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Versicherung zahlt 10% weniger nach Autodiebstahl

Am 06.11.2018 wurde mir mein Ford S Max gestohlen. Das Auto hatte ich gerade mal einen Monat vorher beim Ford Händler gebraucht gekauft. Kaufpreis 26500 Euro Kilometerstand 23400.

Am Tag der Entwendung hatte das Auto 25000 Km aufen Tacho.

Meine Versicherung ist die Verti, Tarif Klassik mit VK und Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 12 Monate.

Die Wertermittlung laut Gutachter - Schwackenet 25750 Euro, davon zieht die Versicherung 10% ab.

Die Begründung für die 10% Abzug, das Auto war mal ein Leihfahrzeug!

Beste Antwort im Thema

Da steht in den Bedingen: Wir zahlen den Kaufpreis, der durch Rechnung zu belegen ist.

Um gleich im Nachsatz hinterherzuschieben: Nein, nein, war natürlich nur ein Scherz. Wir zahlen selbstverständlich nur das, was wir festlegen und das ist bedeutend weniger.

Warum wohl bestehen Versicherungen mit aller Macht darauf, im Kaskofall ihren eigenen Gutachter zu platzieren, obwohl die Vertragsbedingen dies so nicht hergeben?

A - Um bei der Schadensfeststellung beliebig manipulieren zu können.

B - Um den eigenen Kunden um einen Teil des vertraglichen Anspruchs zu betrügen.

C - Um den Zahlungsbetrag einseitig so niedrig wie möglich festzulegen.

Richtig sind die Antworten A + B + C...

Kein Kunde muss sich so etwas gefallen lassen, aber man muss selbst aktiv etwas dagegen unternehmen.

Ich wünsche Allen ein fröhliches, besinnliches und vor Allem friedvolles Weihnachtsfest.

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Vollkommen richtig … sehe ich auch so!

Wenn ich z.B. die Wahl zwischen einem 1 Jahr alten Werkswagen oder Mietwagen zum gleichen Preis hätte, wüsste ich sofort, dass ich den Werkswagen bevorzugen würde.

Wenn ich z.B. die Wahl zwischen einer 30 Jahre alten Werksfrau oder Mietfrau zum gleichen Preis hätte, wüsste ich sofort, dass ich den Werksfrau bevorzugen würde.

Wenn ich, als Frau z.B. die Wahl zwischen einem 30 Jahre alten Werksmann oder Mietmann zum gleichen Preis hätte, wüsste ich sofort, dass ich den Mietmann bevorzugen würde, weil viel mehr Erfahrung !!!

Alles hat eben seinen Betrachtungs-Unterschied. :-)))))

Zitat:

@Muck30 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:32:10 Uhr:

Wertgutachten der Versicherung laut Schwacke 25750 Euro.

Bei einer korrekten Fahrzeugbewertung durch den von deiner Versicherung beauftragten Sachverständigen wurde bei dieser bereits der Vorbesitzer (ex Mietwagen) berücksichtigt. Daher darf natürlich nicht anschließend nochmal ein Abzug dafür gemacht werden.

Zitat:

@KSV schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:42:35 Uhr:

Zitat:

@Muck30 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:32:10 Uhr:

Wertgutachten der Versicherung laut Schwacke 25750 Euro.

Bei einer korrekten Fahrzeugbewertung durch den von deiner Versicherung beauftragten Sachverständigen wurde bei dieser bereits der Vorbesitzer (ex Mietwagen) berücksichtigt. Daher darf natürlich nicht anschließend nochmal ein Abzug dafür gemacht werden.

Erklär das nochmal bitte.

KSV das sagt mein Anwalt auch.

Der Sachverständige und nicht die Versicherung hat den Abzug vorgenommen.

Natürlich kann man vortragen, dass der Gutachter parteiisch sei, man muß das aber auch beweisen können.

Ob ein Abzug in Höhe von 10 % angemessen ist möchte ich nicht beurteilen, ich kann aber nicht erkennen, dass es sich um einen doppelten Abzug handelt.

Ich habe mir in letzter Zeit öfters bei meinem BMW-Händler junge Gebrauchtfahrzeuge angeschaut.

Weil mir etliche Fahrzeuge ungewöhnlich preiswert vorkamen habe ich nachgefragt und erfahren, dass das Fahrzeuge aus Vermietungsflotten waren.

Daher ist ein Abzug für mich nicht unlogisch.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. Dezember 2018 um 20:38:24 Uhr:

Der Sachverständige und nicht die Versicherung hat den Abzug vorgenommen.

Natürlich kann man vortragen, dass der Gutachter parteiisch sei, man muß das aber auch beweisen können.

Ob ein Abzug in Höhe von 10 % angemessen ist möchte ich nicht beurteilen, ich kann aber nicht erkennen, dass es sich um einen doppelten Abzug handelt.

Ich habe mir in letzter Zeit öfters bei meinem BMW-Händler junge Gebrauchtfahrzeuge angeschaut.

Weil mir etliche Fahrzeuge ungewöhnlich preiswert vorkamen habe ich nachgefragt und erfahren, dass das Fahrzeuge aus Vermietungsflotten waren.

Daher ist ein Abzug für mich nicht unlogisch.

Und da gehe ich komplett mit. Vielen Dank. Wenn man für einen Gebrauchten aus Vermietung keinen Sonderrabatt bekommt (erhandelt), ist das nicht smart.

