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Versicherung - wer hat Recht ?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo zusammen,

ich bin auf diesem Thema nicht ganz sicher aufegstellt - deswegen meine Frage an die, die sich besser auskennen!

Folgendes ist passiert:

Am Tag X ist mir bei Glatteis ein Fräulein hintendraufgeknallt. Polizei war da und hat alles aufgenommen. Einen Tag später habe ich mir einen Kostenvoranschlag von MB machen lassen und diesen der Versicherung geschickt.

Der Kostenvoranschlag war zusammengefasst :

Lohnkosten 223,65 €
Lackierungskosten 675,74 €
Reparaturkosten netto 899,39 €
MwSt 19% 170,88 €
Reparaturkosten brutto 1070,27 €

Der Versicherung habe ich mitgeteilt, dass ich den Schaden vorerst nicht begleichen möchte und ich deswegen die Mwst nicht benötige.

Ich bin davon ausgegangen, dass mir 223,65 € und 675,74 € total 899,39 € erstattet werden und nicht 675,74 € und Auslagen 25,00 € total 700,74 €.

Meiner Meinung will man nicht die Lohnkosten erstatten oder man hat diese buchstäblich vergessen.

Was sagt Ihr dazu ? Müssen diese ebenfalls erstattet werden ?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter


Wenn nicht repariert wird wo entstehen denn da Lohnkosten??? Willste die Versicherung abziehn?

Wenn nicht repariert wird - müsste deiner Theorie nach gar nicht bezahlt werden - auch nicht die Lackierungskosten!

Wenn du ehrlich zu dir bist, so must du dir eingestehen, dass die Versicherungen diejenigen sind, die die Bürger "abziehen" wollen oder es zumindest versuchen !

51 weitere Antworten
51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von romania22


Vielen Dank für deine offene Meinung, die mich sehr bestätigt hat, dass man sich drücken möchte!

Frag die Versicherung nach der Rechtsgrundlage, aufgrund der sie die Lohnkosten einbehalten, und/oder stelle in Aussicht dass Du einen Anwalt hinzuziehen wirst, falls die Lohnkosten nicht auch bezahlt werden.

Falls der KVA kostenpflichtig war, kannst Du diese Kosten auch an die Versicherung weiter geben.

Dieser Fall bestärkt mich wieder in meinem Entschluss bei einem unverschuldetem Unfall direkt zum Anwalt zu fahren.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von torty666


...
Dieser Fall bestärkt mich wieder in meinem Entschluss bei einem unverschuldetem Unfall direkt zum Anwalt zu fahren...

Das verteuert zwar letztlich unser aller Beiträge, aber generell kann man Dir nur beipflichten.

Zitat:

Original geschrieben von Juergen_R



Die Erfahrung mit der HUK Coburg kann ich bestätigen. Wenn der Unfallgegener bei der HUK ist, kann man sich eigentlich direkt nach einem Anwalt umsehen.

Naja, ich hatte hier mal das ganze Gegenteil - vor zwei Jahren ist es meiner Frau passiert, dass einer auf der Kreuzung unseren Wagen hinten beim Abbiegen von der Kreuzung (wie auch immer?) touchiert hat und sich schnurstracks davongemacht hat. Zeuge hat das gesehen und somit wurde Anezige wegen Unfall mit Fahrerflucht gestellt etc. Fahrzeug wurde ermittelt, Verfahren jedoch eingestellt. Der Gegner war bei der HUK und die haben den Schaden klaglos sogar samt MWST ausbezahlt, obwohl erstmal nicht repariert werden sollte...

So wie es sich darstellt sollte man einfach mal beim Sachbearbeiter nachfragen und dann kann man immernoch zum Anwalt rennen...

Was uns helfen würde wäre eine Angabe dazu, wie sich die 675,74 € zusammensetzen. Ich kann hier nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass Lohnkosten eingespart werden sollen, nachdem lediglich ein paar Zahlen in den Raum gestellt wurden (auch wenn die Summen den Schluß zulassen). Falls das aus dem Schreiben der HUK nicht eindeutig hervorgehen sollte, heißt es im 1. Schritt nachfragen, nicht gleich zum Anwalt rennen. Womöglich hat da tatsächlich jemand einen Fehler gemacht, der sich durch ein Telefonat klären lässt.

