versicherung wechseln
hey leute,
meine jetztige Versicherung erlaubt es mir nicht vor 30.11 zu kündigen. Ist es möglich
das Fahrzeug einfach abzumelden und nach ner bestimmten Zeit bei ner anderen Versicherungs-
gesellschaft wieder zuzulassen!?
Wenn ja, wie lange muss ich warten bis ich das fahrzeug zulassen kann?
hab von nem kollegen gehört dass es klappen müsste. Möchte mich aber im voraus erkundigen, nicht
dass ich dann die Streiterei mit zwei Versicherungen habe.
Im voraus, danke für eure Hilfe 🙂
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zuendstoffaktuell
Wenn ja, wie lange muss ich warten bis ich das fahrzeug zulassen kann?
18 Monate
Hallo,
bei Halterwechsel kann das Versicherungsverhältnis vorzeitig beendet werden.
Ansonsten fristgerecht zum Jahresende kündigen.
Liebe Grüße
Herbert
Aber auch nur bei halterwechsel. Bei abmeldung wird der vertrag nur stillgelegt , bei wiederanmeldung muss die alte versicherung wieder aufgenommen werden.
Wechsel geht nur zum kundigungsdatum laut vertrag , vorzeitigkunden bei unfall Erhöhung um 10% oder halterwechsel.
Moin,
KFZ Versicherung bei gleichen KFZ (FIN) gleich ältere Rechte.
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shit, kurzum ich hab verkackt....
muss bei der jetzigen Versicherung 700€ mehr pro jahr zahlen wie bei der anderen, abzocke pur. Gibts da nicht ne sonderregel?
Zitat:
Original geschrieben von zuendstoffaktuell
shit, kurzum ich hab verkackt....
muss bei der jetzigen Versicherung 700€ mehr pro jahr zahlen wie bei der anderen,abzocke pur. Gibts da nicht ne sonderregel?
wieso Abzocke? Klarer Fall von vorher nicht informiert!
Wie wäre eine Ummeldung auf einen anderen Halter?
Oder eine Sonderkündigung nach Schadensregulierung?
ne,
unglücklicherweise ist meine Fahrgemeinschaft aufgelöst durch Arbeitswechsel und ich hab jetzt das
3 fache an Jahreslaufleistung. Die Versicherung akzeptiert dann die Beitragsangleichung nicht als
Beitragserhöhung. Deshalb kann ich nicht kündigen.
Zitat:
Original geschrieben von zuendstoffaktuell
ne,unglücklicherweise ist meine Fahrgemeinschaft aufgelöst durch Arbeitswechsel und ich hab jetzt das
3 fache an Jahreslaufleistung. Die Versicherung akzeptiert dann die Beitragsangleichung nicht als
Beitragserhöhung. Deshalb kann ich nicht kündigen.
Stimmt, dann ist natürlich die VS Schuld und es wäre klare Abzocke. 😎
Aber auch diese Klausel war dir doch bei Vertrtagsabschluss bekannt, oder?
"Beitragserhöhung" durch Versicherungsnehmer ist nun mal nicht das Problem der Versicherung - da hängst du eben drin - wenn sich die FG aufgelöst hat, hast du evtl dort noch zivilrechtliche Ansprüche.
Von Abzocke ist da keine Spur zu sehen - denn du hast ja unterschrieben was zu zahlen ist.
Shit happens, Nächstes mal besser vergleichen und berechnen (lassen).
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
"Beitragserhöhung" durch Versicherungsnehmer ist nun mal nicht das Problem der Versicherung - da hängst du eben drin - wenn sich die FG aufgelöst hat, hast du evtl dort noch zivilrechtliche Ansprüche.
Welche Ansprüche ggü. der FG soll der TE haben?
Ich glaube kaum, dass die FG mit dem TE seine VS-Bedienungen besprochen hat bzw. ihm das Bestehen bis zum 31.12. vertraglich geregel war.