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Versicherung zahlt 10% weniger nach Autodiebstahl

Am 06.11.2018 wurde mir mein Ford S Max gestohlen. Das Auto hatte ich gerade mal einen Monat vorher beim Ford Händler gebraucht gekauft. Kaufpreis 26500 Euro Kilometerstand 23400.

Am Tag der Entwendung hatte das Auto 25000 Km aufen Tacho.

Meine Versicherung ist die Verti, Tarif Klassik mit VK und Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 12 Monate.

Die Wertermittlung laut Gutachter - Schwackenet 25750 Euro, davon zieht die Versicherung 10% ab.

Die Begründung für die 10% Abzug, das Auto war mal ein Leihfahrzeug!

Beste Antwort im Thema

Da steht in den Bedingen: Wir zahlen den Kaufpreis, der durch Rechnung zu belegen ist.

Um gleich im Nachsatz hinterherzuschieben: Nein, nein, war natürlich nur ein Scherz. Wir zahlen selbstverständlich nur das, was wir festlegen und das ist bedeutend weniger.

Warum wohl bestehen Versicherungen mit aller Macht darauf, im Kaskofall ihren eigenen Gutachter zu platzieren, obwohl die Vertragsbedingen dies so nicht hergeben?

A - Um bei der Schadensfeststellung beliebig manipulieren zu können.

B - Um den eigenen Kunden um einen Teil des vertraglichen Anspruchs zu betrügen.

C - Um den Zahlungsbetrag einseitig so niedrig wie möglich festzulegen.

Richtig sind die Antworten A + B + C...

Kein Kunde muss sich so etwas gefallen lassen, aber man muss selbst aktiv etwas dagegen unternehmen.

Ich wünsche Allen ein fröhliches, besinnliches und vor Allem friedvolles Weihnachtsfest.

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Zitat:

@Catwiezle schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:02:17 Uhr:

Hier geht es um einen Teilkaskoschaden und nicht um einen Haftpflichtschaden. Bei einem Teilkaskoschaden wird gemäß den AGB des Versicherers der Wiederbeschaffungswert nach Schwacke ermittelt. War also kein Blödsinn.

stimmt, du hast hier Recht !

bei der Verti steht das tatsächlich in den AKB`s Das es so etwas gibt, habe ich nicht gewusst.

Danke für den Hinweis

Na ja, die Verti möchte der HUK schließlich den Rang ablaufen. Höchstzahl an negativen Beiträgen bei MT....

für günstige Beiträge muss man auch mal Abstriche machen ;-)

Ob sich die Verti auf den Gynstuhl setzen würde? :D

Im Anhang ist mal die letzte Seite von der Wertermittlung.

Verti-gutachten

Da hast du uns anfangs aber falsch informiert.

Die schriebst nämlich:

"Die Wertermittlung laut Gutachter - Schwackenet 25750 Euro, davon zieht die Versicherung 10% ab."

Richtig ist nunmehr aber, dass der Sachverständige den Abzug vorgenommen hat.

Du hast das Fahrzeug demnach zu teuer gekauft.

Ist der Sachverständige von der Versicherung beauftragt worden ?

 

Wenn ja kommts aufs gleiche raus .

Ob der oder die abzieht.

Ja, der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 23. Dezember 2018 um 15:33:13 Uhr:

Ist der Sachverständige von der Versicherung beauftragt worden ?

Wenn ja kommts aufs gleiche raus .

Ob der oder die abzieht.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 23. Dezember 2018 um 15:33:13 Uhr:

Ist der Sachverständige von der Versicherung beauftragt worden ?

Wenn ja kommts aufs gleiche raus .

Ob der oder die abzieht.

bei einem Kaskoschaden wird immer ein Gutachter der Versicherung eingesetzt, ob ich das als Kunde will oder nicht !

Das hab ich mir eigentlich auch so gedacht! :)

Aber wo ist denn nun die Konsequenz der "Falschinfo" im von "Oetteken" erwähnten Umstand zu sehen, daß nicht die Vers.sondern der SV die 10 % Abzug vorgenommen haben?

Unter'm Strich ist da kein Unterschied. Im Gerichtsverfahren sieht es aber für die Versicherung besser aus, wenn der SV den ehemaligen Mietwagen runter rechnet.

Das ist eine ganz normale Zeitwertentschädigung. Ob der Abschlag von 10% marktgerecht ist, muss aus dem regionalen Markt sachverständig ermittelt werden. Erstmal sollte der Gutachtenersteller eine nachvollziehbare Erklärung für diese Höhe abgeben.

Die Erklärung ist doch einfach. Ein großer Teil der Bevölkerung hat Vorbehalte gegen den Kauf von Ex-Mietwagen (gibt auch bei MT solche Beiträge), daher nur mit Preisabschlag zu verkaufen.

Ein kleiner Teil der Bevölkerung kennt die hohen Rabatte, die Mietwagen beim Neukauf erhalten. Warum soll ich dann deren Fahrzeuge zum üblichen Marktpreis kaufen?

Weil die charity-Party bei Fa(m). Sixt sonst dünner ausfällt. :)

Aus dem Gutachten sollte es sich jedenfalls ergeben und nicht einfach nur dastehen. Die Zahl allein ist erstmal nur willkürlich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Dezember 2018 um 16:27:24 Uhr:

Die Erklärung ist doch einfach. Ein großer Teil der Bevölkerung hat Vorbehalte gegen den Kauf von Ex-Mietwagen (gibt auch bei MT solche Beiträge), daher nur mit Preisabschlag zu verkaufen.

Ein kleiner Teil der Bevölkerung kennt die hohen Rabatte, die Mietwagen beim Neukauf erhalten. Warum soll ich dann deren Fahrzeuge zum üblichen Marktpreis kaufen?

Vollkommen richtig.

Wenn ich z.B. die Wahl zwischen einem 1 Jahr alten Werkswagen oder Mietwagen zum gleichen Preis hätte, wüsste ich sofort, dass ich den Werkswagen bevorzugen würde.

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