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warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"

Themenstarteram 24. Juni 2006 um 9:15

Hallo Leute,

kennt ihr den Begriff "grob fahrlässig", der von Versicherungen gern genutzt wird um sich vor der Zahlung zu drücken?? Grob fahrlässig ist z.B.

• Zu schnell -> Unfall

• Alkohol/Drogen –> Unfall

• Abgefahrende Reifen (Aquaplaning) -> Unfall

• Zündschlüssel stecken lassen -> Diebstahl

• Handy am Ohr -> Unfall

• Ampel/Schild übersehen -> Unfall

• Runtergefallene Zigarette aufgehoben ->Unfall

meine These: wenn ich mich grob fahrlässig verhalte (kann ja auch mal Zufall sein) zahlt die Versicherung nicht. Halte ich mich an die Regeln, brauche ich keine Vollkasko, da das Risiko nahe Null tendiert. Baue ich einen Unfall, findet die Versicherung immer einen Grund, warum es grob fahrlässig sein könnte

Was sagt ihr??

Ich trage mich mit dem Gedanken, bei meinen Auto, auch wegen Zeitwert, die Vollkasko zu kündigen. Macht meiner Meinung nach keinen Sinn

Ciao,

Eric

Beste Antwort im Thema

Der Robert hat seinen Wissenshorizont in den letzten Tagen leider nicht erweitern können :rolleyes:

Das Schlimme ist, diejenigen Leser welche keine/wenig Ahnung haben und sich informieren wollen glauben das auch noch, weil die, die es richtig beschreiben, ja für die bösen Versicherungen arbeiten :confused: :rolleyes: :D

Das gefällt mir :D:

Zitat:

Deine Aussagen sind einfach undifferenzierte Stammtischparolen. Du vermischt Dinge die nichts miteinander zu tun haben und fügst deine Meinung hinzu. So weckst du niemanden mit Verstand auf.

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Okay, aber bedeutet Vorsatz nicht, dass man etwas tut, um etwas anderes zu erreichen?

--------------

war auf den Beitrag von Golf GT Sport bezogen

Zitat:

@Takahashi schrieb am 21. Dezember 2018 um 12:32:48 Uhr:

Okay, aber bedeutet Vorsatz nicht, dass man etwas tut, um etwas anderes zu erreichen?

Nein. Aber auch hier hilfe dir Google in 0.8 Sekunden. Habe es gerade ausprobiert.

 

Mit wieviel Alkohol wurdest du denn erwischt. Erzähl mal...

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Dezember 2018 um 12:32:29 Uhr:

googeln hilft manchmal

https://verkehrslexikon.de/Module/AlkVersicherung.php

Danke!

Ich hatte schon gesucht, aber nicht über Google.

Das war es, was ich gesucht hatte.

Zitat:

@Takahashi schrieb am 21. Dezember 2018 um 12:37:03 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Dezember 2018 um 12:32:29 Uhr:

googeln hilft manchmal

https://verkehrslexikon.de/Module/AlkVersicherung.php

Danke!

Ich hatte schon gesucht, aber nicht über Google.

Das war es, was ich gesucht hatte.

Gerne,

aber ich kann es fast nicht glauben, dass ein anderes Suchprogramm unter

"Alkohol am Steuer grobe Fahrlässigkeit"

keine vernünftigen Treffer landet.

Treffer schon, aber es gibt auch andere Formulierungen die man bei der Suche eingeben kann, als die deine.

Die genaue Formulierung ist evtl. wichtiger, als Google für alles zu nutzen.

am 21. Dezember 2018 um 15:15

Bitte nicht vergessen: Entgegen der Bezeichnung "Versicherung", wollen Versicherungen nicht versichern, sondern Geld/Gewinn machen. Daher wird JEDER Anlass genutzt, eine Schadensregulierung abzulehnen oder nur teilweise vorzunehmen. Alkohol am Steuer, auch 0,1 Promille, wird im Zweifel von der Versicherung als eine Möglichkeit gesehen, genau dies zu tun. Je höher der Promillewert, desto leichter ist es für die Versicherung eine Regulierung abzulehnen.

