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Versicherung wechseln nach Unfall

Themenstarteram 19. Februar 2020 um 19:47

Hallo ihr Lieben. Ich werd grad ein bisschen bekloppt.

 

Ich hatte im Oktober 2019 einen von mir verursachten Unfall. Abgerechnet wurde Haftpflicht und Vollkasko.

 

Mein Beitrag wird ab Juli 2020 darum steigen.

 

Aktuell habe ich SF Klasse 1 in HP & VK.

 

Nun möchte ich das kaputte Auto verkaufen und eine neue Versicherung abschließen.

 

Nun möchten die Versicherer aber wissen, welche SF Klasse ich habe.

 

Welche soll ich da jetzt angeben? Die aktuelle SF1 für beides oder die neuen ab Juli 2020...

 

Für Haftpflicht werd ich dann die SF Klasse S bekommen.

Für Vollkasko weiß das niemand. An der Hotline kann mir die Frage keiner beantworten und bei Allianz selbst sagen die nur „das kommt erst im Juli, können wir noch nicht beurteilen“

 

Was soll ich jetzt machen?

 

Jemand Erfahrung mit dem Thema?

Beste Antwort im Thema

Ich würde eher nicht die Versicherung nach einem Unfall wechseln, vielmehr wäre ich froh, wenn die mich wieder nehmen.

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Also um das nochmals zu klären:

Du gibt das an was jetzt ist: Also SF1 in 2019 und ein Schaden in 2019

Ich hoffe das so richtig verstanden zu haben.

Es ist dann die Aufgabe der neuen Versicherung Dich damit einzustufen

So wie ich das sehe, könnte das die SF 1/2 oder M in KH und die 0 oder M in VK werden

Da musst Du die jeweiligen AKB der in Frage kommenden neuen Versicherungen und deren Tarife ansehen.

Weiters meine ich, dass Du, abweichend von jetzt (Hauptfälligkeit 07 eines jeden Jahres), Dir eine

Versicherung mit Versicherungsjahr = Kalenderjahr aussuchen solltest ...

UND WENN Du dann in 2020 keinen Schaden melden musst:

Dann könntest Du ab 01.01.2021 schon wieder SF1 (ein schadenfreies Jahr) auf Deinem Konto haben..

Hoffe Dich richtig verstanden zu haben

Zitat:

@JazzLikeX schrieb am 19. Februar 2020 um 21:48:22 Uhr:

Also gebe ich jetzt beim neuen Versicherer die SF1 an und die Schäden aus 2019?

Nein!

Du willst ein neues Fahrzeug versichern.

Dies kannst Du bei jedem Versicherer ganz normal mit Ersteinstufung versichern. Also mit SF 0, oder, wenn Du mind. 3 Jahre den Führerschein hast, mit SF 1/2.

Den SF aus dem schadenbelasteten Vertrag musst Du selbstverständlich nicht übernehmen!

am 20. Februar 2020 um 9:22

Da müsste er aber lügen oder?

Da er den Schaden ja nicht verschweigen darf und die alte eh seine Unterlagen zur neuen schickt.

Ein ähnliches Thema hatten wir doch hier erst.

Nee, bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber man kann nicht 2 "Erstverträge" gleichzeitig laufen haben...

@team: Wie kann ich ein "Danke" zurück nehmen? Bin da versehentlich drauf gekommen und jetzt geht es nicht mehr weg...:-(

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 20. Februar 2020 um 10:25:13 Uhr:

Nee, bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber man kann nicht 2 "Erstverträge" gleichzeitig laufen haben...

...

Natürlich kann man das!

Dunkeldunkler ... als user kannst du das nicht, weil diese Funktion hier nicht vorgesehen ist. Ein Admin könnte es zwar theoretisch, aber es würde einen großen Aufwand bedeuten. Auf Null setzen ginge einfacher, würde jedoch den anderen Danksager mit abräumen. Wäre also auch nicht in Ordnung. Du wirst den Fehlklick überleben. ;)

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 20. Februar 2020 um 10:25:13 Uhr:

Nee, bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber man kann nicht 2 "Erstverträge" gleichzeitig laufen haben...

Klar. Ist die übliche "Masche" sich irgendwelche Billigsfahrzeuge auf den Hof zu stellen, um SF Jahre für Fahranfänger, Dritt- und Viertwagen zu sammeln ;)

Zitat:

@Bmwler10000 schrieb am 20. Februar 2020 um 10:22:10 Uhr:

Da müsste er aber lügen oder?

Nein, müsste er nicht.

Die gesammelten Falschaussagen hier entstehen aus Unkenntnis des SF-Systems.

Immer getreu dem Motto: "Ich habe zwar gar keine Ahnung, aber ich schreibe einfach mal irgend etwas..."

Themenstarteram 20. Februar 2020 um 11:19

Und was mach ich nun? Schlauer bin ich jetzt noch immer nicht.

Zitat:

@JazzLikeX schrieb am 20. Februar 2020 um 12:19:42 Uhr:

Und was mach ich nun? Schlauer bin ich jetzt noch immer nicht.

Wie es schon zuvor geraten wurde.

Einfach neues Fahrzeug im Erstvertrag anmelden, ohne dabei den vorherigen Vertrag/SF-Klasse zu übernehmen.

Hab das eben mal online bei meiner Versicherung durchgespielt. Ist durchaus realisierbar - ganz ohne Falschangaben.

Wenn sie nicht danach fragen, ist ja alles i. O.

Falls doch, richtig beantworten.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Februar 2020 um 12:37:32 Uhr:

Wenn sie nicht danach fragen, ist ja alles i. O.

Wonach, bitte, sollen sie fragen?

Wenn du die Versicherung wechseln willst, suchst du dir eine die dich von SF1 in SF 1/2 stuft.

Das kannst du in der AKB der neuen Versicherung nachlesen (Rückstufungstabelle)

Die VS darf doch legitim im Antrag nach Vorschäden fragen. Ob sie es tut oder nicht obliegt ihr. Lediglich den Kontrahierungszwang im Bereich der KH darf sie nur im begrenzten Umfang aushebeln.

am 20. Februar 2020 um 12:41

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. Februar 2020 um 12:32:22 Uhr:

Zitat:

@JazzLikeX schrieb am 20. Februar 2020 um 12:19:42 Uhr:

Und was mach ich nun? Schlauer bin ich jetzt noch immer nicht.

Wie es schon zuvor geraten wurde.

Einfach neues Fahrzeug im Erstvertrag anmelden, ohne dabei den vorherigen Vertrag/SF-Klasse zu übernehmen.

Hab das eben mal online bei meiner Versicherung durchgespielt. Ist durchaus realisierbar - ganz ohne Falschangaben.

Achso das meinst du, stimmt, daran denk ich mit. Sf13 natürlich nicht.

Wenn man eh in der Region sf 0 oder 1/2 unterwegs ist sollte das kein Thema sein.

Übernimmt man natürlich aber auch keine positiven sf klassen

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