versicherung wechseln
hey leute,
meine jetztige Versicherung erlaubt es mir nicht vor 30.11 zu kündigen. Ist es möglich
das Fahrzeug einfach abzumelden und nach ner bestimmten Zeit bei ner anderen Versicherungs-
gesellschaft wieder zuzulassen!?
Wenn ja, wie lange muss ich warten bis ich das fahrzeug zulassen kann?
hab von nem kollegen gehört dass es klappen müsste. Möchte mich aber im voraus erkundigen, nicht
dass ich dann die Streiterei mit zwei Versicherungen habe.
Im voraus, danke für eure Hilfe 🙂
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Stimmt, dann ist natürlich die VS Schuld und es wäre klare Abzocke. 😎Zitat:
Original geschrieben von zuendstoffaktuell
ne,unglücklicherweise ist meine Fahrgemeinschaft aufgelöst durch Arbeitswechsel und ich hab jetzt das
3 fache an Jahreslaufleistung. Die Versicherung akzeptiert dann die Beitragsangleichung nicht als
Beitragserhöhung. Deshalb kann ich nicht kündigen.
Aber auch diese Klausel war dir doch bei Vertrtagsabschluss bekannt, oder?
Warum sollte es in dem Fall Abzocke sein?
Eine Änderung der Risikomerkmale hat i.d.R. logischerweise eine Anpassung des Beitrags aufgrund des geänderten Risikos zur Folge.
Das hat nichts mit Abzocke zu tun.
Und "Schuld" hat die Versicherung da auch nicht. Oder kann sie etwas dafür, dass der TE jetzt 3x so viele Kilometer im Jahr fährt?
@TE:
Wenn du jetzt wirklich 700€ mehr zahlst als bei einer anderen Versicherung (was ich mir bei sonst gleichen Bedingungen und Risikomerkmalen ehrlich gesagt schon nur schwer vorstellen kann), dann dürfte es sich durchaus lohnen, das Fahrzeug evtl. auf Lebensgefährten oder Elternteil umzumelden inkl. Rabattübertragung.
Nur so kommst du vorzeitig aus deiner Versicherung heraus.
Wobei du natürlich beachten solltest, dass du den jährlichen Mehrbeitrag für dieses Jahr nur noch anteilig entrichten musst. Und ob sich der Aufwand dann immer noch lohnt musst du selbst errechnen.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Warum sollte es in dem Fall Abzocke sein?Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Stimmt, dann ist natürlich die VS Schuld und es wäre klare Abzocke. 😎
Aber auch diese Klausel war dir doch bei Vertrtagsabschluss bekannt, oder?
Eine Änderung der Risikomerkmale hat i.d.R. logischerweise eine Anpassung des Beitrags aufgrund des geänderten Risikos zur Folge.
Das hat nichts mit Abzocke zu tun.
Und "Schuld" hat die Versicherung da auch nicht.
Du hast aber schon dieses niedliche Teil (😎) hinter meinem Satz gesehen?!?
Ich bin absolut deiner Meinung, hab es nur auf dem Umweg der Ironie und nicht direkt ins Herz versucht.
Ich gebe zu, dass ich Probleme habe, Ironie und Sarkasmus in Foren zu erkennen.
Erst recht in diesem Unterforum.. 😛