Versicherungen kalkulieren die Gutachten nach, und man mag es kaum glauben, die Schadenssumme verringert sich dadurch. Ist mir auch so gegangen, als ein LKW auf der AB im zähfließenden Verkehr meine Frau im 190er übersehen hat. Schaden lt. Gutachten 2600€, Schadenshöhe lt. Versicherung 2350€, davon ging dann die MwSt runter. Ich habe das durch meinen Versicherungsmenschen gegenprüfen lassen, das war o.k. so. Gegnerische Versicherung war übrigens die AXA.
Die Versicherungen suchen oder listen bspw. Betriebe, die in der Region vergleichbare Arbeiten für einen geringeren (aber nicht unüblich niedrigen!) Stundensatz durchführen. Sollte der 204 des TE z.B. nicht ausschließlich bei Mercedes gewartet worden sein, muß z.B. auch kein Mercedes-Stundensatz verwendet werden.

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Ich sehe das genauso. Der Arbeitslohn (ohne MwSt) muss von der Versicherung erstattet werden. Die Versicherungen versuchen dann oft auch den Arbeitslohn zu drücken, in dem sie den Stundensatz einer freien Werkstatt zur Berechnung nehmen. Der ist natürlich geringer als in der Vertragswerkstatt.
Dies ist aber laut aktueller Rechtssprechung nicht erlaubt. Siehe dazu auch folgenden Link: Fiktive Abrechnung bei KFZ-Haftpflichtschäden

Da werden auch einige Urteile genannt, auf die du dich beziehen kannst. Ich denke dann sollte die Versicherung ziemlich schnell die Schadenssumme korrigieren.

Viele Grüße,
Swen

Zitat:

Original geschrieben von KoenigSw


Dies ist aber laut aktueller Rechtssprechung nicht erlaubt.

falls du mit

"aktueller rechtssprechung"

die urteile aus deinem link meinst...guck mal, wie alt die sind! 😰

zum einen sind die nichtmehr aktuell, zum anderen ist mittlerweile gängige rechtssprechung, das bei fiktiver abrechnung - sofern das fahrzeug nicht lückenlos in der jeweiligen markenwerkstatt gewartet wurde - nurnoch die ortsüblichen stundensätze vergleichbarer (freier) werkstätten ausgezahlt werden...verbringungskosten gibts mittlerweile ebenfalls nurnoch dann, wenn diese auch tatsächlich anfallen...

Dass der Arbeitslohn bezahlt werden sollte, haben jetzt glaube ich einige Leute sehr Glaubhaft dargelegt.

Die Versicherung hat dir doch sicher, wenn keine Abrechnung, irgend eine Brief oder sontigs Schreiben zukommen lassen. Darauf steht sicher ein Kontakt bzw. Referenz und eine Telefonnummer. Anrufen und mal höflich nachfragen, wie sie auf diese Zahl gekommen sind. Wenn sich nichts tut, kann mann immer noch den Terrier von der leine lassen....

LG

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter


Wenn nicht repariert wird wo entstehen denn da Lohnkosten??? Willste die Versicherung abziehn?

🙄

Der nach §249 II 1 BGB erforderliche Geldbetrag kann bei der Beschädigung einer Sache auch dann verlangt werden, wenn eine Reparatur gar nicht erfolgt. Der seit 2002 eingefügte § 249 II 2 BGB stellt jedoch klar, dass eine für die Reparatur zu zahlende Umsatzsteuer nur dann gezahlt wird wenn tatsächlich eine Reparatur erfolgt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson


Aber leider ist es schon oft so, dass einige Versicherungen nicht sonderlich fair und seriös agieren. Meinen Erfahrungen nach ist die HUK da besonders "erfindungsreich".

