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Versicherung und Vertragswerkstätten der Versicherung

Hallo,

ich bin mit meinen Fahrzeugen beim ADAC versichert!

Nun hatte ich einen Marderbiss an meinem DACIA, der sich noch in der Garantie befindet.

Das Fahrzeug hatte plötzlich die Motorkontrollleuchte an - desweiteren noch eine organge "ZickZack-Leuchte" - ein Anruf bei der Werkstatt brachte dies Ergebnis:

"Nicht weiter fahren - abschleppen"

Also die Werkstatt (mein DACIA Händler) holte das Fahrzeug ab und hat es repariert

Eindeutig ein Marderbiss!!!!

Ein Anruf bei der Versicherung brachte dieses Ergebnis:

Sie müssen das Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt, der Versicherung bringen - bei uns hier in der Gegend ist das ein großer Mercedes Händler und der soll sich nun um meinen DACIA kümmern???

Mein Einwand - das Fahrzeug hat Garantie und ist bei meinem Vertragshändler von DACIA

wurde mit "FALSCH gemacht" abgewiegelt - das hätte ich vorher klären müssen !!

Ich frage mich nun, wie soll ich das machen??

Auto kaputt - "meine Werkstatt" holt das Auto ab und repariert es - ich hatte keine Möglichkeit - wie soll ich vorher wissen, dass dies ein Marderbiss ist????

Der Versicherung ist das aber egal !!

 

Was nun???

DANKE

JBR

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49 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Dezember 2022 um 11:26:36 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. Dezember 2022 um 11:15:24 Uhr:

 

Auch dann, wenn diese Stammwerkstatt auch die Partnerwerkstatt der Versicherung wäre?

Meistens sind die Partnerwerkstätten keine Markenwerkstätten sondern freie. Wenn es denn die Markenwerkstätte wäre würde ich mir dennoch die Freiheit nicht nehmen lassen wollen, zu einer anderen Markenwerkstatt wechseln zu können, wenn ich mit der Leistung der Partnerwerkstatt unzufrieden bin.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.

Ich spare die € 140,-- in meinem Falle nicht und habe keine Werkstattbindung abgeschlossen.

Gleichwohl lasse bei Bedarf in einer Partnerwerkstatt reparieren und bekommen zum Ausgleich kostenfrei ein Ersatzfahrzeug.

Über die Qualität der Arbeit konnte ich mich nie beschweren, außerdem gibt es 6 Jahre Garantie auf die Arbeiten von der HUK, aber darüber habe ich ja schon in einem anderen Thread berichtet. :)

820,- abzgl. 15% = 697,- € abzgl. SB (?)

Zitat:

@JBR schrieb am 30. Dezember 2022 um 17:13:45 Uhr:

Wie soll "Otto-Normalverbraucher" entscheiden wo er mit seinem Auto hinfahren oder sich abschleppen lassen soll??

Wenn die "Das-wird-teuer-Lampe" angeht ist der erste Ansprechpartner doch die Fachwerkstatt - also mein Händler - und dies sowieso, wenn die Kiste noch in der Garantie ist!

Solange noch Garantie auf dem Auto ist, macht eine Werkstattbindung dann aber aus den von dir selber gemachten Gründen, einfach keinen Sinn.

Zitat:

 

Solange noch Garantie auf dem Auto ist, macht eine Werkstattbindung dann aber aus den von dir selber gemachten Gründen, einfach keinen Sinn.

So werde ich das auch in meiner Beschwerde darlegen - ich weiß ja nun wirklich nicht

über was mich die "das-wird-teuer-Lampe" (MKL) informieren will!!

Solange ich Garantie auf das Fahrzeug haben, ließt mein Händler dies aus

 

Mal sehen, wie sie dieser Aussage begegnen!!

Bin auch kein Freund von Werkstattbindung, aber was hat denn eine Garantiefall mit einem Kaskoschaden zu tun?

Nix

Zitat:

@JBR schrieb am 2. Januar 2023 um 16:42:11 Uhr:

Zitat:

 

Solange noch Garantie auf dem Auto ist, macht eine Werkstattbindung dann aber aus den von dir selber gemachten Gründen, einfach keinen Sinn.

