. durch HUK: Zahlen Sie nicht - wir kümmern uns...

Wo ist die Frage?

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Mail vom 02.02. durch HUK: Zahlen Sie nicht - wir kümmern uns...Wo ist die Frage?

Wir kennen nur ausgewählte Schnipsel und nicht die Antwort der Versicherung auf eine deutliche Anfrage mit der Bitte um Erläuterung.

Ob der VN die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat, wissen wir nicht (auch nicht, ob zum Beispiel der erforderliche "deutliche Hinweis" gegeben wurde).

Jaja, meist ist die Bank schuld, wenn Lastschriften zurückgehen...

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