Versicherung will Glasschaden nicht komplett übernehmen

Ich habe letzten Monat wegen Steinschlag meine Windschutzscheibe tauschen lassen. Meine Vertragswerkstatt hat alles mit Versicherungsformalitäten übernommen und die Scheibe getauscht.

Heute bekomme ich Post von der Versicherung:

„die Kosten der Glasschadenreperatur liegen über den Herstellvorgaben.

Schadenhöhe lt. Werkstatt 700€
Schadenhöhe laut Nachkalkulation 675€
Differenz Werkstatt/Kalkulation 25€

Überwiesener Betrag an die Werkstatt 675€

Begründung:

Bei nachfolgenden Positionen wurden Abweichungen zur Herstellvorgaben festgestellt und auftragsmäßig eine Korrektur vorgenommen: Arbeitspositionen, Draht, Frontscheibe, Klebesatz, Feinstaubplakette.

Der von Ihnen ausgewiesene Stundenverrechnungssatz weicht von den regionalen Werten ab.

Die Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag auf die unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Fahrzeugsherstellers. Diese wurden korrigiert.

Die Feinstaubplakette gehört nicht zum Versicherungsumfang dieser Teilkaskoversicherung und wurde in Abzug gebracht.“

Mir geht es nicht um die 25€ sondern um das Prinzip, dass die Versicherung sich nun quer stellt den gesamten Schulden zu übernehmen.

Ist das so rechtens oder wollen die mich ver**** 😠

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996


Die Feinstaubplakette gehört nicht zum Versicherungsumfang dieser Teilkaskoversicherung und wurde in Abzug gebracht.“

Also 5 Euro des Differenzbetrages sind ja schon einmal gefunden.

Bleiben also noch 20 €.

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996


Der von Ihnen ausgewiesene Stundenverrechnungssatz weicht von den regionalen Werten ab.

Das ist natürlich Humbug, denn jeder Betrieb muss seinen SVS selbst kalkulieren.

Der sogenannte regionale Wert ergibt sich aus dem Durchnitt der von den Innungsbetrieben gemeldete SVS. Von daher gibt es natürlich Betrieb, welche preisgünstiger sind und welche die mehr berechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996


Die Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag auf die unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Fahrzeugsherstellers. Diese wurden korrigiert.

Da es sich um ein Audi-Betrieb handelt, gehe ich eher davon aus, dass die kontrollierende Instanz (externe Firmen wie z.B. ControlExpert) vielleicht nicht über die ganz aktuellen Hersteller-Preise verfügt, denn die hat der Audi-Händler schneller als andere.

Wenn jetzt Audi ein April-Update herausgibt, dann dauert es ca 1-2 Monate bis diese Preise in andere Software-Systeme, welche die Kontroll-Firmen benutzen eingepflegt ist.

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Der gesunde Menschenverstand. Ich lasse meine Reparatur nicht dort ausführen, wo es am teuersten ist. Für den Scheibeneinbau und auch für Ersatzteile gibt es Herstellervorgaben. Wer sich eine Werkstatt aussucht, die sich nicht daran hält, muss sich den Differenzbetrag von seinem Auftraggeber bezahlen lassen. Einem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht. 

Was anderes als dieses Rumgeeiere habe ich auch nicht erwartet.

Mit anderen Worten: Die Rechnungskürzung ist rechtswidrig.

@Feline50
Hallo Joe,
tritt der HUK in den Allerwertesten, sie haben die Differenz gefälligst zu zahlen.

MfG

@VersVor
Warum wundert mich deine Aussage nicht? Wer sich eine Kaffeemaschine, Fernseher pp. kaufen möchte, vergleicht Preise. Wer Sanierungsarbeiten an seinem Haus vornehmen lässt, vergleicht Preise. Aber wer eine Reparatur von einigen hundert Euro veranlasst, hat das nicht nötig, weil eine Versicherung die Rechnung bezahlen muss und eine Versicherung deiner Meinung nach jeden Preis zu akzeptieren hat !!!

Bei markengebundenen und freien Kfz-Werstätten gibt es zum Teil deutliche Preisunterschiede. Wer in einer Stadt lebt und dort sein Fahrzeug reparieren lassen möchte, kann davon ausgehen, das die Stundenverrechnungssätze in einer freien Kfz-Werkstatt nicht höher sind, als in einer markengebundenen Kfz-Werkstatt. Zudem greift eine freie Kfz-Werkstatt in der Regel eher auf preiswerte Ersatzteile aus dem freien Teilehandel zurück. Gerade auch bei Scheiben.

Das ist bezogen auf den Stundenverrechnungsatz für jeden auch leicht festzustellen, den jede Werkstatt ist verpflichtet, seine Stundensätze für Kunden sichtbar auszuhängen.

@TE
Ich denke, du musst dir keine Sorgen machen. Deinen Beiträge ist zu entnehmen, dass deine Werkstatt üblicherweise einen Arbeitswert mit 5,50 Euro berechnet nun aber für den Scheibeneinbau 11,50 Euro haben möchte. Wie deine Werkstatt die 6 Euro Differenz begründen will, würde mich interessieren. Dein Versicherer hat zwar auf 8,84 Euro gekürzt, sind aber immer noch 3,34 Euro über seiner eigenen Preisauszeichnung.

