Versicherung zahlt 10% weniger nach Autodiebstahl
Am 06.11.2018 wurde mir mein Ford S Max gestohlen. Das Auto hatte ich gerade mal einen Monat vorher beim Ford Händler gebraucht gekauft. Kaufpreis 26500 Euro Kilometerstand 23400.
Am Tag der Entwendung hatte das Auto 25000 Km aufen Tacho.
Meine Versicherung ist die Verti, Tarif Klassik mit VK und Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 12 Monate.
Die Wertermittlung laut Gutachter - Schwackenet 25750 Euro, davon zieht die Versicherung 10% ab.
Die Begründung für die 10% Abzug, das Auto war mal ein Leihfahrzeug!
Beste Antwort im Thema
Da steht in den Bedingen: Wir zahlen den Kaufpreis, der durch Rechnung zu belegen ist.
Um gleich im Nachsatz hinterherzuschieben: Nein, nein, war natürlich nur ein Scherz. Wir zahlen selbstverständlich nur das, was wir festlegen und das ist bedeutend weniger.
Warum wohl bestehen Versicherungen mit aller Macht darauf, im Kaskofall ihren eigenen Gutachter zu platzieren, obwohl die Vertragsbedingen dies so nicht hergeben?
A - Um bei der Schadensfeststellung beliebig manipulieren zu können.
B - Um den eigenen Kunden um einen Teil des vertraglichen Anspruchs zu betrügen.
C - Um den Zahlungsbetrag einseitig so niedrig wie möglich festzulegen.
Richtig sind die Antworten A + B + C...
Kein Kunde muss sich so etwas gefallen lassen, aber man muss selbst aktiv etwas dagegen unternehmen.
Ich wünsche Allen ein fröhliches, besinnliches und vor Allem friedvolles Weihnachtsfest.
70 Antworten
Fest steht, dass zu den wertbildenden Faktoren auch die Anzahl der Vorbesitzer und die vorherige Nutzung zählt.
Ich würde ein Vermietungsfahrzeug entweder gar nicht oder nur mit erheblichem Nachlass kaufen, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die nicht so behandelt wurden, wie es für eine lange Haltbarkeit erforderlich ist.
Der TE kann das Gutachten einem Sachverständigen seines Vertrauens vorlegen und eine Zweitmeinung einholen.
Davon würde ich das weitere Vorgehen abhängig machen.
Zitat:
@Muck30 schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:32:10 Uhr:
Kaufpreis war 26500 Euro. Wertgutachten der Versicherung laut Schwacke 25750 Euro. Die 10% Abzug begründet die Versicherung das das Auto mal ein Leihfahrzeug war.
Ford S Max Titanium Designpacket 1 LED 7 Sitzer 132kw
Erstzulassung vom S Max 09.2016
Laut AGB von dieser Versicherung solltest du eigentlich die Summe ausgezahlt bekommen, die laut Schwacke festgelegt ist. Eine richtige Kaufpreisentschädigung ist das sowieso nicht, da Schwacke zu Rate gezogen wird, was die Kiste damals hätte kosten dürfen. Zumindest lese ich das so.
Von Abzügen auf Grund von Leihfahrzeug sehe ich da nicht.
Ich würde vorschlagen einen RA einzuschalten.
Hier mal die AGB von Verti
"Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
Eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge ist in der Pkw-Produktlinie "Basis" ausgeschlossen. In den Pkw-Produktlinien "Klassik", "Partner" und
"Premium" zahlen wir, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie ein Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw eintritt,
den Kaufpreis für Gebrauchtfahrzeuge. Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung ist
begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen
Zulassung auf Sie, wobei der Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird. Werterhöhende Maßnahmen seit der erstmaligen Zulassung
auf Sie finden dabei keine Berücksichtigung. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."
Es zählt hier aber nicht, ob jemand ein persönliche Abneigung gegen Mietfahrzeuge hat und woher diese sich begründet.
Wie schon beschrieben, wurde bereits ein Abschlag für die Nutzung als Mietwagen berücksichtigt und die 10% sind nicht nachvollziebar begründet.
Das sind erst einmal die Fakten.
Wen der TE hier gegen die Höhe des angegebenen WBW vorgehen möchte, dann muss er das Sachverständigenverfahren einleiten und einen SV damit beauftragen. Der kostet aber erst einmal sein Geld, genau wie ein Rechtsanwalt.
Deswegen sollte er erst einmal schriftlich mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und den WBW monieren.
Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, kann man dort anfragen, ob eine Kostendeckung für das SV Verfahren besteht. Ist aber nicht bei allen Versicherungen der Fall.
Hallo Delle,
woraus entnimmst du, dass bereits ein Abschlag für die Nutzung als Mietwagen berücksichtigt wurde und die 10% zusätzlich abgezogen wurden?
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Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. Dezember 2018 um 13:32:34 Uhr:
Hallo Delle,woraus entnimmst du, dass bereits ein Abschlag für die Nutzung als Mietwagen berücksichtigt wurde und die 10% zusätzlich abgezogen wurden?
das ergibt sich bereits aus dem Abzug für die Vorhalter. Und dann wurden noch einmal die 10% abgezogen auch für die Nutzung als Mietwagen. So verstehe ich das zumindest. Bist du da anderer Meinung?
Ich kann aus der letzten Seite, mehr kenne ich nicht, nicht ersehen, ob vorher schon ein entsprechender Abzug eingeflossen ist.
Werde mal das ganze Gutachten hochladen...Habt alle schöne Weihnachten.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. Dezember 2018 um 15:45:38 Uhr:
Ich kann aus der letzten Seite, mehr kenne ich nicht, nicht ersehen, ob vorher schon ein entsprechender Abzug eingeflossen ist.
Den Passus mit dem Hinweis auf Schwacke verstehe ich so, dass niemand eine Rechnung über den Kauf eines VW Golf für 200.000€ vorlegt und den Kaufpreis verlangen kann, da der Wagen nun „verschwunden“ ist.
Zitat:
Damit befasst sich schon mein Anwalt. Das Auto war ja etwas über einen Monat auf mich zugelassen, keiner würde es hinnehmen mal ebend nach der kurzen Zeit 3000 Euro weniger zu bekommen.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:56:56 Uhr:
Wenn man die Beiträge der letzten 2 Seiten hier:https://www.motor-talk.de/.../...es-grob-fahrlaessig-t1119112.html?...
liest, handeln Versicherungen und vor allem Schadensachbearbeiter stets korrekt und ausschließlich (!!!) aufgrund der Vertragsbedingungen.
Das hast du gefälligst hinzunehmen und nicht zu hinterfragen. Sei zufrieden mit dem was die Versicherung dir anbietet. Das wird schon alles richtig sein.
😛 😛
Der ernsthafte Rat ist freilich, sich eingehend mit den Vertragsbedingungen zu befassen und ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Hallo Muck 30, wie ist die Sache ausgegangen ich habe den gleichen Fall mit der Verti
Hallo Muck 30, ich habe das gleiche Problem mit der Verti wie ist deine Geschichte ausgegangen??Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
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