Ob nun der Kaufpreis des Themenersteller bereits mit Abzug eines quasi Mietflottenabschlags war, das interessierte offenbar den Gutachter nicht, er zog den erstmal ab. Das sollte aber Berücksichtigung finden, die Zahlen sind ja so meine ich nachweisbar was für das Fz. bezahlt wurde und der damalige Wert.

Und es geht um den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs und wird dieser nicht geboten von der Versicherung lohnt der Gang zum Anwalt wenn man dagegen versichert ist.

Bei der Aufstellung ist mir manches nicht klar.

Es werden doch 795.- auf den Wert aufgeschlagen wegen wenigen KM , oder seh ich das falsch? Da ist kein Minuszeichen davor. Eine Pluskorrektur sozusagen.

Dann werden zwar angeblich 2569.- abgezogen aber wenn man nachrechnet kommt was anders raus.

Als ob die 795.- nicht berücksichtigt wurden.

Da steht in den Bedingen: Wir zahlen den Kaufpreis, der durch Rechnung zu belegen ist.

Um gleich im Nachsatz hinterherzuschieben: Nein, nein, war natürlich nur ein Scherz. Wir zahlen selbstverständlich nur das, was wir festlegen und das ist bedeutend weniger.

Warum wohl bestehen Versicherungen mit aller Macht darauf, im Kaskofall ihren eigenen Gutachter zu platzieren, obwohl die Vertragsbedingen dies so nicht hergeben?

A - Um bei der Schadensfeststellung beliebig manipulieren zu können.

B - Um den eigenen Kunden um einen Teil des vertraglichen Anspruchs zu betrügen.

C - Um den Zahlungsbetrag einseitig so niedrig wie möglich festzulegen.

Richtig sind die Antworten A + B + C...

Kein Kunde muss sich so etwas gefallen lassen, aber man muss selbst aktiv etwas dagegen unternehmen.

Ich wünsche Allen ein fröhliches, besinnliches und vor Allem friedvolles Weihnachtsfest.

diese "Abschläge" bei Mietwagen stammen noch aus Zeiten in welchen die Autos jahrelang gefahren wurden und auch richtig runtergritten wurden. Heute werden die Mietwagen schon früh abgestoßen und stehen einem jungen gebrauchten eigentlich in nichts nach. Die großen Vermieter machen richtig Geschäft damit. In sofern sehe ich das wie KSV, das ist schon mit der Zahl der Halter abgedeckt. Meintewegen noch mal ein zustätzlicher Abschlag, aber nicht 10%. Das ist einfach nur willkürlich.

Da hat rrwraith die Bedingungen nicht gelesen. Da steht nämlich nicht, dass die Versicherung den Kaufpreis zahlt, der durch Rechnungen zu belegen ist, sondern da steht, dass der Wiederbeschaffungswert gezahlt wird, der nach Schwacke ermittelt wird.

Und genau da sollte man hier ansetzen. Denn der Wert wurde nach Schwacke ermittelt, aber dann noch einmal gekürzt. Und das steht nicht in den Bedingungen.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:28:34 Uhr:

Da hat rrwraith die Bedingungen nicht gelesen.

Doch, habe ich.:)

Zitat:

C.3.3 Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge Eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge ist in der Pkw-Produktlinie "Basis" ausgeschlossen. In den Pkw-Produktlinien "Klassik", "Partner" und "Premium" zahlen wir, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie ein Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw eintritt, den Kaufpreis für Gebrauchtfahrzeuge. Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen

@Catwiezle

Richtig.

Im übrigen sollte der TE hier mit der Versicherung darüber sprechen und nicht mit dem SV.

Das ist nicht sein Vertragspartner und somit nicht sein Ansprechpartner.

Auch wenn die Sachbearbeiter das immer gern suggerieren

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:34:00 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:28:34 Uhr:

Da hat rrwraith die Bedingungen nicht gelesen.

Doch, habe ich.:)

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:34:00 Uhr:

Zitat:

C.3.3 Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge Eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge ist in der Pkw-Produktlinie "Basis" ausgeschlossen. In den Pkw-Produktlinien "Klassik", "Partner" und "Premium" zahlen wir, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie ein Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw eintritt, den Kaufpreis für Gebrauchtfahrzeuge. Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen

Wenn du zitierst, dann bitte vollständig und nicht sinnändernd...

Direkt der nächste Satz in den AKB lautet: "Die Höchstentschädigung ist

begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen

Zulassung auf Sie, wobei der Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird."

Es kommt auf die jeweiligen AKB an.

Im Beispiel ist es so, dass die Entschädigungsleistung dann in allen Tarifklassen identisch ist mit dem Zeitwert. Für was wird dann die Mehrprämie der höheren Tarifklassen verlangt? Da wird Wein versprochen, der um die traubentypischen Zusätze gekürzt wird ... also Wasser. Könnte man als überraschend / intransparent und die Einschränkungen somit als klauselrechtlich unwirksam ansehen. ;)

Zitat:

@hydrou schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:39:03 Uhr:

Wenn du zitierst, dann bitte vollständig und nicht sinnändernd...

Warum immer diese Kindergartennöhlerei, nur weil Du nicht richtig liest?

Meine Replik bezog sich auf die Aussage von Catwiezle: "Da steht nämlich nicht, dass die Versicherung den Kaufpreis zahlt, der durch Rechnungen zu belegen ist".

Auf den weiteren Teil der Bedingungen bin ich in meinem ersten Beitrag bereits eingegangen: "Um gleich im Nachsatz hinterherzuschieben"

Also bitte in Zukunft vollständig lesen und nicht Threads durch solche unnötigen Beiträge aufblähen...

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