Auch gehe ich davon aus, dass dir eine Zubehörscheibe eingebaut wurde (für dich leicht festzustellen, denn auf der Scheibe fehlt mit Sicherheit das Herstellersymbol). Und auch da würde interessieren, warum eine kostengünstige Scheibe teurer berechnet wird, als bei einer markengebundenen Werkstatt für eine Originalscheibe.

Hier hat schlichtweg deine Werkstatt versucht, ihre Arbeit zu vergolden. Sie wird mit Sicherheit den Differenzbetrag nicht von dir einfordern.

Mal angenommen, die Huk müsste jeden beliebigen Preis zahlen.

Warum verlangt eine Werkstatt dann nicht 500,- € Stundenlohn?

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Mal angenommen, die Huk müsste jeden beliebigen Preis zahlen.

Warum verlangt eine Werkstatt dann nicht 500,- € Stundenlohn?

Weil das gesetzlich verboten ist.

MfG

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😁😁😁

...ohne Worte...

Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Mal angenommen, die Huk müsste jeden beliebigen Preis zahlen.

Warum verlangt eine Werkstatt dann nicht 500,- € Stundenlohn?

Weil das gesetzlich verboten ist.

MfG

Dieses Gesetz würde mich jetzt auch interessieren. 😉

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Hier hat schlichtweg deine Werkstatt versucht, ihre Arbeit zu vergolden. Sie wird mit Sicherheit den Differenzbetrag nicht von dir einfordern.

Davon gehe ich auch aus.

Fragt sich, ob es Legitim ist, sich derart an die Höchstgrenzen heran zu tasten.

Ebenso fragt sich, ob es von der Versicherung Legitim ist, eine solche Grenze festzusetzen.

Ich würde fast beides bejahen wobei das Potential zur Übertreibung sicher beidseitig gegeben ist.
(in Erwiderung auf User " BerndMeier72 " - warum setzt die Versicherung nicht einfach 50.- Euro für eine Scheibe fest?)

Mir als Kunde ist das ganze doch egal. Es gibt einen Schaden, und gegen dieses Risiko habe ich mich versichert.
Das Drittverhältnis zwischen Versicherer und Dienstleistungsbetrieb ist mir völlig wurscht.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50


Dieses Gesetz würde mich jetzt auch interessieren. 😉

§ 138 BGB

MfG

au man(n) - das trifft ja voll auf dich zu, VersVor...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Feline50


Mir als Kunde ist das ganze doch egal. Es gibt einen Schaden, und gegen dieses Risiko habe ich mich versichert.
Das Drittverhältnis zwischen Versicherer und Dienstleistungsbetrieb ist mir völlig wurscht.

Du vergisst, wer am Ende des Tages die Zeche zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Mir als Kunde ist das ganze doch egal. Es gibt einen Schaden, und gegen dieses Risiko habe ich mich versichert.
Das Drittverhältnis zwischen Versicherer und Dienstleistungsbetrieb ist mir völlig wurscht.

Hier liegst Du leider falsch. Ein "Drittverhältnis" gibt es nicht.

Deine Werkstatt hat den Anspruch gegen Dich und Du in gleicher Höhe gegen Deinen Versicherer.

Werkstatt und Versicherer haben keinerlei Vertragsverhältnis miteinander.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


....
Deine Werkstatt hat den Anspruch gegen Dich und Du in gleicher Höhe gegen Deinen Versicherer.

@ xAKBx

Ich kenne das Porsche Urteil.

Darin ging es aber nur um die fiktive Abrechnung.

Es gibt aber doch bestimmt auch Urteile, gegen in Rechnungen überhöhte Stundenlöhne.

Hier wird doch bestimmt auch nur ein marktüblicher Wert bezahlt.
Hast du da Quellen parat?

Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Mir als Kunde ist das ganze doch egal. Es gibt einen Schaden, und gegen dieses Risiko habe ich mich versichert.
Das Drittverhältnis zwischen Versicherer und Dienstleistungsbetrieb ist mir völlig wurscht.
Hier liegst Du leider falsch. Ein "Drittverhältnis" gibt es nicht.
Deine Werkstatt hat den Anspruch gegen Dich und Du in gleicher Höhe gegen Deinen Versicherer.
Werkstatt und Versicherer haben keinerlei Vertragsverhältnis miteinander.

MfG

eben, man unterschreibt zwar ne Abtretungserklärung, sodass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abwickeln darf und auch das Geld der Versicherung erhält, zahlt die Versicherung allerdings nicht, muss man selber wieder einspringen, steht so auch in dem RKÜ/RKÜB Formular, da ließt sich aber vermutlich kein Kunde so wirklich durch.

@berndmeier72
BGB 632
Bezogen auf den Fall des TE: Wurde vor dem Austausch der Scheibe keine Vereinbarung getroffen, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen und das sind 5,50 Euro pro Arbeitswert und nicht 11,50 Euro. 

Hier verlangt die Werkstatt mehr als das Doppelte und das dürfte sogar schon den Tatbestand des Betrugs zum Nachteil des Auftraggebers begründen.

Solch krass überhöhte Rechnungen sollte sich kein Auftraggeber gefallen lassen und warum sollte ein Versicherer, der stellvertretend für den Auftraggeber die Rechnung ausgleichen soll, diese akzeptieren?

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