Zitat:

Original geschrieben von Juergen_R


Die Erfahrung mit der HUK Coburg kann ich bestätigen. Wenn der Unfallgegener bei der HUK ist, kann man sich eigentlich direkt nach einem Anwalt umsehen.

Also ich muss sagen, das ich mit der HUK gute Erfahrungen gemacht

habe. Ich habe angerufen und Ihnen mitgeteilt, das einer ihrer Clienten

an mein Auto gefahren ist. Innerhalb 1 Stunde kam ein Rückruf,

in dem dann sofort die NL von denen ich den Wagen habe,

genannt wurde. Ich soll den Wagen dorthin bringen bis ich dort wäre,

hätten sie alles geklärt. Siehe da, 30 Minuten später war ich dort,

ein Wagen stand schon bereit für mich und die

Kostenübername der Versicherung lag auch schon vor.

2 Tage später meinen Wagen mit neuer Stoßstange abgeholt.
Alles war sehr unkompliziert. Sogar die Nachfrage nach meinem Konto,
damit sie mir die 20 Euro Unkostenpauschale überweisen konnten
kam direkt von ihnen.

Also scheint es nicht immer Üblich zu sein bei der HUK, man kann auch
einmal die guten Fälle nennen.

Gruß, Rudi

Nein, ich arbeite nicht bei der HUK und bekomme für diesen Post
auch keinerlei Vorteile bei der / von der HUK.

Zitat:

Original geschrieben von Juergen_R



Zitat:

Original geschrieben von torty666


...
Dieser Fall bestärkt mich wieder in meinem Entschluss bei einem unverschuldetem Unfall direkt zum Anwalt zu fahren...
Das verteuert zwar letztlich unser aller Beiträge, aber generell kann man Dir nur beipflichten.

Ich finde das auch nicht gut, aber ich habe keine Lust mehr mich mit Versicherungen zu streiten um das zu bekommen was mir zusteht.

Die Zeit dich ich dafür investiere zahlt mir keiner.

MfG

Hallo zusammen und nochmals Danke für eure Meinungen !!

Ich habe gestern Abend eine finale Mail and die Versicherung (LVM) geschrieben ! Der Wagen ist BJ 02/2010 und hatte bis dato noch keine außerplanmäßige Werkstattaufenthalte, sodass ich auf jeden Fall auf eine MB Werkstatt bestehen könnte.

Dass die Versicherung einen nicht seriösen Eindruck macht, belegt deutlich folgender Passus, nachdem ich geschrieben hatte, dass ich nur den Betrag netto ohne MwSt benötige, weil ich den Kratzer noch nicht reparieren werde :

..."Einerseits erklären Sie selber, dass es ein geringfügiger Schaden sein soll, andererseits wollen Sie Kosten für einen teuren Gutachter provozieren, nur weil Sie keine Fotos anfertigen wollen ? Das ist für uns nicht nachvollziehbar.."

Man hatte bei einem Schaden von 899 € verlangt, dass ich eine Dokumentation mit Fotos erstelle und der Versicherung zukommen lasse, daraufhin habe ich gesagt, dass es dazu einen Kostenvoranschlag gibt und ich keine Bilder schießen werde.
Wenn man nicht dem Kostenvoranschlag folgt, dann würden sich meine Anwältin und Gutachter melden, was beides Unsummen im Vergleich zum entstandenen Schaden bedeuten würde...Ich habe der Versicherung stets die Chance gelassen einen eigenen Gutachter etc. zu entsenden...und gestern kam dann die Kürzung.

Jetzt hat die Versicherung eine Frist bekommen den Restbetrag auszustellen.

Ich halte euch auf dem Laufenden, also stay tuned 🙂

Ich verstehe zwei Dinge nicht.

