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Versicherung zahlt 10% weniger nach Autodiebstahl

Am 06.11.2018 wurde mir mein Ford S Max gestohlen. Das Auto hatte ich gerade mal einen Monat vorher beim Ford Händler gebraucht gekauft. Kaufpreis 26500 Euro Kilometerstand 23400.

Am Tag der Entwendung hatte das Auto 25000 Km aufen Tacho.

Meine Versicherung ist die Verti, Tarif Klassik mit VK und Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 12 Monate.

Die Wertermittlung laut Gutachter - Schwackenet 25750 Euro, davon zieht die Versicherung 10% ab.

Die Begründung für die 10% Abzug, das Auto war mal ein Leihfahrzeug!

Beste Antwort im Thema

Da steht in den Bedingen: Wir zahlen den Kaufpreis, der durch Rechnung zu belegen ist.

Um gleich im Nachsatz hinterherzuschieben: Nein, nein, war natürlich nur ein Scherz. Wir zahlen selbstverständlich nur das, was wir festlegen und das ist bedeutend weniger.

Warum wohl bestehen Versicherungen mit aller Macht darauf, im Kaskofall ihren eigenen Gutachter zu platzieren, obwohl die Vertragsbedingen dies so nicht hergeben?

A - Um bei der Schadensfeststellung beliebig manipulieren zu können.

B - Um den eigenen Kunden um einen Teil des vertraglichen Anspruchs zu betrügen.

C - Um den Zahlungsbetrag einseitig so niedrig wie möglich festzulegen.

Richtig sind die Antworten A + B + C...

Kein Kunde muss sich so etwas gefallen lassen, aber man muss selbst aktiv etwas dagegen unternehmen.

Ich wünsche Allen ein fröhliches, besinnliches und vor Allem friedvolles Weihnachtsfest.

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Ist aber gängige Praxis. Wenn die Versicherung den Kaufpreis gemäß Kaufvertrag zahlen würde, wäre Tür und Tor offen für Versicherungsbetrug...

Zitat:

@Wecki500 schrieb am 22. Dezember 2018 um 19:47:49 Uhr:

Ist aber gängige Praxis. Wenn die Versicherung den Kaufpreis gemäß Kaufvertrag zahlen würde, wäre Tür und Tor offen für Versicherungsbetrug...

Das Risiko ist bei 36 Monate Neupreis ungleich größer.

Ich meinte damit nicht, dass sich der VN den Wertverlust innerhalb der ersten XX Monate von der Versicherung "bezahlen" lässt, sondern ich könnte meinem Cousin dann einen Gebrauchten mit 5000 EUR Wert für 15.000 EUR mit Kaufvertrag "verkaufen" und im Schaden auf Kaufpreisentschädigung bestehen...

Damit befasst sich schon mein Anwalt. Das Auto war ja etwas über einen Monat auf mich zugelassen, keiner würde es hinnehmen mal ebend nach der kurzen Zeit 3000 Euro weniger zu bekommen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:56:56 Uhr:

Wenn man die Beiträge der letzten 2 Seiten hier:

https://www.motor-talk.de/.../...es-grob-fahrlaessig-t1119112.html?...

liest, handeln Versicherungen und vor allem Schadensachbearbeiter stets korrekt und ausschließlich (!!!) aufgrund der Vertragsbedingungen.

Das hast du gefälligst hinzunehmen und nicht zu hinterfragen. Sei zufrieden mit dem was die Versicherung dir anbietet. Das wird schon alles richtig sein.

:p :p

Der ernsthafte Rat ist freilich, sich eingehend mit den Vertragsbedingungen zu befassen und ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Ich habe das Auto aber nicht von einen Freund oder Bekannten gekauft, auch nicht von einen Hinterhofhändler, sonder bei einen großen Ford Händler.

Ich kann ja auch das nächste Auto nur bei einen Händler kaufen da ich sonst die 19% Mwst einbüße :-(

Zitat:

@Wecki500 schrieb am 22. Dezember 2018 um 19:47:49 Uhr:

Ist aber gängige Praxis. Wenn die Versicherung den Kaufpreis gemäß Kaufvertrag zahlen würde, wäre Tür und Tor offen für Versicherungsbetrug...

Stimmt, aber dann sollte der Name nicht irreführend sein.

Zitat:

@Muck30 schrieb am 22. Dezember 2018 um 20:33:49 Uhr:

Ich habe das Auto aber nicht von einen Freund oder Bekannten gekauft, auch nicht von einen Hinterhofhändler, sondern bei einem großen Ford Händler.

Und das bürgt für Seriosität :p...

Zitat:

@Muck30 schrieb am 22. Dezember 2018 um 20:33:49 Uhr:

Ich habe das Auto aber nicht von einen Freund oder Bekannten gekauft, auch nicht von einen Hinterhofhändler, sonder bei einen großen Ford Händler.

Ich kann ja auch das nächste Auto nur bei einen Händler kaufen da ich sonst die 19% Mwst einbüße :-(

Na ja ,nicht ganz.Wenn der Verkäufer auch Gewerbetreibender ist und das Fahrzeug auch so ,mit Firmendaten,verkauft ist die MwSt.auch absetzbar.Wird aber kaum jemand so machen da dann die gesetzliche Gewährleistung greift und der Verkäufer dann haftbar bei Schäden gemacht werden würde.

Vielleicht sollte der Gutachter befragt werden, ob die Tatsache, dass es sich um ein Vermietungsfahrzeug gehandelt hat, in dem Wiederbeschaffungswert lt. seinem Gutachten bereits berücksichtigt wurde.

Wäre das der Fall, dann hätte die Versicherung schlechte Karten.

Den hat tatsächlich jemand geklaut? einen S max????.

Zitat:

@lore8 schrieb am 22. Dezember 2018 um 23:23:17 Uhr:

Den hat tatsächlich jemand geklaut? einen S max????.

Tja, auch Diebe bekommen Kinder, vielleicht stand grad nicht was höherwertiges da ...

Hat mich doch jetzt doch etwas verunsichert, hab grad noch mal in meine Unterlagen(Allianz) geschaut, da steht innerhalb 36 Monaten den Kaufpreis zzgl. Differenz z.b. Zinsen wenn Kredit/Leasing wird erstattet

Zitat:

@Muck30 schrieb am 22. Dezember 2018 um 20:25:50 Uhr:

Damit befasst sich schon mein Anwalt.

Dann machst du alles richtig. Lass ihn das erledigen, die Versicherungen wollen es so.

Im übrigen ist der Wiederbeschaffungswert am Markt zu ermittelt und nicht durch die die "Schwacke". zu ermitteln :D

So ein Blödsinn

Diese Interpolierten Zahlen haben noch nie gestimmt und werden auch nie stimmen. Da wird nämlich nur gerechnet.

Hier geht es um einen Teilkaskoschaden und nicht um einen Haftpflichtschaden. Bei einem Teilkaskoschaden wird gemäß den AGB des Versicherers der Wiederbeschaffungswert nach Schwacke ermittelt. War also kein Blödsinn.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 23. Dezember 2018 um 11:02:17 Uhr:

Hier geht es um einen Teilkaskoschaden und nicht um einen Haftpflichtschaden. Bei einem Teilkaskoschaden wird gemäß den AGB des Versicherers der Wiederbeschaffungswert nach Schwacke ermittelt. War also kein Blödsinn.

wi bitte steht das ? in welcher AKB ?

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