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Versicherung zahlt 10% weniger nach Autodiebstahl

Am 06.11.2018 wurde mir mein Ford S Max gestohlen. Das Auto hatte ich gerade mal einen Monat vorher beim Ford Händler gebraucht gekauft. Kaufpreis 26500 Euro Kilometerstand 23400.

Am Tag der Entwendung hatte das Auto 25000 Km aufen Tacho.

Meine Versicherung ist die Verti, Tarif Klassik mit VK und Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 12 Monate.

Die Wertermittlung laut Gutachter - Schwackenet 25750 Euro, davon zieht die Versicherung 10% ab.

Die Begründung für die 10% Abzug, das Auto war mal ein Leihfahrzeug!

Beste Antwort im Thema

Da steht in den Bedingen: Wir zahlen den Kaufpreis, der durch Rechnung zu belegen ist.

Um gleich im Nachsatz hinterherzuschieben: Nein, nein, war natürlich nur ein Scherz. Wir zahlen selbstverständlich nur das, was wir festlegen und das ist bedeutend weniger.

Warum wohl bestehen Versicherungen mit aller Macht darauf, im Kaskofall ihren eigenen Gutachter zu platzieren, obwohl die Vertragsbedingen dies so nicht hergeben?

A - Um bei der Schadensfeststellung beliebig manipulieren zu können.

B - Um den eigenen Kunden um einen Teil des vertraglichen Anspruchs zu betrügen.

C - Um den Zahlungsbetrag einseitig so niedrig wie möglich festzulegen.

Richtig sind die Antworten A + B + C...

Kein Kunde muss sich so etwas gefallen lassen, aber man muss selbst aktiv etwas dagegen unternehmen.

Ich wünsche Allen ein fröhliches, besinnliches und vor Allem friedvolles Weihnachtsfest.

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25.000km -23.400Km = 1.600km genutzt.

1.600*0,30€= €480.-

Wertverlust bzw. Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs ist wie hoch? Wir kennen das Modell nicht.

Ärgerlich, wenn man das Fz gestohlen bekommt. Die 10% bedürfen einer besseren Begründung des Wieso?

25.750€ Kaufpreis minus 10% = 23.175,- Erstattung.

Hier ist einer für 22.900,- unverhandelt.

https://m.mobile.de/.../details.html?...

Vielleicht hat die Versicherung die vereinbarte Kaufpreisentschädigung versehentlich nicht berücksichtigt.

Er hat doch eine Kaufpreisentschädigung das heißt er bekommt den Kaufpreis wieder.

Kaufpreisentschädigung gilt doch nur für Vollkasko, oder?

Kaufpreis war 26500 Euro. Wertgutachten der Versicherung laut Schwacke 25750 Euro. Die 10% Abzug begründet die Versicherung das das Auto mal ein Leihfahrzeug war.

Ford S Max Titanium Designpacket 1 LED 7 Sitzer 132kw

Erstzulassung vom S Max 09.2016

Kaufpreisentschädigung ist übrigens auch irreführend, denn es wird offenbar nicht der damalige tatsächliche Kaufpreis erstattet, sondern lediglich der momentane WBW um jetzt ein Fahrzeug zu kaufen, das dem damaligem Kauf entsprach.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:27:03 Uhr:

Kaufpreisentschädigung gilt doch nur für Vollkasko, oder?

In den AGB sollte das drin stehen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:40:59 Uhr:

Kaufpreisentschädigung ist übrigens auch irreführend, denn es wird offenbar nicht der damalige tatsächliche Kaufpreis erstattet, sondern lediglich der momentane WBW um jetzt ein Fahrzeug zu kaufen, das dem damaligem Kauf entsprach.

Das ist so nicht richtig.

Die Kaufpreisentschädigung muss gesondert abgeschlossen werden und hatte in dem Falle 12 Monatige Gültigkeit. Die Kaufpreisentschädigung ist teurer.

Was Du hinsichtlich momentanen WBW schreibst gilt für den Standardtarif.

Für 23200 Euro bekomme ich aber bei keinen Händler einen Ford S Max Titanium Led 7 Sitzer mit einer Laufleistung um die 25000 Km.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:40:59 Uhr:

Kaufpreisentschädigung ist übrigens auch irreführend, denn es wird offenbar nicht der damalige tatsächliche Kaufpreis erstattet, sondern lediglich der momentane WBW um jetzt ein Fahrzeug zu kaufen, das dem damaligem Kauf entsprach.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:49:50 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:40:59 Uhr:

Kaufpreisentschädigung ist übrigens auch irreführend, denn es wird offenbar nicht der damalige tatsächliche Kaufpreis erstattet, sondern lediglich der momentane WBW um jetzt ein Fahrzeug zu kaufen, das dem damaligem Kauf entsprach.

Das ist so nicht richtig.

Die Kaufpreisentschädigung muss gesondert abgeschlossen werden und hatte in dem Falle 12 Monatige Gültigkeit. Die Kaufpreisentschädigung ist teurer.

Was Du hinsichtlich momentanen WBW schreibst gilt für den Standardtarif.

wirst wahrscheinlich Recht haben, bin wohl auf Tante Google reingefallen.

da gibt es leider sehr widersprüchliche Treffer, u.a. den hier:

Zitat:

Kaufpreisentschädigung

Dieser Baustein garantiert Ihnen, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der jetzige Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs mit dem selben Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.

Quelle

http://ruch-finanzberatung.de/.../

Wenn man die Beiträge der letzten 2 Seiten hier:

https://www.motor-talk.de/.../...es-grob-fahrlaessig-t1119112.html?...

liest, handeln Versicherungen und vor allem Schadensachbearbeiter stets korrekt und ausschließlich (!!!) aufgrund der Vertragsbedingungen.

Das hast du gefälligst hinzunehmen und nicht zu hinterfragen. Sei zufrieden mit dem was die Versicherung dir anbietet. Das wird schon alles richtig sein.

:p :p

Der ernsthafte Rat ist freilich, sich eingehend mit den Vertragsbedingungen zu befassen und ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Schau in die Versicherungsbedingungen, was bei der Verti Kaufpreisentschädigung genau bedeutet. Hoffentlich auch RS-versichert.

Ist es eigentlich normal das eine Versicherung 10% abziehen darf, weil das Fahrzeug mal ein Leihfahrzeug war.Laut Schwacke Gutachten wird da kein unterschied gemacht. Auch wird nicht erwähnt das der Erstbesitzer eine Autovermietung war.

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Fahrzeugs, das Sie gebraucht gekauft haben, gilt: Bei einem Schadenereignis in Kasko in den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie zahlen wir den Kaufwert. Den Kaufwert berechnen wir so: Wir ermitteln rechnerisch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie. Davon ziehen wir eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden ab, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert waren.

Ziemlich einfache Berechnung und ist den Namen "Kaufpreisentschädigung" nicht wert.

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