So werde ich das auch in meiner Beschwerde darlegen - ich weiß ja nun wirklich nicht

über was mich die "das-wird-teuer-Lampe" (MKL) informieren will!!

Solange ich Garantie auf das Fahrzeug haben, ließt mein Händler dies aus

 

Mal sehen, wie sie dieser Aussage begegnen!!

Beschwerde hin oder her. Erfolgsaussichten: Null. Nach den Vertragsbedingungen hätte das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert werden müssen. Da nicht müssen 20 Prozent der Kosten an die Versicherung rückerstattet werden.

Wo ist überhaupt das Problem. Partnerwerkstatt repariert und gibt 6 Jahre Garantie auf die Reparatur.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 3. Januar 2023 um 10:39:32 Uhr:

Partnerwerkstatt repariert und gibt 6 Jahre Garantie auf die Reparatur.

Das genau das nicht der Fall ist wird im Streitfall zum Problem. Der Fahrzeughalter ist kein Vertragspartner der Werkstatt, er hat somit keinerlei Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegen die Werkstatt. Null, nichts, nada, zerro.

Die Garantie gibt die Versicherung. So wie die alltägliche Regulierungspraxis der Fahrzeugversicherer aussieht ... nee lass mal, zumindest nicht beim neueren Auto.

Habe die Garantie Erklärung schon x Mal eingestellt.

Worin besteht denn nunmehr das Risiko?

Garantie-ssp

Hätte sogar eine kostenlose Garantieverlängerung

Zitat:

.....

Beschwerde hin oder her. Erfolgsaussichten: Null. Nach den Vertragsbedingungen hätte das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert werden müssen ......

MOMENT!!!

Woher weiß ich, dass meine "MKL" (das-wird-teuer-Lampe) mir einen Teilkaskoschaden anzeigt??

"MKL an" bedeutet "ab in die Vertragswerkstatt" und wenn das noch in der Garantiezeit des Fahrzeuges ist, dann "erst recht"!!

Liege ich hier so falsch???

 

Erst die Vertragswerkstatt hat festgestellt, dass "MKL an"

"P1028" bedeutet und dies "im erweiterten Diagnosebereich" auf eine defekte Wasserpumpe hindeutet - erst bei Ausbau wurde festgestellt, dass an dem Schlauch irgendwer geknabbert hat.

Und nun nochmal die Frage - wie soll der Versicherungsnehmer nun erkennen dass er das Auto nicht beim Fachhändler reparieren lassen soll???

 

Da hat man drei Möglichkeiten.

1. Man kennt sein Auto und kann selbst mit ihm sprechen (Diagnosesoftware mit Läppi nebst technischer Fachkenntnisse)

2. Man informiert vor jedem Werkstattbesuch die TK/VK von beasichtigten Werkstattbesuch und meldet das als Schaden und bittest um schriftliche Weisung.

3. Man weist die Werkstatt immer auf die werkstattbindung in TK/VK hin und lässt sich informieren das was dazu passt, sobald die das erkennen.

Ist nicht einfach aber machbar.

Zitat:

@JBR schrieb am 3. Januar 2023 um 19:19:27 Uhr:

MOMENT!!!

Woher weiß ich, dass meine "MKL" (das-wird-teuer-Lampe) mir einen Teilkaskoschaden anzeigt??

"MKL an" bedeutet "ab in die Vertragswerkstatt" und wenn das noch in der Garantiezeit des Fahrzeuges ist, dann "erst recht"!!

Liege ich hier so falsch???

Nein, Du liegst nicht falsch.

Den Fehler hast Du vorher gemacht, indem Du den falschen Vertrag abgeschlossen hast.

Geiz ist eben doch nicht so geil...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Januar 2023 um 19:47:20 Uhr:

Da hat man drei Möglichkeiten..........

Es gibt noch eine 4. Möglichkeit:

- 4. die 15% bezahlen ;)

Edit:

mit Betonung auf "für die Zukunft" gebe ich dir recht :D

Die hat er ja aktuell an der Backe. Um die künftig zu vermeiden sind es dann halt die 3 anderen. :)

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