Versicherung wechseln nach Unfall
Hallo ihr Lieben. Ich werd grad ein bisschen bekloppt.
Ich hatte im Oktober 2019 einen von mir verursachten Unfall. Abgerechnet wurde Haftpflicht und Vollkasko.
Mein Beitrag wird ab Juli 2020 darum steigen.
Aktuell habe ich SF Klasse 1 in HP & VK.
Nun möchte ich das kaputte Auto verkaufen und eine neue Versicherung abschließen.
Nun möchten die Versicherer aber wissen, welche SF Klasse ich habe.
Welche soll ich da jetzt angeben? Die aktuelle SF1 für beides oder die neuen ab Juli 2020...
Für Haftpflicht werd ich dann die SF Klasse S bekommen.
Für Vollkasko weiß das niemand. An der Hotline kann mir die Frage keiner beantworten und bei Allianz selbst sagen die nur „das kommt erst im Juli, können wir noch nicht beurteilen“
Was soll ich jetzt machen?
Jemand Erfahrung mit dem Thema?
Beste Antwort im Thema
Ich würde eher nicht die Versicherung nach einem Unfall wechseln, vielmehr wäre ich froh, wenn die mich wieder nehmen.
64 Antworten
Wenn die Versicherung danach fragt, ob es sich um einen Fahrzeugwechsel handelt, dann sollte das wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Der TE kann natürlich auch ein weiteres Fahrzeug zulassen, wobei auch dort alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. Februar 2020 um 13:35:14 Uhr:
Die VS darf doch legitim im Antrag nach Vorschäden fragen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Februar 2020 um 13:47:13 Uhr:
Wenn die Versicherung danach fragt, ob es sich um einen Fahrzeugwechsel handelt, dann sollte das wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Liebe Leute, werft doch bitte nicht immer Alles durcheinander.
Ein KFZ-Versicherungsvertrag besteht für einen Versicherungsnehmer mit einem konkret benannten Fahrzeug. Alle Kriterien, wie z.B. die SF-Einstufung, beziehen sich auf diesen Vertrag.
Ein neues Fahrzeug begründet immer einen neuen Vertrag. Da gibt es keine Vorschäden.
Natürlich kann man ein neues Fahrzeug auf einen bestehenden Vertrag versichern, wenn man einen SF-Rabatt übernehmen will, dann ist es ein Fahrzeugwechsel. Macht bei einem Vertrag, der in einer Schadenklasse eingestuft ist, aber absolut keinen Sinn!
Das bedeutet, ein neues Fahrzeug ist immer unbelastet, es gibt weder eine Vorversicherung noch Vorschäden.
Erst wenn der Versicherungsnehmer etwas aus einem anderen Vertrag übernehmen möchte, kommen diese ins Spiel...
Ich werfe da nichts durcheinander. Eine VS darf durchaus fragen, ob es mit anderen KFZ Schäden gab, die bei der Risikoprüfung im Kaskobereich Anwendung findet.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Februar 2020 um 14:47:25 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. Februar 2020 um 13:35:14 Uhr:
Die VS darf doch legitim im Antrag nach Vorschäden fragen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Februar 2020 um 14:47:25 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Februar 2020 um 13:47:13 Uhr:
Wenn die Versicherung danach fragt, ob es sich um einen Fahrzeugwechsel handelt, dann sollte das wahrheitsgemäß beantwortet werden.Liebe Leute, werft doch bitte nicht immer Alles durcheinander.
Ein KFZ-Versicherungsvertrag besteht für einen Versicherungsnehmer mit einem konkret benannten Fahrzeug. Alle Kriterien, wie z.B. die SF-Einstufung, beziehen sich auf diesen Vertrag.
Ein neues Fahrzeug begründet immer einen neuen Vertrag. Da gibt es keine Vorschäden.