Zitat:

@xc90er schrieb am 21. Dezember 2018 um 16:15:03 Uhr:

Bitte nicht vergessen: Entgegen der Bezeichnung "Versicherung", wollen Versicherungen nicht versichern, sondern Geld/Gewinn machen. Daher wird JEDER Anlass genutzt, eine Schadensregulierung abzulehnen oder nur teilweise vorzunehmen. Alkohol am Steuer, auch 0,1 Promille, wird im Zweifel von der Versicherung als eine Möglichkeit gesehen, genau dies zu tun. Je höher der Promillewert, desto leichter ist es für die Versicherung eine Regulierung abzulehnen.

so ein Blödsinn, ist doch genau in den Bedingungen geregelt. Eine Versicherung leistet so wie es dort drin steht. Grobe Fahrlässigkeit ist bei unserem Tarif versichert. Bei Alkohol (ist extra benannt) ist es schon in Kasko anders. Wobei auch jeder die Karre stehen lassen sollte, wenn er trinkt. Gefährdet nur andere Personen, da habe ich persönlich auch kein Verständnis für.

Zitat:

@xc90er schrieb am 21. Dezember 2018 um 16:15:03 Uhr:

Entgegen der Bezeichnung "Versicherung", wollen Versicherungen nicht versichern, sondern Geld/Gewinn machen. Daher wird JEDER Anlass genutzt, eine Schadensregulierung abzulehnen oder nur teilweise vorzunehmen. Alkohol am Steuer, auch 0,1 Promille, wird im Zweifel von der Versicherung als eine Möglichkeit gesehen, genau dies zu tun. Je höher der Promillewert, desto leichter ist es für die Versicherung eine Regulierung abzulehnen.

Ohne die Möglichkeit der Gewinnerzielung wären Versicherungen nicht lebensfähig.

Entgegen der viel zitierten Stammtischweisheit lehnen Versicherungen eine Schadenregulierung nur ab, wenn der Versicherungsnehmer gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.

Öhmmm ... das ist keinesfalls so richtig. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Dezember 2018 um 21:22:53 Uhr:

Öhmmm ... das ist keinesfalls so richtig. ;)

:confused:

Ich bin in der Versicherungsbranche tätig.

Das ist nicht schlimm. Ablehnungen und Leistungskürzungen im VK-Sektor haben erstmal nur die Behauptung eines Fehlverhaltens des VN gemeinsam. Ob ein solches vorliegt und ggf. auch durchgreift, das klärt dann ggf. ein Gericht.

Ah, okay.

Das akzeptiere ich. ;)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Dezember 2018 um 21:15:35 Uhr:

Zitat:

@xc90er schrieb am 21. Dezember 2018 um 16:15:03 Uhr:

Entgegen der Bezeichnung "Versicherung", wollen Versicherungen nicht versichern, sondern Geld/Gewinn machen. Daher wird JEDER Anlass genutzt, eine Schadensregulierung abzulehnen oder nur teilweise vorzunehmen. Alkohol am Steuer, auch 0,1 Promille, wird im Zweifel von der Versicherung als eine Möglichkeit gesehen, genau dies zu tun. Je höher der Promillewert, desto leichter ist es für die Versicherung eine Regulierung abzulehnen.

Ohne die Möglichkeit der Gewinnerzielung wären Versicherungen nicht lebensfähig.

Entgegen der viel zitierten Stammtischweisheit lehnen Versicherungen eine Schadenregulierung nur ab, wenn der Versicherungsnehmer gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.

Das gilt nicht nur für Versicherer, sonder sicherlich auch für den Arbeitgeber des von Dir zitierten Users, sofern er denn nicht alimentiert beschäftigt ist ;)

Schaden wird geprüft und geleistet. Den Schadensbearbeiter ist die Gewinnerzielung des Unternehmen egal, er macht seinen Job, so wie jeder Angestellter täglich seine Arbeit in verschiedenen Berufen macht. Und oft kulanter als Sie eigentlich müssten. Vielleicht sollten einige Skeptiker mal ein Praktikum in einer Schadensabteilung machen. Natürlich darf dieser nicht einfach das Geld raushauen wenn die Bedingungen den Fall als nicht versichert sehen. Das ist nicht zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. Es gibt halt Ausschlüsse und die müssen auch sein, weil sonst die Versicherung nicht mehr bezahlbar wird.

Du träumst doch nur von einer heilen Welt! :rolleyes:

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