1. Hat der Gutachter keine Fotos gemacht? Oder ist das nur bei größeren Schäden erforderlich/üblich? Zum Schaden an unserem 19 Jahre alten 190er gab es ein mehre Seiten umfassendes Gutachten und etliche Bilder. War allerdings tatsächlich höher.
2. Wieso machst Du denn nicht fix ein paar Bilder und schickst die denen per Email? Habe ich auch gemacht, als mich vor ein paar Jahren eine junge Dame bei Glatteis in ihrem Z3 von hinten genommen hat. Kleines Gutachten erstellen lassen, selber ein paar Fotos geschossen, und Betrag lt. Gutachten abzügl. MwSt erhalten (HDI). Ist also ein ganz übliches Procedere und kein Indiz für üble Machenschaften. Du machst es Dir hier selber schwer😉 - und rückst die Versicherung u.U. ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht.

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser


Ich verstehe zwei Dinge nicht.

1. Hat der Gutachter keine Fotos gemacht? Oder ist das nur bei größeren Schäden erforderlich/üblich? Zum Schaden an unserem 19 Jahre alten 190er gab es ein mehre Seiten umfassendes Gutachten und etliche Bilder. War allerdings tatsächlich höher.
2. Wieso machst Du denn nicht fix ein paar Bilder und schickst die denen per Email? Habe ich auch gemacht, als mich vor ein paar Jahren eine junge Dame bei Glatteis in ihrem Z3 von hinten genommen hat. Kleines Gutachten erstellen lassen, selber ein paar Fotos geschossen, und Betrag lt. Gutachten abzügl. MwSt erhalten (HDI). Ist also ein ganz übliches Procedere und kein Indiz für üble Machenschaften. Du machst es Dir hier selber schwer😉 - und rückst die Versicherung u.U. ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht.

Hallo,

es ist nicht über Gutachter und Anwälte gelaufen, weil ich der Versicherung unnötig hohe Kosten ersparen wollte, denn diese übersteigen die reinen Material- und Arbeislohnkosten. (Ich habe es nur gut meinen wollen- auch jetzt noch !) (Ein Detail, welches ich noch nicht erzählt habe, was aber evtl. einiges erklärt: Der Unfallgegner ist ein Pflegedienst mit mehreren Autos, die aber laut Geschäftsführerin des Pflegedienstes dermaßen in Unfälle verwickelt ist, dass man ursprünglich selbst zahlen wollte!! - ich vermute, dass daher die Versicherung ein wenig herumzickt ?! )
Ich habe gedacht, dass der Kostenvoranschlag ausreicht! Nach der Bitte, habe ich natürlich 4-5 Fotos geschossen, um den Vorgang zu beschleunigen...Ich kenne die übliche Vorgehensweise, mir ist schonmal jemand in meinen damaligen A3 gekracht, Schaden 2.800 verlief aber unproblematischer... Hier geht es nur darum, dass man sich von vorhinein versucht hat ein wenig queerzustellen-so mein Eindruck und als nacher die Kürzung des Kostenvoranschlags eingetroffen ist, war es mir klar, dass es kein "Versehen" o.ä. war, sondern berechnet!

Ich warte noch auf deren Stellungnahme - ich werde berichten!!

Mit den Fotos ist mir auch nicht klar.

Versicherung schreibt, sie hätte gerne ein paar Fotos, was m.E. ja kein Problem sein dürfte.

Du schreibst, Du hättest jetzt 4-5 Fotos geschossen. Und die hast Du, so lese ich das, nach dem Brief der Versicherung mit der Bitte um Fotos, auch zur Versicherung geschickt, oder?

Vorher hast Du ja, für mich unverständlich, gesagt, Du würdest keine Fotos machen. Wenn man die Sachebene bei der Argumentation verlässt, dann muss man sich über entsprechende Reaktionen der anderen Seite nicht wundern. Ich denke, die Versicherung wird positiv reagieren, wenn die den Schaden über die Fotos nachvollziehen können.

Ach wie schön, schon wieder so ein Fall der mich darin bestätigt, mit jeder Kleinigkeit zum RA zu gehen, nur damit man alle LEGITIMEN Schadenersatzansprüche auch bekommt - armes Deutschland!
Wer in so einem Fall von "abziehen" o.ä. redet, hat schlichtweg keine Ahnung.

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