Natürlich kann man ein neues Fahrzeug auf einen bestehenden Vertrag versichern, wenn man einen SF-Rabatt übernehmen will, dann ist es ein Fahrzeugwechsel. Macht bei einem Vertrag, der in einer Schadenklasse eingestuft ist, aber absolut keinen Sinn!
Das bedeutet, ein neues Fahrzeug ist immer unbelastet, es gibt weder eine Vorversicherung noch Vorschäden.
Erst wenn der Versicherungsnehmer etwas aus einem anderen Vertrag übernehmen möchte, kommen diese ins Spiel...
Hättest du mich vollständig zitiert, dann wäre dir aufgefallen, dass ich schrieb:
„ Der TE kann natürlich auch ein weiteres Fahrzeug zulassen, wobei auch dort alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind.“
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Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Februar 2020 um 16:37:45 Uhr:
Hättest du mich vollständig zitiert, dann wäre dir aufgefallen, dass ich schrieb:
„ Der TE kann natürlich auch ein weiteres Fahrzeug zulassen, wobei auch dort alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind.“
Ist mir durchaus aufgefallen, ist aber irrelevant. Der TE möchte kein weiteres Fahrzeug versichern, sondern ein anderes.
Und um Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, muss man erst mal kapieren, wonach gefragt wird. Leider haperts da schon bei den Meisten...
Ein Klima hier...
Ich geh morgen mal zu so einer Versicherungsbude, vielleicht können die mir mehr erzählen.
Ein weiteres Fahrzeug ist aber besser, ein anderes wäre nämlich ein Fahrzeugwechsel, sofern danach gefragt wird.
Es kommt halt darauf an, nach was die Versicherung im Antrag fragt.
z.B Vorversicherung oder Vorfahrzeug
Das sollte man halt wahrheitsgemäß beantworten
Zitat:
@JazzLikeX schrieb am 20. Februar 2020 um 17:12:56 Uhr:
Ein Klima hier...Ich geh morgen mal zu so einer Versicherungsbude, vielleicht können die mir mehr erzählen.
Die korrekte Antwort hast Du doch bereits hier bekommen.
Aber Du darfst natürlich machen, was Du willst...
Mal so ein Beispiel (Cosmos direct). Gleich zu Beginn die Frage, ob das Auto gewechselt wird:
Bleiben Sie bei der Auswahl „Nein“, wenn Sie
mit Ihrem aktuellen Auto die Versicherung wechseln möchten.
ein zusätzliches Auto (Zweitwagen) versichern möchten.
ein Auto zum ersten Mal auf Ihren Namen versichern möchten.
Wählen Sie bitte „Ja“, wenn Sie
ein auf Sie versichertes Auto wechseln möchten.
innerhalb der letzten Jahre bereits ein Fahrzeug versichert hatten. Die schadenfreien Jahre von damals werden dann übernommen.
Ich hab so das dunkle Gefühl, als wenn einige Versicherer das Spielchen "einfach ein neues Fahrzeug mit neuem Vertrag versichern und so die Maluseinstufung verhindern" durchaus kennen.
PeterBH, so ist es 🙂
Einfache Lösung - heiraten und Fahrzeug auf Ehegatten anmelden 😛.
Ein Freund von mir hat einen 125er Roller angemeldet, kostet fast nix und lässt den SFR steigen und steigen. Kann dann später für PKW genutzt werden.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Februar 2020 um 18:25:51 Uhr:
Einfache Lösung - heiraten und Fahrzeug auf Ehegatten anmelden 😛.
das kann unterm Strich teurer werden 🙂
Es passiert nun genau das was alle vermuten... ich telefoniere die ganze Zeit rum und keine Versicherung will mir ne Vollkasko anbieten.
Ich war fast drei Jahre mit zwei verschiedenen Autos bei denen und wegen einem Schaden habe ich nun die Arschkarte und fahre mit einem Neuwagen dann mit Haftpflicht rum.... da fährt die Angst mit.
Versuch es mal online und rufe nicht an.